Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.11.15

Filesharing: FAREDS Rechtsanwälte nehmen Klage zurück

In einem von mir auf Beklagtenseite vertretenen Filesharing-Prozess beim Amtsgericht Frankfurt am Main, haben die Rechtsanwälte FAREDS für die vermeintlichen Rechteinhaber Frank Bülles und Jens Kindervater die erhobene Klage zurückgenommen, nachdem das Gericht darauf hingewiesen hatte, dass die Aktivlegitmation der Kläger nicht ausreichend dargelegt sei und das Gericht im übrigen davon ausgeht, dass der Beklagte seiner sekundären Darlegungslast nachgekommen sei.

Interessant an dem Verfahren ist aus meiner Sicht insbesondere, dass die Rechteinhaberhaberschaft der Kläger Bülles und Kindervater für das Musikprojekt „Michael Mind Project“ und den Musiktitel „Antiheroes“ nicht ausreichend dargestellt werden konnte. Nachdem wir bestritten hatten, dass die Kläger Komponist und/oder Textdichter des betreffenden Songs sind, haben die Kläger ihre Rechteinhaberschaft versucht mit dem Vortrag zu begründen, sie seien der Musikproduzent der fraglichen Aufnahme. Nachdem der Musikprouduzent aber, anders als der Filmproduzent, jedenfalls nicht zwingend als Tonträgerhersteller im Sinne des § 85 UrhG anzusehen ist, hätten die Kläger unter Beweisantritt darlegen müssen, dass sie selbst die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Aufnahme/Produktion erbracht haben.

Das Amtsgericht Frankfurt war darüber hinaus der Ansicht – anders als beispielsweise die deutlich strengere Münchener Rechtsprechung – dass der Beklagte als Anschlussinhaber seiner sekundären Darlegungslast genügt hat, indem er vorträgt, dass es sich um einen Familienanschluss handelt, der von namentlich benannten Familienmitgliedern gleichberechtigt mitbenutzt wird und diese Familienmitglieder grundsätzlich als Rechtsverletzter in Betracht kommen, wobei für den Beklagten der Sachverhalt nachträglich durch eine Befragung der Familienmitglieder, die er durchgeführt hat, nicht mehr aufklärbar war.

Die Möglichkeiten einer Verteidiung gegen eine Filesharingklage sind also in Frankfurt deutlich besser als in München.

posted by Stadler at 09:12  

3 Comments

  1. Nett. Wer trägt die Anwaltskosten?

    Comment by Wolf-Dieter — 24.11, 2015 @ 11:06

  2. Diese Frage bleibt unbeantwortet. Die Anwaltskosten und Co. tragen die Idioten, die einen RA einschalten, selber. Dummheit muss bestraft werden.

    Comment by Dackel — 26.11, 2015 @ 19:56

  3. @Dackel – dir flattert eine Abmahnung rein, und du wickelst das risikolos ohne Abwalt ab – so weit richtig verstanden?

    Comment by Wolf-Dieter — 26.11, 2015 @ 21:48

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