Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.1.16

BGH verhandelt erneut mehrere Revisionen in Filesharing-Verfahren

Der BGH wird sich am 12.05.2016 erneut mit dem Thema Filesharing beschäftigen und mündlich über fünf Revisionen verhandeln. Es geht hierbei u.a. erneut um die Frage der sog. sekundären Darlegungslast des Anschlussinhabers und mithin darum, was der Anschlussinhaber konkret vortragen muss, um nicht selbst für die Urheberrechtsverletzung zu haften. In einem der Fälle hatte ein Familienvater seine Täterschaft bestritten und sich darauf berufen, dass auch seine Ehefrau und seine damals 15 und 17 Jahre alten Kinder Zugriff auf die beiden im Haushalt genutzten Computer mit Internetzugang gehabt hätten und als Rechtsverletzter in Betracht kämen. Die Kinder seien vor der erstmaligen Internetnutzung und in regelmäßigen Abständen danach belehrt worden. Ihnen sei lediglich die Nutzung für bestimmte Zwecke gestattet und andere Nutzungen untersagt gewesen.

In einem anderen Fall hatte das Berufungsgericht eine Belehrungspflicht gegenüber volljährigen Dritten angenommen, die keine Familienmitglieder sind und den Anschlussinhaber, der sich darauf berufen hatte, dass seine Gäste die Rechtsverletzung begangen hätten, verurteilt. Ob eine solche Belehrungspflicht gegenüber Hausgästen, die den Internetanschluss benutzen, besteht, wird der BGH nun zu klären haben.

Nach meiner Einschätzung waren die bisherigen Entscheidungen des BGH zu Filesharingsachverhalten nicht durchgehend überzeugend.

posted by Stadler at 09:12  

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