Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.7.09

Urteil spickmich.de ist online

Der Volltext der Entscheidung des BGH vom 23.06.09 (Az.: VI ZR 196/08) zum Lehrerbewertungsportal „spickmich.de“ ist jetzt bei Telemedicus online.

posted by Stadler at 15:19  

9.7.09

Brief zum Stopp der Datenübermittlung an die USA

Der Bundesrat entscheidet in seiner morgigen Sitzung auch über das bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz, nach dem US-Behörden direkten Zugriff auf Daten beim BKA erhalten sollen.

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat den Bundesrat in einem offenen Brief aufgefordert, das vom Bundestag beschlossene Gesetz zu stoppen. Darauf ist aus aktuellem Anlass hinzuweisen.

posted by Stadler at 17:19  

7.7.09

EU-Datenschutzgruppe gibt Empfehlungen zum Datenschutz in sozialen Netzwerken

Die Art. 29 Datenschutzgruppe, ein unabhängiges Beratungsgremium in Fragen des Datenschutzes, hat eine Stellungnahme/Empfehlung zum Datenschutz in Social Networks veröffentlicht.

Das Expertengremium befasst sich in seinem Papier u.a. mit dem Schutz von Rechten Dritter und fordert insoweit, dass der Plattformbetreiber von seinen Nutzern verlangen soll, dass Bilder von Dritten und Informationen über Dritte nur mit deren Zustimmung eingestellt werden.

Außerdem soll die Homepage des Betreibers einen Link zu einer Beschwerdestelle anbieten, an die sich Mitglieder und Dritte in Fragen des Datenschutzes wenden können.

Diese Empfehlungen sind nicht verbindlich. Die EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft und Medien Reding unterstützt diese Forderungen allerdings grundsätzlich und hat die großen Social Networks bereits im April 2009 aufgefordert,speziell jugendliche Nutzer besser zu schützen. Frau Reding sagte wörtlich:
„Ich vertrete die Auffassung, dass zumindest die Online-Profile von Minderjährigen unbedingt standardmäßig als privat eingestuft und für Internet-Suchmaschinen unzugänglich sein müssen. Die Europäische Kommission hat bereits Betreiber von Websites zur sozialen Vernetzung aufgefordert, mit Profilen von Minderjährigen im Wege der Selbstkontrolle sorgsam umzugehen. Ich bin bereit, neue Regeln dafür aufzustellen, falls dies erforderlich ist.“

posted by Stadler at 12:50  

3.7.09

US-Behörden sollen direkten Zugriff auf Daten beim BKA erhalten

Die Bundesregierung hat ohne Beteiligung des Bundestags und unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit den USA ein völkerrechtliches Abkommen über den gegenseitigen Austausch von Daten abgeschlossen.

Der Vertrag beinhaltet den automatisierten gegenseitigen Zugriff auf daktyloskopische Daten und DNA-Profile zu Strafverfolgungszwecken und zur Gefahrenabwehr. Zudem soll auch ein Austausch von Informationen zu Personen erfolgen, die in Verdacht stehen, künftig terroristische Straftaten zu begehen. Dazu werden personenbezogene Daten wie u.a. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Fingerabdrücke dieser Personen ausgetauscht.

Der deutsche Staat übermittelt also personenbezogene Daten von Bürgern in die USA, die (nur) in dem Verdacht stehen, dass sie terroristische Straftaten begangen haben oder künftig begehen werden. Wer weiß, wie schnell ein Anfangsverdachte bejaht ist, der wird eine Vorstellung davon haben, was das bedeutet. Eigentlich müssten die Datenschützer auf die Barrikaden gehen. Weiß Herr Schaar was hier gespielt wird?

Der Bundestag, der vor Abschluss dieses völkerrechtlichen Vertrags nicht informiert und beteiligt worden ist, soll dies heute nur noch abnicken, wozu es sicherlich auch kommen wird. Man fragt sich langsam, ob dieses Parlament überhaupt nicht etwas zu sagen hat.

Quellen:
NDR Info
Antrag der FDP-Fraktion vom 07. 05. 2008

posted by Stadler at 14:32  

2.7.09

Niggemeier beklagt sich über den Datenschutz

Der Blogger und Journalist Stefan Niggemeier beklagt sich darüber, dass er einerseits vom Landgericht Hamburg dazu verpflichtet worden ist, Kommentare in seinem Blog vorab zu prüfen, wenn er nicht zuvor die Identität des Kommentierenden festgestellt hat und andererseits vom Berliner Datenschutzbeauftragten beanstandet wird, dass er in seinem Blog die Identität der kommentierenden Nutzer überprüft und insoweit Daten erhebt(IP- und E-Mail-Adresse).

Ob Niggemeier den richtigen Ansatz gewählt hat, möchte ich bezweifeln, auch wenn sein Ärger verständlich ist. Denn die Ursache seines Dilemmas ist eine falsche Entscheidung des Landgerichts Hamburg und nicht das so oft gescholtene Datenschutzrecht. Der Betreiber eines Weblogs muss die Kommentare Dritter in seinem Blog nicht laufend überprüfen. Eine Handlungspflicht besteht frühestens ab dem Zeitpunkt, in dem der Blogger von einem Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt wird. Dass das einige Instanzgerichte immer noch nicht begriffen haben, ist bedauerlich und trägt zur Rechtsunsicherheit bei, kann aber kaum dem Datenschutzrecht angelastet werden.

Die Ausführungen des Berliner Datenschutzbeauftragten sind rechtlich auch keineswegs unzutreffend. Ein Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nach § 14 TMG nur erheben und verwenden, wenn das für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer erforderlich ist. Aber das wird auf denjenigen, der nur einen Kommentar hinterlassen will, schwerlich zutreffen. Das Datenschutzrecht geht vom Grundsatz der Datensparsamkeit aus und dafür gibt es gerade im Netz sehr viele gute Gründe.

Das populäre Datenschutz-Bashing ist in diesem Fall nicht angebracht.

posted by Stadler at 16:30  

2.7.09

BDSG-Novellle soll vom Bundestag beschlossen werden

Beim Streit um die Abschaffung des sog. Listenprivilegs haben sich die Lobbyisten der Werbewirtschaft letztlich durchgesetzt, nachdem für den Fall der Abschaffung des Listenprivilegs wieder einmal der Untergang des Abendlandes beschworen wurde. Die Abstimmung im Bundestag soll am morgigen 03.07.09 stattfinden.

Das Listenprivileg des § 28 III Nr. 3 BDSG besagt, dass listenmäßig zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe, die sich auf eine Angabe über die Zugehörigkeit des Betroffenen zu dieser Personengruppe, auf die Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Namen, Titel, akademische Grade, Anschrift und Geburtsjahr beschränken, auch ohne Zustimmung des Betroffenen übermittelt werden dürfen, wenn dabei kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse des Betroffenen verletzt wird.

Die eigentlich naheliegende Forderung, dass jegliche Nutzung personenbezogener Daten zu Werbzwecken einer Zustimmung des Betroffenen bedarf, konnte sich somit nach langem Streit nicht durchsetzen.

posted by Stadler at 10:30  

23.6.09

BGH: Bewertungsportal "spickmich.de" ist zulässig

Der BGH hat mit Urteil vom 23. Juni 2009 (VI ZR 196/08) die Revision gegen ein Urteil des OLG Köln zurückgewiesen und die grundsätzliche Zulässigkeit der Bewertung von Lehrern über das Internet bestätigt. Ein Sieg der Meinungsfreiheit.
Quelle: Pressemitteulung des BGH vom 23.06.09

posted by Stadler at 14:51  

23.6.09

BGH verhandelt heute "spickmich.de"

Der Bundesgerichtshof (Az.: VI ZR 196/08) verhandelt heute die Revision gegen eine Entscheidung des OLG Köln, in der es um die Zulässigkeit des Portals „spickmich.de“ geht, auf dem Lehrer (durch Schüler) bewertet und benotet werden. Das OLG Köln hat diese Form der öffentlichen Bewertung im Netz für zulässig erachtet.

Kläger ist der Philologenverband des Landes NRW. Es ist bezeichnend, dass gerade die Berufsgruppe, die täglich Menschen benotet und bewertet offenbar selbt nicht damit zu Recht kommt, von anderen bewertet zu werden.

Es wird erwartet, dass der BGH grundsätzliche Ausführungen zum Spannungsverhältnis von Persönlichkeitsschutz und öffentlicher Bewertung von Personen im Internet macht. Auch datenschutzrechtliche Aspekte werden wohl thematisiert werden.
Quelle: Pressemitteilung des BGH 60/2009

posted by Stadler at 09:31  

15.6.09

Keine wirksame Einwilligung in Telefonwerbung durch allgemein gehaltene Klausel

Das OLG Köln (Urteil vom 29.04.2009 – 6 U 218/08) hat sich mit der Frage befasst unter welchen Voraussetzungen eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung in Telefon- und E-Mail-Werbung der Inhaltskontrolle des AGB-Rechts standhält.

Zumindest eine allgemein gehalte Klausel, die die Bewerbung aller möglichen Waren und Dienstleistungen durch einen nicht überschaubaren Kreis von Unternehmen ermöglicht, ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts zu beanstanden.
Quelle: justiz.nrw.de

posted by Stadler at 09:48  

5.6.09

Google Street View: Hamburger Datenschutzbeauftragter bereitet Löschungsanordnung vor

Der Streit um Google Street View scheint zu eskalieren. Der hanseatische Datenschutzbeauftragte teilt in einer Presseerklärung mit, Google würde sich weiterhin weigern, KFZ-Kennzeichen und Gesichter von Personen auch in den Rohdaten unkenntlich zu machen.

Der Datenschutzbeauftragte Caspar bereitet deshalb eine Löschungsanordung gegen Google auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes vor. Caspar ermunterte außerdem die zuständigen Landesbehörden zu prüfen, ob die rechtswidrigen Kamerafahrten künftig untersagt werden müssen.

posted by Stadler at 11:36  
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