Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.12.15

Ab heute wieder Vorratsdatenspeicherung in Deutschland

Das Gesetz zur Einführung einer Speicherfrist und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten – Neusprech für Vorratsdatenspeicherung – ist am 17.12.2015 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl 2015 Teil 1 Nr. 51, S. 2218). Es tritt am Tag nach seiner Verkündung, also heute, in Kraft.

Meine mittlerweile über hundert Blogbeiträge zum Thema Vorratsdatenspeicherung können sie hier nachlesen. Es werden noch einige hinzukommen, denn die ersten Verfassungsbeschwerden gegen die Neuregelung werden aller Voraussicht nach sehr bald erhoben sein.

posted by Stadler at 10:35  

8 Comments

  1. Ein sehr unerfreulicher Tag für das deutsche (Telekommunikations-) Recht – und leider wird es diesmal wesentlich schwerer werden, das Gesetz zu Fall zu bringen. Eine Klarstellung sei aber erlaubt: Das Gesetz tritt zwar heute in Kraft, die Speicherpflichten nach dem TKG greifen aber zwingend erst ab dem 1. Juli 2017, vgl. § 150 Abs. 13 TKG n. F. Schöne Gesetzgebungstechnik ist das nicht, aber es gibt doch allen Beteiligten zumindest noch einige Zeit … Für heute erst einmal: schönes Wochenende und frohe Weihnachten!

    Comment by Andreas Neumann — 18.12, 2015 @ 11:30

  2. …und das BVerfG wird wieder ein Stückchen nachgeben. Man muss nur oft genug gegen Holz klopfen, irgendwann gibt es nach.

    Comment by M — 18.12, 2015 @ 13:19

  3. Die von zahlreichen Leuten beauftragten Anwälte werden sich zum Teil zusammensetzen und eine Verfassungsklage einreichen. Natürlich mit eiligem Antrag auf einstweilige Verfügung. Das Bundesverfassungsgericht ist bereits geimpft und erwartet die Unterlagen durchaus freudig.

    Comment by Alain — 18.12, 2015 @ 16:16

  4. Die Vorratsdatenspeicherung selbst aber erst ab dem 01.07.2017, siehe 150 TKG n.F.

    Comment by Simon Assion — 18.12, 2015 @ 16:53

  5. Die meisten Provider speichern ab Montag wieder alle Daten der User für 2,5 Monate. Sie warten die Klagen ab, möchten sich aber gesetzeskonform halten. Sie hoffen natürlich, dass die einstweilige Verfügung durchläuft, da VDS für die Provider mehr als kostenintensiv ist.

    Bürgerrechtler beraten bereits jetzt, was im Fall des Versagens des Bundesverfassungsgerichtes zu unternehmen ist. VPN-Anbieter rüsten seit Monaten auf. Man kann nur hoffen, sie weiten ihr Angebot zeitgleich aus. Für deutsche User wollen VPN-Anbieter zügig Sonderkonditionen anbieten, um die Rechtsverbrecher der Bundesregierung zu demütigen.

    Comment by Alain — 18.12, 2015 @ 18:26

  6. Einige Anwälte sind gut und können es zu Recht nicht abwarten. Die ersten Klagen mit Antrag auf einstweilige Verfügung sind heute beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Zahlreiche weitere Klagen folgen nächste Woche im Sekundentakt. Leider Feiertage dazwischen. Hoffentlich wird der Eilantrag trotzdem noch Gehör finden.

    Comment by Alain — 18.12, 2015 @ 19:33

  7. Wenn die Verpflichtung erst ab 2017 gilt, können die Verpflichteten dann vor dem BVerfG dagegen klagen, oder wird das mangel Betroffenheit (im Moment) abgelehnt?

    Comment by N.R. — 18.12, 2015 @ 22:40

  8. Das Gesetzt gilt einen Tag nach Verkuendigung und ab da sind Betroffene eben Betroffene.

    Speicher- und Zugriffsverpflichtung ab 2017 bedeutet letztlich nur, dass bis spaetestens dahin alle entsprechenden Einrichtungen implementiert sein muessen, die Betroffenen also bereits gehandelt haben.

    Comment by h s — 20.12, 2015 @ 15:46

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