Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.2.09

Bundestagsgutachten zu Netzsperren

Wie hier schon berichtet, hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages ein Gutachten zu Sperrungsanordungen auf der Ebene der Access-Provider vorgelegt, das zu dem Ergebnis gelangt, dass Internetsperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie nur wirksam umgesetzt werden können, wenn man das Internet nach dem Vorbild Chinas umstrukturiert und den Grundgedanken der dezentralen Vernetzung von Computern aufgibt.

Auch wenn das Gutachten nichts bahnbrechend neues enthält, sondern nur das bestätigt, was die Mehrzahl der Fachleute bisher schon vertreten hat, führt es den Abgeordneten des Bundestages vielleicht die Fakten dessen vor Augen, was Frau von der Leyen da gerade plant.

Netzpolitik.org hat das Gutachten jetzt im Volltext veröffentlicht

Und hier noch der Hinweis auf ein paar meiner (älteren) Veröffentlichungen zum Thema:
Sperrungsverfügung gegen Access-Provider, MMR 2002, 343
Anmerkung zu einem Beschluss des VG Düsseldorf, MMR 2003, 205
Sperrungsanordnung gegen Access-Provider

posted by Stadler at 15:29  

7.2.09

Bundestagsgutachter: Netzsperren führen zu chinesischen Verhältnissen

Gegenwind für Familienministerin von der Leyen.

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags kommt zu dem Ergebnis, dass Internetsperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie nur wirksam umgesetzt werden können, wenn man das Internet nach dem Vorbild Chinas umstrukturiert und den Grundgedanken der dezentralen Vernetzung von Computern aufgibt.

Die geplanten zentralen technischen Filtersysteme bedeuteten ein großes Missbrauchspotential und können mit einem vergleichsweise geringen Aufwand von den Nutzern umgangen werden, so das Gutachten.

Vielleicht sickert das ja jetzt endlich auch bei den wirklich informationsresistenten Herrschaften der Bundesregierung durch.
Quelle: golem.de

posted by Stadler at 17:04  

5.2.09

Beabsichtigte Nebenwirkungen von Netzsperren

Die Aktivistin „Twister“, die unlängst Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz erhoben hat, schreibt in ihrem neuen Blog der Zeitung „der Freitag“ über konkrete und beabsichtigte Nebeneffekte der finnischen Access-Sperrungen, die Frau von der Leyen immer gerne als Vorbild für ihr Vorhaben kinderpornogarfische Webseiten zu sperren, nennt. Lesen!

posted by Stadler at 16:15  

4.2.09

Sperrverfügungen gegen Provider wegen kinderpornografischer Inhalte noch im Februar?

Nach einem Bericht des Kölner Stadtanzeigers möchte Familienministerin von der Leyen noch im Februar 2009 die sieben größten Zugangsprovider zwingen, den Zugang zu ausländischen Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zu blockieren.

Es dürfte interessant sein, wie solche Sperrungsverfügungen rechtlich ausgestaltet werden und vor allem, welche Behörde sie erlässt.

Die m.E. einzig denkbare Rechtsgrundlage ergibt sich derzeit aus § 20 ABs. 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), der wiederum auf § 59 Abs. 2 bis 4 des Rundfunkstaatsvertrages verweist und außerdem vorsieht, dass die Regelungen zur Verantwortlichkeit nach den §§ 7 bis 10 des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten sind.

Zuständig für solche Maßnahmen sind die Landesmedienanstalten, eine Kompetenz des Bundes für eine bundeseinheitliche Anordnung besteht derzeit nicht.

§ 59 Abs. 4 RStV sieht vor, dass sich Maßnahmen zur Sperrung von Angeboten auch gegen den Diensteanbieter von fremden Inhalten nach den §§ 8 bis 10 TMG (also auch Zugangsprovider) richten können, sofern eine Sperrung technisch möglich und zumutbar ist.

Ob diese Vorschrift eine ausreichende Rechtsgrundlage für Sperrungsanordungen gegenüber Access-Providern darstellt, war und ist juristisch äußerst umstritten.

Von der Leyen will die Provider deswegen jetzt angeblich zunächst vertraglich verpflichten, worauf sich die Provider hoffentlich nicht einlassen werden und sodann eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung im TMG schaffen.

Was gegen Netzsperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie spricht, hatte ich hier schon dargestellt.

posted by Stadler at 10:03  

19.1.09

Was gegen Netzsperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie spricht

Familienministerin von der Leyen hat sich nach Pressberichten (u.a. SZ vom 16.01.09, S. 5) mit den Innen- und Wirtschaftsministern, den 7 größten Providern, drei Verbänden und dem BKA darauf verständigt, dass die Internetprovider sog. elektronische Zugangssperren zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet einrichten sollen.

Grund genug, einen Überblick zu geben, der die tatsächlichen Hintergründe und Probleme dieses Vorhabens verdeutlicht.

1. Handelt es sich tatsächlich um eine Sperrung von kinderpornografischen Inhalten?

Nein, der Begriff der Sperrung ist irreführend. Es werden nämlich keine Inhalte aus dem Internet verbannt. Die deutschen Zugangsprovider haben keinerlei Zugriff auf fremde Inhalte und können demzufolge diese Inhalte auch nicht sperren. Die Zugangsprovider versuchen deshalb zu verhindern, dass ihre eigenen Kunden auf diese Inhalte zugreifen, indem man durch technische Manipulationen die Inhalte vor den Nutzern verbirgt. Diese Inhalte bleiben aber im Netz und sind auch weiterhin weltweit erreichbar.

2. Können die geplanten „Sperren“ die große Masse der kinderpornografischen Inhalte erfassen?

Nein. Nur ein geringer Bruchteil des kinderpornografischen Materials das über das Internet verbreitetet wird, ist über Webseiten abrufbar. Hauptumschlagsplatz für solche Inhalte sind vielmehr sog. Peer-To-Peer Netzwerke und Chat-Plattformen. Diese werden von den geplanten Maßnahmen überhaupt nicht erfasst.

3. Wie funktionieren diese Netzsperren technisch?

Praktiziert wird derzeit primär die Methode der sog. DNS-Sperrung. Das sog. Domain Name System (DNS) basiert darauf, dass die vom Nutzer eingegebene Klartext-URL (www.xyz.de) an einem sog. Domain-Name-Server in eine numerische Adresse (sog. IP-Adresse) umgewandelt wird. Durch diese IP-Adresse wird der Server, auf dem die zu sperrenden Inhalte liegen adressiert. Der Zugangsprovider, der den Domain-Name-Server betreibt, kann den dortigen Eintrag nunmehr so ändern, dass sein Kunde nicht mehr zu dem eigentlichen Server weitergeleitet wird, sondern woanders hin oder aber eine Fehlermeldung erhält.

4. Ist eine sog. DNS-Sperre leicht zu umgehen?

Ja. Im Netz finden sich haufenweise Anleitungen zur Umgehung solcher DNS-Sperren, die auch für wenig versierte Nutzer einfach zu realisieren ist. Man muss lediglich im Browser einen anderen DNS-Server eintragen, als den des eigenen Providers. Der Chaos Computer Club (CCC) hat dies anschaulich erläutert.

5. Wird durch diese Sperrung tatsächlich der Zugang für die große Masse der durchschnittlich versierten Internetnutzer blockiert, wie die Bundesregierung behauptet?

Möglicherweise, allerdings nur für Inhalte des WWW. Die meisten kinderpornografischen Inhalte werden aber wie gesagt ohnehin aus anderen Quellen bezogen. Die Frage ist allerdings auch, ob sich Menschen mit pädophilen Neigungen, die sich im Web gezielt auf die Suche nach solchen Inhalten begeben, wie normale, durchschnittliche Internetnutzer verhalten. Wer bestimmte Inhalte unbedingt haben will, der ist auch darüber informiert, wie er triviale Blockaden umgehen kann. M.E. sind diese Maßnahmen dehsalb nicht geeignet, die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten nennenswert einzudämmen.

6. Ist es richtig, dass in anderen Staaten (Norwegen, Schweden, England) beträchtliche Erfolge mit solchen Maßnahmen erzielt werden?

Dies wird zumindest behauptet. Sieht man sich aber beispielsweise die schwedische Sperrliste an, so soll es sich bei nur ca. 1 % der Webseiten die auf dieser Sperrliste stehen, tatsächlich um kinderpornografische Inhalte handeln.

Es ist außerdem wohl unklar, wie oft diese „Sperren“ anschließend umgangen werden. Die politik hat auch kein Interesse daran, dies zu erforschen.

7. Besteht die Gefahr, dass durch solche Sperrungen legale Inhalte in Mitleidenschaft gezogen werden und quasi mitgesperrt werden?

Ja, diese Gefahr besteht entgegen der Behauptungen der Bundesregierung. Ein aktuelles prominentes Beispiel ist die Sperrung der kompletten Wayback Machine (archive.org) in England. Derartige „Sperrungen“ beinträchtigen also immer wieder den freien Zugang zu Informationen und damit das Grundrecht der Bürger auf Informationsfreiheit.

8. Warum fordert die Bundesregierung gerade jetzt solche Sperren?

Das ist in der Tat eine interessante Frage, nachdem das Thema seit vielen Jahren bekannt ist.

Man kann nur mutmaßen, dass ein Zusammenhang mit dem „Superwahljahr 2009“ besteht.

In jedem Fall möchte die Politik dem Bürger vorgaukeln, dass sie handelt und entschlossen gegen Kinderpornografie vorgeht. Dabei schreckt man leider auch nicht vor der gezielten Irreführung und Desinformation des Bürgers zurück.

posted by Stadler at 08:45  
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