Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.2.16

Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen ab dem 24.02.2016

Das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts vom 17.02.2016 ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt morgen, am 24.02.2016, in Kraft.

Durch die Neuregelung werden u.a. die Unterlassungsansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken erweitert um datenschutzrechtliche Verstöße, wenn die Daten zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens einer Auskunftei, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, des Adresshandels, des sonstigen Datenhandels oder zu vergleichbaren kommerziellen Zwecken erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.

Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände können solche Datenschutzverstöße von nun an im Rahmen ihrer Verbandsklagebefugnis nach dem UklaG abmahnen und gerichtlich geltend machen.

posted by Stadler at 14:23  

Ein Kommentar

  1. Hallo
    auf verschiedenen Seiten im Internet wird die Gesetzzesänderung als Beleg dafür angebracht, nunmehr seien auf allen Webseiten (geänderte) Datenschutzerklärungen erforderlich. Andernfalls bestünden Anbmahngefahren.
    Ich kann das aus den Gesetzesänderunegn nicht herauslesen. Wiesehen Sie dies?

    Comment by Ralf Hilgenstock — 2.03, 2016 @ 16:26

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