Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.7.09

Die Verlage wollen, dass der Staat „Fehlentwicklungen“ im Internet korrigiert

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) fordert von der Politik zur Stabilisierung des Zeitungsmarkts eine Lockerung des Kartellrechts, eine weitere Absenkung der Mehrwertsteuer für Verlagsprodukte sowie die „Unterstützung bei der Korrek­tur von Fehlentwicklungen im Internet“. Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung vom 09.07.2009:

„Nur mit einem umfassenden Leistungsschutzrecht könne dem Con­tent-Klau Einhalt geboten werden. Im nächsten Schritt gehe es dann darum, Bezahlmodelle für Internetinhalte zu entwickeln. Die Onlinewerbung allein werde nicht ausreichen, publizistische Qualität im Internet zu finanzie­ren. Deshalb müssten Wege gefunden werden, die von der Gratiskultur wegführten. „Es geht um den Erhalt der Qualitätspresse in einer digitali­sierten Welt“

Was sich die Verlage unter einem neuen Leistungsschutzrecht vorstellen, hat Hubert Burda unlängst skizziert. Ihm ist es ein Dorn im Auge, dass man über Suchmaschinen und Links einfach so und kostenlos auf die „Qualitätsangebote“ der Zeitungen im Netz gelangt.

Das können die Verlage natürlich jederzeit selbst ändern, indem sie ihren Content nicht mehr frei zugänglich ins Netz stellen. Dazu bedarf es keiner neuen gesetzlichen Regelungen. Da die Verlage aber wissen, dass sie derzeit nicht in der Lage sind, Bezahlmodelle zu etablieren, soll der Gesetzgeber offenbar Suchmaschinen und vielleicht auch Zugangsanbieter zwingen, Teile ihres Erlöses an die Zeitungen abzuführen oder gar die Verlinkung auf Zeitungartikel gesetzlich beschränken.

Das Verhalten der Verlage ist anachronistisch. Sie reagieren in derselben rückwärtsorientierten Art und Weise, wie dies die Musikindustrie seit mehr als 10 Jahren tut. Den zugrundeliegenden Modellen ist bislang, trotz zahlreicher Verschärfungen des Urheberrechts zugunsten der Content-Industrie, der Erfolg versagt geblieben und das wird auch so bleiben.

Die Verlage fordern Eingriffe des Gesetzgebers in die Markt- und Gesellschaftsentwicklung. Dass die „freie Presse“, die sich gerne als 4. Gewalt sieht, jetzt eine staatliche Intervention fordert und sich damit vom Staat abhängig macht, ist wiedersinnig und gefährlich.

Es wird ein Zeitungssterben geben und wir werden sicherlich auch Verlagspleiten erleben. Dennoch sollte man sich davor hüten, die Zeitung als solche bereits als schutzwürdiges Kulturgut zu betrachten. Es gibt mittlerweile im Netz jede Menge hochwertigen Journalismus abseits der etablierten Verlage. Das Internet begünstigt eine neue Form des Journalismus, durch das die Zeitungen ihre Deutungshoheit verlieren. Damit muss kein Nachteil für die Allgemeinheit verbunden sein. Bei den Apellen der Verlage geht es denn auch nicht um die Sicherung von Qualitätsjournalismus und Meinungsvielfalt, sondern allein um die wirtschaftlichen Interessen der Branche. Und diese Interessen rechtfertigen keine Eingriffe des Staates in die Strukturen und Mechanismen des Netzes, im Wege neuer urheberrechtlicher Leistungsschutzrechte. Es gibt entgegen der Ansicht der Verlagsbranche keine Fehlentwicklung, die zu berichtigen wäre. Dennoch werden die Lobbyisten der Verlagsbranche jetzt damit beginnen, die Bundesregierung und die Abgeordneten massiv in ihrem Sinne zu bearbeiten.

posted by Stadler at 17:10  

9.7.09

Bundesrat stimmt morgen über Zugangserschwerungsgesetz ab

Der Bunderat wird in seiner Sitzung am 10.07.09 unter TOP 36 über das Zugangserschwerungsgesetz abstimmen.

Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ist offenbar nicht zu erwarten, nachdem der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hiervon abgeraten hat.

Das ist eigentlich erstaunlich, denn mit dem Zugangserschwerungsgesetz greift der Bund in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder ein, worauf man sonst z.T. sehr empfindlich reagiert.

posted by Stadler at 13:25  

9.7.09

Europa: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

So lautet der Titel eines Papiers der EU-Kommission vom 10.06.09. Unter dem Deckmantel von Freiheit und Recht finden sich dort eine ganze Menge fragwürdiger Thesen u.a. zum Thema Cybercrime.

Interessant ist auch, dass man nun wohl auch auf europäischer Ebene die Bloackade von Websites durch Zugangsprovider vorantreiben will.

In dem Papier heißt es hierzu:
„Im Kampf gegen die Kinderpornographie im Internet ist eine enge Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft unerlässlich, um unter Beachtung der geeigneten Verfahren Websites mit kinderpornographischen Inhalten ausfindig machen und schließen oder blockieren zu können. Europol dürfte hier eine führende Rolle spielen, indem es eine Plattform für die Online-Meldung von Kinderporno-Websites entwickelt, die die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichert. Ergänzend dazu werden im Rahmen des Programms zur Förderung der sichereren Nutzung des Internets („Safer Internet“) 2009-2013 einschlägige Maßnahmen unterstützt.“

Einschlägige Maßnahmen. Alles klar.

posted by Stadler at 11:40  

9.7.09

Todesstrafe für Uiguren

Die Süddeutsche schreibt heute, dass die Verantwortlichen für die Unruhen in der chinesischen Provinz Xinjiang die Todesstrafe fürchten müssen. Sollen also verbrecherische chinesische Politiker hingerichtet werden? Natürlich nicht, sondern die „Rädelsführer“ der Uiguren. Manchmal wünscht man sich etwas mehr sprachliches Fingerspitzengefühl, gerade bei einem solchen Thema.

posted by Stadler at 09:59  

9.7.09

Netzsperren: Von der Leyen stellt weiterhin Falschbehauptungen auf

Ursula von der Leyen heute bei Radio Sputnik:
„Das oberste Ziel muss sein, die Täter zu stellen. Das ist Polizeiarbeit. Und das zweite entscheidende Ziel muss sein, die Quelle zu löschen auf dem Server, wo sie sind. Aber da stößt man Grenzen, wenn der Server z.B in Indien steht. Ein Land, das keinerlei Ächtung von Kinderpornografie hat, da können sie nicht mehr löschen. Deshalb haben z.B. Skandinavische Länder, die Schweiz oder die angelsächsischen Länder gesagt, wir sperren als dritten Schritt zuhause den Zugang, um diesen Massenmarkt einzudämmen“

Man fragt sich, warum das deutsche Zugangserschwerungsgesetz dann nicht von vornherein auf solche Angebote beschränkt ist, die aus Ländern stammen, in denen Kinderpornografie nicht strafbar ist. Das erklärt Frau von der Leyen leider nicht.

Im Übrigen ist die Familienministerin, wie bisher stets, auf falsche Tatsachenbehauptungen angewiesen, weil sich anders ihre Position nicht rechtfertigen lässt.

Das Beispiel Indiens wird von Frau von der Leyen immer wieder bemüht, obwohl sie weiß, dass ihre Aussage sachlich falsch ist. Es gibt in Indien bislang keine spezifischen Gesetze gegen Kinderpornografie, weil dort jegliche Pornografie strafbar ist und damit auch Kinderpornografie. Es ist somit auch in Indien möglich, vor Ort zu sperren und gegen die Täter vorzugehen.

Von der Leyen wiederholt außerdem erneut ihre These vom Massenmarkt. Was sie verschweigt ist, dass sich diese Behauptung auf keinerlei gesicherte Erkenntnisse stützen kann. Es gibt schlicht keine Belege für die Existenz eines Massenmarkts.

Frau von der Leyen demonstriert hier erneut eindrucksvoll, wie es ihr mit einer Aneinanderreihung von falschen Tatsachenbehauptungen gelungen ist, ein Gesetz durch den Bundestag zu bringen.

Update:
Ein weiteres Statement zum Thema kommt vom Kollegen Vetter unter der schönen Überschrift „Die Inder und die Kinder„.
Und im Blog der TAZ wird das Thema ebenfalls aufgegriffen, mit einigen interessanten Anmerkungen zu den Verhältnissen vor Ort in Indien.

posted by Stadler at 09:48  

8.7.09

Lobotomie

Sascha Lobo – je genau, der Typ mit dieser Frisur – wird gerade in den Blogs und bei Twitter dafür abgewatscht, dass er für Vodafone Werbung macht. Smells like Ausverkauf? Und ausgerechnet Vodafone, die beim Thema Netzsperren sofort hier gerufen haben. Im Bett mit dem Zensor?

Aber wovon soll denn dieser Mann sonst leben?

posted by Stadler at 18:22  

8.7.09

Lobotomie

Sascha Lobo – je genau, der Typ mit dieser Frisur – wird gerade in den Blogs und bei Twitter dafür abgewatscht, dass er für Vodafone Werbung macht. Smells like Ausverkauf? Und ausgerechnet Vodafone, die beim Thema Netzsperren sofort hier gerufen haben. Im Bett mit dem Zensor?

Aber wovon soll denn dieser Mann sonst leben?

posted by Stadler at 17:22  

8.7.09

Zugangserschwerungsgesetz: Jetzt sind die Länder gefordert

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur hat mehrere Landesregierungen angeschrieben und fordert die Länder auf, dem Zugangserschwerungsgesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen.
Quelle: Pressemitteilung des AK Zensur vom 08.07.09

posted by Stadler at 15:59  

8.7.09

Deutsche Alternative zu Three Strikes Out?

Telemedicus hat ein Interview mit Karl-Heinz Ladeur, emeritierter Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, geführt. Ladeur hat im Auftrag der Musikwirtschaft (IFPI) ein Modell entwickelt, das dem Three Strikes Out-Verfahren ähnelt.

Ladeur geht in dem Interview von einer rechtlich verfehlten Grundannahme aus, nämlich, dass Zugangsprovider der Störerhaftung unterliegen. Darauf beruht die unrichtige Schlussfolgerung, die Provider könnten von der Musikindustrie verpflichtet werden, an Maßnahmen wie Three Strikes Out mitzuwirken.

Die Ansicht von Ladeur widerspricht zunächst der Vorschrift des § 8 TMG und der E-Commerce-Richtlinie, die den Access-Provider als Nichtverantwortlichen qualifizieren. Aber auch nach den vom BGH entwickelten Grundsätzen zur Haftung des sog. mittelbaren Störers, kommt eine Verantwortlichkeit von Providern nicht in Betracht. Denn erste Voraussetzung der Störerhaftung ist es, dass der Inanspruchgenommene die Möglichkeit besitzt, die Rechtsverletzung zu beseitigen bzw. zu verhindern. Das kann der Zugangsprovider mit Blick auf rechtswidrige Up- oder Downloads seiner Kunden aber gerade nicht, zumal ihn das Fernmeldegeheimnis daran hindert, den Inhalt von Datenströmen zu erforschen und zu prüfen. Den Zugangsprovider treffen aber auch keine zumutbaren Prüfpflichten, weil er eine neutrale technische Dienstleistung erbringt, die keinen Bezug zum Content aufweist.

Hinter dem Gutachten von Ladeur im Auftrag der IFPI darf man puren Lobbyismus vermuten. Die Musikindustrie bezahlt einen renommierten Rechtswissenschaftler dafür, dass er eine Rechtsansicht vertritt, die im Ergebnis kaum vertretbar ist, um diese Rechtsmeinung dann lobbyistsch weiter zu verbreiten, mit dem Ziel eine Form von Three Strikes Out zu etablieren.

posted by Stadler at 15:55  

8.7.09

Zensursula als Hausarbeit

So schnell kann es gehen. Das Zugangserschwerungsgesetz – noch nicht einmal in Kraft – beschäftigt die Jura-Studenten schon im Rahmen einer Hausarbeit im Staatsrecht am Lehrstuhl Degenhart in Leipzig.

Die Aufgabenstellung ist nett formuliert:
Um den sinkenden Umfragewerten der eigenen Partei mit Hilfe einesaufmerksamkeitsträchtigen, konsensfähigen Themas entgegenzuwirken und um „auch mal an die Kinder zu denken“ beabsichtigt Bundesfamilienministerin F, gegen die ihrer Meinung nach extreme Zunahme kinderpornographischer Internet-Inhalte vorzugehen. Auf ihre Initiative hin bringt die Bundesregierung das folgende Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (TMÄG) ein (…) Prüfen Sie die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde des S.

posted by Stadler at 12:32  
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