Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.12.08

BKA-Gesetz und Pressefreiheit

Als Anschlag auf die Pressefreiheit geißelt Spiegel Online das BKA-Gesetz und stützt sich dabei auf Chefredakteure und Journalisten von Zeit, FAZ, SZ, Focus, Stern, TAZ, Cicero, Bild, ARD, ZDF und RTL.

Und die Schlagzeile erscheint kaum übertrieben, droht doch mit der Aushöhlung des Zeugnisverweigerungsrechts von Journalisten die faktische Abschaffung dessen, was die Grundlage der freien Presse bildet. Wenn die Presse sich nicht mehr auf den Schutz ihrer Quellen berufen kann, wird sie es in Zukunft schwer haben, Informationen zu bekommen, Missstände aufzudecken und damit ihre Funktion als „4.Gewalt“ zu erfüllen.

Aber die Einschränkung der Pressefreiheit ist nur ein Aspekt eines fragwürdigen und rechtsstaatsfernen Gesetzesvorhabens. Auch der Deutsche Anwaltverein lehnt das BKA-Gesetz ab und hat den Vermittlungsausschuss aufgefordert, dem gefundenen „Kompromiss“ nicht zuzustimmen. In einer gemeinsamen Resolution mit dem Deutschen Journalisten-Verband und dem Hartmann Bund fordert der DAV einen absoluten Schutz aller Berufsgeheimnisträger.

Die Chancen dafür, dass sich diese legitime Forderung noch durchsetzt, stehen freilich schlecht. Der Bundestag hat in den letzten Jahren wiederholt unter Beweis gestellt, dass er seine eigentliche Aufgabe als Gesetzgeber oft nicht mehr erfüllt, sondern seine Abgeordneten nur noch Gesetze abnicken, die ihnen von der Exekutive in Berlin oder Brüssel vorgesetzt werden. Dass die demokratische Kontrolle dieser Exekutive in Fragen, die für einen freiheitlichen Rechtsstaat essentiell sind, mittlerweile fast ausschließlich durch das Bundesverfassungsgericht erfolgt, ist alarmierend. Gerade die Abgeordneten der jeweiligen Regierungsparteien scheinen nicht mehr in der Lage zu sein, sich aus dem Würgegriff des Fraktionszwangs befreien zu können und zwar selbst dann nicht, wenn es in freiheitlicher Hinsicht ans Eingemachte geht.

posted by Stadler at 20:58  

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