Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.10.09

Rückzugsgefecht: Netzsperren nur Wahlkampfthema?

Wolfgang Schäuble sagt bemerkenswerte Dinge in diesem Tagen. Nach einer Meldung der dpa räumte er handwerkliche Fehler beim Zugangserschwerungsgesetz ein und erklärte, dass das Gesetz zum Schutz vor Kinderpornografie im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden sei, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen.

Ich kann mich zwar täuschen, aber das klingt schon sehr stark nach einem Rückzugsgefecht. Es würde mich nicht wundern, wenn das Gesetz als Ergebnis der Koalitionsverhandlungen jetzt doch noch gestoppt würde.

Erschreckend ist die Aussage Schäubles aber vor allen Dingen deshalb, weil er letztlich einräumt, dass der Wahlkampfaspekt im Vordergrund gestanden hat. Und das war dann ein Wahlkampf auf dem Rücken missbrauchter Kinder und zu Lasten neutraler und freier Kommunikationsstrukturen. Das richtige Adjektiv dafür lautet widerwärtig.

posted by Stadler at 11:15  

9.10.09

Muss die Bundesregierung das Zugangserschwerungsgesetz dem Bundespräsidenten vorlegen?

Mir wurde in den letzten Tagen mehrfach die Frage gestellt, ob die Bundesregierung das Zugangserschwerungsgesetz eigentlich überhaupt an Horst Köhler zur Gegenzeichnung vorlegen muss.

Und es erscheint tatsächlich denkbar, dass nicht vorgelegt wird bzw. die Bundesregierung die Vorlage zumindest solange verzögert, bis die Koalitionsverhandlungen beendet sind.

Nach Art. 58 GG i.V.m. § 29 GO BReg werden Gesetze dem Bundespräsidenten erst nach Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler und durch den zuständigen Fachminister vorgelegt. Hierzu gibt es einen historischen Fall aus dem Jahre 1954 (Platow-Amnestie) – es ist wohl der Einzige – in dem die Bundesregierung ein beschlossenes Gesetz gar nicht an den Bundespräsidenten weitergeleitet und gewartet hat, bis der Bundestag ein abweichendes, aufhebendes Gesetz beschlossen hat. Dass auch das verfassungsrechtlich fragwürdig ist, steht auf einem anderen Blatt.

posted by Stadler at 15:27  

8.10.09

Wie geht es weiter mit dem Zugangserschwerungsgesetz?

Aus Brüssel bzw. von den Mitgliedsstaaten der EU wird wohl kein Widerstand gegen das Zugangserschwerungsgesetz kommen, wenn man der Berichterstattung von Heise glauben darf.

Bleibt also die spannende Frage, was die Koalitionsverhandlungen ergeben werden. In diesem Zusammenhang ist immer von einer „Rücknahme“ des Gesetzes die Rede. Rückgängig machen könnte und müsste das Gesetz freilich der Bundestag selbst. Das bedeutet allerdings nichts weniger, als, dass die Abgeordneten von CDU/CSU nunmehr ein Gesetz wieder kippen, das sie fast einstimmig erst vor drei Monaten beschlossen haben. Wenn es tatsächlich so kommen sollte, wäre das vermutlich ein Novum in der deutschen Gesetzgebungsgeschichte.

Als letzte Hürde und Hoffnung bleibt Horst Köhler. Für den AK Zensur und andere Gruppen habe ich mich schon Anfang Juli mit ausführlicher Begründung an den Bundespräsidenten gewandt, mit der Bitte das Gesetz nicht zu unterzeichnen.

Update vom 09.10.09:
Es wäre allerdings auch denkbar, dass die Bundesregierung gar nicht an Horst Köhler vorlegt bzw. die Vorlage bis auf weiteres verzögert. Nach Art. 58 GG i.V.m. § 29 GO BReg werden Gesetze dem Bundespräsidenten erst nach Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler und durch den zuständigen Fachminister vorgelegt. Hierzu gibt es einen historischen Fall aus dem Jahre 1954 (Platow-Amnestie) in dem die Bundesregierung ein beschlossenes Gesetz nicht an den Bundespräsidenten weitergeleitet hat, solange bis der Bundestag ein abweichendes, aufhebendes Gesetz beschlossen hat.

posted by Stadler at 21:30  

8.10.09

AK Zensur fordert Rücknahme des Zugangserschwerungsgesetzes

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur fordert anlässlich der laufenden Koalitionsverhandlungen die Rücknahme des Zugangserschwerungsgesetzes.

Möglicherweise stehen die Chancen dafür gar nicht einmal so schlecht, denn in einigen Punkten wird die Union der FDP entgegenkommen müssen. Andererseits ist davon auszugehen, dass der überwiegende Teil derjenigen Gesetze (z.B. Vorratsdatenspeicherung, BKA-Gesetz) deren Rückgängigmachung die FDP verlangt, unangetastet bleibt.

Und nachdem der Wahlkampf jetzt vorbei ist, bietet sich auch für die Union die Gelegenheit, ein Gesetz, das formell offensichtlich verfassungswidrig ist und auch materiell schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt ist, auf diese Weise elegant wieder loszuwerden. Und ihren Wahlkampfauftritt hatte Frau von der Leyen immerhin auch.

posted by Stadler at 13:42  

30.9.09

BKA-Ermittlungen belegen Nutzlosigkeit von Netzsperren

Das Bundeskriminalamt hat nach einer eigenen Pressemitteilung vom heutigen Tag einen Kinderpornografie-Ring zerschlagen, dessen Mitglieder über das Internet Daten ausgetauscht haben sollen.

Was dort freilich nicht steht ist, dass in einem solchen Fall die nunmehr geplanten Netzsperren gänzlich wirkungslos gewesen wären, weil sich dieser Tausch, wie es beim BKA heißt, in „eigens dazu eingerichteten Foren“ abgespielt hat. Kinderpornografisches Material wird im Netz nämlich primär über P2P-Netzwerke und (Chat-)Foren ausgetauscht, das WWW gegen das sich das Zugangserschwerungsgesetz allein richtet, stellt allenfalls einen Nebenkriegsschauplatz dar.

Die eigenen Ermittlungen des BKA belegen somit die Unsinnigkeit der Blockade von Websites.

Update: Es handelte sich in diesem Fall nicht um ein offenes Forum im Web. Die eigenen Erkenntnisse des BKA zeigen, dass Kinderpornografie im Netz in der Regel nicht offen zu finden ist, sondern der Austausch primär über P2P-Netzwerken und Foren (mit geschlossenen Benutzergruppen) stattfindet. Die „Szene“ erweist sich als Closed-Shop. Die Pädophilen benutzen die Hinterzimmer, sie agieren vorsichtig und bleiben unter sich. In diesem Umfeld können die geplanten Websperren nichts ausrichten. Websperren zielen deshalb von vornherein nur auf einen Nebenkriegsschauplatz ab und nehmen die relevanten Umschlagplätze gar nicht erst ins Visier.

posted by Stadler at 13:07  

30.9.09

Österreich: Internetsperren, warum nicht?

Genau das sagte die österreichische Justizminsterin einem Interviewer des ORF. Die österreichische Politik beobachtet die Entwicklung in Deutschland offenbar aufmerksam und natürlich bedient man sich dort derselben fragwürdigen Argumente wie hierzulande. Gerald Bäck gibt in seinem Blog einen kurzen Einblick in die sehr ähnliche Diskussion in unserem südlichen Nachbarland.

posted by Stadler at 10:00  

28.9.09

Telekom will ab 17.10.09 auch ohne Zugangserschwerungsgesetz sperren

Die Telekom will die geplanten Netzsperren ab dem 17.10.09 in jedem Fall aktivieren, auch wenn das Zugangserschwerungsgesetz bis dahin nicht in Kraft getreten sein sollte. Grundlage hierfür sollen die zwischen dem BKA und einzelnen Provider abgeschlossenen Sperrverträge sein, die als öffentlich-rechtliche Verträge allerdings nach meiner Einschätzung offensichtlich unwirksam sind.

posted by Stadler at 09:24  

24.9.09

eco kritisiert intransparentes Verfahren des BKA bei der Vorbereitung des Zugangserschwerungsgesetzes

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) kritisiert die Vorbereitung der Umsetzung des Zugangserschwerungsgesetzes durch das BKA als intransparent und rechtsstaatswidrig.

Das Bundeskriminalamt erarbeitet nach Ansicht des Verbandes ohne Rechtsgrundlage eine technische Richtlinie, die man zudem nicht offen mit den betroffenen Verbänden und Unternehmen erörtern will, sondern als Verschlusssache behandelt.

Offenbar hat das BKA zudem betroffene Provider für den 02.10.09 nach Wiesbaden eingeladen, damit die ISPs dort eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben.
Quelle: Pressemitteilung von eco vom 24.09.09

posted by Stadler at 16:35  

21.9.09

Fehlerhafte Kriminalstatistik und ihr Einfluss auf die öffentliche Diskussion

Im Beck Blog berichtet Prof. Henning Ernst Müller in einem sehr interessanten Beitrag über Fehler der Kriminalitätsstatistik 2008 und ihren Einfluss auf die politische Diskussion.

Unabhängig von den Aspekten die Müller beleuchtet, sollte man sich immer den grundlegenden Schwächen und Unzulänglichkeiten der deutschen Kriminalitätsstatistik bewusst sein.

Die Erhebung heißt aus gutem Grund „Polizeiliche Kriminalstatisitk“. Erfasst werden nämlich nur Verdachtsfälle, die bei der Polizei eingehen, unabhängig davon, ob sich hieraus ein förmliches Ermittlungsverfahren entwickelt, ob es zur Anklage oder gar zu einer Verurteilung kommt. Auch Verfahren die eingestellt werden und sogar solche die später vor Gericht mit einem Freispruch enden, verbleiben in der Statistik.

Das war zum Beispiel auch der Grund dafür, dass diejenigen, die das Zugangserschwerungsgesetz durchsetzen wollten, in der Diskussion immer einen sprunghaften Anstieg der Fälle von Kinderpornografie behaupten konnten. Denn Ende 2007 fand die sog. Operation Himmel statt, die angeblich 12.000 Verdachtsfälle zu Tage gefördert hatte, die auch Eingang in die Statisitk gefunden haben. Nur wenige Wochen nach Bekanntwerden der Operation Himmel, war freilich kar, dass die Staatsanwaltschaften die Mehrzahl der Verfahren mangels Tatverdacht einstellen mussten und allenfalls eine Hand voll Fälle übrig geblieben ist, die weiter verfolgt worden sind. Man hatte es nicht mit 12.000, sondern wohl nur mit einer zweistelligen Zahl von Straftaten zu tun. Das wussten natürlich auch BKA und Bundesregierung. Gleichwohl hat man sich – wider besseren Wissen – auf das überholte Zahlenmaterial berufen, um die Netzsperren durchzusetzen.

Man muss sich darüber im Klaren sein, dass die deutsche Kriminalitätsstatisitk nur über einen sehr begrenzten Erkenntniswert verfügt und stets kritisch und mit Vorsicht zu betrachten ist. Das scheinen auch viele Journalisten nicht erkannt zu haben oder immer wieder aus den Augen zu verlieren.

posted by Stadler at 10:50  

17.9.09

FDP will Zugangserschwerungsgesetz stoppen

Die FDP kündigt für den Fall einer Regierungsbeteiligung an, zügig das Zugangserschwerungsgesetz zu stoppen. Das sagte die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der RP.

Da ich Frau Leutheusser-Schnarrenberger für eine der letzten wirklichen Liberalen in der FDP halte, möchte ich ihr keine Lüge unterstellen. Man darf aber daran erinnern, dass es auch ihr seinerzeit nicht gelungen ist, das Gesetz über den großen Lauschangriff – das später vom Verfassungsgericht weitgehend wieder kassiert wurde – zu verhindern und sie deshalb aus Protest vom Amt der Justizministerin zurückgetreten ist. Vielleicht sollte sich Sabine Leutheusser-Schnarrenberger deshalb schon mal mental auf den nächsten Rücktritt vorbereiten.

posted by Stadler at 09:25  
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