Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.6.09

Die innenpolitische Sackgasse aka Schäuble

Hier gehts zum Schäubleweg. ;-)

posted by Stadler at 10:03  

15.6.09

Die innenpolitische Sackgasse aka Schäuble

Hier gehts zum Schäubleweg. ;-)

posted by Stadler at 09:03  

13.6.09

Netzsperren: Die Ahnungslosigkeit der Bundesregierung

Wer schon immer der Meinung war, dass diese Bundesregierung keine Ahnung hat, der bekommt das jetzt auch noch schriftlich und zwar von der Bundesregierung selbst in Person von Staatssekretär Bernd Pfaffenbach. Wir werden in der Tat von (der) Laien regiert. Jetzt ist es amtlich.

posted by Stadler at 21:09  

10.6.09

Beschließt der Bundestag das Sperrgesetz doch noch vor den Wahlen?

Nach der Sachverständigenanhörung zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen im Wirtschaftsausschuss des Bundestages sah es kurzzeitig so aus, als würde das Gesetz doch nicht oder nicht mehr vor den Wahlen kommen. Denn die Mehrheit der Sachverständigen hat erhebliche (verfassungsrechtliche) Bedenken geäußert und die SPD-Fraktion sah erheblichen Überarbeitungsbedarf.

Wie man jetzt allerdings hört, soll ein geänderter Entwurf doch noch vor der Sommerpause des Parlaments, also bis Anfang Juli, vom Bundestag beschlossen werden. Wie der geänderte Entwurf aussieht, ist derzeit noch unklar.

Die bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken können aber kaum vollständig ausgeräumt werden, ohne den grundsätzlichen Sperransatz über Bord zu werfen.

Was die Politik auch weiterhin negiert, ist der Umstand, dass man durch diese Regelung eine Sperr- und Zensurinfrastruktur schafft, die bereits jetzt Begehrlichkeiten weckt und die künftig die Grundlage dafür bilden wird, beliebige Inhalte, die als unerwünscht angesehen werden, zu blockieren.

Sobald man damit anfängt, den Zugangsprovider und damit den Postboten zu verpflichten, auf Inhalte Einfluss zu nehmen, setzt man einen Automatismus in Gang, den die Politik nicht mehr kontrollieren und stoppen kann.

Manche Gerichte, wie das Landgericht Hamburg, sehen den Zugangsprovider schon heute als (mittelbaren) Störer an, halten aber Sperrmaßnahmen durch ihn für (noch) nicht zumutbar, weil es derzeit noch zu aufwendig sei, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Wenn der Staat allerdings die Access-Provider mit dem geplanten § 8a TMG ohnehin dazu verpflichtet, diese technischen Voraussetzungen zu schaffen und tagtäglich hunderte von kinderpornografischen Websites auszublenden, dann kann der Provider ohne großen zusätzlichen Aufwand in Zukunft auch andere Inhalte die man aus ganz verschiedenen Gründen für rechtswidrig halten wird, sperren.

Die Musikindustrie hat ohnehin bereits eine Ausweitung dieser Zugangssperrung auf urheberrechtsverletzende Inhalte gefordert. Naeheliegend ist es sicher auch, alles zu blockieren, was man als jugendgefährdend einstuft, von den „Killerspielen“ bis zu gewöhnlichem Erotik-Content. Über die „Sperrung“ von Glückspielseiten, rechtsradikalen oder islamistischen Sites wurde auch schon diskutiert.

Wenn man außerdem sieht, dass Bundesbehörden bereits jetzt Druck auf Provider ausüben, um satirische und regierungskritische Websites vom Netz zu bekommen, ist es nicht übertrieben und nur angebracht, insoweit von einer Zensurinfrastruktur und der Gefahr einer Zensur zu sprechen.

Das ganze wird verstärkt durch den Effekt, den der Sachverständige Sieber in der Expertenanhörung des Bundestages als „Overblocking“ bezeichnet hat. Gemeint ist das Phänomen, dass solche Access-Sperren selten exakt und zielgenau möglich sind, sondern häufig eine Reihe legaler Webseiten gleichsam mitgesperrt werden.

Je stärker der Anwendungsbereich solcher Zugangsblockaden ausgeweitet wird, umso mehr wird sich dieser Effekt des Overblocking auch insgesamt bemerkbar machen und dazu führen, dass eine sehr große Zahl legaler Websites ausgeblendet wird.

Die einzige Möglichkeit das zu verhindern, besteht darin, strikt an einem technisch neutralen Ansatz festzuhalten. Telekommunikationsdienstleister zu denen die Access-Provider gehören, ermöglichen nur den Zugang zu Datennetzen und übermitteln Daten. Diese technischen Dienstleister sind deshalb von vornherein der falsche Anknüpfungspunkt für eine Kontrolle von Inhalten, zumal sie diese Inhalte auch nicht beherrschen. Die Politik muss endlich begreifen, dass die Vorstellung vom Zugangsprovider als Blockwart bereits im Ansatz verfehlt ist.

Es geht hier auch nicht darum, einen rechtsfreien Raum Internet zu beschwören, sondern darum, die Finger von den technischen Strukturen zu lassen.

Die Entscheidung dieser grundlegenden Fragen bedarf einer breiten gesellschaftlichen und politischen Diskusssion, der sich die Bundesregierung nicht stellen will.

Ursula von der Leyen hat zunächst offenbar gemeint, es könne bei diesem Thema nicht schwer sein, Emotionen zu erzeugen, die sich über alle Fakten hinwegsetzen. Der für sie überraschende und heftige Widerstand aus der Netzgemeinde konnte sie freilich nicht von ihrem Kurs abbringen, denn dazu hätte sie Fehler eingestehen müssen.

Die SPD gab sich zwischenzeitlich als Bedenkenträger, der aber anschließend – so kennen wir die Partei seit Jahren – fast jeden faulen Kompromiss mitträgt.

Ich bin gespannt, wieviele vernünftige Abgeordnete mit ausreichendem rechtsstaatlichen Bewusstsein sich gegen dieses Gesetzesvorhaben stellen werden. Für die Abgeordneten der SPD-Fraktion bietet sich die einmalige Gelegenheit, bei der Netzgemeinde punkten, anstatt den letzten Rest an Glaubwürdigkeit auch noch zu verspielen.

posted by Stadler at 14:25  

9.6.09

Surfprotokollierung durch das BSI kommt wohl doch

Das umstrittene BSI-Gesetz, dessen Entwurf in § 5 eine Befugnis des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) vorsieht, bei der Kommunikation des Bundes Protokolldaten zu erheben und auszuwerten, kommt nun offenbar doch. Im Innenausschuss des Bundestages wurden zwar noch Korrekturen vorgenommen, die Vorschrift des § 5 Abs. 1 des ursprünglichen Entwurfs blieb aber unangetastet.

Damit erhält das BSI u.a. auch die Befugnis, die Websites des Bundes zu loggen und entsprechend auszuwerten. Eine Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden ist unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls vorgesehen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung spricht deshalb von einer verfassungswidrigen Surfprotokollierung.

Bevor man sich dieser Einschätzung vorschnell anschließt, sollte man sich freilich klar machen, dass der Bund damit nichts anderes macht, als das was fast jeder Betreiber eines Webservers macht, er führt Logdateien. Das machen die Bundesbehörden vermutlich bereits jetzt, künftig dann eben auf gesetzlicher Grundlage.

Die Einschätzung des AK Vorrat, dass User damit anhand der protokollierten IP-Adressen jederzeit ohne richterliche Anordnung rückverfolgt und identifiziert werden können(§ 113 TKG)und das Gesetz deshalb verfassungswidrig ist, teile ich nicht. Das Problem ist insoweit einmal mehr wohl eher die problematische Vorschrift des § 113 TKG.

posted by Stadler at 13:45  

9.6.09

OLG Hamm: Rechtsmissbräuchliche Abmahnung

Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 28.04.2009 – 4 U 216/08) vertritt die Ansicht, dass für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung, auch der Umstand spricht, dass ein pauschalierter Schadensersatz von EUR 100,- gefordert wird, zumal dann, wenn die Abmahntätigkeit ein Volumen erreicht hat (dort ca. 60 – 80 Abmahnungen) die nicht in Relation zum Umfang des eigenen Geschäftsbetriebs steht.

Wen stystematisch bei jeder Abmahnung zusätzlich pauschal EUR 100,- Schadensersatz gefordert werden, spricht dies nach Ansicht des OLG Hamm nämlich für die Absicht, dass mit der Abmahntätigkeit primär Einnahmen erzielt werden sollen.

posted by Stadler at 10:36  

9.6.09

Notruf für das Internet

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat das Projekt „Web-Patrol“ vorgestellt. Es soll eine Art Notrufsäule für das Internet entstehen. Die pressemitteilung des BDK erklärt dazu:

„Im Falle des Findens von Webangeboten mit suspektem Inhalt (z.B. Kinderpornografie, radikales Gedankengut, Chatinhalte mit Ankündigungen von Suizid/Amoklauf, verbale/sexuelle Belästigung innerhalb von Chatrooms usw.) kann der User durch einfaches Anklicken eines zusätzlichen Buttons im Browser eine automatisch generierte Meldung an eine Clearing-Stelle absetzen, die sich dann um den Sachverhalt unmittelbar kümmert.“

Ich weiß noch nicht so recht, was ich davon halten soll. Wird diese Clearing-Stelle personell und technisch so ausgestattet sein, dass es wirklich gelingt, die relevanten Informationen zeitnah zu filtern und sofort an die zuständigen Polizeibehörden weiterzugeben? Wird diese Clearingstelle eine polizeiliche Stelle sein?

Richtig am Ansatz des BDK ist jedenfalls die Forderung nach einer „Kripo 2.0“, also einer besseren technischen Ausstattung und Schulung der Polizei.

posted by Stadler at 10:20  

9.6.09

Notruf für das Internet

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat das Projekt „Web-Patrol“ vorgestellt. Es soll eine Art Notrufsäule für das Internet entstehen. Die pressemitteilung des BDK erklärt dazu:

„Im Falle des Findens von Webangeboten mit suspektem Inhalt (z.B. Kinderpornografie, radikales Gedankengut, Chatinhalte mit Ankündigungen von Suizid/Amoklauf, verbale/sexuelle Belästigung innerhalb von Chatrooms usw.) kann der User durch einfaches Anklicken eines zusätzlichen Buttons im Browser eine automatisch generierte Meldung an eine Clearing-Stelle absetzen, die sich dann um den Sachverhalt unmittelbar kümmert.“

Ich weiß noch nicht so recht, was ich davon halten soll. Wird diese Clearing-Stelle personell und technisch so ausgestattet sein, dass es wirklich gelingt, die relevanten Informationen zeitnah zu filtern und sofort an die zuständigen Polizeibehörden weiterzugeben? Wird diese Clearingstelle eine polizeiliche Stelle sein?

Richtig am Ansatz des BDK ist jedenfalls die Forderung nach einer „Kripo 2.0“, also einer besseren technischen Ausstattung und Schulung der Polizei.

posted by Stadler at 09:20  

8.6.09

Wiefelspütz und die Internetzensur

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Wiefelspütz möchte die Internet-Zensur per Grundgesetz verbieten, berichtet die Nachrichtenagentur AP.

Wenn man weiter liest, erfährt man, dass Wiefelspütz aus dem ungeschriebenen Computergrundrecht, das das Bundesverfassungsgericht unlängst geschaffen hat, ein geschriebenes Internetgrundrecht machen möchte.

Leider formuliert Wiefelspütz nicht exakt, worum es ihm inhaltlich geht.

Das neue Computergrundrecht auf Schutz vor Eingriffen in informationstechnische Systeme, das das BVerfG aus der Taufe gehoben hat, stellt eine Ausprägung des allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)dar.

Wenn Wiefelspütz allerdings von Zensur redet, dann müsste dieses „neue“ Grundrecht dogmatisch eher bei Art. 5 GG angesiedelt sein und der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit zuzuordnen sein. Der Verweis auf das neue „Computer-Grundrecht“ des BVerfG und die Absicht, das Internet vor Zensur zu schützen, passen also sachlich nicht zusammen. Der heimliche Zugriff des Staates auf informationstechnische Systeme einerseits und Eingriffe in Art. 5 GG andererseits sind grundverschiedende Dinge.

Wir haben es einmal mehr mit einem Fall von unreflektiertem Politikergeschwätz oder gezieltem Wahlkampfgetöse zu tun.

posted by Stadler at 18:07  

8.6.09

Auch Interpol setzt primär auf Access-Sperren

Nach der Diskussion, die in Deutschland seit Wochen zum Thema der geplanten Netzsperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Datennetzen geführt wird, hätte man sich eigentlich erhoffen dürfen, dass das BKA wenigstens auf internationaler Ebene primär dafür eintritt, die Täter zu ergreifen und kinderpornografische Inhalte tatsächlich zu löschen.

Aber weit gefehlt. Das zuständige europäische Interpolgremium hat auf Empfehlung des BKA nämlich unlängst folgendes beschlossen:

1. Die nationalen Zentralbüros der europäischen Interpol-Mitgliedsstaaten forcieren ihre Maßnahmen gegen die weltweite Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern unter Einsatz aller verfügbaren technischen Mittel einschließlich Zugangssperrungen zu Webseiten mit kinderpornografischen Bildinhalten.

2. Basierend auf Zulieferungen aller Interpol-Mitgliedsstaaten wird die Erstellung einer globalen Liste mit zu sperrenden Internet-Adressen (URL) durch das Interpol-Generalsekretariat in Lyon angeregt.

Es soll also jetzt eine globale Sperrliste geschaffen werden. Die verfehlte nationale Sicherheitspolitik wird damit weiter auf die internationale Ebene getragen, obwohl man gerade dort, effektive Maßnahmen ergreifen könnte. Versteht man es wirklich nicht?
Quelle: Presseportal

posted by Stadler at 16:18  
« Vorherige SeiteNächste Seite »