Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

5.8.09

Zypries hat schon mal Recht

Auch wenn ich unserer Justizministerin nicht oft Recht geben kann, in diesem Fall liegt sie richtig. Das Sperrvorhaben auf Basis (nichtiger) öffentlich-rechtlicher Verträge in Kraft zu setzen, wäre ein Grundrechtseingriff ohne jede gesetzliche Grundlage.

Frau Zypries hat – anders als andere ihrer Ministerkollegen – offenbar schon einmal etwas vom Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gehört.

posted by Stadler at 21:10  

5.8.09

Ute Vogt bedauert Zustimmung der SPD zum Sperrgesetz

Die Landesvorsitzende der SPD Baden-Württembergs Ute Vogt bedauert in einem Interview mit dem Mannheimer Morgen, dass die SPD-Fraktion im Bundestag dem Zugangserschwerungsgesetz zugestimmt hat.

Vogt sagte u.a.: „Ich selbst bedauere es, dass wir diesem Gesetz in der Großen Koalition zugestimmt haben. Viele Abgeordnete haben sich offenbar noch nicht intensiv genug mit dem Thema befasst und wissen nicht, inwieweit Internet-Sperren zielführend sind – und inwieweit eben nicht.“

Auf die Frage, warum die Fraktion überhaupt zugestimmt habe antwortete Ute Vogt: „Viele hatten sicher einfach Angst vor der Schlagzeile: SPD will nichts gegen Kinderpornografie tun.“

Es könnte sein, dass langsam immer mehr Leuten in der SPD dämmert, dass diese Entscheidung sachlich falsch war und die Wahlchancen der Partei zusätzlich verschlechtert hat. Die Netzgemeinde nimmt nämlich gerade der SPD ihren Kurs übel, weil man von dieser Partei einfach mehr erwartet hatte. Dass man damit vermutlich dauerhaft einige hundertausend Wähler vergrault hat – die Netizens vergessen nicht so schnell wie Bildleser – dürfte der Parteispitze nach wie vor aber nicht ganz bewusst sein.

posted by Stadler at 17:12  

5.8.09

Die Verschwörungstheorien um das Zugangserschwerungsgesetz

Wenn eine der renommierten Zeitungen mit einer haarsträubenden Verschwörungstheorie aufwartet, wie gestern im Fall der Süddeutschen geschehen, verursacht das ein riesiges Echo und viele Leute scheinen das auch noch für bare Münze zu nehmen. Derselbe Inhalt in einem Blog – Fefe hat es erwartungsgemäß dennoch freudig aufgegriffen – hätte bei den meisten nur ein müdes Gähnen verursacht.

Was Prantl in der SZ zum Thema Diskontinuität verzapft wird in der staatsrechtlichen Literatur praktisch nicht vertreten und weshalb zu Guttenberg von der Leyen – mitten im Wahlkampf – ärgern sollte, erschließt sich mir beim besten Willen nicht.

Wenn ihr unbedingt eine plausible (Verschwörungs-)Theorie hören wollt, dann nehmt diese hier:
Bei der Bundesregierung ist durchgesickert, dass Köhler das Zugangserschwerungsgesetz wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit nicht unterzeichnen will. Weil man sich diese Blöße vor der Wahl nicht geben und den Kritikern den Triumph nicht gönnen will, verzögert man die Vorlage an den Bundespräsidenten mit fadenscheiniger Begründung bis zum Oktober. Wie klingt das?

posted by Stadler at 09:35  

4.8.09

Verfällt das Sperrgesetz?

Heribert Prantl vertritt in der Süddeutschen die Ansicht, das Zugangserschwerungsgesetz könnte, wenn es nicht mehr in der alten Legislaturperiode zum Bundespräsidenten gelangt, dem Grundsatz der Diskontinuität zum Opfer fallen und damit praktisch obsolet werden.

Die Thesen von Prantl stellen aber allenfalls eine juristische Mindermeinung dar. Überwiegend wird davon ausgegangen, dass Angelegenheiten, die im Bundestag abschließend behandelt wurden, mit denen sich aber noch andere Verfassungsorgane befassen müssen, auch in der neuen Wahlperiode weiterbetrieben können. Sprich, der Bundespräsident kann das Gesetz auch noch im Oktober ausfertigen.

Es ist ohnehin fraglich, ob der Grundsatz der Diskontinuität überhaupt Verfassungsrang genießt. Normiert ist er nur in § 125 der Geschäftsordnung des Bundestags.

Ich möchte niemandem die Hoffnung rauben, aber der Artikel von Prantl dürfte eher in die Rubrik heiße Luft fallen.

posted by Stadler at 18:11  

4.8.09

Netzneutralität

In der ganzen Diskussion über das Für und Wider von Netzsperren, ist ein Aspekt mittlerweile fast gänzlich untergegangen, nämlich der der Netzneutralität.

Auf EU-Ebene wird darüber im Rahmen des sog. Telekom-Paktets gestritten und in den USA gibt es dazu jetzt einen Gesetzesentwurf, über den bei Telemedicus berichtet wird.

Welcher Zusammenhang besteht zwischen Netzneutralität und den Sperrplänen im Zuge des Zugangserschwerungsgesetzes?

Das deutsche Sperrkonzept setzt bei den inländischen Zugangsprovidern an. Diese verfügen über keine Zugriffsmöglichkeit auf rechtswidrige oder strafbare Inhalte, die auf fremden Servern liegen. Die Zugangsprovider übermitteln vielmehr nur Daten und sorgen dafür, dass ihre Kunden Zugang zum Internet erhalten. Sie erbringen eine neutrale technische Dienstleistung der Telekommunikation.

Zugangsprovider können im eigentlichen Sinne auch gar nicht sperren, sondern sie können nur Daten umleiten und versuchen, die Kommunikation zwischen Sender und Empfänger zu stören. Und genau das verlangt der Staat von den Providern und fordert sie dabei dazu auf, technische Abläufe zu manipulieren. Denn ohne eine Manipulation technischer Regeln und eine Störung technischer Abläufe funktionieren die Netzsperren nicht, die das Zugangserschwerungsgesetz verlangt.

Der Gesetzeswortlaut macht dies zwar nicht deutlich, aber der deutsche Gesetzgeber zwingt die Provider dazu, international gültige technische Netzwerkstandards zu brechen und gegen technisches Regelwerk zu verstoßen. Das wäre in etwa so, als würde ein Gesetz den Verstoß gegen DIN-Normen zwingend vorsehen. Was in der realen Welt undenkbar wäre, betrachet man im Netz schon fast als Selbstverständlichkeit und empört sich sogar darüber, wenn sich jemand daran stört. Dies ist übrigens ein weiterer Beleg dafür, dass das Internet mittlerweile deutlich stärker staatlich reguliert wird, als die reale Welt. Die These vom rechtsfreien Raum Internet ist nichts weiter als ein von Politikern skizziertes Trugbild.

Bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Zugangserschwerungsgesetzes ist die Frage, ob der deutsche Gesetzgeber die Manipulation von international geltenden Regeln der Netzwerktechnik verlangen darf, erst gar nicht gestellt worden. Aber diese Frage muss gestellt werden. Sollen und müssen technische Abläufe unverfälscht bleiben und dürfen allein technischen Notwendigkeiten folgen, weil davon letztlich die Funktionsfähigkeit der Netze abhängt?

Daran schließt sich die Frage nach dem richtigen Ansatzpunkt für staatliche Eingriffe an. Können und wollen wir einen technischen Mittler, der nichts weiter ist als eine Art Postbote und der Datenpakete zustellt, in Anspruch nehmen oder ist vielmehr der einzig legitime Ansatz unmittelbar bei dem rechtswidrigen Inhalt selbst zu suchen? Das würde freilich bedeuten, sich auf diejenigen Personen zu beschränken, die Zugriff auf die Inhalte haben. Das sind der Inhaltsanbieter, sein Host-Provider und nach der Übermittlung auch der Empfänger. Und insoweit sollte man auch erkennen, dass der Staat damit bereits mehr an Zugriffs- und Einwirkungsmöglichkeiten besitzt, als in der Offline-Welt, weil er mit dem Host-Provider über einen sonst nicht vorhandenen zusätzlichen Ansatzpunkt verfügt.

Die emotionalisierte Diskussion um den Schutz der Kinder sollte nicht den Blick auf die entscheidenden Aspekte verstellen. Denn es gibt auch wesentlich effektivere Maßnahmen zum Schutz gegen Kinderpornografie als Zugangsblockaden. Diese Möglichkeiten sind bei weitem nicht ausgeschöpft, sondern werden vielmehr vernachlässigt, wenn man sich auf öffentlichkeitswirksame aber ineffektive Placebos konzentriert.

posted by Stadler at 10:30  

3.8.09

Rechtsfreie Chaosräume

Zu den Ambitionen Ursula von der Leyens verschiedenste Internetinhalte kontrollieren bzw. blockieren zu wollen, hat der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur deutlich Stellung genommen. Und das ist gut und richtig so.

Besonders interessant bleibt aber einmal mehr die Argumentation von der Leyens, sofern man dieses Sammelsurium aus Behauptungen, Spekulationen und Unwahrheiten überhaupt Argumentation nennen möchte. Die Familienministerin spricht davon, dass sich das Internet nicht zu einem rechtsfreien Chaosraum entwickeln dürfe.

Wenn ich mir überlege, welche rechtsfreien Chaosräume es in Deutschland derzeit so gibt, dann fällt mir da spontan zum Beispiel die Bundesregierung ein. Man ist dort mittlerweile nur noch selten um rechtmäßiges Handeln bemüht, die Einhaltung der Verfassung gilt nicht mehr viel. Es handelt sich beim Bundeskabinett also zumindest um einen rechtsarmen Raum. Und, dass dort Chaos herrscht, wer würde dies ernsthaft bezweifeln wollen.

Und was ist mit dem Internet? Dort gelten alle Gesetze der Offline-Welt und sogar noch ein paar zusätzliche. Es herrscht also eher Überregulierung und angesichts dessen, wäre ein bisschen Chaos vermutlich das Beste, was dem Netz passieren könnte.

posted by Stadler at 15:50  

2.8.09

Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern

Als CDU-Politikerin greift Ursula von der Leyen nur auf eine gute alte Tradition zurück, indem sie den Ausspruch Konrad Adenauers mit Blick auf die Netzsperren beherzigt.

Wurden Politiker bisher nicht müde zu behaupten, das Zugangserschwerungsgesetz würde auf den Ausnahmefall Kinderpornografie beschränkt bleiben, haben Kritiker von Anfang an die Befürchtung geäußert, dass die Verlockungen dieses Instrumentariums zu groß sind und es früher oder später darauf hinauslaufen wird, „unerwünschte“ Inhalte unterschiedlichster Art von den Nutzern fernzuhalten.

Und wer den Namen „Zensursula“, den die Netzgemeinde der Familienministerin verliehen hat, für Polemik oder Übertreibung hielt, wird spätestens jetzt umdenken müssen.

Denn Frau von der Leyen spricht mittlerweile offen davon, weitere Diskussionen führen zu wollen, wie Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet ins richtige Verhältnis zu setzen sind. Sonst so von der Leyen, drohe das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen könne.

Dass die ewige Behauptung vom Internet als rechtsfreier Raum realitätsferner kaum sein könnte, spielt dabei keine Rolle mehr.

Es ist aber immer wieder wichtig, sich vor Augen zu führen, was man von Versprechungen und Beteuerungen von Politikern halten darf, nämlich nichts. Adenauer, sicher auch für von der Leyen ein großes Vorbild, hat auch Ursula von der Leyens wichtigste politische Grundposition bereits vorformuliert und sie lautet: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.

Lesen Sie auch Udo Vetters Beitrag „Die Meinungsfreiheit als Sondermüll„.

Update vom 03.08.09
Von der Leyen dementiert, aber das kennt man ja.

posted by Stadler at 18:58  

1.8.09

Spekulationen über die Verzögerung des Sperrgesetzes

Das Zugangserschwerungsgesetz ist nicht wie geplant am heutigen Tag in Kraft getreten, sondern wird sich wohl bis zum Oktober verzögern. Als Grund wurde die Notwendigkeit der Durchführung eines europarechtlichen Notifizierungsverfahrens genannt.

Diese Begründung klingt abenteuerlich, wenn man bedenkt, dass Bundesregierung und Bundestag sich bislang wenig um die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken die gegen das Gesetzesvorhaben vorgebracht worden sind, gekümmert haben, sondern das Gesetz im Eiltempo noch vor den Wahlen durch das Parlament gepeitscht haben. Soll also jetzt tatsächlich ein bloßes Stellungnahmeverfahren, das eine EU-Richtlinie vorsieht, ein Hindernis darstellen?

Weil das in der Tat unwahrscheinlich klingt, werden Stimmen laut, die andere Ursachen vermuten und unterstellen, das BKA hätte es bislang nicht geschafft, eine ausreichende Sperrliste zur Verfügung zu stellen, weil man schlicht feststellen musste, dass es (außerhalb der EU) gar nicht genug Websites mit eindeutig kinderpornografischem Content gibt, die zu sperren wären. Nachdem in der öffentlichen Diskussion stets von einer vierstelligen Anzahl von Websites die Rede war, die in die Sperrliste aufgenommen werde sollen, wäre es wohl schwer darstellbar, wenn sich nun herausstellen würde, dass es vielleicht nur ein paar Dutzend sind.

Das BKA wird es sich angesichts des massiven Widerstands im Vorfeld sicherlich nicht erlauben können, wie in anderen Staaten geschehen, in großem Umfang Schwulen-Sites oder „normale“ Pornografie auf die Sperrlisten zu setzen. Denn dies würde die Argumente der Kritiker sogleich bestätigen und die öffentliche Diskussion über die Fragwürdigkeit der gesetzlichen Regelung neu entfachen.

posted by Stadler at 13:45  

31.7.09

Hoffmann-Riem hält Zugangserschwerungsgesetz für verfassungswidrig

Der ehemalige Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat in einem Interview mit dem ZDF Kulturmagazin Aspekte erklärt, dass er das Zugangserschwerungsgesetz für verfassungswidrig hält, u.a. weil es dem Bund bereits an der Gesetzgebungskompetenz fehlt.

Hoffmann-Riem war vor seinem Ausscheiden aus dem ersten Senat des Gerichts als Berichterstatter an einer ganzer Reihe von Entscheidungen beteiligt, durch die freiheitsbeschränkende Gesetze (u.a. großer Lauschangriff, Online-Durchsuchung) kassiert wurden. Er gilt als einer der renommiertesten Verfassungsrechtler in diesem Land.

Was die staatsrechtlichen Bedenken gegen das Sperrgesetz angeht, empfehle ich einmal mehr die Lektüre meines Schreibens an den Bundespräsidenten.

Die Sendung wird heute Abend um 22:30 (ZDF) ausgestrahlt.
Update: Das Interview mit Hoffmann-Riem ist beim ZDF bereits online verfügbar.

posted by Stadler at 10:40  

31.7.09

Netzsperren: Was passiert eigentlich mit den Mails?

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Netzsperren wurde bislang wenig darüber gesprochen, was mit den E-Mails passiert, die an den Inhaber einer gesperrten Domain gerichtet sind. Kommen diese Mails weiterhin beim Empfänger an, werden sie unterdrückt und landen auf dem Stopp-Server oder werden sie gar an das BKA weitergeleitet?

ZDNet hat in einer Bildergallerie (Bild 8), die erläutern soll, wie die DNS-Zensur funktioniert, dargestellt, dass alle Mails, die an die gesperrte Domain gerichtet sind, an das BKA weitergeleitet werden (sollen).

Diese Vorgehensweise entspräche freilich keinesfalls der gesetzlichen Regelung, die eine Weiterleitung von E-Mails an das BKA nicht vorsieht.

Das Beispiel von ZDNet geht freilich davon aus, dass die sog. MX Einträge, die ausschließlich den Mailverkehr betreffen, ebenfalls verändert werden und anschließend sogar eine Weiterleitung an das BKA erfolgt.

Auch wenn das von den Providern nicht so implementiert wird, wie von ZDNet unterstellt, bleibt die Frage, was mit den E-Mails geschieht.

Die Düsseldorfer Sperrverfügungen aus dem Jahre 2002 haben gezeigt, dass die DNS-Sperre praktisch oftmals tatsächlich dazu führt, dass auch keine E-Mails mehr ankommen.

Nachdem wir es hier zudem auch mit einem technisch geheimen Prozedere zu tun haben, wird man vermutlich erst von Betroffenen erfahren, ob die Mails weiterhin durchkommen oder nicht. Bleibt zu hoffen, dass das BKA die gesetzlich vorgesehene Information des betroffenen Diensteanbieters nach § 1 Abs. 3 ZugerschwG nicht über diesen Kanal vornimmt.

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie das BKA (besser nicht).

posted by Stadler at 09:45  
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