Erst vor ein paar Tagen hatte unsere Kanzlei Post vom Kollegen Olaf Tank bekomnen, der namens der Content Services Ltd. von unserer Kanzlei EUR 138,- fordert, wegen angeblicher Nutzung der Plattform „opendownload.de“.
Auf mein Antwortschreiben hat der Kollege Tank postwendend geantwortet und mitgeteilt, dass seine Mandantin die Verfolgung dieser Forderung gegen unsere Kanzlei endgültig eingestellt hat. Freundlicherweise hat er uns auch gleich die IP-Adresse und Uhrzeit desjenigen geliefert, der gemeint hat, unsere Bankverbindung für den Lastschrifteinzug angeben zu müssen. Jetzt bin ich mal gespannt, ob es die Staatsanwaltschaft schafft, den Täter zu ermitteln.
posted by Stadler at 08:50
Kommentare deaktiviert für Rechtsanwalt Olaf Tank will unsere Kanzlei nicht weiter verfolgen
Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen der anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung an verschiedene Stellen und Personen einen Fragenkatalog verschickt und um Stellungnahme gebeten. Der Chaos Computer Club (CCC) hat seine Stellungnahme jetzt veröffentlicht. Lesenswert!
posted by Stadler at 08:29
Kommentare deaktiviert für Stellungnahme des CCC gegenüber dem BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung
Der Wahlkampf treibt seltsame Blüten und Frank-Walter Steinmeier spielt immer wieder eine unfreiwillig komische Rolle.
Dass die FDP öfter mit ihren liberalen Positionen, beispielsweise bei der Zustimmung zum großen Lauschangriff, gebrochen hat, ist völlig zutreffend und man sollte immer wieder daran erinnern. Aber muss gerade der SPD-Spitzenkandidat hier die dicke Lippe riskieren? Im Glashaus derart mit Steinen zu werfen, war selten eine gute Idee. Mit wessen Stimmen wurden die Vorratsdatenspeicherung, die Onlineüberwachung, das Luftsicherheitsgesetz, das BKA-Gesetz und gerade eben das Zugangserschwerungsgesetz beschlossen? Dass Steinmeier jetzt den Bürgerrechtler gibt, taugt nicht einmal als Treppenwitz.
posted by Stadler at 21:10
Kommentare deaktiviert für Steinmeier wirft FDP Verrat ihrer liberalen Traditionen vor
Der Wahlkampf treibt seltsame Blüten und Frank-Walter Steinmeier spielt immer wieder eine unfreiwillig komische Rolle.
Dass die FDP öfter mit ihren liberalen Positionen, beispielsweise bei der Zustimmung zum großen Lauschangriff, gebrochen hat, ist völlig zutreffend und man sollte immer wieder daran erinnern. Aber muss gerade der SPD-Spitzenkandidat hier die dicke Lippe riskieren? Im Glashaus derart mit Steinen zu werfen, war selten eine gute Idee. Mit wessen Stimmen wurden die Vorratsdatenspeicherung, die Onlineüberwachung, das Luftsicherheitsgesetz, das BKA-Gesetz und gerade eben das Zugangserschwerungsgesetz beschlossen? Dass Steinmeier jetzt den Bürgerrechtler gibt, taugt nicht einmal als Treppenwitz.
posted by Stadler at 20:10
Kommentare deaktiviert für Steinmeier wirft FDP Verrat ihrer liberalen Traditionen vor
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon wird in der Presse unisono als wegweisend, bahnbrechend oder gar als europäische Sternstunde gefeiert. Dazu muss man nur die Kommentare von Prantl in der SZ oder Wefing in der Zeit lesen.
Die begeisterten Kommentatoren ignorieren allerdings, dass der Tenor nicht hält, was die Urteilsbegründung verspricht.
Die höchsten deutschen Richter heben das Demokratiedefizit der EU hervor und weisen darauf hin, dass Deutschland unter diesen Bedingungen seine Souveränität nicht preisgeben darf. Aber sogleich beschwichtigt das BVerfG, denn eine solche Preisgabe sei im Vertrag von Lissabon noch gar nicht enthalten. Die scheibchenweise Übertragung der Souveränität nach Brüssel kann damit weitergehen, unter Beibehaltung des bestehenden Demokratiedefizits. Es sind allerdings schon dermaßen viele Scheiben abgeschnitten worden, dass von einem annähernd vollständigen Verbleib der Souveränität in Deutschland gar keine Rede mehr sein kann. Praktisch alles, was wirtschaftlichen Bezug aufweist – und der EuGH neigt zu einer extensiven Auslegung – wird nicht mehr in Berlin entschieden.
Der große europäische Verfassungsentwurf, zu dem man in Deutschland das Volk befragen und dem EU-Parlament endlich die Stellung eines Gesetzgebers geben müsste, ist freilich auch in Zukunft nicht zu erwarten. Das Verfassungsgericht weiß dies und hat sich geschickt um die Sachentscheidung gedrückt, die aufgrund der eigenen Urteilsbegründung angezeigt gewesen wäre.
Die Entscheidung zementiert in Wirklichkeit nur den status quo. Aber Wefing hat in seinem Kommentar in der Zeit in einem Punkt Recht. Das Urteil ist auch ein Appell an die Abgeordneten des Bundestages endlich aufzuwachen. Anlass zu der Hoffnung, dass das auch passieren wird, besteht allerdings in den unterschiedlichsten Feldern der Politik nicht.
posted by Stadler at 18:23
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon wird in der Presse unisono als wegweisend, bahnbrechend oder gar als europäische Sternstunde gefeiert. Dazu muss man nur die Kommentare von Prantl in der SZ oder Wefing in der Zeit lesen.
Die begeisterten Kommentatoren ignorieren allerdings, dass der Tenor nicht hält, was die Urteilsbegründung verspricht.
Die höchsten deutschen Richter heben das Demokratiedefizit der EU hervor und weisen darauf hin, dass Deutschland unter diesen Bedingungen seine Souveränität nicht preisgeben darf. Aber sogleich beschwichtigt das BVerfG, denn eine solche Preisgabe sei im Vertrag von Lissabon noch gar nicht enthalten. Die scheibchenweise Übertragung der Souveränität nach Brüssel kann damit weitergehen, unter Beibehaltung des bestehenden Demokratiedefizits. Es sind allerdings schon dermaßen viele Scheiben abgeschnitten worden, dass von einem annähernd vollständigen Verbleib der Souveränität in Deutschland gar keine Rede mehr sein kann. Praktisch alles, was wirtschaftlichen Bezug aufweist – und der EuGH neigt zu einer extensiven Auslegung – wird nicht mehr in Berlin entschieden.
Der große europäische Verfassungsentwurf, zu dem man in Deutschland das Volk befragen und dem EU-Parlament endlich die Stellung eines Gesetzgebers geben müsste, ist freilich auch in Zukunft nicht zu erwarten. Das Verfassungsgericht weiß dies und hat sich geschickt um die Sachentscheidung gedrückt, die aufgrund der eigenen Urteilsbegründung angezeigt gewesen wäre.
Die Entscheidung zementiert in Wirklichkeit nur den status quo. Aber Wefing hat in seinem Kommentar in der Zeit in einem Punkt Recht. Das Urteil ist auch ein Appell an die Abgeordneten des Bundestages endlich aufzuwachen. Anlass zu der Hoffnung, dass das auch passieren wird, besteht allerdings in den unterschiedlichsten Feldern der Politik nicht.
posted by Stadler at 17:23
Kommentare deaktiviert für Ist das Urteil des BVerfG zum Vertrag von Lissabon tatsächlich so bahnbrechend?
Die Bundesregierung hat ohne Beteiligung des Bundestags und unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit den USA ein völkerrechtliches Abkommen über den gegenseitigen Austausch von Daten abgeschlossen.
Der Vertrag beinhaltet den automatisierten gegenseitigen Zugriff auf daktyloskopische Daten und DNA-Profile zu Strafverfolgungszwecken und zur Gefahrenabwehr. Zudem soll auch ein Austausch von Informationen zu Personen erfolgen, die in Verdacht stehen, künftig terroristische Straftaten zu begehen. Dazu werden personenbezogene Daten wie u.a. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Fingerabdrücke dieser Personen ausgetauscht.
Der deutsche Staat übermittelt also personenbezogene Daten von Bürgern in die USA, die (nur) in dem Verdacht stehen, dass sie terroristische Straftaten begangen haben oder künftig begehen werden. Wer weiß, wie schnell ein Anfangsverdachte bejaht ist, der wird eine Vorstellung davon haben, was das bedeutet. Eigentlich müssten die Datenschützer auf die Barrikaden gehen. Weiß Herr Schaar was hier gespielt wird?
Der Bundestag, der vor Abschluss dieses völkerrechtlichen Vertrags nicht informiert und beteiligt worden ist, soll dies heute nur noch abnicken, wozu es sicherlich auch kommen wird. Man fragt sich langsam, ob dieses Parlament überhaupt nicht etwas zu sagen hat.
Quellen:
NDR Info
Antrag der FDP-Fraktion vom 07. 05. 2008
posted by Stadler at 15:32
Die Bundesregierung hat ohne Beteiligung des Bundestags und unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit den USA ein völkerrechtliches Abkommen über den gegenseitigen Austausch von Daten abgeschlossen.
Der Vertrag beinhaltet den automatisierten gegenseitigen Zugriff auf daktyloskopische Daten und DNA-Profile zu Strafverfolgungszwecken und zur Gefahrenabwehr. Zudem soll auch ein Austausch von Informationen zu Personen erfolgen, die in Verdacht stehen, künftig terroristische Straftaten zu begehen. Dazu werden personenbezogene Daten wie u.a. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Fingerabdrücke dieser Personen ausgetauscht.
Der deutsche Staat übermittelt also personenbezogene Daten von Bürgern in die USA, die (nur) in dem Verdacht stehen, dass sie terroristische Straftaten begangen haben oder künftig begehen werden. Wer weiß, wie schnell ein Anfangsverdachte bejaht ist, der wird eine Vorstellung davon haben, was das bedeutet. Eigentlich müssten die Datenschützer auf die Barrikaden gehen. Weiß Herr Schaar was hier gespielt wird?
Der Bundestag, der vor Abschluss dieses völkerrechtlichen Vertrags nicht informiert und beteiligt worden ist, soll dies heute nur noch abnicken, wozu es sicherlich auch kommen wird. Man fragt sich langsam, ob dieses Parlament überhaupt nicht etwas zu sagen hat.
Quellen:
NDR Info
Antrag der FDP-Fraktion vom 07. 05. 2008
posted by Stadler at 14:32
Kommentare deaktiviert für US-Behörden sollen direkten Zugriff auf Daten beim BKA erhalten
Vor einigen Wochen habe ich an dieser Stelle die Krise der parlamentarischen Demokratie beklagt. Passend zum Thema schreibt Heribert Prantl in der SZ pointiert über „Das Parlament als Farce„. Und man muss sich darüber eigentlich auch nicht wundern, wenn man weiß, dass es Abgeordnete gibt, die ihre Zustimmung zu einem verfassungswidrigen Gesetz damit rechtfertigen, dass das Bundesverfassungsgericht Teile des Gesetzes ohnehin wieder kassieren wird. Der Begriff der Farce ist wirklich der einzige, der diese Vorgänge und Zustände angemessen beschreibt.
posted by Stadler at 13:27
Kommentare deaktiviert für Die Krise der parlamentarischen Demokratie II
Vor einigen Wochen habe ich an dieser Stelle die Krise der parlamentarischen Demokratie beklagt. Passend zum Thema schreibt Heribert Prantl in der SZ pointiert über „Das Parlament als Farce„. Und man muss sich darüber eigentlich auch nicht wundern, wenn man weiß, dass es Abgeordnete gibt, die ihre Zustimmung zu einem verfassungswidrigen Gesetz damit rechtfertigen, dass das Bundesverfassungsgericht Teile des Gesetzes ohnehin wieder kassieren wird. Der Begriff der Farce ist wirklich der einzige, der diese Vorgänge und Zustände angemessen beschreibt.
posted by Stadler at 12:27
Kommentare deaktiviert für Die Krise der parlamentarischen Demokratie II