Jörg-Olaf Schäfers erklärt auf netzpolitik.org wie der arglose Internetnutzer durch Linkverkürzer wie TinyURL oder mittels des sog.Prefetching ungewollt auf Seiten landen könnte, die auf der Sperrliste des BKA stehen.
Ach ja, Frau von der Leyen, das ist was Technisches. Ruhig mal lesen.
posted by Stadler at 08:53
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Das Landgericht München I hat dem Kameramann des Films „Das Boot“ mit Urteil vom 07.05.2009 (Az.: 7 O 17694/08) einen Anspruch auf Auskunft über die Verwertung des Films seit dem Jahr 2002 zugesprochen.
Der Kameramann macht geltend, dass mit dem Film über die Jahre hinweg Erlöse erzielt wurden, die in einem auffälligen Missverhältnis zu seiner damaligen Vergütung stehen.
Der Anspruch des Kameramanns stützt sich auf das im Jahr 2002 neu in Kraft getretene Urhebervertragsrecht, wonach der (Mit-)Urheber einen Anspruch auf angemessene Vergütung hat und ihm auch eine weitere Beteiligung zusteht, wenn die ursprüngliche Vergütung in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzungn des Werks steht (§ 32a UrhG).
Quelle: Kostenlose Urteile
posted by Stadler at 07:56
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Das Bundesverfassungsgericht hat in der anhängigen Verfassungsbeschwerde zur Vorratsdatenspeicherung einen Fragenkatalog mit 13 Einzelfragen an verschiedene Sachverständige, mit der Bitte um Stellungnahme verschickt. Sehr interessant.
posted by Stadler at 21:22
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Das Bundesverfassungsgericht hat in der anhängigen Verfassungsbeschwerde zur Vorratsdatenspeicherung einen Fragenkatalog mit 13 Einzelfragen an verschiedene Sachverständige, mit der Bitte um Stellungnahme verschickt. Sehr interessant.
posted by Stadler at 20:22
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Einige der großen Flagschiffe der deutschen Presselandschaft warten gerade mit äußerst kritischen Kommentaren zu dem Vorhaben, Zugangssperren für kinderpornografische Websites zu errichten, auf. Zwei davon finden sich auch in den Printausgaben wieder. Man hat bei der Süddeutschen, der Frankfurter Rundschau und Zeit Online verstanden, dass sich kritische und ernsthaft besorgte Bürger gegen ein in hohem Maße fragwürdiges Gesetzesvorhaben stemmen.
Vermutlich hatten die federführenden Politiker, die das Thema Kinderpornografie und Kindesmissbrauch zu Wahlkampfzwecken instrumentalisieren, nicht mit soviel Widerstand gerechnet und wohl auch nicht damit, dass immer mehr Menschen, die sich mit den Zusammenhängen und Hintergünden befassen, anfangen zu verstehen.
Dass Bürgerbeteiligung über das Web funktioniert macht Mut. Populisten wie von der Leyen und zu Guttenberg muss es Angst machen.
Update: es wäre sträflich, hier das kleine Flagschiff taz unerwähnt zu lassen, allein schon wegen des Titels „Blogosphäre gegen Guttenzwerg„.
posted by Stadler at 14:16
Kommentare deaktiviert für Netzsperren: Die Medien beginnen zu verstehen
Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen beanstandet in einer Stellungnahme an den Innenausschuss des Bundestages den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes als verfassungswidrig.
Der Journlistenverband kritisiert vor allem, dass dem Bundesamt ermöglicht werden soll, sämtliche elektronische Kommunikation der Bundesbehörden mit Dritten auszuwerten und damit auch die Kommunikation mit Journalisten zu überwachen.
An dem Gesetz wird außerdem kritisiert, dass die Möglichkeit einer anlasslosen Aufzeichnung des Surfverhaltens geschaffen werden soll.
posted by Stadler at 13:58
Kommentare deaktiviert für Journalisten kritisieren geplantes BSI-Gesetz
Einige der großen Flagschiffe der deutschen Presselandschaft warten gerade mit äußerst kritischen Kommentaren zu dem Vorhaben, Zugangssperren für kinderpornografische Websites zu errichten, auf. Zwei davon finden sich auch in den Printausgaben wieder. Man hat bei der Süddeutschen, der Frankfurter Rundschau und Zeit Online verstanden, dass sich kritische und ernsthaft besorgte Bürger gegen ein in hohem Maße fragwürdiges Gesetzesvorhaben stemmen.
Vermutlich hatten die federführenden Politiker, die das Thema Kinderpornografie und Kindesmissbrauch zu Wahlkampfzwecken instrumentalisieren, nicht mit soviel Widerstand gerechnet und wohl auch nicht damit, dass immer mehr Menschen, die sich mit den Zusammenhängen und Hintergünden befassen, anfangen zu verstehen.
Dass Bürgerbeteiligung über das Web funktioniert macht Mut. Populisten wie von der Leyen und zu Guttenberg muss es Angst machen.
Update: es wäre sträflich, hier das kleine Flagschiff taz unerwähnt zu lassen, allein schon wegen des Titels „Blogosphäre gegen Guttenzwerg„.
posted by Stadler at 13:16
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Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen beanstandet in einer Stellungnahme an den Innenausschuss des Bundestages den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes als verfassungswidrig.
Der Journlistenverband kritisiert vor allem, dass dem Bundesamt ermöglicht werden soll, sämtliche elektronische Kommunikation der Bundesbehörden mit Dritten auszuwerten und damit auch die Kommunikation mit Journalisten zu überwachen.
An dem Gesetz wird außerdem kritisiert, dass die Möglichkeit einer anlasslosen Aufzeichnung des Surfverhaltens geschaffen werden soll.
posted by Stadler at 12:58
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Das Bundeskriminalamt hat einen Antrag auf Einsicht in die zwischen dem BKA und mehreren Internetprovidern abgeschlossenen Verträge zur Blockade kinderpornografischer Websites abgelehnt.
Der Auskunftsanspruch stützt sich auf das Informationsfreiheitsgesetz.
Die Ablehnung wird vom BKA damit begründet, dass eine Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden würde und das geistige Eigentum des BKA und der Provider an den Vertragstexten (sic!) einer Auskunft entgegensteht.
Der Versuch, etwas mehr Transparenz in das undurchsichtige Treiben des BKA zu bringen, gefährdet also die öffentliche Sicherheit? Oder dient die öffentliche Sicherheit dem BKA nicht eher als Vorwand dafür, sein eigenes rechtswidriges Tun zu kaschieren?
Das Gusto-Stück der Argumentation ist freilich der Hinweis auf das geistige Eigentum des BKA und seiner Vertragspartner. Ein wirklicher Leckerbissen.
Aber beim BKA hat der Bock längst die Rolle des Gärtners übernommen, weshalb man sich über nichts mehr wundern sollte. Man kann als rechtsstaatlich gesinnter Bürger vor solchen Behörden wirklich Angst bekommen.
Deshalb ist es auch höchste Zeit, dass die Verwaltungsgerichte dem BKA die Handhabung des Informationsfreiheitsgesetzes mal erklären.
posted by Stadler at 10:01
Das Bundeskriminalamt hat einen Antrag auf Einsicht in die zwischen dem BKA und mehreren Internetprovidern abgeschlossenen Verträge zur Blockade kinderpornografischer Websites abgelehnt.
Der Auskunftsanspruch stützt sich auf das Informationsfreiheitsgesetz.
Die Ablehnung wird vom BKA damit begründet, dass eine Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden würde und das geistige Eigentum des BKA und der Provider an den Vertragstexten (sic!) einer Auskunft entgegensteht.
Der Versuch, etwas mehr Transparenz in das undurchsichtige Treiben des BKA zu bringen, gefährdet also die öffentliche Sicherheit? Oder dient die öffentliche Sicherheit dem BKA nicht eher als Vorwand dafür, sein eigenes rechtswidriges Tun zu kaschieren?
Das Gusto-Stück der Argumentation ist freilich der Hinweis auf das geistige Eigentum des BKA und seiner Vertragspartner. Ein wirklicher Leckerbissen.
Aber beim BKA hat der Bock längst die Rolle des Gärtners übernommen, weshalb man sich über nichts mehr wundern sollte. Man kann als rechtsstaatlich gesinnter Bürger vor solchen Behörden wirklich Angst bekommen.
Deshalb ist es auch höchste Zeit, dass die Verwaltungsgerichte dem BKA die Handhabung des Informationsfreiheitsgesetzes mal erklären.
posted by Stadler at 09:01
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