Anwaltsroben darf man nicht bedrucken oder besticken
Ein Anwaltskollege aus NRW hatte die Idee, seine Robe auf der Rückseite mit seinem Namen und seiner Internetadresse zu besticken. Er hat deshalb bei der Rechtsanwaltskammer Köln angefragt, ob das möglich und zulässig ist.
Die Anwaltskammer reagierte erwartungsgemäß und teilte dem Anwalt mit, dass derartige Bestickungen als unzulässige Werbung gegen § 43b BRAO i.V.m. § 6 Abs. 1 BORA verstoßen würden und bat um Mitteilung, ob der Anwalt an seiner gegenteiligen Auffassung festhalten wolle; in diesem Fall würde man über entsprechende weitere Maßnahmen, etwa einen belehrenden Hinweis, förmlich beschließen.
Nachdem die Kammer keinen verfahrensabschließenden Bescheid erlassen hat, hat der Rechtsanwalt Klage zum Anwaltsgerichtshof erhoben, mit dem Antrag, die Anwaltskammer zu verurteilen, das von ihr geführte Verfahren betreffend die Zulässigkeit der äußerlichen Bestickung der Robe abzuschließen und ihn bezüglich des Ergebnisses der Beratungen ihres Vorstands abschließend zu bescheiden. Nach Klageerhebung hat die Kammer dann doch noch den belehrenden Hinweis erteilt, dass das Tragen einer Anwaltsrobe mit dem Aufdruck nicht mit anwaltlichem Berufsrecht vereinbar sei und daher unterlassen werden müsse. Daraufhin hat der Anwalt seinen Klageantrag auf eine Anfechtungsklage umgestellt.
Der AGH des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Klage mit Urteil vom 29.05.2015 abgewiesen (1 AGH 16/15). Das Gericht hat dahingend argumentiert, dass die Anwaltsrobe von werbenden Zusätzen freizuhalten ist und, dass ein Aufdruck des Namens des Anwalts sowie der Internetadresse der Kanzlei ein solcher werbender Zusatz sei, der gegen § 20 Berufsordnung (BORA) verstoßen würde.
Wieder ein Anwalt, der seine Zeit lieber seinen Mandanten widmen sollte. Da diese offensichtlich nicht vorhanden sind, onaniert der Jurist, was ihm aber auch zu langweilig ist. Da möchte man doch lieber etwas Aufsehen erregen.
Es bleibt zu fragen, wer sich für ein Jurastudium entscheidet und weswegen.
Comment by Hayden — 13.07, 2015 @ 19:04
Gab es nichts zum abmahnen? Unerträgliche Langeweile?
Comment by Christian — 13.07, 2015 @ 20:01
Richtig! Man fragt sich, wer heute alles Jurist wird. Es kann angenommen werden, einer möchte Anwalt, gar Strafverteidiger werden, andere Staatsanwälte und Richter.
Aber nein, Pausenclowns studieren heute Jura. Keine Mandanten, Hartz IV, aber die Frechheit, andere Menschen von der Arbeit abzuhalten aus reiner Langeweile.
Kein Wunder, wenn in Umfragen die Anwälte mit Politikern auf der untersten Stufe stehen, wenn es um das Ansehen geht.
Comment by Hayden — 13.07, 2015 @ 20:34
Dazu noch ein Zusatz:
Der Großteil aller Anwälte will nur eines, die Versicherungen und Klienten abzocken. Es gibt nur ganz wenige seriöse Kanzleien. Wir haben mehr Anwälte mit ihren Mistläden, als wir brauchen, eine Anwaltsseuche. An jeder Ecke biedern sie sich an. Daher haben wir auch so viele Abmahnanwälte. Sie können nichts, wissen nichts, außer den Drucker zu bedienen.
Doch es gibt sie noch, die Guten. Man kann sie im Internet finden auf Bewertungsportalen oder ganz altmodisch durch Empfehlung. Diese sind nicht nur die Top-Kanzleien, sondern gerade Anwälte, welche sogar ihren Rechtsbeistand immer wieder kostenlos anbieten, wenn es um eine gute Sache geht oder ein interessanter Fall den Ehrgeiz herausfordert. Vor allem Strafverteidiger sind mit Geld nicht zu locken, sondern mit der Sache.
Man darf daher annehmen, es gibt sie noch, die 2% der Guten, fernab von den widerlichen 98% Abzockern. Dieser Rest ist Schrott, von dem man die Finger lässt. Wer ohne Anwaltszwang auskommt, sollte diesen Abzockern aus dem Weg gehen. Zum Anwalt geht man erst dann, wenn man Internet.law erfolglos aufgesucht hat, ohne hier die Tipps und Ratschläge durchzulesen.
Ohne Erfolg ist hier allerdings noch niemand weggesurft. Man findet alles. Also spart Euer Geld. Mein Merksatz: Die meisten Anwälte haben mehr Dreck am Stecken, als ihre Klienten.
Comment by Hayden — 13.07, 2015 @ 21:17
Jeder Handwerker darf auf seine Berufskleidung schreiben was er will.
Warum soviel Häme wenn ein Anwalt versucht das gleiche Recht für sich in Anspruch zu nehmen?
Comment by yahbluez — 13.07, 2015 @ 21:41
Das sind ja schlechte Nachrichten für die Verkäufer der Fachanwaltsrobe…
http://www.gewandmeisterei.de/neu_die_fachanwaltsrobe.html
Comment by Ernst Hagen — 14.07, 2015 @ 10:20
Hm – die mir bekannten Anwälte tragen die Robe wenn sie müssen, z.B. weil der Richter sonst Terz macht. Oder wenn im Gericht die Heizung ausgefallen ist.
Angesichts dessen dürfte die Werbewirkung gering sein, dazu die gähnende Leere „auf den Rängen“ in den weitaus meisten Gerichtssälen. Also eher ein Name drauf, damit in der Kanzlei nicht die Robe mit der vom Kollegen verwechselt wird. Wobei ich Kanzleien kenne, die sind sparsam, 3 Roben langen locker für 5 Anwälte…
Comment by Duncan — 14.07, 2015 @ 13:08
@yahbluez.
Nicht zu übertreffende Logik.
Jeder Uniformträger darf zukünftig seine Uniform selbst weiter ausgestalten. Und ja die Robe ist einen Uniform; verfügt von König Friedrich Wilhelm I.
Comment by Christian — 14.07, 2015 @ 14:42
Wenn hier einige meinen, Anwälte wären alle gleich miserabel, dann hört sich das doch wie eine gute Idee an, sie zu unterscheiden. Der Bäcker, der Klemptner, der Arzt, der Anwalt … was soll denn bitte dabei sein, wenn man den Firmennamen auf der Berufskleidung trägt. Machen das nicht inzwischen alle so? Was soll denn bei Anwälten sein, dass sie das nicht dürfen?
Comment by Achso — 15.07, 2015 @ 19:17
Der Klempner steht im Scheißhaus und kämpft mit der Toilette. Der Anwalt steht immer noch vor Gericht, wo es um das Leben von Menschen geht.
Obwohl, wenn ich es nochmal überdenke…so groß ist der Unterschied eigentlich gar nicht.
:-)))
Ok, der Witz zum Wochenende, den ich mir jetzt gegönnt habe.
Comment by Hayden — 17.07, 2015 @ 17:39