Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.4.16

Generalanwalt beim EuGH: Setzen eines Links begründet keine Urheberrechtsverletzung

Der Generalanwalt beim EuGH hat in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C – 160/15 die Auffassung vertreten, dass ein bloßer, auch gezielter Hyperlink auf eine Website, auf der Fotos urheberrechtswidrig eingestellt worden sind, selbst keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Zur Begründung heißt es beim Generalanwalt u.a.:

Durch die entsprechenden Hyperlinks werden die geschützten Werke, sofern sie bereits auf einer anderen Website frei zugänglich sind, aber nicht der Öffentlichkeit „zugänglich gemacht“, auch nicht wenn es sich um direkte Hyperlinks handelt. Mit den Hyperlinks wird lediglich die Entdeckung der geschützten Werke erleichtert. Die eigentliche „Zugänglichmachung“ ist durch diem ursprüngliche Wiedergabe erfolgt.

Das ist bislang in der Tendenz auch in der Rechtsprechung des EuGH und des BGH ähnlich gesehen worden, wobei der EuGH darauf abstellt, ob eine Wiedergabe gegenüber einem neuen Publikum erfolgt. Wenn also Inhalte auf einer „normalen“ Website eingestellt sind, die grundsätzlich auch über Suchmaschinen aufgefunden werden können, wird man demnach kaum von einer neuen öffentlichen Zugänglichmachung sprechen können. Spannender sind die Fälle, in denen Linklisten mit Direktlinks auf Filehoster ins Netz gestellt werden, wenn man annimmt, dass man diese Direktlinks sonst faktisch nicht recherchieren hätte können. In diesen Fällen kann man die Frage des neuen Publikums sicherlich diskutieren.

posted by Stadler at 10:29  

5 Comments

  1. Mich würde mal eine Einschätzung bzgl. der Magnet-Links bei Bittorrent interessieren. Sind diese damit auch abgedeckt?

    Comment by Arno — 8.04, 2016 @ 10:42

  2. Zwei Juristen, drei Meinungen. Sie streiten sich um die Dritte….

    Comment by Bengelbert — 8.04, 2016 @ 17:32

  3. Das Urheberrecht gehört auf den gesellschaftlichen Prüftsand.

    Die gegenwärtigen juristishcen Diskussionen sind Flickwerk.

    Zu viel Missbrauch mit dem Urheberschutz, falsches Herangehen an die Urheberrechtsverletzungen.

    Neues kreatives Herangehen ist gefordert.

    Comment by Rolf Schälike — 8.04, 2016 @ 22:33

  4. @Rolf Schälike – yep. Dem ist nichts hinzuzufügen.

    Comment by Wolf-Dieter — 9.04, 2016 @ 20:48

  5. Das wäre ja noch schöner… Da verlinkt man etwas, der Betreiber ändert etwas und schon sitzt man wegen Urheberrechtsverletzung mit im Boot….

    Comment by WPK — 11.04, 2016 @ 14:47

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