Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.2.18

Landgericht Köln verurteilt AFD-kritischen Blogger wegen Domain „wir-sind-afd.de“

Das Landgericht Köln hat den Inhaber von wir-sind-afd.de, der unter der Domain ein AfD-kritisches Angebot betreibt, zur Unterlassung der Registrierung und Freigabe der Domain verurteilt (Urteil des Landgerichts Köln vom 09.02.2018, Az.: 33 O 79/17). Das Landgericht ist der Ansicht, dass der Domainname die Namensrechte der Partei Alternative für Deutschland (AfD) verletzt.

Das Gericht geht im Ansatz zunächst zutreffend davon aus, dass eine Verletzung der Namensrechte im Sinne von § 12 BGB eine sog. Zuordnungsverwirrrung voraussetzt und zudem die Verletzung schutzwürdiger Interessen des Berechtigten.

Für die Gefahr einer Zuordnungsverwirrung kommt es bei Domains aber auch auf die konkrete Art der Verwendung an. Dazu kann auch der unmittelbar nach dem Öffnen der Webseite ersichtliche Inhalt gehören. Etwas anderes gilt dann, wenn die das Namensrecht beeinträchtigende Wirkung schon unabhängig von der Verwendung des Domainnamens durch die in der Registrierung liegende Ausschlusswirkung eintritt. Dann wird eine Zuordnungsverwirrung durch das Öffnen der Webseite auch nicht nachträglich relativiert. In dem hier vorliegenden Fall ist bereits die Annahme einer Ausschlusswirkung zweifelhaft. Die Verwendung der Second-Level-Domain „wir-sind-afd“ schließt die AfD nicht davon aus, ihren Parteinamen als Domain zu nutzen. Darüber hinaus müsste ein (objektiver) Benutzungswille der AfD gegeben sein (vgl. BGH GRUR 2004, 619 – kurt-biedenkopf.de), den man jedenfalls für die Domain „wir-sind-afd.de“ nicht ohne weiteres unterstellen kann. Es handelt sich nicht um einen Domainnamen, wie ihn politische Parteien üblicherweise benutzen. Wenn der Benutzungswille fehlt, ist aber von einer bereits in der Registrierung liegenden Rechtsverletzung nicht auszugehen. Das OLG Frankfurt hat das einmal recht anschaulich erläutert.

Auch eine Verletzung der schutzwürdigen Interessen der AfD ist entgegen der Ansicht des Landgerichts Köln nicht gegeben. An dieser Stelle ist in besonderem Maße der Einfluss des Grundrechts aus Art. 5 GG zu beachten und eine Abwägung der berechtigten Interessen der AfD mit dem Recht des Domaininhabers auf Meinungsfreiheit vorzunehmen. Gerade politische Parteien müssen sich dem öffentlichen Meinungskampf stellen. Das ist ihrer Stellung immanent. Dies gilt in besonderem Maße für eine Partei wie die AfD, die fortlaufend in hetzerischer Art und Weise versucht, öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen. Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass es der AfD kaum um die Domain als solche gehen dürfte, sondern darum, Kritik zu erschweren. Selbst der flüchtige Betrachter bemerkt beim Aufruf der Website auf den ersten Blick, dass es um eine kritische/ablehnende Auseinandersetzung mit dieser rechtsradikalen Partei geht. Bereits die Eingangssätze „Wir sind AfD (Symbol eines gesenkten Daumens). Wir sind eine rechtsextreme, rassistische, menschenverachtende Partei und wir wollen in den Deutschen Bundestag.“ sprechen insoweit für sich.

Die Ausführungen des Landgerichts Köln wonach Art. 5 GG bereits nicht tangiert sei, weil es dem Betroffenen freistehe, seine Äußerungen und Ansichten zur AfD unter einem anderen Domainnamen zu veröffentlichen, offenbaren ein grundsätzlich verfehltes Grundrechtsverständnis. Das Landgericht hat die konkrete Art und Weise der Meinungsäußerung zu bewerten und insoweit eine Abwägung vorzunehmen und kann den Äußernden nicht darauf verweisen, er könne seine Meinung ja in anderem Kontext weiterhin äußern. Eine wirkliche Abwägung nimmt das Landgericht aufgrund dieses fehlerhaften Grundansatzes letztlich erst gar nicht vor. Wenn beispielsweise eine Meinung an einem bestimmten Ort getroffen wird, lässt sich der Anwendungsbereich des Grundrechts auch nicht mit der Erwägung verneinen, man könne die Äußerung schließlich andernorts immer noch tätigen.

Das Urteil des Landgerichts Köln erweist sich also bei näherer juristischer Betrachtung als falsch. Es bleibt zu hoffen, dass diese meinungsfeindliche Entscheidung keinen Bestand haben wird.

posted by Stadler at 17:30  

28 Comments

  1. Eine andere Adresse ist aber weder ein anderer Kontext noch ein anderer Ort. Was Kontext in Ihrer Argumentation bedeuten soll, ist mir nicht klar. Ort bleibt unter jeder Adresse das Internet. Kern ist nunmal der bewusst gewählte Identitätsirrtum, wenn Sie so wollen der Kontext. Dieser Irrtum ist bewusst durch die Namenswahl provoziert, um die Interessen der Klägerin zu schädigen. Daher glaube ich nicht, dass folgende Instanzen zu einer anderen Beurteilung kommen.

    Comment by Kommentator — 16.02, 2018 @ 20:15

  2. Noch zum Identitätsirrtum: zu „das-ist-afd.de“ hätte das Urteil anders ausgesehen.

    Comment by Kommentator — 16.02, 2018 @ 20:18

  3. Dem aufmerksamen Leser entgeht nicht, dass es „wir-sind-sfd“ heisst und nicht „wir-sind-die-afd“, nichts mit Identitaetsirrtum.

    Comment by h s — 16.02, 2018 @ 21:16

  4. Das OLG wird das Urteil bestätigen.

    Comment by Rolf Schälike — 17.02, 2018 @ 01:00

  5. Der BGH wird das Urteil nicht bestätigen. Allein das „wir-sind“ in Bezug auf “ Wir sind Deutschland! “ schließt eine Verwechslung und den Willen einer Fälschung aus. Es stellt in sich sogar eine satirische und kritische Auseinandersetzung mit der AfD bereits im Domain-Namen in den Vordergrund. Das Urteil ist definitiv falsch.

    Comment by Thomas K. — 17.02, 2018 @ 06:58

  6. Wenn ich die AfD wäre, dann wäre ich mit der Klage auch zum LG Köln gegangen. Das war auch bei ähnlich gelagerten Themen bisher als eher klägerfreundlich bekannt. Warte wir die nächste Instanz ab.

    Comment by Harald Milz — 17.02, 2018 @ 08:53

  7. Mit dem OLG Köln habe ich bessere Erfahrungen gemacht, als mit dem Landgericht. Das Urteil ist doch deutlich falsch. Die Ausführungen zu Art. 5 GG sind schon fast beängstigend.

    Comment by Stadler — 17.02, 2018 @ 09:11

  8. LG Köln. Mehr muss man fast gar nicht mehr wissen. Und natürlich klar, dass die Rechtsextremen wieder unliebsame Äußerungen unterdrücken und verfokgen lassen, während sie unter der Parole „Meinungsfreiheit“ z.B. die Legalisierung von Holocaustleugnung fordern (Höcke) oder volksverhetzend ganze Volksgruppen diffamieren (z.B. Poggenburg über „Kümmeltürken“ oder Weidel über „messerstechende Migranten“).

    Comment by Hans — 17.02, 2018 @ 13:59

  9. Wir wollen es verkürzen: Es ist nicht alles AfD, was in der Domain steckt. Es ist zu unterlassen, User auf eine Seite zu lenken, die das Gegenteil der AfD ist. Wer linke Pest ist, soll sich die Domain „Wir sind die linke Pest“ oder „Wir hassen die AfD“ anschaffen. Bald wird für Kinder die Domain „Kinderseite“ veröffentlicht, die Pornos enthält? Das möchte ich erleben, was dann los ist, wenn die Mösen die Kinder anlachen!

    Kopie: „Es bleibt zu hoffen, dass diese meinungsfeindliche Entscheidung keinen Bestand haben wird.“

    Diese Entscheidung hat Bestand und wird durch alle Instanzen durchgehalten.

    Comment by Edgar Rohlmann — 19.02, 2018 @ 12:51

  10. Wird hier nicht mal wieder lustig mit zweierlei Maß gemessen? Oder wie war das noch mit dem Freispruch von Böhmermann (weg vom Fenster ist er) mit seinen gar persönlichen Tier- und Kinderficker-Belustigungen über Erdogan? Rassistisch und vollständig daneben! Wo waren denn da unsere linken Polcors? Sie haben geschwiegen, diese einäugigen Linksfaschisten!

    So nicht!

    Comment by Edgar Rohlmann — 19.02, 2018 @ 13:04

  11. Kopie: „Bereits die Eingangssätze „Wir sind AfD (Symbol eines gesenkten Daumens). Wir sind eine rechtsextreme, rassistische, menschenverachtende Partei und wir wollen in den Deutschen Bundestag.“ sprechen insoweit für sich.“

    Etwas überholt, denn die AfD sitzt bereits im Deutschen Bundestag und liegt nach jüngsten Umfragen nur einen Prozentpunkt unter der SPD! Wenn das so weiter geht, hat die AfD bald ihre 40%, wird also echte Volkspartei! Bei SPD und CDU/CSU sicher immer gerne postuliert, der AfD wird voraussichtlich angekreidet, das sei national-völkisch!

    Ich habe von diesen Ungerechtigkeiten der Bewertungen einfach die Schnauze voll und nehme sowas auch nicht mehr kommentarlos hin!

    Comment by Edgar Rohlmann — 19.02, 2018 @ 13:26

  12. Ist die Domain wir-sind-stadler.de für Sie ok, Herr Stadler?

    Es ist rechtswidrig, und das wissen Sie auch genau!

    Comment by Datenschützer — 19.02, 2018 @ 14:07

  13. Bei wir-sind-die-Linken.de mit AfD-Inhalten hätten die Leute hier einen Blutsturz bekommen und die Linkspresse aufgetrommelt. Aber so ist es eben, wenn Linke auf ihrem linken Auge blind sind.

    Juristen lernen im ersten Semester, beide Augen offenzuhalten! Merkt Euch das gefälligst!

    Comment by Edgar Rohlmann — 19.02, 2018 @ 14:54

  14. @Edgar Rohlmann:
    Tut mir leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass AfD-Juristen nur ein Auge geöffnet haben und auf dem rechten Auge blind sind. Ich spreche da aus Erfahrung. Ist aber wahrscheinlich „nur ein bedauerlicher Einzeltäter“.
    Dass Sie Herrn Stadler widersprechen ist Ihr gutes Recht, aber ohne auf seine Argumente und die zitierte Rechtsprechung einzugehen ist Ihr Widerspruch irrelevant.

    Comment by martinf — 20.02, 2018 @ 13:35

  15. Die Ausführungen des LG Köln zur Meinungsfreiheit sind wirklich seltsam. Es gibt eine Äußerung. Das Gericht erlegt dem Beklagten auf, die Äußerung in dieser Form zu unterlassen. Damit liegt ein Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit vor. Ob dieser dann gerechtfertigt ist, ist eine andere Frage. Aber zu behaupten, die Meinungsfreiheit sei „schon nicht tangiert“ halte ich für nicht vertretbar.

    So ganz scheint das LG seinen eigenen Worten auch nicht zu trauen, denn es nimmt ja noch eine Interessenabwägung vor (auch wenn diese ein wenig unstrukturiert ist). Wenn die Meinungsfreiheit schon nicht tangiert wäre, käme es darauf ja gar nicht mehr an.

    Comment by Holger Hembach — 22.02, 2018 @ 14:27

  16. Toleranz bedeutet, jede anderweitige Meinung anzuerkennen und diese zu dulden! Und das funktioniert nicht einseitig mit linkem Meinungsblasentunnel!

    Comment by Edgar Rohlmann — 23.02, 2018 @ 15:07

  17. @Edgar Rohlmann
    Schöne Nebelkerze. Aber wenn Sie schon Toleranz wollen, und so auf Meinungsfreiheit bedacht sind, warum haben sie dann genau etwas gegen die Seite und gegen Herrn Stadler? Weil Sie ihm unterstellen gegen eine andere Seite nicht so tolerant zu sein wie gegen die gegen die sie nicht tolerant sein wollen? Haben sie Beweise? Belege? Textstellen? Oder doch nur Unterstellungen?

    Comment by Daarin — 24.02, 2018 @ 08:40

  18. @Daarin, von dem wir hier noch nie was gelesen haben! Ich habe gar nichts gegen Herrn Stadler und toleriere jede Meinung, auch wenn ich sie nicht teile. Hätte ich was gegen diese Blogs, würde ich sie nicht ansurfen und hier vor allem nicht schreiben, denn das könnte ich mir auch sparen. Ganz im Gegenteil schätze ich die hiesige Meinungsvielfalt, darum melde ich mich gerne hier zu Wort. Und das mache ich auch weiterhin!

    Beiträge zum Thema wären nicht übel!

    Comment by Edgar Rohlmann — 26.02, 2018 @ 19:49

  19. Die Seite wir-sind-afd.de wird übrigens noch gepflegt. Zwei Auszüge daraus (weil ein Kommentator ja fehlende Aktualität monierte):

    „Wir sind eine rechtsextreme, rassistische, menschenverachtende Partei und wir sitzen unter anderem im Deutschen Bundestag.“

    „In eigener Sache: Ich bin von der AfD verklagt worden, die diese Domain für sich reklamiert (Pressemitteilung). Ich bin zuversichtlich, dass es in Deutschland erlaubt sein muss, unter einer gut auffindbaren Domain über Äußerungen von Politikern aufzuklären. Das Gericht hat in der ersten Instanz zugunsten der AfD entschieden. ( Urteil, Pressemitteilung) Eine Freundin hat einen Spendentopf organisiert, damit ich die Prozesskosten nicht alleine tragen muss. Ich freue mich über jede Unterstützung.“

    Comment by lieber ohne namen — 28.02, 2018 @ 10:40

  20. Folgt man auf dem wir-sind-afd.de Seite übrigens dem Link zum Spendentopf, kann man sehen, dass offenbar die nächste Runde vor Gericht bereits überfinanziert ist.

    „22.2., 21:11 Uhr, und es sind € 54,093,60 im Spendenpool!“

    Zum Thema: Ich finde es erstaunlich, dass ein Gericht eine „Zuordnungsverwirrung“ schon beim Domainnamen sieht, und auch beim ersten Blick auf den Inhalt der Seite nicht davon abrückt.
    Sollte doch sofort klar sein, dass es um eine kritische Auseinandersetzung mit der AfD ist, und nicht vorgeben soll, von der AfD zu sein.

    Comment by immer noch ohne namen — 28.02, 2018 @ 11:27

  21. Dann warten wir mal, ob die Linken bei der Domain wir-sind-die-linken.de//linksextrem, terroristisch, menschenverachtend// auch so nett sind, wenn die Seite von Rechten online geht!

    Comment by Namenlos wie oben! — 28.02, 2018 @ 18:17

  22. Wenn man mehr Geld hat, als nötig, dann haben die linken Radaubrüder ja genug davon, die nächsten Waffen für die Krawalle im Mai in Hamburg und Berlin zu besorgen! Oder für Farben, damit die ehrenamtlichen Tafel-Mitarbeiter auf ihren Fahrzeugen das Wort NAZI vorfinden können! Linke sind immer gleich, sie reagieren mit Angriffen, wie sie es von der RAF gelernt haben. Sie sehen alles als rechts an, was nicht in ihr Blödhirn passt.

    Comment by Edgar Rohlmann — 28.02, 2018 @ 18:33

  23. Edgar… ich will ein Kind von Dir!

    Comment by Erich — 28.02, 2018 @ 19:49

  24. Es reicht! Mir ist die Lust vergangen, hier weiter zu schreiben. Bleibt Ihr mal unter Euch, da seid Ihr gut aufgehoben.

    Alles Gute und viel Spaß in der linken Seifenblase! Passt auf, dass sie niemals platzt!

    Comment by Edgar Rohlmann — 28.02, 2018 @ 19:59

  25. @ Edgar: Wenn Du Dir die Kommentare von Anfang an anschaust, kannst Du vielleicht feststellen, dass (wie von Dir gefordert), andere Meinungen respektiert werden. Noch mehr, es werden sogar Argumente ausgetauscht. Der erste Beitrag, der z.B. mit „linke Pest“ die Sachlichkeit verlässt, kommt von Dir. In dem Tenor machst Du dann weiter („einäugige Linksfaschisten“, „Linkpresse“, „merkt Euch das!“, „linker Meinungsblasentunnel“, etc.).
    Es fällt Dir vielleicht auch auf, dass auch sonst in den Kommenaren hier bei Stadler durchaus auch kontrovers diskutiert wird.
    Wo hier die „linke Seifenblase“ sein soll, wird wohl Dein Geheimis bleiben. Wie auch sonst Argumente für Deine recht wüst vorgebrachten und wild anmutenden Meinungen.
    In dem Sinne: Reisende soll man nicht aufhalten…

    Comment by Immer ohne Namen — 2.03, 2018 @ 15:48

  26. Wenn im Startblog von Stadler hetzerisch gegen die AfD agiert wird, ist die Tendenz klar! Da kann man auch nicht mehr unbedingt sachlich bleiben.

    Linke Tendenz, Meinungsblase, immer feste auf die AfD hauen, einseitig und nicht neutral.

    Da bin ich gerne ebenfalls parteiisch! Auch wenn es den Linken hier nicht passt! Ich wähle, wen ich will und möchte dafür nicht angegriffen werden. Wo es die Linke gibt, hat auch eine Rechte Platz zu nehmen! Ihr seid nicht alleine auf der Welt!

    Comment by Edgar Rohlmann — 21.03, 2018 @ 19:07

  27. Und weil die AfD im Deutschen Bundestag ständig vollzählig vorhanden ist, bemühen sich die faulen Schweine anderer Parteien endlich mal, ihren faulen Hintern in den Bundestag zu setzen, wo sie hingehören! Endlich haben wir mal eine echte Opposition und Gegenrede nach zwölf Jahren der Einheitskloake, wo sich jeder lieb hatte. Es fanden im Deutschen Bundestag keine Debatten mehr statt, weil es keine Gegenrede mehr gab! Wenn es selbst die Sender wie Phoenix postulieren, dass es jetzt endlich mal wieder spannend wird, sollte man das ernst nehmen!

    Die AfD im Deutschen Bundestag ist das wertvollste, was es in den letzten Jahren jemals gegeben hat. Und alle diese Menschen machen einen tollen Job, halten erstklassige Reden. Ich bin so stolz auf diese Abgeordneten! Nie hätte ich erwartet, dass sie sofort so gut sind, solche Reden halten können als Laien. Danke dafür!

    Danke ohne Ende!

    Comment by Edgar Rohlmann — 21.03, 2018 @ 19:27

  28. 1zqjzu'“(){}:/1zqjzu;9

    Comment by Anonymous — 20.09, 2019 @ 20:24

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.