Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.11.09

Rammstein und der Jugendschutz

Das aktuelle Album der Band Rammstein ist von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf den Index gesetzt worden. Grund ist offenbar der Text des Songs „Ich tu Dir weh“, der SM-Praktiken beschreibt, sowie das Lied „Pussy“, das nach Ansicht der Jugendschützer zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr animiert.

Nachdem diese Songtexte im Netz heute noch problemlos abrufbar waren, könnte diese Indizierung natürlich auch Anlass für neue Forderungen nach Netzsperren bieten, zumal Ursula von der Leyen ihre Finger auch wieder im Spiel hat.

Darüber, dass Rammstein keine qualitativ hochwertigen Texte liefert, braucht man nicht weiter zu diskutieren. Wäre dies allerdings ein relevantes Kriterium, dann gehörte das Programm von RTL und SAT 1 nahezu komplett auf den Index.

Diese medienträchtige Entscheidung der Bundesprüfstelle könnte und sollte eine öffentliche Diskussion darüber auslösen, was man heutzutage tatsächlich als jugendgefährdend qualifizieren muss. Denn es geht hier um Wert- und Moralvorstellungen einer Gesellschaft und dies unter dem Deckmantel des Jugendschutzes. Texte wie „Pussy“ von spätpubertierenden Rockmusikern taugen kaum mehr als Provokation und sind noch weniger geeignet, die Entwicklung eines Jugendlichen, der in einer medialen Welt aufwächst, negativ zu beeinflussen. Zumindest nicht mehr als das, was andere Qualitätsmedien – unbeanstandet von den Jugendschützern – tagtäglich anbieten.

posted by Stadler at 15:30  

1.10.09

Handlungsempfehlung Internet: Netzsperren und AVS ausdehnen

Unlängst wurde der Bericht des Expertenkreises AMOK, der nach Winnenden gebildet worden ist, veröffentlicht.

Das Gremium hat insgesamt 83 Empfehlungen ausgesprochen, von denen eine ganze Reihe sicherlich sinnvoll sind. Zum Thema Internet findet man u.a. folgende Empfehlungen:

59. Altersverifikationssysteme einführen
60. Absolut unzulässige Angebote sperren, Provider in die Pflicht nehmen
63. Anbieter müssen vorsorglich Schutzmaßnahmen ergreifen
64. Sicherheit in Foren und Communities nachhaltig gewährleisten

Im Detail betrachtet, zeugen diese Empfehlungen/Forderungen m.E. von fehlendem Realitätssinn und fehlender eigener Technik- und Medienkompetenz des Expertenkreises. Auch das rechtsstaatliche Bewusstsein, welche Auswirkungen solche Beschränkungen und Pflichten haben können, erscheint mir wenig ausgeprägt zu sein. Und am Ende des Tages bleibt auch immer die Frage, weshalb solche Maßnahmen geeignet sein sollten, das Risiko von Amokläufen zu reduzieren. Es handelt sich um einen weiteren, in Teilen äußerst bedenklichen Forderungskatalog, der von einer Geisteshaltung der wohlmeinenden Bevormundung geprägt ist.

Hier sind die Empfehlungen 59, 60, 63 und 64 im Wortlaut:

59. EMPFEHLUNG: ALTERSVERIFIKATIONSSYSTEME AUSDEHNEN
Die Verpflichtung zur Einführung eines Altersverifikationssystems ist zwar eine hohe
Anforderung an die Anbieter, dies ist aber für Inhalte, die für Kinder und Jugendliche generell ungeeignet sind (z. B. Download von Spielen, die erst ab 18 Jahren freigegeben sind), mit Blick darauf, dass im Internet bspw. kein Verkaufspersonal den Zugang kontrollieren kann, vertretbar.

60. EMPFEHLUNG: ABSOLUT UNZULÄSSIGE ANGEBOTE SPERREN UND PROVIDER IN DIE PFLICHT NEHMEN
Die bestehenden Regelungen wie Sperrverfügungen gegen Zugangsprovider sollen bei absolut unzulässigen Inhalten (z. B. Exekutionsvideos) angewandt werden. Es wäre zu prüfen, ob Provider verpflichtet werden, sämtliche absolut unzulässigen ausländischen Angebote zu sperren, die durch ein rechtsstaatliches Verfahren von staatlichen Stellen auf einer entsprechenden Liste sind und gegen die direkte Maßnahmen im Ausland ohne Erfolg blieben.

63. EMPFEHLUNG: ANBIETER MÜSSEN VORSORGLICH SCHUTZMAßNAHMEN ERGREIFEN
Betreiber von Foren, Chats, Online-Communities und Videoplattformen üben derzeit keine umfassende proaktive Kontrolle aus. Erforderlich sind vorsorgliche Maßnahmen und Kontrollen der Anbieter, um einen effektiven Jugendschutz in Web 2.0-Plattformen zu erreichen. Allerdings besteht im Telemediengesetz ein ausdifferenziertes Haftungssystem, demzufolge Anbieter für fremde Inhalte ihrer Seiten auch aus straf- und zivilrechtlichen Gründen haften, sofern sie davon Kenntnis erlangen. Folge ist, dass eine systematische Kontrolle zu erheblichen Haftungsrisiken führt. Ob dieses Haftungssystem so angepasst werden kann, dass Anbietern weitere proaktive Maßnahmen zumutbar sind, bedarf einer vertieften Prüfung.

64. EMPFEHLUNG: SICHERHEIT IN FOREN UND COMMUNITIES NACHHALTIG GEWÄHRLEISTEN
Anbieter sind in der Lage, auffällige Nutzer aus Foren, Chats und Online-Communities zu entfernen. Durch die Angabe anderer Zugangsnamen können sich diese Nutzer aber problemlos wieder anmelden. Ein sog. Unique-Identifier, der die Identität anhand persönlicher Merkmale (z. B. Handynummer) ermittelt, könnte dies verhindern. Wegen der weitgehend ausgeschalteten Kontrolle in Diskussionszirkeln im Internet ist der verstärkte Einsatz von Moderatoren notwendig.

posted by Stadler at 16:10  

5.6.09

Innenministerkonferenz beschließt Verbot von Killerspielen

Welt Online meldet, dass die Innenministerkonferenz als Reaktion auf Winnenden ein Verbot von Killerspielen beschlossen hat.

Das scheint mir ziemlich kalter Wahlkampfkaffee zu sein. Denn gewaltverherrlichende Computerspiele sind in Deutschland bereits jetzt verboten bzw. in die Liste jugendgefährender Schriften aufgenommen. Das Problem bleibt weiterhin, wie man „Killerspiele“ überhaupt definieren will und welche Spiele im Einzelnen als gewaltverherrlichend oder jugendgefährdend einzustufen sind.

posted by Stadler at 12:50  

26.5.09

Wie der Jugendschutz im Netz missbraucht wird

Der gemeinnützige Verein (sic!) JusProg/Jugendschutzprogramme.de stuft u.a. Websites als jugendgefährdend ein und bietet eine Filtersoftware, die dafür sorgt, dass die von JusProg indizierten Websites nach Installation der Software nicht mehr angezeigt werden.

Gesperrt werden von JusProg u.a. die Websites der Grünen, der taz und von Telepolis. Auch politische und kritische Blogs und Sites wie Spiegelfechter, Fefe, der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der LawBlog vom Kollegen Vetter stehen auf der Sperrliste von JusProg.

Das Bildungsblatt (bild.de) wird selbstredend als unbedenklich eingestuft. Kein Wunder, wenn man weiß, dass Bild zu den Sponsoren dieser fragwürdigen Jugenschützer gehört.

Dass dieser saubere Verein, dem es offensichtlich um die Verhinderung missliebiger politischer Inhalte geht, auch noch als gemeinnützig anerkannt wird, ist der eigentliche Skandal. Die Unterdrückung der Meinungsfreiheit wird hier durch Steuervergünstigungen staatlich gefördert. Das Finanzamt Hamburg-Mitte, das JusProg als gemeinnützig anerkannt hat, wird sich möglicherweise dafür interessieren, dass dieser Verein keineswegs seine satzungsgemäßen Ziele verfolgt. Die Unterdrückung von Meinungen ist jedenfalls kein priviligierter Zweck im Sinne der AO.

Vielleicht sollten auch taz oder Heise ein Vorgehen gegen JusProg in Erwägung ziehen.
Quelle: F!XMBR

posted by Stadler at 12:35  

23.1.09

Die Seele der Blogger kocht, aber ist die Indizierung des Ana-Hanna-Blogs tatsächlich zu beanstanden?

Die Blogger-Szene befindet sich seit gestern in hellem Aufruhr. Erstmals hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)mit Beschluss vom 04.12.2008 ein Weblog in die Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen.

Diese Meldung hat viele Blogger in Rage versetzt, beim „lawblog“ finden sich schon weit mehr als hundert Kommentare zu der Meldung, fast durchgehend ist von Zensur die Rede und selbst Juristen bezeichnen den Beschluss des BPjM als „Dokument der Schande“.

Ausgerechnet ein Nichtjurist und einer der bekanntesten Köpfe unter den Bloggern, Johnny Haeusler von Spreeblick, hat die wütende und ablehnende Haltung der Blogger-Community kritisch hinterfragt.

Der hysterischen Reaktion der Blogger-Szene – ein gutes Beispiel sehen wir hier – sollten ein paar Fakten entgegengesetzt werden:

1.
Die Bundesprüfstelle ist für Internetinhalte und damit natürlich auch für Blogs zuständig. Nach § 18 Jugendschutzgesetz (JSchG) hat die Bundesprüfstelle Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, in eine Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen. Zu den Telemedien gehören u.a. Websites und Weblogs. Blogs nehmen hier keinerlei Sonderstellung ein.

2.
Die Bundesprüfstelle ist hier auf Antrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) tätig geworden. Die KJM gehört nach § 21 Abs. JSschG zum Kreis der Antragsberechtigten, d.h., die BPjM muss auf einen solchen Antrag hin aktiv werden und zwingend darüber entscheiden, ob das beanstandete Medium indiziert wird oder nicht.

3.
Wer hier voreilig von Zensur und Einschränkung der Meinungsfreiheit spricht, der sollte vielleicht zuerst die Verfassung lesen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) ist nicht schrankenlos gewährleistet, sondern findet nach Art. 5 Abs. 2 GG seine Schranken u.a. in den gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch den Jugendschutz ist also bereits im Grundgesetz selbst angelegt.

4.
Der konkrete Beschluss der Bundesprüfstelle das Blog „http://ana-hanna.blogspot.com“ zu indizieren, ist plausibel begründet und enthält nach meiner Einschätzung keine offensichtlichen Rechtsfehler. Magersucht ist ein ernsthaftes Problem und stellt für Jugendliche eine erhebliche Gefahr dar. Ein BLOG, das suggestiv zur Magersucht auffordert, die Magersucht verharmlost und als Lebens- und Glaubensmodell glorifiziert, kann man als jugendgefährdend einstufen.

Die Bundesprüfstelle hat also eine Entscheidung getroffen, die sie nach der gesetzlichen Vorgabe, an die sie gebunden ist, wohl in dieser Form sogar treffen musste. Die Kritik muss sich also gegen das Jugendschutzkonzept unseres Staates richten und nicht gegen die Behörde, die Gesetze ausführt.

5.
Wenn ich in etwa jedem dritten Kommentar zum Thema vom Vorwurf der Willkür lese, dann muss ich mich sehr wundern. Von staatlicher Willkür spricht man dann, wenn ein Staat nach eigenem Gutdünken handelt oder wenn er Gesetze in einer nicht vertretbaren Art und Weise anwendet. Das Gegenteil von Willkür ist die Bindung des Staates an Recht und Gesetz, bei Behörden nennt man das Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.

Im konkreten Fall hat die Bundesprüfstelle im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe eine Entscheidung getroffen, die juristisch (gut) vertretbar ist und jedenfalls keine offensichtlichen Rechtsfehler aufweist. Das ist gerade keine Willkür.

Das Niveau der Diskussion bei Heise und im „lawblog“ ist in weiten Teilen schlicht erbärmlich und geistlos.

Bob Dylan sang einst:
„We live in a political world,
Wisdom is thrown into jail,
It rots in a cell, is misguided as hell
Leaving no one to pick up a trail.“

Das passt nicht nur auf das Diskussionsniveau der Politik, sondern auch auf vieles, was ich z.B. im Heise-Forum lese. Die sachliche Diskussion, die auf nachvollziehbaren Überlegungen basiert, scheint langsam auszusterben.

posted by Stadler at 09:13  
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