Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.8.18

Meinungsfreiheit? Vielleicht demnächst nicht mehr in Sachsen

Ein Tweet des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer vom 18.8.2018 mit folgendem Wortlaut

Die einzigen Personen, die in diesem Video seriös auftreten, sind Polizisten. Der Vorfall wird ohne Frage aufgeklärt. Der Polizeipräsident hat auch schon angeboten mit den betroffenen Journalisten zu sprechen.

lässt aufhorchen.

Was war passiert? Ein Kamerateam des ZDF filmte am Rande einer Pegida- bzw. Anti-Merkel-Kundgebung Demonstranten, die meinten, ihre Gesinnung mittels einer schwarz-rot-goldenen Kopfbedeckung zur Schau tragen zu müssen, als sich einer der Demonstranten direkt vor die Kamera stellte und den Kameramann aufforderte, das Filmen zu unterlassen, weil das angeblich eine Straftat sei. Der Demonstrant wandte sich im Anschluss an eine in der Nähe stehende Gruppe von Polizeibeamten, die das ZDF-Team dann ebenfalls aufforderte, die Kamera auszuschalten. Auf Nachfrage der Fernsehjournalisten konnten die Beamten aber auch nicht genau sagen, warum die Journalisten das Filmen des Geschehens einstellen sollten.

Jetzt kann man bereits der Ansicht sein, dass Polizisten, die auf Demonstrationen eingesetzt werden, in der Lage sein müssen, Situationen, die rechtlich eindeutig sind, auch entsprechend zu bewerten. Was aber wirklich fassungslos macht, ist nicht die Reaktion der Beamten, sondern die des Ministerpräsidenten. Denn seine Aussage suggeriert, die Polizei hätte sich seriös verhalten und die Fernsehjournalisten unseriös. Tatsächlich muss es sich ein Teilnehmer einer öffentlichen, politischen Versammlung, der einen Deutschlandhut aufhat, gefallen lassen, dass er von einem Fernsehteam gefilmt wird und vielleicht dann sogar im heute-journal zu sehen ist. Man nennt das auch Presse- und Rundfunkfreiheit.

Der Ministerpräsident kritisiert also das legitime Verhalten eines ZDF-Fernsehteams als unseriös, während er ein rechtswidriges Verhalten der Polizei als seriös qualifiziert.

Man fragt sich unweigerlich, welches Maß an rechtsstaatliche Gesinnung wohl erforderlich oder auch hinderlich ist, um in Sachsen das Amt des Ministerpräsidenten bekleiden zu können. Wenn die Feinde der Grundrechte jetzt schon Ministerpräsident eines Bundeslandes sein können und auch keine Scheu mehr empfinden, diese Haltung öffentlich kund zu tun, dann ist in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat eine Grenze überschritten. Und zwar deutlich.

In der taz schreibt Georg Löwisch, Sachsens Ministerpräsident müsse sich zur Pressefreiheit bekennen. Er müsste das zweifellos. Das Dumme ist nur, Kretschmer hat sich bereits eindeutig gegen die Meinungs- und Pressefreiheit positioniert. So ein Amtseid ist also ganz offenbar leicht dahingeschworen. Vermutlich wird das Ganze auch als Episode untergehen, in einer Zeit des politischen Irrsinns. Wenn man es mit dem Rechtsstaat nicht so genau nimmt, ist das, zumal in Sachsen, natürlich noch lange kein Rücktrittsgrund. Aber wir als Bürger sollten und können den zunehmenden Mangel an rechtsstaatlicher Gesinnung bei politischem Führungspersonal, der unlängst ja auch in NRW zu beobachten war, nicht auf die leichte Schulter nehmen.

posted by Stadler at 22:34  

33 Comments

  1. also ich hasse bullen und ich hasse nazi’s (d.h. jeden einzelnen pegida-sympathisanten), aber zweifelsfrei belegbar ist, dass n kameramann ne portrait-aufnahme eines menschen macht, der das ausdrücklich nicht will. und nicht nur das, sie veröffentlichen es obendrein auch noch. mit solchen journalisten wird die welt schlechter statt besser und das halte ich für das größere problem.

    Comment by johanna — 19.08, 2018 @ 23:44

  2. Aber Johanna, es sieht auf dem Video so aus, als hätte der Mann problemlos aus dem Bild gehen können, worauf ihn der Journalist auch mehrmals hinweist. Stattdessen geht er genau auf die Kamera zu.

    Comment by geschichtenundmeer — 20.08, 2018 @ 01:08

  3. Könnte das wer für mich als juristischen Laien aufarbeiten?

    Ich vermute, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung fällt in den Bereich des Zivilrechts und ist damit keine Straftat. Trifft das so zu?

    Denn dann wäre ja der ganze Aufhänger der Geschichte („Hören Sie auf, mich zu filmen! Sie halten die Kamera direkt auf mich zu. Sie begehen eine Straftat.“) bereits nicht zutreffend. Und während ich von Polizisten nicht erwarte, jeden noch so komplexen Paragrafen spontan und aus dem Effeff zu beherrschen (auch wenn das natürlich wünschenswert wäre), wäre die Frage „begehen Journalisten eine Straftat, wenn sie auf einer Demo Teilnehmer filmen?“ ja vermutlich eher eindeutig in die eine oder andere Richtung zu beantworten.

    Comment by Trittbretttreter — 20.08, 2018 @ 02:58

  4. Würde der Mann bei Käfer & Buske in Hamburg klagen, wären die Gewinnchancen hoch.

    Was erzeugt die verlinkte Sequenz? Hass. Hass bei den Nazigegnern, Hass bei den Pegida-Demonstranten, Hass gegen die Polizei. Nichts ist gesagt zu der Pegida-Demo.

    Was wollte der Mann? Nicht gefilmt werden. Das ist sein Recht, ob durchsetzbar, entscheiden die Gerichte. Was störte den ZDF, ihn nicht zu filmen? Das kommerzielle Quoteninteresse.

    Ich sehe hier keine effektive Auseinandersetzung mit den tatsächlichen bzw. vermeintliche Nazis auf der gefilmten Pegida-Demo.

    Eine solche journalistische Tätigkeit schürt die Auseinandersetzungen. Obsiegen die Populisten, dann werden nicht wenige der heutigen Demokraten „überzeugte“ Nazis, wie sie heut “überzeugte“ Demokarten sind.

    Was erlebte ich am letzten Freitag bei der Pressekammer Hamburg? Die Dresdner Sächsische Zeitung klagte gegen Sachsens AfD. Sachsens Presse verteidigte sozusagen ihre Pressefreiheit gegen Dresdner Politik. In Dresden hatte die Sächsische Zeitung gegen den AFD-Akteur Jens Maier verloren. AfD berichtete: Jens Maier geht erfolgreich gegen Kolumnisten der Sächsischen Zeitung vor. GEWO)NNE HATTE ABER Jens Maier nicht gegen eine Kolumnisten, weil der Journalist nur zwei Mal in der Kolumne seine Artikeln veröffentlichte – einmal 2206, das andere mal 2016. Er ist damit bei den Hamburger Zensoren kein Kolumnist, sondern nur Autor der Sächsischen Zeitung: Die Sächsische AfD muss verlieren. Die Pressefreiheit verteidigt Sachsen Presse in Hamburg.

    Armes Deutschland.

    Comment by Rolf Schälike — 20.08, 2018 @ 09:16

  5. Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Wer sie einschränkt um rechten Pöblern zu helfen, macht sich mit den rechten Pöblern gemein, die am liebsten jegliche unliebsame Presse verbieten würden. Es ist unerträglich, wie stark sich der rechtsradikale Geist bereits im sächsischen Beamtentum zeigt.

    Comment by BaldigerExilant — 20.08, 2018 @ 09:43

  6. Naja, der Mann war erst mal nur ganz am Rande im Bild und ist dann, als er die Kamera bemerkte selbst aktiv auf die Kamera zu und hat sein Gesicht reingehalten. D.h. er hat die Situation, die er dem ZDF-Team vorwirft, selbst aktiv herbeigeführt. Er wollte sichtbar provozieren und die Situation eskalieren.

    Comment by Marc — 20.08, 2018 @ 09:50

  7. „Was wollte der Mann? Nicht gefilmt werden. Das ist sein Recht, ob durchsetzbar, entscheiden die Gerichte.“

    Haben Sie das nicht schon? Ist nicht schon entschieden, dass Teilnehmer einer öffentlichen Veranstaltung nicht das Recht haben, nicht gefilmt zu werden?

    Die Herausstellung seiner Person ergab sich ja erst durch sein eigenes Verhalten. Hätte das Filmteam jetzt ohne seine Aktion andauernd auf ihn gehalten und das veröffentlicht, wäre die Sachlage vermutlich diffiziler, so sehe ich das aber sehr eindeutig.

    Wer nicht auf einer Pegida-Demo gefilmt werden will, kann und sollte genau eines tun: Nicht zu einer Pegida-Demo gehen. (Dasselbe gilt auch für alle anderen Demos.)

    Comment by Michel — 20.08, 2018 @ 11:37

  8. Eine im öffentlichen Strassenbereich filmende Kamera ist eine Straftat? Und die Polizei nimmt diesen Vorwurf ernst? Oy vey…

    Comment by rura — 20.08, 2018 @ 11:44

  9. Von Trump lernen, heisst siegen lernen. Jedenfalls setzen das viele unserer etablierten konservativen Politiker um.

    Der Kollateralschaden an Staat und Gesellschaft wird hingenommen, man geht auf Grund der eigenen Privilegien davon aus, zu den Gewinnern zu gehoeren. Oder man ist wirklich so dumpf, was einigen der Akteure vermutlich unterstellbar ist.

    Comment by h s — 20.08, 2018 @ 12:29

  10. Sooo einfach wie dargestellt
    ist es wohl nicht.
    Die Demo war beendet, der Mann war auf dem
    Heimweg. Damit ist fraglich, ob er trotz
    seines ausdrücklichen Verbotes gefilmt werden
    durfte. Dass er so lange groß im Bild ist,
    hat nicht er zu vertreten, sondern das ZDF-
    Team, das die Kamera weiterlaufen ließ,
    trotz Verbot.
    Die Polzei hat einen anderen Eindruck als
    das ZDF:
    https://twitter.com/DERKREUZKNAPPE/status/1031202791291678720

    Comment by KREUZKNAPPE — 20.08, 2018 @ 14:20

  11. @michel So eindeutig ist die Zensurrechtsprechubng nicht.
    Sie z.B. : https://www.ra-himburg-berlin.de/fotorecht/faq/755-fotos-personen-demonstrationen-versammlungen-sportveranstaltungen.html

    … Verboten ist es jedoch, einzelne an der Versammlung oder am Aufzug teilnehmende Personen bewusst herausgreifen, sie also heran zu zoomen … .

    Insofern dürfen das volksempfindlich Käfer&Buske entscheiden.

    Comment by Rolf Schälike — 20.08, 2018 @ 16:51

  12. Es ist kaum zu glauben, was es hier für rot-grün versiffte und merkelsche Arschkriecher gibt. Ein hoch auf das Gutmenschentum!

    Comment by Filla — 20.08, 2018 @ 18:55

  13. Die Sperrspitze der Schöpfung scheinen Sie nicht gerade zu sein, wenn es für Sie bei dem vorliegenden Sachverhalt lediglich für eine vulgäre Attacke auf eine Ihnen unliebsame politische Richtung reicht. So sad.

    Comment by Max Mustermann — 20.08, 2018 @ 19:51

  14. Eine Straftat mag das Filmen an sich nicht sein – auch in Zeiten der DSGVO. Aber auch einer mit „Deutschlandhut“ muss sich nicht filmen lassen, wenn er das nicht will, und vor allem darf eine rechtswidrige Aufnahme dann nicht veröffentlicht werden. Das ist auf jeden Fall eine Persönlichkeitsrechtsverletzung (Recht am eigenen Bild). Die Veröffentlichung ist dann wiederum eine Straftat meiner Ansicht nach, §§ 22, 23, 33 KUG. Wenn der gefilmte Herr also Strafantrag stellt, wird wohl auch das öffentliche Interesse zu bejahen sein, weil bundesweite Berichterstattung erfolgte, §§ 376, 374 StPO.

    Comment by fernetpunker — 21.08, 2018 @ 09:03

  15. Eine Straftat mag das Filmen an sich nicht sein – auch in Zeiten der DSGVO. Aber auch einer mit „Deutschlandhut“ muss sich nicht filmen lassen, wenn er das nicht will, und vor allem darf eine rechtswidrige Aufnahme dann nicht veröffentlicht werden. Das ist auf jeden Fall eine Persönlichkeitsrechtsverletzung (Recht am eigenen Bild). Die Veröffentlichung ist dann wiederum eine Straftat meiner Ansicht nach, §§ 22, 23, 33 KUG. Wenn der gefilmte Herr also Strafantrag stellt, wird wohl auch das öffentliche Interesse zu bejahen sein, weil bundesweite Berichterstattung erfolgte, §§ 376, 374 StPO.

    Comment by chlorophyllosoph — 21.08, 2018 @ 09:04

  16. Wenn man 22, 23 KUG weiterhin für anwendbar hält, dann ist die Veröffentlichung wegen eines überwiegenden Berichterstattungsinteresses gerechtfertigt. Gerade auch der Umstand, dass Teilnehmer einer Pegida-Demo, mit Deutschlandhut, versuchen, ein Fernsehteam einzuschüchtern, ist für sich genommen ein zeitgeschichtlicher Vorgang. Der Betroffene wurde übrigens nur dadurch zum Protagonisten, dass er sich aktiv vor die Kamera gestellt hat.

    Comment by Stadler — 21.08, 2018 @ 10:21

  17. Irgendwann sollten wir aufhören, auf Einzelfälle zu schauen und uns fragen, wie wir komplettverhunzte Nazihochburgen wieder repariert bekommen. Die Leute werden nicht als kaputte Nazis geboren. Irgendwas ist bei denen schief gelaufen. Fängt mit fehlender Bildung an und endet mit prekärer Sozialisation.

    Und gerade im Osten und Südosten ist der Schwachsinn schon lange in Machtpositionen in Regierung und Behörden vorgedrungen, wie man hier sieht.

    Comment by Skythe — 21.08, 2018 @ 12:52

  18. Wird jemand gegen seinen Willen fotografiert, muss er dies nicht dulden. Das musste ein Pressefotograf nun auch körperlich spüren. Er wollte eine Angeklagten in einem Strafprozess fotografieren. Dieser beließ es nicht bei einer verbalen Aufforderung, das Fotografieren zu unterlassen, sondern schlug auf die Kamera des Fotografen, wodurch dieser verletzt wurde. Möglicherweise zu Recht aus Gründen der Notwehr, wie das OLG Hamburg entschied (Beschluss v. 05.04.2012, Az.: 3-14/12).

    Comment by Rolf Schälike — 21.08, 2018 @ 17:50

  19. Das hat aber mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun. Sie waren vermutlich zu viel an Hamburger Gerichten, das mag einen verfälschenden Eindruck erzeugen.

    Comment by Stadler — 21.08, 2018 @ 18:31

  20. Der Wunsch nicht fotografiert, gefilmt zu werden, steht jedem zu. Es geht darum, wie dieser Wunsch durchzusetzen ist, ob überhaupt durchsetzbar.

    Im konkreten Fall geht es dem Mann offenbar weniger darum, nie als Demonstrant fotografiert zu werden. Der Mann möchte jedoch bestimmen, wer fotografiert, wer filmt, wie berichtet wurde etc.

    All das bedarf der Abwägung. Das tun die Gerichte.

    Dass der Fall 3-14/12 nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun hat, ist ABC der Rechtsprechung. Kein Fall hat etwas mit einem anderen Fall zu tun. Es gibt nur Einzelfälle, über die die Gerichte entscheiden, zumindest die Pressegerichte.

    Geht es um die Rolle der Polizei, dann entscheiden wieder Gerichte, ob die Polizisten rechtswidrig oder gesetzestreu gehandelt haben.

    Das ist keinesfalls ein reines Hamburger Problem. Das sind die Prinzipien der repräsentativen Demokratie westlichen Musters.

    Juristische ist der Fall nicht hat zu lösen. Urteile kann man allerdings erhalten.

    Comment by Rolf Schälike — 21.08, 2018 @ 19:12

  21. Ist eigentlich bekannt, was in den 45 Minuten alles passierte? Wieso und wie die Polizisten das Aufhalten begründeten?

    Gabe es ein Wortwechesel in den 45 Minuten oder nur Warten wg. der Anweisung der Polizei?

    Für mich stellt sich immer wieder die Frage, wer den besseren, vernüftigeren, nachhaltigeren Umgang mit Idioten pflegt, der Staat oder die Mainstrem-Journalisten?

    Comment by Rolf Schälike — 23.08, 2018 @ 07:39

  22. @Rolf Schälike: für mich sieht es NICHT so aus, als ob der Herr mit dem Hut einfach nicht gefilmt werden wollte. Denn dann hätte er einfach den Hut ins Gesicht gezogen und wäre ruhig weitergegangen.

    Vielmehr habe ich den starken Eindruck, der Mann wollte mal ausprobieren, ob er nach Belieben die Berichterstattung der Presse behindern oder sogar blockieren kann, indem er was über Recht und Strafe schwadroniert.

    Und die Polizei hat ihm dabei sekundiert, statt die Situation zu deeskalieren, indem man ihm mal erzählt hätte, dass wer _demonstriert_ (also sich öffentlich zeigt), auch damit rechnen muss gesehen zu werden.

    Nee, nee, wer die Bühne betritt, kann wohl schlecht die Zuschauer wegschicken.

    Comment by Fry — 23.08, 2018 @ 14:50

  23. Immerhin hat es auch dieser Sachse zur Person der Zeitgeschichte gebracht und darf sein Bild jetzt ueberall bewundern 8)

    Comment by h s — 23.08, 2018 @ 15:44

  24. @Fry Was der Mann tatsächlich wollte, was seine Motive sind, weiß ich nicht. Ich habe Schwierigkeiten, mich in solche Leute reinzuversetzen.

    Tatsache ist, er wurde gefilmt, Tatsache ist, dass er das nicht wollte. Alles andere hat sich entwickelt durch das Handeln der Journalisten, Hinzugekommener, der Polizei.

    Aus den Gerichtsprozessen bei Käfer&Buske, aber auch bei den anderen Zensoren, weiß ich, dass es auf die Details ankommt. Diese sind mit unbekannt.

    Tatsache ist, dass das Ganze inzwischen über das Ereignis selbst hinaus eskaliert. Ich habe meine Bedenken, wem das in der Auseinandersetzung mit Pegida mehr hilft, den Pegida-Ideologen-Machern oder den Verteidigern der heutigen Demokratie.

    Das Vorgehen des Mannes ist nicht Neues, die meisten Kläger bei Käfer&Buske sind im Prinzip nicht anders, deren Rechtsanwälte erst recht.

    Ich plädiere für mehr Lockerheit und Sachlichkeit.

    Comment by Rolf Schälike — 23.08, 2018 @ 18:12

  25. @Rolf Schälike: „Tatsache ist, er wurde gefilmt, Tatsache ist, dass er das nicht wollte.“

    Nur das erste ist eine Tatsache. Das zweite ist eine Behauptung, die zu seinem Verhalten im Widerspruch steht.

    Abgesehen davon: wenn die Rechtslage so wäre, wie es sich der „Hutbürger“ offenbar wünscht, könnte Jedermann überall die Filmberichterstattung dadurch blockieren, dass er absichtlich ins Bild springt und dann verlangt, dass die Kamera extra für ihn abgeschaltet wird. Genau dieses Verhalten und diese Absicht/Denkweise unterstelle ich dem Herrn mit Deutschlandhut. Ich kann wie Sie nicht in seinen Kopf reinschauen, aber an seinem Verhalten ist das m.E. überdeutlich zu erkennen.

    Gegen ein solches „Supergrundrecht am Nichtgefilmtwerden“ steht ein allgemeines Interesse an der Berichterstattung (und ironischerweise sogar ein Interesse der Demonstranten selbst, die ja wahrgenommen werden wollen). Es müsste also mindestens eine Abwägung von Rechtsgütern erfolgen.

    Comment by Fry — 24.08, 2018 @ 10:33

  26. Das der Mann nicht in die Öffentlichkeit über das ZDF wollte, dürfte sehr, sehr sicher sein. Für mich eine Tatsache.

    Comment by Rolf Schälike — 25.08, 2018 @ 12:19

  27. #16:

    Damit vertauschen Sie jetzt aber mE Ursache und Wirkung. Wenn jemand auf dem Heimweg von einer beendeten (!) Demo gefilmt wird uns sich dagegen wehrt, dann kann man doch nicht sagen, dieses Wehren sei eine „Einschüchterung“ und deshalb plötzlich Dokument der Zeitgeschichte. Das Filmen ist an der Stelle bereits nicht zulässig.

    Ich mag den Typ ja auch nicht, aber es muss doch von einem Journalisten-Team, das es in die wohlbezahlten Sphären des ZDF geschafft hat, verlangt werden können, dass sie ihre Filmerei auf die tatsächliche Demo beschränken. Was soll denn das?

    Comment by Illen — 25.08, 2018 @ 15:09

  28. Jemand, der auf einer öffentlichen Strasse rumläuft, muss damit rechnen, von Journalisten oder auch Privatpersonen gefilmt zu werden. Wenn man Teil der Allgemeinheit ist („Beifang“), kann man sich auch nicht gegen eine Veröffentlichung wehren. Ich finde das richtig, solange Menschen filmen (erst bei Überwachungskameras und AI-Auswertung hört für mich der Spaß auf). Es heißt schließlich „Öffentlichkeit“.

    Anders sind direkte Aufnahmen einer Einzelperson. Da gibt es ein Recht am eigenen Bild. Dieses dürfte aber verwirkt sein, wenn man selbst ins Bild läuft. Der Vollpfosten/Hutbürger hätte sein Anliegen einfach nur von der anderen Seite an das Kamerateam herantragen können und wäre nicht gefilmt worden. Aber das wollte er offensichtlich nicht, er wollte ja eine „Straftat“ provozieren.

    Für mich ist das etwa so, wie wenn ich jemandem erst mein Portemonnaie in die Hand drücke und danach „Diebstahl“ rufe. So geht’s ja wohl nicht.

    Nochmal, wer die Bühne betritt, kann nicht die Zuschauer wegschicken.

    Und zum Thema „beendete Demo“. Hallo? Wie definiert man denn den „Anfang“ und das „Ende“ einer Demo? Solange noch Leute in Gruppen stehen oder gehen, ist das m.E. auch noch eine Versammlung und damit „Demo“.

    Comment by Fry — 27.08, 2018 @ 11:02

  29. @Fry Ich plädiere für Deeskalation. Diese funktioniert nicht, wenn man auf formale Einhaltung von Gesetzen pocht und sein Wissen als Privilegierter zur Schau stellt und durchzusetzen versucht. Hinzu kommt, dass Gerichte recht unterschiedlich entscheiden, was das hier streitgegenständliche Ereignis betrifft.

    Der Hutbürger ist im Video keinesfalls sympathisch. Das sagt aber nicht alles über diesen Menschen aus. Kann durchaus sein, dass in lebenskritischen Situationen auf diesen Hut-Menschen mehr Verlass ist als auf die gezeigten Journalisten.

    Traurig ist, dass nur über eine solchen öffentlichen Skandal das LKA-Thema bekannt wurde. Das liegt wohl am verquer gehandhabten Datenschutz.

    Ob der Hutbürger Berufsverbot erhält, müssen andere entscheiden als die Öffentlichkeit, der nur häppchenweise Informationen vorgesetzt werden.

    Dieser „Skandal“ nutzt der AfD und Pegida bestimmt mehr als einer Demokratie ohne Terror.

    Comment by Rolf Schälike — 27.08, 2018 @ 13:02

  30. @Fry, Sie verkennen. Dass es sich um zwei Akte handelt. Einmal die Aufnahme. Für diese gilt das von Ihnen Gesagte. Die Veröffentlichung hätte aber unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte erfolgen müssen, indem man das Gesicht verfremdet. Darin sehe ich die Rechtsverletzung des ZDF. Nur diese Veröffentlichung betrifft das Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KUG. Die Argumentation mit „Zeitgeschichte“ und „Demonstration“ ziehen meiner Meinung nach nicht, weil ein einzelner Demonstrant nicht von „allgemeinem gesellschaftlichen Interesse“ ist und weil ein einzelner Demonstrant auch kein „Beifang“ mehr ist. Die Berichterstattung des ZDF war rechtswidrig. Jeder Mörder wird mit schwarzem Balken oder verpixelt dargestellt, aber ein rechtskonservativer PEGIDA-Teilnehmer nicht? Das ist Gesinnungsjournalismus. Das ZDF ist aber laut Staatsverträgen der Ausgewogenheit und Objektivität verpflichtet. Diese Prinzipien werden durch solche Berichterstattung verletzt.

    Comment by fernetpunker — 27.08, 2018 @ 18:31

  31. I like looking through a post that can make people think.
    Also, thank you for permitting me to comment!

    Comment by Andreas — 28.08, 2018 @ 00:47

  32. @ fernetpunker — 27.08, 2018 @ 18:31
    Beim Durchlatschen vor der Kamera ist es Panoramafreiheit. Danach ist es Selbstbegebung.

    Comment by thorstenv — 31.08, 2018 @ 13:18

  33. @thorstenv,

    Panoramafreiheit ist ein Begriff aus dem Urheberrecht. Der hat hier garantiert nichts verloren. „Selbstbegebung“ ist genau was? Einwilligung? Worin? In die Aufnahme? Oder in die Veröffentlichung? Obwohl er ausdrücklich kundtut, dass er nicht gefilmt werden will?

    Comment by fernetpunker — 31.08, 2018 @ 14:39

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