Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.6.16

BGH: Keine Geldentschädigung bei groben Beleidigungen ohne Breitenwirkung

Der BGH hat mit Urteil vom 24.05.2016 (Az.: VI ZR 496/15) entschieden, dass bei groben Beleidigungen im persönlichen Umfeld ohne Breitenwirkung in der Öffentlichkeit kein Anspruch auf Geldentschädigungen besteht. Im konkreten Fall ging es um Äußerungen eines Mieters geegnüber seinem Vermieter per SMS.

Die mit den Beleidigungen verbundenen Beeinträchtigungen können nach Ansicht des BGH befriedigend durch einen zivilgerichtlichen Unterlassungstitel und das dazugehörige Ordnungsmittelverfahren aufgefangen werden, sowie durch die zusätzlich gegebene Möglichkeit, eine Strafverfolgung auf dem Privatklageweg zu betreiben.

posted by Stadler at 11:18  

5 Comments

  1. Abseits davon, dass ich das Urteil allgemeinmenschlich in Ordnung finde, verwirrt mich dieser Satz: „… sowie durch die zusätzlich gegebene Möglichkeit, eine Strafverfolgung auf dem Privatklageweg zu betreiben“ – hat es sich hier etwa nicht um eine Privatklage gehandelt?

    Comment by Wolf-Dieter Busch — 30.06, 2016 @ 16:00

  2. @1: Es handelte sich hier um eine Zivilklage. Die Privatklage ist etwas anderes, nämlich eine besondere Verfahrensart der Strafprozessordnung (§ 374ff StPO), bei der die Staatsanwaltschaft nicht mitwirken muss, sondern das Verfahren durch eine private Person (Verletzte) geführt und durch die die Anklage erhoben wird.

    Comment by BrainBug2 — 1.07, 2016 @ 10:44

  3. @BrainBug2 – Danke!

    Comment by Wolf-Dieter — 1.07, 2016 @ 17:46

  4. anders wohl
    LG Heilbronn (AZ 3 C 2895/98) – Beleidigung eines Polizisten als “Wichser, Pisser, Flachschädel”
    AG Wenningsen, 14 C 135/05 (Urt. vom 18.08.2005) Beleidigung eines Polizisten als „Missgeburt“

    Comment by Dr. Marc Mewes — 4.07, 2016 @ 11:15

  5. Ein RA hat total versagt, widerrechtlich sein Mandat nieder gelegt!? Kann ich es ins Netz stellen?BGH hat kürzlich zugestimmt !?

    Comment by Dieter Steinfort — 21.08, 2016 @ 13:23

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