Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.5.09

Empfehlungen der Kommission zur RFID-Technologie

Die EU Kommission hat zu dem Themenbereich RFID und Datenschutz eine Empfehlung an die Mitgliedsstaaten ausgesprochen.

Danach soll bei der Verwendung von RFID-Chips ein striktes Opt-In-Verfahren gelten, um den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten. Die Grundsätze der Kommission lauten:

– Den Verbrauchern sollte bekannt sein, welche Artikel in den Geschäften mit RFID-Chips ausgestattet sind. Beim Kauf solcher Artikel sollten die Chips noch im Geschäft automatisch, umgehend und kostenfrei deaktiviert werden, es sei denn, sie sollen auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers entsprechend dem Opt-in-Prinzip funktionsfähig bleiben. Ausnahmen sind zulässig, etwa um unnötige Belastungen der Einzelhändler zu vermeiden, wenngleich zuvor mögliche Beeinträchtigungen der Privatsphäre zu untersuchen sind.

– Unternehmen und Behörden, die RFID-Chips verwenden, sollten den Verbrauchern einfache und klare Informationen bereitstellen, damit sie verstehen, wann welche personenbezogenen Daten (z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum) zu welchem Zweck verwendet werden. Zudem sollten die Geräte, mit denen die Daten aus den RFID-Chips ausgelesen werden, klar gekennzeichnet sowie Anlaufstellen genannt werden, bei denen die Bürger nähere Informationen erhalten können.

– Einzelhandelsverbände und -organisationen sollten die Verbraucher durch ein europaweit einheitliches Zeichen über die Präsenz von RFID-Chips an Produkten informieren.

– Unternehmen und Behörden sollten vor der Verwendung von RFID-Chips Folgenabschätzungen zum Datenschutz durchführen. Diese werden von den nationalen Datenschutzbehörden überprüft und sollen die Sicherheit und den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten.
Quelle: Pressemitteilung der Kommission vom 12.05.09

posted by Stadler at 10:02  

19.5.09

Empfehlungen der Kommission zur RFID-Technologie

Die EU Kommission hat zu dem Themenbereich RFID und Datenschutz eine Empfehlung an die Mitgliedsstaaten ausgesprochen.

Danach soll bei der Verwendung von RFID-Chips ein striktes Opt-In-Verfahren gelten, um den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten. Die Grundsätze der Kommission lauten:

– Den Verbrauchern sollte bekannt sein, welche Artikel in den Geschäften mit RFID-Chips ausgestattet sind. Beim Kauf solcher Artikel sollten die Chips noch im Geschäft automatisch, umgehend und kostenfrei deaktiviert werden, es sei denn, sie sollen auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers entsprechend dem Opt-in-Prinzip funktionsfähig bleiben. Ausnahmen sind zulässig, etwa um unnötige Belastungen der Einzelhändler zu vermeiden, wenngleich zuvor mögliche Beeinträchtigungen der Privatsphäre zu untersuchen sind.

– Unternehmen und Behörden, die RFID-Chips verwenden, sollten den Verbrauchern einfache und klare Informationen bereitstellen, damit sie verstehen, wann welche personenbezogenen Daten (z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum) zu welchem Zweck verwendet werden. Zudem sollten die Geräte, mit denen die Daten aus den RFID-Chips ausgelesen werden, klar gekennzeichnet sowie Anlaufstellen genannt werden, bei denen die Bürger nähere Informationen erhalten können.

– Einzelhandelsverbände und -organisationen sollten die Verbraucher durch ein europaweit einheitliches Zeichen über die Präsenz von RFID-Chips an Produkten informieren.

– Unternehmen und Behörden sollten vor der Verwendung von RFID-Chips Folgenabschätzungen zum Datenschutz durchführen. Diese werden von den nationalen Datenschutzbehörden überprüft und sollen die Sicherheit und den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten.
Quelle: Pressemitteilung der Kommission vom 12.05.09

posted by Stadler at 09:02  

19.5.09

Politiker-Stopp

Eine Site voller Witz und Wahrhaftigkeit: politiker-stopp.de

posted by Stadler at 00:10  

18.5.09

Politiker-Stopp

Eine Site voller Witz und Wahrhaftigkeit: politiker-stopp.de

posted by Stadler at 23:10  

18.5.09

Politischer Missbrauch des Missbrauchs

Mario Sixtus bringt die Sperrdiskussion mit dem Titel „Politischer Missbrauch des Missbrauchs“ exakt auf den Punkt. Mehr muss und kann zu dem was z.B. die Deutsche Kinderhilfe derzeit von sich gibt, nicht gesagt werden.

Wer sich informieren will, sollte die Website des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur – ich mag den Namen eigentlich nicht – bookmarken. Es ist schwierig, eine Gegenöffentlichkeit zu schaffen. Diese Initiative versucht es.

posted by Stadler at 21:52  

18.5.09

Politischer Missbrauch des Missbrauchs

Mario Sixtus bringt die Sperrdiskussion mit dem Titel „Politischer Missbrauch des Missbrauchs“ exakt auf den Punkt. Mehr muss und kann zu dem was z.B. die Deutsche Kinderhilfe derzeit von sich gibt, nicht gesagt werden.

Wer sich informieren will, sollte die Website des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur – ich mag den Namen eigentlich nicht – bookmarken. Es ist schwierig, eine Gegenöffentlichkeit zu schaffen. Diese Initiative versucht es.

posted by Stadler at 20:52  

18.5.09

Sperrbefürworter wollen mit Meinungsumfragen punkten

Die Befürworter des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet wollen jetzt mit Meinungsumfragen punkten, weil die veröffentlichte Meinung das Thema mittlerweile durchaus kritisch beleuchtet und man offenbar befürchtet, die Meinungshoheit, die doch so eindeutig schien, zu verlieren.

Wenn das Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap 1000 Leute anruft und eine einseitig formulierte Frage stellt, ist es nicht verwunderlich, wenn 92 % der Menschen sagen, dass sie für die Sperrung von kinderpornografischen Seiten im Internet sind. 90 % der Deutschen haben sich mit dem Thema nie vorher befasst, also 900 der angerufenen Personen. Und jeder, der die Hintergründe nicht kennt, wird spontan natürlich sagen, dass es sinnvoll ist, gegen Kinderpornografie im Netz vorzugehen.

Wie würde sich das Ergebnis wohl verändern, wenn man die Befragten nur fünf Minuten lang schlagwortartig mit den wesentlichen Fakten konfrontiert und man ihnen erklärt, dass beim Vorhaben der Bundesregierung
-keine Inhalte gesperrt werden, sondern die fraglichen Inhalte nach Umsetzung der Maßnahme weiterhin unverändert online und grundsätzlich für jeden frei zugänglich sind,
-dass ein erheblicher Teil dieser Inhalte auf Servern in Europa und Nordamerika liegen, wo ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Täter und eine tatsächliche Entfernung der Inhalte möglich ist,
-dass die skandinavischen Sperrbemühungen über Jahre hinweg keinen messbaren Rückgang von kinderpornografischen Inhalten im Netz bewirkt haben,
-dass sich auf ausländischen Sperrlisten nur zu einem ganz geringen Teil kinderpornografische Inhalte befinden, mithin also überwiegend andere, z.T. völlig legale Inhalte beeinträchtigt werden,
-dass das Stopp-Schild-Vorhaben der Bundesregierung die Gefahr beinhaltet, dass völlig unbeteiligte Internetnutzer einer Strafverfolgung ausgesetzt werden und
-dass der Großteil der Fachleute dem Sperrungsvorhaben kritisch bis ablehnend gegenübersteht, weil es technisch wirkungslos und juristisch fragwürdig ist.

Wie würde sich das Umfragergebnis wohl verändern, würden die Menschen diese Fakten und Hintergründe nur im Ansatz kennen?

Die Sperrbefürworter betreiben eine Desinformationskampagne, mit der vor allem die Union Wahlkampf macht. Dem kann nur durch eine Aufklärung über die Fakten entgegengetreten werden.

Es ist deshalb wichtig, immer wieder deutlich zu machen, dass es den wahlkämpfenden Politikern nicht um den Schutz der Kinder geht. Dieses Gesetzesvorhaben ist ungeeignet, die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Netz auch nur geringfügig einzudämmen, eignet sich andererseits aber hervorragend dafür, den Menschen, die die Hintergründe nicht kennen, genau das Gegenteil zu suggerieren.
Update: Und weil ein Troll gemeint hat, die Site der deutschen Kinderhilfe hacken zu müssen, dient das den Demagogen der Kinderschutzinitiative als Grundlage dafür, die Sperrgegner pauschal zu diffamieren. Hier wird erneut Politik mit allen Mitteln gemacht.

posted by Stadler at 14:00  

18.5.09

Sperrbefürworter wollen mit Meinungsumfragen punkten

Die Befürworter des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet wollen jetzt mit Meinungsumfragen punkten, weil die veröffentlichte Meinung das Thema mittlerweile durchaus kritisch beleuchtet und man offenbar befürchtet, die Meinungshoheit, die doch so eindeutig schien, zu verlieren.

Wenn das Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap 1000 Leute anruft und eine einseitig formulierte Frage stellt, ist es nicht verwunderlich, wenn 92 % der Menschen sagen, dass sie für die Sperrung von kinderpornografischen Seiten im Internet sind. 90 % der Deutschen haben sich mit dem Thema nie vorher befasst, also 900 der angerufenen Personen. Und jeder, der die Hintergründe nicht kennt, wird spontan natürlich sagen, dass es sinnvoll ist, gegen Kinderpornografie im Netz vorzugehen.

Wie würde sich das Ergebnis wohl verändern, wenn man die Befragten nur fünf Minuten lang schlagwortartig mit den wesentlichen Fakten konfrontiert und man ihnen erklärt, dass beim Vorhaben der Bundesregierung
-keine Inhalte gesperrt werden, sondern die fraglichen Inhalte nach Umsetzung der Maßnahme weiterhin unverändert online und grundsätzlich für jeden frei zugänglich sind,
-dass ein erheblicher Teil dieser Inhalte auf Servern in Europa und Nordamerika liegen, wo ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Täter und eine tatsächliche Entfernung der Inhalte möglich ist,
-dass die skandinavischen Sperrbemühungen über Jahre hinweg keinen messbaren Rückgang von kinderpornografischen Inhalten im Netz bewirkt haben,
-dass sich auf ausländischen Sperrlisten nur zu einem ganz geringen Teil kinderpornografische Inhalte befinden, mithin also überwiegend andere, z.T. völlig legale Inhalte beeinträchtigt werden,
-dass das Stopp-Schild-Vorhaben der Bundesregierung die Gefahr beinhaltet, dass völlig unbeteiligte Internetnutzer einer Strafverfolgung ausgesetzt werden und
-dass der Großteil der Fachleute dem Sperrungsvorhaben kritisch bis ablehnend gegenübersteht, weil es technisch wirkungslos und juristisch fragwürdig ist.

Wie würde sich das Umfragergebnis wohl verändern, würden die Menschen diese Fakten und Hintergründe nur im Ansatz kennen?

Die Sperrbefürworter betreiben eine Desinformationskampagne, mit der vor allem die Union Wahlkampf macht. Dem kann nur durch eine Aufklärung über die Fakten entgegengetreten werden.

Es ist deshalb wichtig, immer wieder deutlich zu machen, dass es den wahlkämpfenden Politikern nicht um den Schutz der Kinder geht. Dieses Gesetzesvorhaben ist ungeeignet, die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Netz auch nur geringfügig einzudämmen, eignet sich andererseits aber hervorragend dafür, den Menschen, die die Hintergründe nicht kennen, genau das Gegenteil zu suggerieren.
Update: Und weil ein Troll gemeint hat, die Site der deutschen Kinderhilfe hacken zu müssen, dient das den Demagogen der Kinderschutzinitiative als Grundlage dafür, die Sperrgegner pauschal zu diffamieren. Hier wird erneut Politik mit allen Mitteln gemacht.

posted by Stadler at 13:00  

18.5.09

Verlag fordert Unterlassung elektronischer Leseplätze in Uni-Bibliothek und unterliegt

Das Landgericht Frankfurt ((AZ 2-06 O 172/09)hat einen Antrag des Eugen Ulmer Verlags auf Unterlassung elektronischer Leseplätze in der Bibliothek der Technischen Universität Darmstadt zurückgewiesen.

Der Verlag wollte der TU Darmstadt verbieten, seine Veröffentlichungen den Benutzern der Uni-Bibliothek auch elektronisch (kostenlos) zur Verfügung zu stellen.

In der Möglichkeit, Texte und Inhalte der Bücher auf einen USB-Stick zu speichern, sahen das gericht allerdings einen Verstoß gegen die Urheberrechte der Verlags.

Die (ablehnende) Entscheidung dürfte sich auf § 52a UrhG stützen.

Die Ungleichbehandlung von elektronischer Kopie und herkömmlicher Fotokopie (auf Papier) ist zwar schwer nachvollziehbar, sie ist aber eine Folge der gesetzlichen Regelung (§ 53 Abs. 1 S. 2 UrhG), die auf den Einfluss der Urheberrechtslobby zurückgeht. Wieder einmal ein gutes Beispiel dafür, wie die Verfügbarkeit wissenschaftlicher Informationen durch die Verlagslobby beschränkt wird.
Quelle: Frankfurter Rundschau

posted by Stadler at 12:45  

18.5.09

Verlag fordert Unterlassung elektronischer Leseplätze in Uni-Bibliothek und unterliegt

Das Landgericht Frankfurt ((AZ 2-06 O 172/09)hat einen Antrag des Eugen Ulmer Verlags auf Unterlassung elektronischer Leseplätze in der Bibliothek der Technischen Universität Darmstadt zurückgewiesen.

Der Verlag wollte der TU Darmstadt verbieten, seine Veröffentlichungen den Benutzern der Uni-Bibliothek auch elektronisch (kostenlos) zur Verfügung zu stellen.

In der Möglichkeit, Texte und Inhalte der Bücher auf einen USB-Stick zu speichern, sahen das gericht allerdings einen Verstoß gegen die Urheberrechte der Verlags.

Die (ablehnende) Entscheidung dürfte sich auf § 52a UrhG stützen.

Die Ungleichbehandlung von elektronischer Kopie und herkömmlicher Fotokopie (auf Papier) ist zwar schwer nachvollziehbar, sie ist aber eine Folge der gesetzlichen Regelung (§ 53 Abs. 1 S. 2 UrhG), die auf den Einfluss der Urheberrechtslobby zurückgeht. Wieder einmal ein gutes Beispiel dafür, wie die Verfügbarkeit wissenschaftlicher Informationen durch die Verlagslobby beschränkt wird.
Quelle: Frankfurter Rundschau

posted by Stadler at 11:45  
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