Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.11.15

Bundesmeldegesetz in Kraft getreten

Das neue Bundemeldegesetz (BMG) ist gestern in Kraft getreten. Es bringt einige Neuerungen im Meldewesen und zum Teil in datenschutzrechtlicher Hinsicht auch Verbesserungen.

Bei Melderegisterauskünften zu gewerblichen Zwecken, muss jetzt der Zweck der Anfrage angegeben werden (§ 44 Abs. 1 S. 2 BMG) und die Auskunft darf dann ausschließlich zu diesem Zweck zu verwenden (§ 47 Abs. 1 BMG).

Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels sind nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person möglich. Der Anfragende muss erklären, dass er die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden wird (§ 45 Abs. 3 Nr. 2 BMG).

Polizeiehörden, Geheimdienste, Staatsanwaltschaften und Gerichte können Meldedaten ohne weitere Voraussetzungen abrufen und erhalten länderübergreifend einen Onlinezugriff auf die Meldedaten.

Neu eingeführt wurde eine Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers (i.d.R. der Vermieter), der der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch zu bestätigen hat (§ 19 BMG).

posted by Stadler at 14:27  

9 Comments

  1. § 19 BMG habe ich gelesen, aber nicht verstanden.

    Comment by Wolf-Dieter — 2.11, 2015 @ 17:03

  2. Melderecht?
    Schenkelklopfer.
    Mit der Masseneinwanderung und Massennichtregistrierung ist das Melderecht doch faktisch außer Kraft.

    Comment by nasenbär — 2.11, 2015 @ 17:27

  3. Wie funktioniert denn die Vermieterbescheinigung?
    Da reicht es ja nicht, die Neuvermietung zu bestätigen, sondern man muss den tatsächlichen Einzug dokumentieren. Fährt man da als Vermieter nach 2 Wochen vorbei und sieht nach, ob angemessen viele Möbel drin stehen und Zahnbürsten im Bad sind?
    Muss sich der Vermieter gelegentlich davon überzeugen, ob der Mieter heimlich seinen Mitbewohner gewechselt hat? Viele wechseln ja auch mal den Freund, ohne bescheid zu geben…

    Comment by Max — 2.11, 2015 @ 17:43

  4. Hm, in §19(6) ist zweimal von einem Dritten die Rede, beide Male mit unbestimmten Artikel. Klingt so, als ob das nicht derselbe Dritte sein muß (sonst stünde beim zweiten Mal ja ein bestimmter Artikel). Kommt man mit der Argumentation durch?

    Comment by NR — 3.11, 2015 @ 08:28

  5. Ich habe ja als Student und auch später das mit dem Anmelden immer sehr lax gehandhabt und fand auch angenehm, dass das bei uns irgendwie locker gesehen wurde. Ich brauchte mal eine zwischenzeitliche Anmeldung in der Stadt und habe mich einfach unter der Adresse eines Freundes angemeldet, natürlich mit dessen Zustimmung.
    Als wir vor ein paar Jahren umgezogen sind, hat sich meine Frau am neuen Wohnsitz angemeldet und ich, weil ich die alte Wohnung am Arbeitsplatz weiter benutzte, dort nur als Zweitwohnsitz. Das ist in Bayern am dortigen Rathaus keinem aufgefallen, dass dies nach Bayerischem Meldegesetz für nicht getrennt Lebende Ehepartner schon damals nicht ging.
    Das Finanzamt ging dann automatisch vom neuen Wohnort obwohl ich bis heute da nicht als 1. Wohnsitz gemeldet bin. Bis heute hat das keinen weiter gestört.
    Ich zweifel ja auch, dass sich jemand die Mühe macht nachzuprüfen, wenn ich angebe, dass ich in meine eigene Wohnung gezogen bin.
    Ausprobieren werde ich das erst in paar Jahren, ob die dann von meiner Frau eine Bescheinigung über meinen Einzug haben wollen.

    Comment by Lehmann — 3.11, 2015 @ 23:27

  6. In GB wird man zwar alle vier Meter auf eine Kamera treffen, doch gibt es keine Ausweispflicht und auch keine Melderegister. Was sich die deutschen Einwohnermeldeämter geleistet haben, nämlich den Adressenverkauf für Werbezwecke, ist einmalig in der EU. Eine Unverschämtheit! Den Vermieter jetzt in die Pflicht zu nehmen, ist ebenfalls eine bodenlose Frechheit. Das Ausland wundert sich aber auch so schon über unsere Zwangsgebühren für den öffentlich rechtlichen Rundfunk. Deutsche scheinen sich auf Zuruf immer gerne gehorsam registrieren zu lassen. Wer Fotos möchte (Bahn, Bücherei, Studentenausweis, Krankenkasse usw.), bekommt diese in Deutschland klaglos. Wofür nochmal hat man einen Personalausweis? Wofür wurde der erfunden? Um sich auszuweisen??? Ach, ne, echt?

    Comment by Georg Frankenthal — 6.11, 2015 @ 16:18

  7. User Nasenbär hat es gut erkannt. Der Deutsche meldet sich an und ab. Bislang 400 000 illegale Einwanderer haben das nicht nötig. Der Deutsche sollte sich ebenfalls nicht mehr melden. Weder an- noch ab.

    Comment by Georg Frankenthal — 6.11, 2015 @ 17:06

  8. Ps. Bekomme ich als Deutscher noch ein Knöllchen, wenn ich „wild“ campe, oder darf ich jetzt auch überall ein Lagerfeuer anzünden und ein Zelt hinstellen???? Fragen über Fragen!!

    Comment by Georg Frankenthal — 6.11, 2015 @ 17:08

  9. Das nun in Kraft getretene Bundesmeldegesetz ist aus den nachfolgenden, exemplarischen Gründen absurd und für die Betroffenen schikanös:
    1. Der Wohnungsgeber hat nach dem Einzug 14 Tage Zeit, dem Mieter eine Bestätigung zukommen zu lassen. Demgegenüber hat der Mieter nur 14 Tage nach dem Einzug Zeit, sich – mit vorgenannter Bestätigung – anzumelden.
    2. Der Wohnungsgeber (i.d.R. Vermieter) kennt allenfalls den Tag der Gebrauchsüberlassung der Wohnung, aber nicht den genauen Einzugstag. Letzterer kann ihm nur der Mieter wissen lassen, also derselbe, dessen Angaben die Meldebehörde generell anzweifelt und vom Wohnungsgeber verifiziert sehen möchte.
    3. Wenn sich durch Wegzug ins Ausland abmelden muss, kann sich nach dem BMG bereits eine Woche vor Auszug abmelden – der Wohnungsgeber darf seine Bestätigung ihm aber nur zwischen dem Auszugstag mit einer Frist von 14 Tagen zur Verfügung stellen.
    4. Der Wohnungsgeber (i.d.R. Vermieter) soll ALLE einziehenden Personen in seiner Bestätigung aufführen und bestätigen: Soll er also ALLE (also auch alle Kinder) antreten lassen und diese als Erfüllungsgehilfe der öffentlichen Hand durchzählen und dessen Identität prüfen?

    Wie gesagt, dass ist hier nur ein exemplarischer Auszug einer ganzen Liste von Unzulänglichkeiten…

    Comment by Vermieter — 16.11, 2015 @ 19:11

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