Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.12.08

Pressefreiheit in der Krise?

Die TAZ sieht die Pressefreiheit in der Krise. TAZ-Justitar Peter Scheibe beschwört in seinem Artikel Grundrecht in der Krise eine Krise des Presserechts, weil die Verlage angesichts der Rezession immer weniger bereit seien, ihre Rechte vor Gericht wahrzunehmen.

Wenn das als Begründung für eine Krise der Pressefreiheit taugt, dann sind wirtschaftskrisenbedingt derzeit freilich alle möglichen Grundrechte in der Krise.

Scheibe begrüßt in seinem Beitrag außerdem Bestrebungen, den sog. fliegenden Gerichtsstand abzuschaffen. Aus der Warte eines Verlags mag es sicher bequem sein, wenn man nur an seinem Sitz verklagt werden kann. Aus Sicht des Betroffenen ist es speziell bei Veröffentlichungen im Internet allerdings völlig unerheblich, ob die Inhalte von Berlin, München oder Australien aus ins Netz gestellt werden. Der Effekt ist dergleiche. Ob hier der Sitz des Publizierenden tatsächlich der sachgerechtere Anknüpfungspunkt ist, darf man bezweifeln.

posted by Stadler at 12:03  

19.12.08

Kreative Antworten auf ein altes Urheberrrecht

Der elektrische Reporter fasst wieder mal prägnant zusammen, was seit längerer Zeit diskutiert wird. Flatrates für Musik und Creative Commons (CC) als künftige Modelle für das Urheberrecht im digitalen Zeitalter.

Der Gesetzegeber in Europa und Deutschland handelt derweil allerdings weiterhin mit den Instrumentarien des ausgehenden 19 Jahrhunderts. Der Wandel muss in den Köpfen stattfinden und wie es aussieht, wird das noch dauern.
Elektrischer Reporter: Flatrate für digitale Kulturgüter

posted by Stadler at 15:51  

19.12.08

VG Köln: Telekom muss IP-Adressen an Sicherheitsbehörden übermitteln

Die Telekom bleibt vorerst verpflichtet, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden Auskünfte über Inhaber eines Internetanschlusses mit dynamischen IP-Adressen zu erteilen. Einen im September 2008 beim Verwaltungsgericht Köln gestellten Eilantrag mit dem Ziel, diese Verpflichtung vorerst auszusetzen, lehnte das Gericht ab(Az.: 21 L 1398/08). Mit ihrem Eilantrag hatte sich die Telekom gegen eine Verfügung der Bundesnetzagentur gewandt.

Das Verwaltungsgericht begründet seinen Beschluss damit, dass die aufgeworfenen Rechtsfragen offen seien und im gerichtlichen Eilverfahren nicht abschließend geklärt werden könnten. Gleichzeitig war das Gericht aber der Ansicht, dass bis zu einer endgültigen Klärung im Hauptsacheverfahren das öffentliche Interesse an der Auskunftserteilung wegen der Notwendigkeit einer effektiven Strafverfolgung und effektiven Gefahrenabwehr überwiegt.

Das Gericht hat somit einer Bewertung der Rechtmäßigkeit der Verfügung der Bundesnetzagentur noch nicht vorgenommen, wenngleich solche Eilentscheidungen häufig schon eine Tendenz andeuten.

Gegen den Beschluss kan die Telekom Beschwerde zum OVG Münster einlegen.

In der Sache hat das Verwaltungsgericht zu klären, ob ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis des Art. 10 GG gegegben ist und ob hierfür insbesondere § 113 TKG eine ausreichende rechtliche Grundlage bietet. Zur Klärung dieser Frage sah sich das VG Köln zumindest im Rahmen des Eilverfahrens nicht imstande.
Pressemitteilung des VG Köln vom 18.12.08

posted by Stadler at 08:54  

17.12.08

Schon wieder NPD-Verbotsverfahren?

Warum man als Bayerischer Ministerpräsident nach dem Angriff auf den Paussauer Polizeichef unbedingt eine Diskussion über einen neuerlichen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht anzetteln muss, ist mir ein Rätsel.

Das Verfassungsgericht hatte das Verbotsverfahren 2003 wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil wegen der vom Verfassungsschutz eingeschleusten und bezahlten V-Leute die strikte Staatsfreiheit der NPD vom Gericht nicht festgestellt werden konnte. Die Durchsetzung der Führungsebene der NPD mit V-Leuten des Verfassungsschutzes macht nach Ansicht des BVerfG eine Einflussnahme des Staates auf die Willensbildung und Tätigkeit der NPD unvermeidbar.

Ein Verbotsverfahren kann also überhaupt nur dann durchgeführt werden – womit noch nichts über die Erfolgsaussichten gesagt ist – wenn die Geheimdienste und Sicherheitsbehörden ihre V-Leute eine gewisse Zeit vor Stellung des Verbotsantrags vollständig abziehen. Nachdem dies offenbar bislang nicht passiert ist, läuft man mit einem neuerlichen Verbotsantrag wiederum Gefahr, dass das Bundesverfassungsgericht gar nicht zur Sache entscheiden wird, weil nach wie vor ein Verfahrenshindernis besteht.

posted by Stadler at 11:14  

16.12.08

EuGH: Erfassung von EU-Ausländern im Ausländerzentralregister ist diskriminierend

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 16.12.08 (Az.:C?524/06) entschieden, dass die Erfassung von EU-Ausländern im deutschen Ausländerzentralregister eine unzulässige Diskriminierung darstellt.

Art. 12 Abs. 1 EG-Vertrag ist nach der Entscheidung dahingehend auszulegen, dass es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, zur Bekämpfung der Kriminalität ein System zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu errichten, das nur Unionsbürger erfasst, die keine Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats sind.
Das Urteil des EuGH im Volltext

posted by Stadler at 16:59  

15.12.08

BKA-Gesetz und Pressefreiheit

Als Anschlag auf die Pressefreiheit geißelt Spiegel Online das BKA-Gesetz und stützt sich dabei auf Chefredakteure und Journalisten von Zeit, FAZ, SZ, Focus, Stern, TAZ, Cicero, Bild, ARD, ZDF und RTL.

Und die Schlagzeile erscheint kaum übertrieben, droht doch mit der Aushöhlung des Zeugnisverweigerungsrechts von Journalisten die faktische Abschaffung dessen, was die Grundlage der freien Presse bildet. Wenn die Presse sich nicht mehr auf den Schutz ihrer Quellen berufen kann, wird sie es in Zukunft schwer haben, Informationen zu bekommen, Missstände aufzudecken und damit ihre Funktion als „4.Gewalt“ zu erfüllen.

Aber die Einschränkung der Pressefreiheit ist nur ein Aspekt eines fragwürdigen und rechtsstaatsfernen Gesetzesvorhabens. Auch der Deutsche Anwaltverein lehnt das BKA-Gesetz ab und hat den Vermittlungsausschuss aufgefordert, dem gefundenen „Kompromiss“ nicht zuzustimmen. In einer gemeinsamen Resolution mit dem Deutschen Journalisten-Verband und dem Hartmann Bund fordert der DAV einen absoluten Schutz aller Berufsgeheimnisträger.

Die Chancen dafür, dass sich diese legitime Forderung noch durchsetzt, stehen freilich schlecht. Der Bundestag hat in den letzten Jahren wiederholt unter Beweis gestellt, dass er seine eigentliche Aufgabe als Gesetzgeber oft nicht mehr erfüllt, sondern seine Abgeordneten nur noch Gesetze abnicken, die ihnen von der Exekutive in Berlin oder Brüssel vorgesetzt werden. Dass die demokratische Kontrolle dieser Exekutive in Fragen, die für einen freiheitlichen Rechtsstaat essentiell sind, mittlerweile fast ausschließlich durch das Bundesverfassungsgericht erfolgt, ist alarmierend. Gerade die Abgeordneten der jeweiligen Regierungsparteien scheinen nicht mehr in der Lage zu sein, sich aus dem Würgegriff des Fraktionszwangs befreien zu können und zwar selbst dann nicht, wenn es in freiheitlicher Hinsicht ans Eingemachte geht.

posted by Stadler at 20:58  

15.12.08

Sperrungsverfügung bundesweit von NRW aus?

Ein hohes Maß an Kreativität muss man der Bezirksregierung Düsseldorf bei ihrem Kampf gegen das illegale Glückspiel im Internet schlicht attestieren.

Denjenigen die gemeint haben, die für den Vollzug des Glückspielstaatsvertrag zuständigen Landesbehörden sollten sich auch auf Anordungen gegenüber Anbietern mit Sitz in ihrem eigenen Bundesland beschränken, fehlt es einfach an der für die Durchsetzung des Sicherheitsrechts notwendigen geistigen Flexibilität.

Zumindest die Bezirksregierung Düsseldorf kann nämlich auch Untersagungsverfügungen gegen Personen erlassen, die gar keine Glückspiele veranstalten, sondern schnöde Domainregistrare sind und ihren Sitz in Bayern (!) haben. Die Sperrungsverfügung hierzu ist beim ODEM-Blog im Wortlaut abrufbar.

Denn der Glückspielstaatsvertrag besagt in seinem § 3 Abs. 4, dass ein Glückspiel dort veranstaltet und vermittelt wird, wo dem Spieler die Möglichkeit zur Teilnahme eröffnet wird. Und das ist natürlich auch in NRW, Herr Büssow wird es möglicherweise ausprobiert haben.

Ob damit allerdings beabsichtigt war, der Bezirksregierung Düsseldorf die Möglichkeit zu eröffnen, Anbieter in Regensburg in Anspruch zu nehmen, ist noch unklar, aber selbst das wäre dem deutschen Gesetzgeber zuzutrauen.

Der Glückspielstaatsvertrag hält zur Unterstützung der Düsseldorfer Rechtsauffassung in seinem § 4 Abs. 4 ein weiteres Bonmont bereit. „Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten“, steht da zu lesen. Das ist freilich nichts weiter, als eine in Gesetzesform gegossene Lüge. Denn das Veranstalten von Glückspielen im Internet ist in vielen Staaten der EU keineswegs verboten.

Wer noch vor kurzem lesen musste, dass die EU-Kommission eine Untersuchung zur Rechtmäßigkeit von Gesetzen in den USA eingeleitet hat, die es ausländischen Unternehmen verbieten, Internet-Glücksspiele zu veranstalten, reibt sich verwundert die Augen. Und was ist mit Herrn Büssow ist man geneigt zu fragen? Barroso bitte übernehmen!

Dass man sich in Düsseldorf mit so profanen Fragen danach, ob der Registrar eventuell eine sog. nichtverantwortliche Person im Sinne des Sicherheitsrechts darstellt, ob man mit dem Vorgehen Kompetenzkonflikte zwischen den Bundesländern auslösen könnte oder gar, ob die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags gegen EU-Recht verstoßen, nicht aufhalten kann, ist klar. Denn das würde nur den zwingend notwendigen Vollzug des Glücksspielstaatsvertrags behindern.

Die Bezirksregierung Düsseldorf geht erneut unbeirrt voran.

Ach ja, bei den Pressemitteilungen der Bezirksregierung stößt man auf so weltbewegende Themen wie die Flurbereinigung Meerbusch-Lank und vielleicht wäre es in der Tat besser, die Zuständigkeit dieser Behörde auf solche Fragen zu beschränken.

posted by Stadler at 13:49  

12.12.08

Datenschutzchaos

Dass die Bundesregierung parallel zwei Entwürfe zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vorstellt, einmal zum Thema Scoring und zusätzlich zur Eindämmung des illegalen Datenhandels, deutet nicht eben auf durchdachtes Handeln hin.
Die Entwürfe:
Datenhandel
Scoring

posted by Stadler at 10:38  

11.12.08

Notebookverbot im Gerichtssaal

Der vorsitzende Richter kann die Nutzung von Notebooks in der Gerichtsverhandlung verbieten, meint jetzt auch das Bundesverfassungsgericht.

Ich frage mich da natürlich, wie sich die Justiz das so vorstellt mit dem elektronischen Rechtsverkehr und dem elektronischen Datenaustausch zwischen Anwälten und Gericht. Mit welchem Gerät wird der Anwalt wohl im Gerichtssaal sitzen, wenn er nur noch über eine elektronische Handakte verfügt? Genau. Es sei denn, der Vorsitzende hat sein Notebook des Saales verwiesen. Ein Stück aus dem Tollhaus.
Beschluss des BVerfG vom 03.12.2008 – 1 BvQ 47/08

posted by Stadler at 14:53  

11.12.08

Schäuble, der Datenschutz und die Onlinedurchsuchung

Die Zeitungen sind heute voll mit der Meldung über einen neuen Gesetzesenwtwurf der Bundesregierung zur Eindämmung des illegalen Datenhandels. Eine Verarbeitung von Adressdaten für Werbezwecke oder zum Zwecke der Marktforschung soll ausnahmslos nur noch mit Zustimmung des Betroffenen erlaubt sein. Dadurch will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die Datensammelwut der Privatwirtschaft eindämmen und die personenbezogenen Daten der Bürger besser schützen.

Mit der Normierung der Onlinedurchsuchung im neuen BKA-Gesetz und der Vorratsdatenspeicherung verfolgt Herr Schäuble für staatliche Stellen allerdings ein gegenläufiges Konzept. Die Befugnisse Daten und Informationen über den Bürger zu sammeln, werden laufend ausgeweitet. Vorgeblich zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und damit zum Schutz des Bürgers nimmt der Staat in immer stärkerem Maße Einblick in die Privatsphäre der Bürger.

In beiden Fällen geht es um das Vertrauen der Menschen in die Vertraulichkeit ihrer persönlichen Daten, um das Vertrauen in Datensicherheit und -integrität.

Bei der Onlinedurchsuchung muss sich der Staat sogar Hackermethoden bedienen, er muss gezielt Daten und Informationssysteme manipulieren, um so die Festplatten von Bürgern durchstöbern zu können.

Beide Konzepte, nämlich einerseits die Daten der Bürger besser schützen zu wollen, andererseits aber die Datensammelbefugnisse des Staates immer stärker auszuweiten, stehen in einem unauflösbaren Gegensatz. Ein Staat, der selbst immer mehr Daten sammelt und im Falle der Onlinedurchsuchung sogar Daten manipuliert, macht sich unglaubwürdig, wenn er gleichzeitig besseren Schutz gegen privaten Datenhandel verlangt.

Der Staat zeigt durch seine Gesetzegebung, dass ihm der Schutz der Vertraulichkeit und der Privatspähre des Einzelnen nicht viel bedeutet. Und dies hat Auswirkungen auf das Handeln der Privatwirtschaft und Vorbildfunktion für den Missbrauch von Daten in allen Bereichen.

Die tragenden Prinzipien des Datenschutzes sind Datenvermeidung, Datensparsamkeit und Datensicherheit. Diese Grundsätze werden vom Staat bei der Vorratsdatenspeicherung und der Onlinedurchsuchung nicht beachtet. Ein Staat, der sich derart widersprüchlich verhält, wird es zunehmend schwerer haben, von anderen die Einhaltung dieser Prinzipien einzufordern.

Wolfgang Schäuble begründet die Ausweitung der technischen Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse stets damit, dass der Staat nicht ohnmächtig werden dürfe, sondern in der Lage bleiben muss, Kriminalität und Terrorismus mit neuesten technischen Mitteln zu bekämpfen. Ist diese Argumentation tatsächlich schlüssig? Die technischen Möglichkeiten die Bürger zu kontrollieren, Daten und Informationen über den Bürger zu sammeln und anschließend IT-gestützt zusammenzuführen, haben rapide zugenommen. Sollte man auf die Zunahme der technischen Möglichkeiten nicht damit reagieren, die Befugnisse des Staates zu beschränken, anstatt sie auszuweiten? Ist nicht das exakte Gegenteil von dem was Wolfgang Schäuble und die Mehrzahl der Innenpolitiker propagiert in Wahrheit folgerichtig? Wenn man auf die Zunahme technischer Überwachungsmöglichkeiten immer mit der Ausweitung staatlicher Eingriffsbefugnisse reagiert, dann kann man nicht gleichzeitig annehmen, dass das grundrechtliche Schutzniveau unverändert bleibt. Will man also die Balance von Grundrechtsschutz und staatlichen Eingriffsbefugnissen beibehalten, dann muss auf die Zunahme technischer Möglichkeiten zwangsläufig mit einer Beschränkung der hoheitlichen Befugnisse reagiert werden.

Wir erleben allerdings in den letzten Jahren das exakte Gegenteil und müssen deshalb den zügigigen Verfall der Grundrechte mitansehen. Die fortschreitende Ausweitung der staatlichen Eingriffsbefugnisse erfasst mittlerweile alle Lebensbereiche und betrifft alle Mitglieder dieser Gesellschaft.

Man hat als Bürger manchmal allerdings das beruhigende Gefühl, dass es eine Instanz gibt, die dem Einhalt gebietet. Das Bundesverfassungsgericht. Ob großer Lauschangriff, Onlinedurchsuchung oder Rasterfahndung, die meisten Gesetzesvorhaben dieser Art wurden vom Verfassungsgericht in weiten Teilen kassiert. Das sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Verfassungsgericht diesen Prozess nur verlangsamen aber nicht aufhalten kann. Die Salamitaktik Wolfang Schäubles und seines Amtsvorgängers Otto Schily verfehlt ihre Wirkung nicht. Scheibchenweise werden die Bürgerrechte ausgehöhlt. Denn die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts lassen inhaltlich einen roten Faden erkennen, der lautet, grundsätzlich nicht, aber in eng begrenzten Ausnahmefällen dann doch. Auch so kommen die Sicherheitspolitiker Schritt für Schritt ihrem Ziel näher. Wir sind heute vielleicht noch kein Überwachungsstaat aber zumindest ein überwachter Staat. Aber die Entwicklung ist noch nicht zu Ende.

posted by Stadler at 10:00  
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