„Kanzlei-Niedersachsen“ nicht irreführend für Anwaltskanzlei
Die Benutzung derBezeichnung „Kanzlei-Niedersachsen“ durch eine Rechtsanwaltskanzlei stellt keine wettbewerbsrechtliche Irreführung dar. Das hat das OLG Celle mit Urteil vom 17.11.2011 (Az.: 13 U 168/11) entschieden.
Das Gericht war der Ansicht, dass derKanzleiinhaber sich weder an die hoheitlich agierende niedersächsische Staatskanzlei anlehnt, noch, dass eine unzulässige Allein- bzw. Spitzenstellungsbehauptung vorliegt. Das OLG stützt sich dabei u.a. auf die Entscheidung des BGH „steuerberater-suedniedersachsen.de“.
Streitgegenständlich war nicht die Nutzung der Domain “kanzlei-niedersachsen.de”, sondern die Führung des Namens „Kanzlei-Niedersachsen“.
Comment by Ralf Möbius — 28.11, 2011 @ 15:56
Da war wohl der Wunsch der Vater des Gedankens. ;-) Danke für den Hinweis
Comment by Stadler — 28.11, 2011 @ 16:11
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Comment by Internet Deutschland GmbH, 26486 Wangerooge — 29.11, 2011 @ 02:21