Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.11.09

OLG Hamburg: Personensuchmaschinen verarbeiten keine personenbezogenen Daten

Seit kurzem wird die Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Personensuchmaschinen wie Yasni diskutiert.

Das OLG Hamburg hat nun mit Beschluss vom 23.10.09 (Az.: 7 W 119/09) u.a. ausgeführt, dass Yasni selbst gar keine Daten verarbeitet, sondern nur die Fundstellen zu anderweitig bereits im Netz abrufbaren Daten bereitstellt.

Demgegenüber hat Jens Ferner unlängst die Ansicht vertreten, dass Personensuchmaschinen personenbezogene Daten erheben und zugleich wegen § 12 TMG auch gegen das geltende Datenschutzrecht verstoßen, weil es keine Rechtsvorschrift gebe, die eine solche Datenverarbeitung zur Bereitstellung des Dienstes gestatten würde.

Beide Ansichten halte ich für unzutreffend. Yasni verarbeitet entgegen der Ansicht des OLG Hamburg sehr wohl personenbezogene Daten. Wenn ich mir z.B. den Eintrag zu meiner Person bei Yasni anschaue, dann finde ich dort zu meinem Namen u.a. die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt, den Namen und Telefonnummer unserer Kanzlei, sowie mehrere Fotos. Diese personenbezogenen Daten werden von Yasni somit also gesammelt, im Rahmen eines Profils gespeichert und zum Abruf bereitgehalten. Ein klassischer Fall von Datenerhebung und -verarbeitung.

Ist das aber auch zulässig? Was das Foto betrifft, kann dies nur mit einem klaren Nein beantwortet werden, weil ich eine Zustimmung nach § 22 KUG nicht erteilt habe. Ansonsten kann – entgegen der Ansicht von Ferner – aber grundsätzlich schon auf die Gestattung des § 28 oder 29 BDSG zurückgegriffen werden, die u.a. eine Datenverarbeitung für eigene Geschäftszwecke erlaubt bzw. zum Zwecke einer Übermittlung, wenn die Daten allgemein zugänglich sind. Die §§ 12 ff. TMG sind insoweit nicht anwendbar, weil die hier in Rede stehenden Daten nicht von einem Nutzer zum Zwecke der Bereitstellung des Dienstes erhoben worden sind. Derjenige, dessen Daten bei Yasni präsentiert werden, ist nicht der Nachfrager und damit insoweit nicht Nutzer. Diese Daten werden aber auch nicht deshalb erhoben, um dem Nutzer den Dienst bereitzustellen. Nachdem das TMG diese Konstellation also gar nicht regelt, kann und muss auf das allgemeinere BDSG zurückgegriffen werden.

Es bleibt aber die Frage, ob bei einer Zusammenstellung von personenbezogenen Daten, wie man sie beispielsweise bei Yasni findet, nicht im Einzelfall wegen des entstehenden Persönlichkeitsprofils davon auszugehen ist, dass hier die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person so hoch zu bewerten sind, dass eine Datenverarbeitung ohne ausdrückliche Zustimmung unzulässig ist. Diese Fragen werden in Zukunft noch zu diskutieren sein.

Die Entscheidung des OLG Hamburg enthält daneben auch durchaus interessante Ausführungen zur Haftung des Suchmaschinenbetreibers. Anders als unlängst das Landgericht Köln geht das OLG Hamburg nicht von einem Zueigenmachen der von der Personensuchmaschine zusammengestellten Informationen aus.

Update:
Ich wurde darauf hingewiesen, dass die Bilder bei Yasni, die sich in der rechten Spalte befinden, im Wege eines Inline-Links einbezogen werden und nicht auf dem Server von Yasni liegen. Das ändert allerdings meine rechtliche Einschätzung nicht, da sich diese Darstellung nicht von einer solchen unterscheidet, bei der die Bilddatei auf dem eigenen Server liegt. Tim-Berners-Lee hat das übrigens als „Embedded-Link“ bezeichnet und zu Recht darauf hingewiesen, dass man insoweit nicht von einem normalen, referenzierenden Link sprechen kann.

posted by Stadler at 14:30  

15 Comments

  1. Daß yasni direkt auf ein Bild auf einem eigenen Server verlinkt, kann man aber auch prima subvertieren: Einfach den Webswerver ein anderes, passendes Bild ausliefern lassen, wenn eine yasni-URL im Referrer steht.

    Comment by Andreas Krey — 6.11, 2009 @ 21:22

  2. Worum es geht, was viele stört, das ist DIE ART. Wenn Yasni die unheimliche Knuddel und Wohlfühl Suchmaschine ist, bleibt die Frage, warum die sich wie die Axt im Walde benehmen ?

    Punkt2: wenn ich bei Oma Hilde am Kiosk mein Bild sehe, meine Adresse, Angaben über mich, fackel ich die Hütte ab. Unstreitig dass meine Daten da nichts zu suchen haben. Das würde auch der letzte Dorf Richter verstehen, nicht nur die in Düsseldorf.

    Wenn man das selbe Szenario auf eine andere Ebene hebt, dann soll das plötzlich gehen ?

    Gut. Machen wir den Umkehrschluss. Wenn ich Steffen Rühls Logo und Konterfei auf Klopapier drucke und in öffentlichen Toiletten aushänge, ist das ebenso "lebensnah", als wenn er, allerdings zu seinem WIRTSCHAFTLICHEN EIGENEN Vorteil, mit meinen Daten und meinem Bild hausieren geht.

    Er stellt MEIN GESICHT, MEINE DATEN auf Webseiten zur Verfügung, von denen ich mich im Grunde distanziere. Einmal aus dem Grund KEINE ZEIT, aus KEINE LUST, und WILL ICH NICHT.

    Im Grunde WILL ICH GAR NICHT, egal wer das ist, das Leute mit meinen Namen, Sachen, Bildern ihr Geld verdienen. Die sollen IHRE nehmen.

    Für obrigen Fall würde Rühl die Wiedereinführung von Folter und Vierteilung fordern, für meinen Teil soll ich mir gefallen lassen, ohne gefragt zu werden, in unzähligen neu konstruierten ( Klopapier ist auch "neu kostruiert" ) Fällen gefallen lassen ?

    Wie ich mehrfach sagte. Ich glaube nicht dass Rühl nun die unheimlich linke Bazille ist. Er will Erfolg, das ist legitim, den will ich nämlich auch.

    Fest steht aber auch, der Widerstand wird langfristig zum Kollaps führen, wer mal auf nen paar hundert Tausend Euro verklagt wurde ( ich hatte das Vergnügen auf 900.000 in 24 Klagen gegen mich als Streitwert in zwei Jahren ) weiss, das geht nicht ewig gut und es ist lästig, sauberes Geld in den Orkus zu werfen.

    Wenn 100 Leute anfangen Yasni "einzudecken" mit Streitwerten von 100.000€ wird man sehen, wo der Frosch die Locken hat.

    Yasni "erzieht" sich seine Kritiker im wahrsten Sinne des Wortes selber heran. Wir sind alles keine kleinen Kinder die darauf gewartet haben, dass Jemand kommt und Dinge tut, die wir uns jeden Tag verkneifen müssen.

    Im übrigen "entnimmt" Yasni auch Bilder direkt aus Webseiten.

    So lange ich schreiben kann, werde ich mich gegen jeden wehren, der mich, meine Familie oder Existenz bedroht. Das was Yasni macht ist leider kein Spiel und so mancher hat schon erleben dürfen, wie die Umsätze flöten gingen.

    So. Als "IDEE" kann ich Yasni nur anraten, Content INTERN zu halten. Mir ist das egal ob ich AUF Yasni gefunden werden – der kann auch alle meine Bilder haben und damit Werbung machen -> SO LANGE DAS NICHT WIEDER IN DEN INDEX ZURÜCKGEFÜHRT wird !

    Das ist der Punkt. Wenn die Daten sammeln… drauf gesch…. wenn die Daten wieder raus geben, dann werde ich knatschig.

    Übrigens. Das Einwohnermeldeamt in Hamm hat komischerweise keine Webseite mit Werbung drauf, die buhlen auch nicht um Kunden, die haben keine Partnervermittlungs Werbung neben meinem Namen, auch nicht die von PLUS. Das ist das was jeder Deutsche unter Datenschutz versteht. Daten DRIN, aber nicht RAUS.

    Wenn ich gefunden werden will, brauche ich da nicht YASNI für. Das kann ich schon alleine.

    Volker Bellendorf
    Am Büchenkamp 7
    59077 Hamm
    02381-402621
    http://www.ecombase.de

    Comment by SEO — 7.11, 2009 @ 02:35

  3. "OLG Hamburg: Personensuchmaschinen verarbeiten keine personenbezogenen Daten"

    Zum Thema. Natürlich verarbeiten die Personenbezogene Daten.

    yasni 02381 402621 einfach mal Googeln. Das ist meine Telefonnummer und die Daten meiner Lebensgefährtin samt Adresse.

    http://www.yasni.de/person/grieskamp/eva/eva-grieskamp-filter-meinungen.htm

    was denn nun ? Jemand der EINMAL bez. seiner Bergschäden was geschrieben hat ( vor 3 Jahren ! ) wird also nun zwischen Partnervermittlung, Erasco Erbsensuppe, günstiger Tanken ( sie hat kein Auto ! ) und RIESTER IST SEXY ( was ne doofe Werbung ) angezeigt.

    Wir erinnern uns mal an die guten alten Zeiten. BMW und KEYWORDS. Welchen Grund gibt es – KEYWORDS zu benutzen, zu denen man keinen Bezug hat ?? KEINEN.

    Das einzige was an YASNI aktuell "schön" ist. Die sind so Werbeüberladen dass jeder sofort sieht dass da das Klickspektakel abgeht – und sowas nervt ja bekanntlich jeden gut erzogenen Surfer.

    Comment by SEO — 7.11, 2009 @ 02:48

  4. Ich vermute, yasni und co fallen unter § 29 BDSG, nicht unter § 28 BDSG.

    Die Daten werden nicht für eigene Geschäftszwecke erhoben, fallen also nicht als Abfallprodukt der eigentlichen Geschäftstätigkeit an, sondern sind selbst Geschäftszweck.

    Das ändert natürlich nichts daran, dass die Daten allgemein zugänglich sind.

    Comment by NR — 7.11, 2009 @ 13:19

  5. Der Einwand mit § 29 BDSG ist wohl nicht von der Hand zu weisen. Habe den Beitrag deshalb entsprechend ergänzt. Ändert aber im Ergebnis nichts.

    Comment by Pavement — 7.11, 2009 @ 14:21

  6. Eine interessante Personensuchmaschine ist http://www.conpilot.com Kontaktdaten werden automatisch zu Visitenkarten kombiniert. Es besteht die Möglichkeit sich ein- und auszutragen. Was denkt ihr?

    Comment by Markus Müller — 18.03, 2010 @ 23:48

  7. Was ich darüber denke? Dein Eintrag ist wohl Spam.

    Comment by Nülle — 15.04, 2010 @ 09:27

  8. Guten Tag,

    grundsätzlich vertrete ich die Auffassung, dass die Aggregation und Aufbereitung personenbezogener Daten zu gewerblichen Zwecken ohne Wissen und ohne Genehmigung der betroffenen Personen einen erheblichen Eingriff in Persönlichkeitsrechte darstellt.

    Die benannte Firma ist schließlich keine gemeinnützige Einrichtung, sondern eine GmbH und damit ein auf Umsatz und Gewinn ausgerichtetes Unternehmen.

    Auf den Seiten der benannten Firme wird Internetwerbung angezeigt. Zusammen mit den auf nicht näher bekannte Weise aggregierten (und zum Teil sinnenstellenden) personenbezogenen Daten. Eine Zustimmung zur gewerblichen Nutzung der personenbezogenen Daten dürfte jedoch in den allermeisten Fällen nicht vorliegen und kann auch nicht unterstellt werden.

    Ich würde mich nur zu gerne näher mit dieser speziellen Firma beschäftigen und erwäge zudem, diesem Unternehmen die weitere gewerbliche Nutzung meiner personenbezogenen Daten sowie die Erstellung und Weitergabe von Personenprofilen zu meiner Person zu untersagen und dies zur Not auch auf dem Klageweg zu verfolgen und u.U. als Nebenprodukt ein Urteil mit Grundsatzcharakter zu erwirken.

    Um diesen Weg zu gehen bedarf es aber eines Anwaltes, der sich mit der Materie auskennt und dies auch vor Gericht richtertauglich aufbereitet vertreten kann. Auch bedarf es eines Finanzierungskonzeptes, da damit zu rechnen ist, dass hier eine längerfristige Auseinandersetzung entsteht, da die Folgen eines möglichen Urteils zu Gunsten der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen direkt das Geschäftsmodell der betreffenden Firma angreift und auch jenes von Mitbewerbern.

    Haben sie Interesse, über ein solches Vorhaben zu diskutieren?

    Comment by Tuba Libre — 2.06, 2010 @ 10:32

  9. Meines Wissens ist die Materie wesentlich lebensnaher als durch juristische Mittel darstellbar. Wer schaut schon durch ein Astloch, um das Panorama einer herrlichen Landschaft zu betrachten? Wer in einem 200-Seelen-Dorf lebt, setzt sich genauso der dorfinternen Kommuninaktion aus wie der Angehörige eines beliebigen Vereins oder einer Gruppe. Das Internet wurde zum Zwecke der Verlinkung und Vernetzung geschaffen.

    Wer würde schon eine Zivilklage vom Zaun brechen, weil er von einem Passanten in einer Fußgängerzone eine zehntel Sekunde lang intensiv im Vorbeigehen gemustert wird? Trotzdem gibt es solche Menschen mit Plattfüßen. Die fühlen sich laufend auf die Füße getreten. „Was guckst du? Willst du eine in die Fresse haben?“ Oder ein anderer fragt: „Hasse ma en Euro?“ Das ist Teil des Menschseins.

    Hans Kolpak
    Deutsche ZivilGesellschaft

    Comment by Hans Kolpak — 8.06, 2010 @ 13:01

  10. Guten Tag zusammen,

    als ich gestern meine Zugriffsstatistiken angesehen habe, staunte ich nicht schlecht. Dort stand doch tatsächlich ein Zugriff über yasni.de auf meinen Namen und meine Webseite.
    Laut yasni soll man dort aber nur gefunden werden, wenn man ein kostenloses Expose angelegt hat. Für was brauche ich das, wenn ich doch so bei yasni gefunden werde. Ohne das Expose hat yasni keine Erlaubnis meine Daten zu verarbeiten, was ja geschieht, da yasni die Daten selber erst einmal über andere Suchmaschine suchen lässt. Und genau an dieser Stelle liegt das grösste Problem; denn ich habe nicht einmal die Möglichkeit einen Suchroboter von meiner Webseite auszuschliessen, das yasni keinen benutzt, sondern andere für sich arbeiten lässt. Natürlich sehr geschickt, da man so immer behautpten kann, man verarbeite keine Daten.
    Yasni ist ja nicht einmal beriet eine sog. Blacklist zu führen, auf die man sich setzen lassen kann. Und genau das sind die Punkte, die in meinen Augen ganz klar einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen, wenn ich nicht einmal die Möglichkeit habe yasni zu blockieren.

    Somit gäbe es im Fall zwei Gründe die gegen yasni sprechen: der Betrug mit dem Expose und die fehlende Möglichkeit einer Blockierung.

    Comment by PhoenixAter — 29.07, 2011 @ 15:38

  11. Hallo miteinander,
    haahaahaaa … bei yasni ist jeder, wenn er nur irgendwo digital gespeichert wurde – der Telefon-bucheintrag reicht aus. Ich hab mich auch gefunden und das sogar ohne kostenloses Exposé. Ei wie das denn??? Hat yasni das so sehr nötig.
    Eine Inbesitznahme und eine entsprechende Mail, die Daten sofort zu entfernen, und auch eine Deaktivierung der Daten hat absolut keine Wirkung, wie ich grade eben bemerkte.
    Da muss wohl wie oben ein netter Schreiber schon sagte, wohl doch stärkeres Geschütz her. Mal sehen, ob ich schon ne Antwort in meiner Mailbox hab von yasni.

    Comment by Mondschwester — 26.10, 2011 @ 12:55

  12. Sieht aus, als wäre das hier eine Kopie von http://bit.ly/yziLHN .

    Comment by Darrick Dilligard — 5.02, 2012 @ 20:20

  13. […] die Zulässigkeit der gängigen Personensuchmaschinen zumindest diskutabel erscheinen lassen (vgl. OLG Hamburg: Personensuchmaschinen verarbeiten keine personenbezogenen Daten oder (Il-)Legalität von Personensuchmaschinen – Datenschutzrechtliche Grenzen für yasni, […]

    Pingback by Personensuchmaschinen & Recht – yasni, 123people & Co Rechtsanwalt Datenschutz BDSG — 26.01, 2013 @ 17:30

  14. Amazing! Its in fact amazing piece of writing, I have got much clear idea about from
    this article.

    Comment by horizontal drilling process — 16.08, 2013 @ 20:26

  15. Second hand clothes are bit different to the usual clothes that you
    can buy on the high street, you are a lot less likely to see someone wearing the same clothes as you if you wear second hand.
    For party of that kind, one can buy beer online from ebottleo and
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    Comment by Www.Nrhmhp.Gov.In — 18.10, 2013 @ 08:52

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