Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.11.15

Verurteilung wegen eines hetzerischen Tweets

In der Schweiz wurde ein Twitternutzer wegen eines Tweets mit dem Wortlaut „Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht … diesmal für Moscheen.“ zu einer Geldstrafe veurteilt. Das Bundesgericht der Schweiz hat die vorinstanzliche Verurteilung wegen des Straftatbestands der Rassendiskriminierung (Art. 261bis des Strafgesetzbuches der Schweiz) mit Beschluss vom 4.11.2015 bestätigt. Zur Begründung führt das Gericht u.a. aus:

Der Tweet verknüpft die Novemberpogrome ausdrücklich mit „Moscheen“ und impliziert für diese, was für die Synagogen tatsächlich stattfand.
Wie die Vorinstanz ausführt, sprach der Beschwerdeführer den Personen und Gruppen, welche die islamische Glaubensgemeinschaft bilden, im Sinne von Art. 261bis Abs. 4 StGB die Existenzberechtigung und Gleichwertigkeit an sich ab, indem er mit seinem Tweet die Frage in den (virtuellen) Raum stellte, ob „wir“ in Analogie zu den unbeschreiblich grauenhaften, zutiefst unmenschlichen Ereignissen der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 eine systematische Vertreibung und Ermordung von Muslimen „brauchen“.

Via Nils Güggi

posted by Stadler at 11:15  

3 Comments

  1. das bundesgericht folgt dem gesetz, so wie es mal gedacht war. denn der tweet lässt sich natürlich durch nichts rechtfertigen oder relativieren.

    ergänzend sei angemerkt, dass der diskriminierungsparagraph in der schweiz immer wieder in der kritik steht. nicht in diesem zusammenhang, aber er wird auch hier und da in der politischen debatte eingesetzt. die betroffen wurden zwar bisher immer frei gesprochen, aber sie hatten zuvor die juristische auseinandersetzung am hals.

    Comment by golda — 23.11, 2015 @ 14:06

  2. Ich wusste gar nicht, dass Jude und Moslem eine Rasse ist.

    Comment by Lobbyist — 30.11, 2015 @ 14:41

  3. Bildung! Es gibt vier Rassen von Menschen:

    Die weiße Rasse
    Die schwarze Rasse
    Die gelbe Rasse
    Die rote Rasse

    Religion hat damit nichts zutun.

    Dann gibt es noch eine RASSElbande, nämlich dumme Juristen.

    Comment by Lobbyist — 30.11, 2015 @ 14:48

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