Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.2.09

Hardcore

Die taz ereifert sich unter dem Titel „Hardcore-Begriff ist jetzt rechte Marke“ darüber, dass ein (angeblicher) Neonazi die Marke „Hardcore“ hat eintragen lassen und dadurch versucht, „sich den Begriff einer Musikrichtung urheberrechtlich schützen“ zu lassen.

Seit wann sind Marken urheberrechtlich geschützt? Hm.

Eine Recherche im deutsche Markenregister ergibt, dass der Begriff „Hardcore“ dort zu immerhin 38 Treffern führt.

Die fragliche Marke (Nr. 302008045099) ist keineswegs für Musik, Tonträger o.ä. eingetragen, sondern primär für Textilien, u.a. T-Shirts. Wenn ich jetzt mit der taz davon ausgehe, dass Hardcore – die taz meint wohl Hardcore-Punk – einen linken Musikstil kennzeichnet, stellt sich die Frage, ob das DPMA ein absolutes Schutzhindernis hätte bejahen müssen. Schwierige Frage, weil Hardcore für Textilien und Bekleidung nicht wirklich beschreibend ist.

Aber ist die Aufschrift „Hardcore“ auf einem T-Shirt tatsächlich ein Verstoß gegen die Marke?

Das Zeichen „Punk“ führt im Markenregister übrigens zu immerhin 21 Treffern, liebe taz.

Update: Ein lesenswerter Beitrag von Dennis Breuer beschäftigt sich ebenfalls mit dem Thema

posted by Stadler at 16:30  

4 Comments

  1. Ich denke das könnte schon am kennzeichenmäßigen Gebrauch scheitern. (siehe meinen Beitrag hierzu auf markenmagazin.de)

    Comment by Dennis Breuer — 24.02, 2009 @ 19:54

  2. ich bin da ja jetzt mal nicht wirklich firm, aber aus meinem gesunden Menschenverstand spricht, dass man eine Aufschrift, die u.a. die Bezeichnung eines Musikstils ist, kaum schützen lassen kann. Ich kann doch auch sicher Klassik oder Barock nicht als Markenname schützen lassen.

    Comment by pantoffelpunk — 26.02, 2009 @ 11:43

  3. Hier das offizielle Statement der DPMA:

    So viel zum Thema „die Bezeichnung eines Musikstil kann man kaum schützen lassen“

    Markeneintragung „Hardcore“
    Mitteilung vom 27.02.2009

    In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke „Hardcore“ (Aktenzeichen 302008045099.1) erreicht.

    Die Wortmarke „Hardcore“ wurde im Dezember 2008 für Produkte aus den folgenden Bereichen in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen:

    * Webstoffe und Textilwaren (Klasse 24),
    * Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen (Klasse 25),
    * Dienstleistungen aus dem Bereich der „Materialbearbeitung“ (Klasse 40).

    Die Eintragung einer Marke wird durch das Markengesetz geregelt. Ein Anmelder hat grundsätzlich einen Anspruch auf Eintragung der Marke. Das DPMA kann nur dann eine Anmeldung zurückweisen, wenn diese die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt. Der konkrete Verwendungszweck wird bei der Anmeldung der Marke nicht angegeben und ist im Anmeldeverfahren nicht zu prüfen. Im Falle der Marke „Hardcore“ ist die zuständige Markenstelle des Amtes nach sorgfältiger Prüfung der Anmeldung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Eintragung nicht verweigert werden kann.

    Gegen eine Markeneintragung kann man Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit steht allerdings nur dem Inhaber einer älteren Marke zu, der meint, die neue Marke könnte mit seiner eigenen Marke verwechselt werden. Im Falle der Marke „Hardcore“ läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist noch. Innerhalb dieser Frist ist auch die Widerspruchsgebühr in Höhe von 120 Euro zu zahlen.

    Jeder, der in der Eintragung einen Verstoß gegen das Markenrecht sieht, kann auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Löschung der Marke beim DPMA beantragen. Innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung des Antrags ist eine Gebühr in der Höhe von 300 Euro zu zahlen.

    Comment by Anonymous — 25.03, 2009 @ 16:39

  4. Könnte man sich demnach auch die Begriffe Rock, Techno oder Schlager für Textilien schützen lassen? Wohl kaum….zumal der Begriff Hardcore schon seit zehn Jahren Verkehrsgeltung erlangt hat. Währe nicht das erste mal wenn Recht haben nicht dazu führt Recht zu bekommen. Armes Deutschland, in der Demokratiefeinde via Gesetz Jugendkulturen zerstören

    Comment by TuT — 15.05, 2009 @ 11:59

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