Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.9.15

Leistungsschutzrecht: DPMA schlägt Einigung vor

Im Streit um eine Vergütung für das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse hat die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt drei Einigungsvorschläge unterbreitet, deren genauer Inhalt nicht bekannt ist.

Aus der Pressemitteilung des Amts wird lediglich deutlich, dass der von der VG Media festlegte „Tarif Pressverleger“ in seiner gegenwärtigen Form vom Amt nicht als angemessen betrachtet wird.

Andererseits geht das DPMA davon aus, dass der Tarif der VG Media unter einschränkender Auslegung anwendbar ist. Nach Ansicht des Amtes sei es unumgänglich, für den gesetzlichen Ausnahmetatbestand der „einzelnen Wörter“ und „kleinsten Textausschnitte“ eine konkrete Wortzahlgrenze anzugeben. Die Schiedsstelle schlägt hierzu eine feste Obergrenze von sieben Wörtern unter Ausschluss der Suchbegriffe vor.

Es könnte also durchaus sein, dass Google Inhalte von Mitgliedern der VG Media künftig nur noch mit sieben Wörtern zuzüglich der verwendeten Suchbegriffe anzeigt.

Der Vorschlag der Schiedsstelle entspricht nach meiner Einschätzung nicht der tatsächlichen Rechtslage. Es ist bislang allerdings gänzlich unklar, wie der unbestimmte Rechtsbegriff der kleinsten Textauschnitte auszulegen ist.

Nach einer sehr weitgehenden Auffassung in der Kommentarliteratur können rechtlich zulässige Snippets zwischen 5 bis 10 % des Originalwerks umfassen (Gräfe, in: Möhring/Nicolini, Urheberrecht, Kommentar, § 87 f, Rn. 20). Danach wäre die Grenzlinie diejenige Menge an Text, die es für den Nutzer unattraktiv macht, die Originalseite anzusteuern, da er die Befriedigung seines Informationsbedürfnisses bereits aus dem Snippet gezogen hat. In der juristischen Literatur wird teilweise auch angenommen, dass das Leistungsschutzrecht nur dann eingreift, wenn längere Textpassagen übernommen werden (Kahl, MMR 2013, 348). Vertreten wird beispielsweise auch die Auffassung, dass kleinste Textausschnitte einen Umfang von bis zu 250 Zeichen haben dürfen (Kühne, CR 2013, 169). Ob sich diese eher großzügige Betrachtung durchsetzen oder die Rechtsprechung engere Grenzen ziehen wird, ist bislang offen.

Nachdem der eindeutige Wille des Gesetzgebers aber dahin ging, die normale Suchmaschinenfunktionalität nicht zu beeinträchtigen, dürften als kleinste Textausschnitte jedenfalls das anzusehen sein, was Google und andere Suchmaschinen üblicherweise im Rahmen eines einzelnen Suchtreffers anzeigen. Das sind eine Überschrift, eine URL und ein Textausschnitt von ca. 20 Wörtern.

In seiner Vorschaubilder-Rechtsprechung hat der BGH immer wieder betont, dass bei Nutzungshandlungen von Suchmaschinen, die nach den Umständen üblich sind, eine schlichte Einwilligung des Rechteinhabers anzunehmen ist. Ob der BGH diese Kriterien auch auf das Leistungsschutzrecht anwenden wird, ist zwar nicht entschieden. Es ist andererseits aber auch nicht ersichtlich, weshalb die Rechtsprechung hier andere Maßstäbe anlegen sollte. Der im Gesetzgebungsverfahren gefundene Kompromiss sollte nämlich gerade sicherstellen, dass die übliche und verbreitete Suchmaschinenfunktionalität im Interesse der Allgemeinheit und der Auffindbarkeit von Informationen nicht beeinträchtigt wird. Die Übernahme von Snippets in einer Länge, wie sie in Suchmaschinen wie Google, Bing oder Yahoo üblich sind, dürfte daher kaum gegen das Leistungsschutzrecht verstoßen (so z.B. auch Kreutzer, MMR 2014, 512, 514).

Ebenefalls zum Thema:
Presseverleger haben zu hoch gepokert (ZEIT-Online)
Leistungsschutzrecht: Snippet-Tarif der VG Media „nicht angemessen (Heise)

posted by Stadler at 16:30  

21 Comments

  1. Warum hat das Patentamt überhaupt so eine Frage – was Snippets sind – zu klären? Sollte sich dessen Kompetenz nicht darin erschöpfen, eine marktbeherrschende Stellung zu bejahen oder zu verneinen?

    Comment by Gerald Fix — 25.09, 2015 @ 16:56

  2. Online wie print sind die Blätter Spiegel, Focus, Stern, Welt nebst Bild (Sueddeutsche und FAZ kann man NOCH ausnehmen) auf einem Niveau gelandet, dass selbst die Schnipsel auf Suchmaschinen von niemandem mehr gelesen werden. Diese hochgeistigen Konsorten legen eine Art an den Tag, die ihnen nicht zusteht. Sie sind nicht der Nabel der Welt. Die Verkaufszahlen print sind im Sinkflug. Mittlerweile sind es auch Werbekataloge mit etwas Text. Dafür Fotos auf Ganzseiten, damit man das Heft füllen kann. Online genauso oberflächlich. Das Personal im Wochentakt gefeuert.

    Die großen Verlagshäuser versinken im Selbstmitleid. Großartige Blogger beleuchten Faktenlagen und Zusammenhänge, oft genug ohne jeden Euro zu verlangen.

    Die Zeiten der selbst ernannten „Qualitätsblätter“ sind vorbei. Schon auf Spiegel-Online mehr Sex als Text. Dort wird geklickt. Sie passen sich den Surfern an.

    Eine Fehlentscheidung.

    Comment by Rupert — 25.09, 2015 @ 17:00

  3. Sieben Wörter… das könnte dann je so lauten: „Dieser Text ist in Deutschland nicht verfügbar.“

    Comment by SJ — 25.09, 2015 @ 17:18

  4. Würde man was vermissen? Vor einem halben Jahr habe ich mich bei Spiegel-Online beschwert. Ich suchte die Seite auf und dachte, ich sei bei Bild gelandet. Nackte Hintern, dumme Überschriften, miese Themen auf der Startseite. Ich habe denen nur eine kurze Nachricht hinterlassen: „Wenn Ihr so weitermacht, sitzt Euer Hintern in Zukunft beim Arbeitsamt auf den Plastikstühlen. Dann auch gerne nackt.“

    Comment by Rupert — 25.09, 2015 @ 17:41

  5. Gönnt Euch mal den Spaß und entfernt von Spiegel und Focus die Werbeseiten und die Ganzseitenfotos. Es bleiben von ca. 190 Seiten Heft (die eingehefteten Kataloge schon raus) 26 Seiten Text. 15 Seiten davon dummer Schrott, oft in Großschrift, damit man die Seiten besser füllen kann. Der Spiegel kostet zur Zeit 4,60 Euro (Focus weiß ich nicht, kaufe ich nicht). 4,60 Euro für Schrott von Spiegel-Print für ein paar Seiten, deren Input ich mir im Netz von anderen Anbietern besser besorgen könnte. Und wahrscheinlich sollte.

    Die wollen das Maul aufreißen? Die wollen nur eines, die Leserschaft abzocken. Die haben Angst. Zu Recht. Sie haben unser Geld nicht mehr verdient.

    Comment by Rupert — 25.09, 2015 @ 18:01

  6. Spiegel ist aktuell noch schlanker geworden. 138 Seiten sind es zur Zeit. Immer weniger für mehr Geld. Davon 60% Werbung, Focus 80% Werbung.

    Comment by Printler — 25.09, 2015 @ 18:17

  7. Wir stellen fest:

    Werbeblätter mit etwas Text nennen ihr Angebot heute Qualitätsjournalismus. Für knapp 5 Euro print. Diese Herrschaften waren früher mal die Vorkämpfer der Demokratie und Menschenrechte. Heute nackte Weiber und Schwanzgrößenvergleich. Deutschland hat anscheinend doch noch Luxusprobleme. So schlimm kann es nicht sein. Oder doch?

    Comment by Rupert — 25.09, 2015 @ 18:30

  8. Die Verlagen werden sich hüten, die Qualität „winzig“ auf sieben Worte zu quantifizieren, oder überhaupt auf irgend einen Wert. Das ganze ist ein Foul-Spiel. Zuverlässige Spezifikationen stören da nur.

    Comment by Wolf-Dieter — 25.09, 2015 @ 19:26

  9. In der Vergangenheit ist bereits zahlreicher Austausch mit Spiegel-Entscheidern erfolgt. Fazit: Wenn wir diese Werbung, vor allem diese Kataloge, nicht in Print bringen, können wir uns die Printausgabe des Spiegel nicht mehr leisten.

    Das ist die Aussage von diesen Typen. Sie meinen aber nicht, sie können sich diese nicht mehr leisten, sondern sie meinen, sie können keine Gewinne mehr daraus erzielen.

    Augstein jun, bekommt JÄHRLLCH Millionen Euro im zweistelligen Bereich vom Verlag, nur weil er der Sohn des Vaters ist. Für nichts. Einfach aufgrund von alten Verträgen.

    Das ist der Typ, der einen auf Linker macht, aber einen Wagen fährt, der soviel kostet, wie ein Einfamilienhaus.

    Comment by Rupert — 25.09, 2015 @ 19:37

  10. Der besitzt auch noch die Frechheit, als SPON seinen Müll zu veröffentlichen, ohne das MA seine Beiträge verhindern können. Ein Bonze ohnegleichen. Freifahrtschein für den als Augstein auf spiegel-online, egal, was er schreibt.

    Comment by Spiegel Mitarbeiter — 25.09, 2015 @ 20:04

  11. Ich weiß gar nicht, ob Du es wusstest, denn das Blatt wird nicht mehr gekauft. Die Verkaufszahlen sinken. Die „Qualitätsmitarbeiter“ und Bonzen werden bald erkennen, dass sie nicht mehr gefragt sind oder gefragt werden. Ihr habt Euch zu lange als willfährige Sklaven und Politikerfreunde erwiesen. Wir brauchen Euch nicht. Wir brauchen keine Bussi-Journalisten, die im Flieger erste Klasse den Bonzen den X lutschen und auf Pressebälle gehen.

    Blogger vor, noch ein Tor!

    Comment by Rupert — 25.09, 2015 @ 20:17

  12. Wenn unser Blatt samstags rausgeht, ist es schon alt. Die Dinge ändern sich schnell. Papier ist gestern. Oft von vorgestern.

    Comment by Spiegel Mitarbeiter — 25.09, 2015 @ 20:36

  13. Die Verlagshäuser und korrupten Bonzen haben Angst bekommen. Sie möchten ihre Meinungsmacht nicht abgeben. Sie schlagen in wilder Panik nochmal kurz um sich, dann hat es sich ausgetobt. Sie werden lernen, so ihr Platz ist. Ganz hinten, ganz unten, am X.

    Comment by Rupert — 25.09, 2015 @ 20:59

  14. Nachsatz: Und schaut mal, wofür diese Typen teure Rechtsanwälte beauftragen. Woher haben diese Leute das Geld? VON EUCH!

    Also zahlt es nicht mehr, kauft den Schrott einfach nicht, dann ist Ruhe. Das gilt auch für Facebook, Twitter, Google und andere „Firmen“. Weg damit. Es gab auch eine Zeit davor, und die war gar nicht übel.

    Comment by Rupert — 25.09, 2015 @ 21:03

  15. Was mich weiterhin entsetzt ist diese unglaubliche Chuzpe, jedes Urteil als Sieg zu werten und für sich auszulegen. Kartellamt sagt, Google kann nicht verpflichtet werden. Verleger: siehste, man muss uns doch was zahlen. Unfassbar.

    Comment by Moon — 27.09, 2015 @ 06:52

  16. Hier gibt es nichts zu testen. Und bitte besorge Dir ein neues Pic, Du schreckst die User ab.

    Danke.

    Comment by Wachtmeister — 29.09, 2015 @ 21:09

  17. @Wachtmeister – es gab ein Problem mit der Kommentarfunktion, zu dessen Eingrenzung der „test“ nötig war. Ich trolle nicht.

    Comment by Wolf-Dieter — 30.09, 2015 @ 08:18

  18. @Wachtmeister – Nachtrag – Kompliment zum Dienstgrad. Steht Ihnen.

    Comment by Wolf-Dieter — 30.09, 2015 @ 10:54

  19. Hallo Leuz, mal eine kurze Nachfrage. Warum hören Suchmaschinen nicht einfach auf, diese Blätter zu listen? Suchmaschinenbetreiber sind zu nichts verpflichtet. Warum streichen sie nicht einfach die Verlagshäuser aus dem Angebot?

    MfG

    Comment by Sean — 2.10, 2015 @ 12:14

  20. Rupert, endlich hat es mal einer kapiert. Es gibt kein Recht, auf Suchmaschinen gefunden zu werden. Wann lernen es alle???

    Comment by StAW — 2.10, 2015 @ 14:02

  21. Meine Frage hat sich erledigt.

    Comment by Sean — 5.10, 2015 @ 20:46

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