Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.11.09

OLG Hamburg: Personensuchmaschinen verarbeiten keine personenbezogenen Daten

Seit kurzem wird die Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Personensuchmaschinen wie Yasni diskutiert.

Das OLG Hamburg hat nun mit Beschluss vom 23.10.09 (Az.: 7 W 119/09) u.a. ausgeführt, dass Yasni selbst gar keine Daten verarbeitet, sondern nur die Fundstellen zu anderweitig bereits im Netz abrufbaren Daten bereitstellt.

Demgegenüber hat Jens Ferner unlängst die Ansicht vertreten, dass Personensuchmaschinen personenbezogene Daten erheben und zugleich wegen § 12 TMG auch gegen das geltende Datenschutzrecht verstoßen, weil es keine Rechtsvorschrift gebe, die eine solche Datenverarbeitung zur Bereitstellung des Dienstes gestatten würde.

Beide Ansichten halte ich für unzutreffend. Yasni verarbeitet entgegen der Ansicht des OLG Hamburg sehr wohl personenbezogene Daten. Wenn ich mir z.B. den Eintrag zu meiner Person bei Yasni anschaue, dann finde ich dort zu meinem Namen u.a. die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt, den Namen und Telefonnummer unserer Kanzlei, sowie mehrere Fotos. Diese personenbezogenen Daten werden von Yasni somit also gesammelt, im Rahmen eines Profils gespeichert und zum Abruf bereitgehalten. Ein klassischer Fall von Datenerhebung und -verarbeitung.

Ist das aber auch zulässig? Was das Foto betrifft, kann dies nur mit einem klaren Nein beantwortet werden, weil ich eine Zustimmung nach § 22 KUG nicht erteilt habe. Ansonsten kann – entgegen der Ansicht von Ferner – aber grundsätzlich schon auf die Gestattung des § 28 oder 29 BDSG zurückgegriffen werden, die u.a. eine Datenverarbeitung für eigene Geschäftszwecke erlaubt bzw. zum Zwecke einer Übermittlung, wenn die Daten allgemein zugänglich sind. Die §§ 12 ff. TMG sind insoweit nicht anwendbar, weil die hier in Rede stehenden Daten nicht von einem Nutzer zum Zwecke der Bereitstellung des Dienstes erhoben worden sind. Derjenige, dessen Daten bei Yasni präsentiert werden, ist nicht der Nachfrager und damit insoweit nicht Nutzer. Diese Daten werden aber auch nicht deshalb erhoben, um dem Nutzer den Dienst bereitzustellen. Nachdem das TMG diese Konstellation also gar nicht regelt, kann und muss auf das allgemeinere BDSG zurückgegriffen werden.

Es bleibt aber die Frage, ob bei einer Zusammenstellung von personenbezogenen Daten, wie man sie beispielsweise bei Yasni findet, nicht im Einzelfall wegen des entstehenden Persönlichkeitsprofils davon auszugehen ist, dass hier die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person so hoch zu bewerten sind, dass eine Datenverarbeitung ohne ausdrückliche Zustimmung unzulässig ist. Diese Fragen werden in Zukunft noch zu diskutieren sein.

Die Entscheidung des OLG Hamburg enthält daneben auch durchaus interessante Ausführungen zur Haftung des Suchmaschinenbetreibers. Anders als unlängst das Landgericht Köln geht das OLG Hamburg nicht von einem Zueigenmachen der von der Personensuchmaschine zusammengestellten Informationen aus.

Update:
Ich wurde darauf hingewiesen, dass die Bilder bei Yasni, die sich in der rechten Spalte befinden, im Wege eines Inline-Links einbezogen werden und nicht auf dem Server von Yasni liegen. Das ändert allerdings meine rechtliche Einschätzung nicht, da sich diese Darstellung nicht von einer solchen unterscheidet, bei der die Bilddatei auf dem eigenen Server liegt. Tim-Berners-Lee hat das übrigens als “Embedded-Link” bezeichnet und zu Recht darauf hingewiesen, dass man insoweit nicht von einem normalen, referenzierenden Link sprechen kann.

posted by Stadler at 14:30  

4 Kommentare »

  1. Eine interessante Personensuchmaschine ist http://www.conpilot.com Kontaktdaten werden automatisch zu Visitenkarten kombiniert. Es besteht die Möglichkeit sich ein- und auszutragen. Was denkt ihr?

    Kommentar von Markus Müller — 18.03, 2010 @ 23:48

  2. Was ich darüber denke? Dein Eintrag ist wohl Spam.

    Kommentar von Nülle — 15.04, 2010 @ 09:27

  3. Guten Tag,

    grundsätzlich vertrete ich die Auffassung, dass die Aggregation und Aufbereitung personenbezogener Daten zu gewerblichen Zwecken ohne Wissen und ohne Genehmigung der betroffenen Personen einen erheblichen Eingriff in Persönlichkeitsrechte darstellt.

    Die benannte Firma ist schließlich keine gemeinnützige Einrichtung, sondern eine GmbH und damit ein auf Umsatz und Gewinn ausgerichtetes Unternehmen.

    Auf den Seiten der benannten Firme wird Internetwerbung angezeigt. Zusammen mit den auf nicht näher bekannte Weise aggregierten (und zum Teil sinnenstellenden) personenbezogenen Daten. Eine Zustimmung zur gewerblichen Nutzung der personenbezogenen Daten dürfte jedoch in den allermeisten Fällen nicht vorliegen und kann auch nicht unterstellt werden.

    Ich würde mich nur zu gerne näher mit dieser speziellen Firma beschäftigen und erwäge zudem, diesem Unternehmen die weitere gewerbliche Nutzung meiner personenbezogenen Daten sowie die Erstellung und Weitergabe von Personenprofilen zu meiner Person zu untersagen und dies zur Not auch auf dem Klageweg zu verfolgen und u.U. als Nebenprodukt ein Urteil mit Grundsatzcharakter zu erwirken.

    Um diesen Weg zu gehen bedarf es aber eines Anwaltes, der sich mit der Materie auskennt und dies auch vor Gericht richtertauglich aufbereitet vertreten kann. Auch bedarf es eines Finanzierungskonzeptes, da damit zu rechnen ist, dass hier eine längerfristige Auseinandersetzung entsteht, da die Folgen eines möglichen Urteils zu Gunsten der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen direkt das Geschäftsmodell der betreffenden Firma angreift und auch jenes von Mitbewerbern.

    Haben sie Interesse, über ein solches Vorhaben zu diskutieren?

    Kommentar von Tuba Libre — 2.06, 2010 @ 10:32

  4. Meines Wissens ist die Materie wesentlich lebensnaher als durch juristische Mittel darstellbar. Wer schaut schon durch ein Astloch, um das Panorama einer herrlichen Landschaft zu betrachten? Wer in einem 200-Seelen-Dorf lebt, setzt sich genauso der dorfinternen Kommuninaktion aus wie der Angehörige eines beliebigen Vereins oder einer Gruppe. Das Internet wurde zum Zwecke der Verlinkung und Vernetzung geschaffen.

    Wer würde schon eine Zivilklage vom Zaun brechen, weil er von einem Passanten in einer Fußgängerzone eine zehntel Sekunde lang intensiv im Vorbeigehen gemustert wird? Trotzdem gibt es solche Menschen mit Plattfüßen. Die fühlen sich laufend auf die Füße getreten. “Was guckst du? Willst du eine in die Fresse haben?” Oder ein anderer fragt: “Hasse ma en Euro?” Das ist Teil des Menschseins.

    Hans Kolpak
    Deutsche ZivilGesellschaft

    Kommentar von Hans Kolpak — 8.06, 2010 @ 13:01

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