“Kanzlei-Niedersachsen” nicht irreführend für Anwaltskanzlei
Die Benutzung derBezeichnung “Kanzlei-Niedersachsen” durch eine Rechtsanwaltskanzlei stellt keine wettbewerbsrechtliche Irreführung dar. Das hat das OLG Celle mit Urteil vom 17.11.2011 (Az.: 13 U 168/11) entschieden.
Das Gericht war der Ansicht, dass derKanzleiinhaber sich weder an die hoheitlich agierende niedersächsische Staatskanzlei anlehnt, noch, dass eine unzulässige Allein- bzw. Spitzenstellungsbehauptung vorliegt. Das OLG stützt sich dabei u.a. auf die Entscheidung des BGH “steuerberater-suedniedersachsen.de”.


Streitgegenständlich war nicht die Nutzung der Domain “kanzlei-niedersachsen.de”, sondern die Führung des Namens “Kanzlei-Niedersachsen”.
Comment by Ralf Möbius — 28.11, 2011 @ 15:56
Da war wohl der Wunsch der Vater des Gedankens.
Danke für den Hinweis
Comment by Stadler — 28.11, 2011 @ 16:11
Gefällt mir.
Comment by Internet Deutschland GmbH, 26486 Wangerooge — 29.11, 2011 @ 02:21