Hansenet muss vorläufig auf Vorrat speichern
Die Bundesnetzagentur hatte den Internet Service Provider Hansenet zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Wie Axel Spieß im Beck-Blog berichtet, hat das Verwaltungsgericht Köln am 08.09. einen Antrag von Hansenet auf Aussetzung dieser Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung zurückgewiesen (Az.: 21 K 1107/09).
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte mehrfach (vorläufig) anders entschieden.
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