Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.11.09

EU wird nun doch die Weiterleitung von Bankdaten ihrer Bürger an die USA zulassen

Es fällt mir schwer zu glauben, wie unglaublich verantwortungslos und rechtswidrig unsere Regierung sowie der gesamte Rat der EU mit Blick auf das von den USA geforderte Swift-Abkommen agiert. Aber eigentlich musste man damit rechnen, dass diese Bundesregierung einknickt. Die USA können damit – selbstverständlich nur zur Terrorbekämpfung – auf die Daten europäischer Bankkunden zugreifen. Damit ist der Datenschutz in Europa nur noch Makulatur.

posted by Stadler at 17:21  

Keine Kommentare

  1. Die Frage stellt sich mir, kann gegen diese Entscheidung hier in Deutschland überhaupt geklagt werden (wenn ja, bei welchem Gericht und auf welcher Gesetzesgrundlage)?

    Comment by GustavMahler — 26.11, 2009 @ 07:32

  2. Ich habe eben dazu gelesen, dass dieser Zugriff ohnehin schon immer bestand, solange alle SWIFT-Abwicklungen in den USA stattfanden. Nun wurde entschieden, für innereuropäische Überweisungen eine europäische SWIFT-Datenbank zu benutzen, und daraufhin fordert die USA nun, auch auf diese Zugriff zu erhalten.
    Es ist also nicht so, dass die USA jetzt erstmals Zugriff haben möchte, wie es oft in Texten den Eindruck vermittelt. Sie möchten den Status Quo erhalten.

    Comment by Thomas — 27.11, 2009 @ 21:26

  3. Der einzige und wichtige Unterschied: bis anhin war es illegal. Dass es schon längere Zeit so gehandhabt wird, kann man im Fall einer Überweisung von Zürich nach Zürich ersehen.

    Comment by Hartwig — 8.02, 2010 @ 14:54

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