Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.6.15

Wie wirkt sich der Poststreik auf die Rechtspflege aus?

Wir haben aufgrund des Poststreiks in unserer Kanzlei seit ca. zwei Wochen praktisch keine Briefpost mehr bekommen. Nachdem die Kommunikation gerade mit den Gerichten nach wie vor primär postalisch verläuft, wirkt das auf mich gerade wie so ein kleiner, teilweiser Stillstand der Rechtspflege. Da wir an einem normalen Tag mehrere dutzend Briefe bekommen, steht zu befürchten, dass nach dem Ende des Streiks ein riesiger Posteingang zu verzeichnen ist, der dann auf einmal abgearbeitet werden muss. Gespannt bin ich auch, in wievielen Fällen Fristen bereits abgelaufen sind und Wiedereinsetzungsanträge gestellt werden müssen.

Offenbar sind die Auswirkungen des Streiks regional auch sehr unterschiedlich. Welche Erfahrungen haben Sie/habt Ihr gemacht?

posted by Stadler at 12:21  

26 Comments

  1. Ich schicke dir meine Erfahrungen per Brief!

    Comment by Markus Kompa — 24.06, 2015 @ 12:32

  2. Wir haben ein deutlich geringeres Aufkommen als sonst und teilweise Laufzeiten von zwei Wochen. Die große Welle fürchten wir hier aber auch.

    Comment by stephanschmidt — 24.06, 2015 @ 13:02

  3. Wir (Ausrichter einer vor einigen Wochen zu Ende gegangenen Großveranstaltung) sollten jetzt viele Rechnungen erhalten. Obwohl viele Firmen (ausdrücklich von uns erwünscht) ihre Rechnungen per E-Mail senden, senden viele Firmen weiterhin nur per Post und diese Rechnungen kommen nicht an.
    Wir erwarten nach Ende des Streiks einige Diskussionen über Skontofristen.

    Comment by Heldt — 24.06, 2015 @ 13:08

  4. Mein Briefträger ist Beamter. Der war heute hier und hat ein Päckchen aus dem Ausland geliefert. Aber auch die Beamten haben Angst vor dem Rückstau, der sich durch die streikenden Angestellten ergibt.

    Ich fürchte aber, wir brauchen eine Neuordnung des Streikrechts. Wenn die streitenden Parteien Dritte in ihren Konflikt mit hineinziehen, dann müssen diese auch Rechte bekommen. Also entweder Konflikt diplomatisch am Verhandlungstisch lösen oder, wenn die Parteien die Straße oder die Schiene oder den Kindergarten oder das Krankenhaus zur Konfliktlösung suchen, dann müssen die dort Betroffenen mit in den Tarifstreit einbezogen werden als Verhandlungspartner. Rechtelose Geiselhaft ist asozial.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 24.06, 2015 @ 13:11

  5. Ich bekomme auch weniger Post. Interessant wird es, wenn man auf Rechnungen wartet und dann schon böse Anrufe der Handwerker bekommt, warum man denn noch immer nicht bezahlt hätte. Und dann kommt an einem Tag die 1. Mahnung zeitgleich mit der Rechnung.

    Bisher lief das alles glimpflich ab. Ein Verweis auf den Streik genügte um klarzustellen, dass es nicht unbedingt am Kunden liegt, dass die immer noch nicht zugestellte Rechnung auch noch nicht beglichen wurde.

    Aber ich bin auch kein Rechtsanwalt und daher sind viele Fristen bei mir eben nicht ganz so dramatisch. Aber da ich in letzter Zeit etwas viele Handwerker beschäftigt habe, fiel das schon sehr negativ auf.

    Einen Handwerker habe ich angerufen, weil ich seine Rechnung noch vermissen würde, der sagte mir dann, dass er aktuell statt der üblichen 1-2 Wochen nun eher 4-5 Wochen auf Zahlungseingänge warten muss und das schon erhebliche Auswirkungen auf seinen Betrieb hätte, gerade wenn mal größere Aufträge nicht bezahlt werden, weil die Rechnung immer noch „unterwegs“ ist.

    Comment by maSu — 24.06, 2015 @ 13:12

  6. @Wolfgang Ksoll

    Es gibt praktisch keinen Streik, von dem Dritte (Kunden, Zulieferer, etc.) nicht betroffen wären. „Erpressung“ ist quasi Sinn des Streiks.

    Comment by OG — 24.06, 2015 @ 13:15

  7. Ich meinte „Geiselhaft“, nicht „Erpressung“ (die sowieso).

    Comment by OG — 24.06, 2015 @ 13:18

  8. Wie ist das eigentlich, wenn juristische Fristen wegen des Streiks verpasst werden – gibt es da Probleme beim Versuch, den Wiedereinsetzungsantrag durchzukriegen? Oder wird da mit „Höhere Gewalt, selber Schuld“ argumentiert?

    Comment by Daniel L — 24.06, 2015 @ 14:15

  9. Nachdem ich gestern meinem – im Hausflur gelegenen Briefkasten – Post mit einem rätselhaften Stempelaufdruck entnahm,

    https://twitter.com/wasfuer1theater/status/613325491525808128

    sprach ich heute die hilfsweise in meinem Bezirk tätige Postzustellerin an. Diese erklärte mir, dass bei zweimaligem vergeblichen Klingeln die Post wieder an den Absender zurückginge, da Briefsendungen nicht einfach unter der Tür hindurchgeschoben werden dürften. Weder bei meiner Stammzustellerin noch bei den hier bekannten Vertretungen trat dieses Problem bislang auf. Ich stelle mir vor, dass es schon einigen Ärger mit sich bringen kann, wenn Rechnungen oder Behördenschreiben einfach zurückgesandt werden.

    Comment by Michael Kallweitt — 24.06, 2015 @ 14:50

  10. @Daniel L

    Im Prozeßrecht kann bei fehlendem Verschulden eine Wiedereinsetzung beantragt werden (vgl. BVerfG, 29.12.1994 – 2 BvR 106/93). Bei bürgerlich-rechtlichen Fristen sieht es schlecht aus. Immerhin reicht für einen Verbraucherwiderruf die Absendung (§ 355 Abs. 1 Satz 5 BGB).

    Comment by OG — 24.06, 2015 @ 15:01

  11. @OG
    In fast allen Industrien, wo mit Puffern gearbeitet wird (also ohne „just in time“), müssen Endverbraucher nicht in Geiselhaft genommen werden und können Produktionsausfälle auch nachgearbeitet werden: Bergbau, Automobilbau, Heizölindustrie, Konsumgüterindustrie, Baugewerbe, Landwirtschaft (außer Erdbeeren), Alkoholproduktion. Innerhalb der Dienstleistungen kann man noch differenzieren, ob Kinder betroffen sind (Kitas, Schulen, Krankenhäuser, ÖPNV) oder nicht. Nicht ohne Grund kennt der Staat das Prinzip der Daseinsvorsorge und setzt an wichtigen Stellen Beamte ohne Streikrecht ein. Unsere Rechtsordnung kennt das ja seit langem, dass das Streikrecht nicht für alle gilt. Man muss nicht die rechtlose Geiselhaft für alle dulden.
    Andererseits frage ich mich, warum der Schriftverkehr in der Justiz nicht elektronisch abgewickelt wird? Es ist doch ein Anachronismus, dass die Organe der Rechtspflege sich der Moderne verweigern.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 24.06, 2015 @ 16:19

  12. @Wolfgang Ksoll

    Das (vermeintliche) Streikverbot für Beamte ist ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, wie der EGMR entschieden hat (ihm folgend das BVerwG).

    Ich finde es bedauerlich, daß Sie die Grundrechtsausübung Dritter deshalb zurückdrängen wollen, weil Sie persönlich Unbequemlichkeiten dadurch haben. Vielleicht ist das nicht weniger „asozial“.

    Comment by OG — 24.06, 2015 @ 19:43

  13. @OG
    Ich finde es bedauerlich, dass Sie anderen Grundrechtsausübung zugestehen wollen und mir nicht. Ich soll weiter keine Rechte haben in Konflikten, in die ich durch Dritte gegen meinen Willen hineingezogen werde? Scheinheilige Argumentation.
    Das Streikverbot für Beamte gilt in Deutschland weiterhin. Sagt das BVerwG. Machen Sie sich einfach sachkundig:
    http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2014&nr=16

    Comment by Wolfgang Ksoll — 24.06, 2015 @ 21:45

  14. @Wolfgang Ksoll

    Sehen Sie einfach mal vom Ausgangspunkt so: Niemand ist gezwungen, Ihnen die Dienstleistungen zu erbringen, auf die Sie meinen, einen Anspruch zu haben. Jede Lehrerin, jeder Krankenpfleger und jede Briefträgerin hat seinen oder ihren Beruf frei gewählt und kann ihn jederzeit an den Nagel hängen. Er/sie muß sich nicht mit Ihnen zusammensetzen, weil er damit in Ihre Grundrechte eingreift. Es ist nur ein Ausgangspunkt, aber er beeinflußt die selbstverständlich sich anschießenden Differenzierungen.

    Die Positionen sind geklärt, lassen wir es gut sein.

    Studieren Sie die BVerwG-Entscheidung bei Interesse genauer. Das BVerwG hat festgestellt, daß das (pauschale) Streikverbot für Beamte, von dem es ausgeht (meiner Meinung nach von Anfang an eine Chimäre der deutschen Rechtsprechung), gegen die MRK verstößt, weswegen der Gesetzgeber das Streikrecht neu regeln muß. Nichts anderes habe ich gesagt. Für die Übergangszeit gilt – aus Gründen der Gewaltenteilung – dieses Streikverbot fort.

    Comment by OG — 24.06, 2015 @ 22:01

  15. @OG
    Mit Verlaub, Sie reden Grütze.
    Jemand, der ein Dienstverhältnis eingeht, erwirbt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
    Die Fluglotsen mussten aucgh lernen, dass für sie ein Streikverbot gelten kann.
    http://www.anwalt.de/rechtstipps/fluglotsenstreik-streikverbot-fuer-mitarbeiter-der-deutschen-flugsicherung-dfs_020185.html
    Ihre Behqauptung, das Streikverbot für Beamte sei vermintlich, ist ebenfalls Grütze. Es ist bestehender gesetzlicher Zwnag. Wer dagegen verstößt, kann aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Das BVerwG hat klar gesagt, dass das Streikverbot besteht und geltendes Recht ist, aber gegen anderes geltendes Recht verstößt und neu geregekt werden muss. Damit ist es nicht vermeintlich, wie Sie fälschlich behaupten, sondern für Beamte bindend. Und ihre Lyrik von der Freiheit der Dienstserbringung als Grundrecht ist dummes Zeug. Machen Sie sich einfach sachkundig. Ist doch heutzutage nicht mehr so schwer.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 25.06, 2015 @ 00:13

  16. Interessanter Artikel über Streiks im öffentlichen Dienst in den USA. Für die streikenden Angestellten wurden einfach Soldaten eingesetzt. Nixon bei der Post, Reagan bei den Fluglotsen:
    http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/beispiel-usa-wie-ein-fluglotsenstreik-im-desaster-enden-kann/4469232.html

    Comment by Wolfgang Ksoll — 25.06, 2015 @ 00:23

  17. Auch nicht schlecht: Zwangsschlichtung seit 1996 im Bundesstaat New York:
    http://www.zeit.de/2003/02/Streikverbot_fuer_die_Gewerkschaft_ver_di

    Comment by Wolfgang Ksoll — 25.06, 2015 @ 00:30

  18. wir schicken unsere sachen eh fast immer vorab per fax raus, gerichte meckern zwar darüber, aber egal. post kommt sowieso genug rein, vom streikt kann man nix merken. behörden hier in berlin benutzen eh pin, da fällt es nicht wirklich auf. wiedereinsetzungsanträge dürften wohl überflüssig sein, weil es schließlich auf die zustellung rsp. bekanntgabe ankommt.

    Comment by egal — 25.06, 2015 @ 02:08

  19. Wolfgang Ksoll:

    Ich kann ihren Unmut verstehen, aber: Es könnten auch alle Postzusteller in Deutschland zeitgleich kündigen. Und nach wenigen Wochen wären alle Kündigungsfristen abgelaufen und die ganze Republik hätte ein Problem.
    Der Bürger hat kein Recht darauf, dass ein anderer Mensch seine Post zustellt oder Kinder betreut. Das ist eine Dienstleistung und die entsprechenden Mitarbeiter dieser Dienstleistungsunternehmen können streiken, kündigen, erkranken. Und all das kann Auswirkungen auf sie haben. Deswegen sind sie aber noch lange nicht in ihren Rechten eingeschränkt. Mir hat ein Handwerker die Rechnung persönlich vorbei gebracht – er war eh in der Gegend. Außerdem gibt es andere Kurierdienste und noch E-Mail und Fax. Wer will, der kann sein Kind auch betreuen lassen, während in der KiTa gestreikt wird. Wer will, der schafft es auch, dass sein Brief das Ziel erreicht, wenn die Postzusteller der Post streiken.

    So ist das eben mit der Privatisierung. Dann haben die Arbeitnehmer eben auch ein Recht zu streiken. Beschweren sie sich also nicht über den Streik, sondern darüber, dass der Staat wichtige Betriebe privatisiert.

    Comment by maSu — 25.06, 2015 @ 09:40

  20. Seit 2 Wochen keine Post! Ich bin mal gespannt, wie das Finanzamt auf Wiedereinsetzungsanträge reagiert.

    Comment by STB Diegel — 25.06, 2015 @ 11:53

  21. @masu
    Ja, es könnte auch der Mond auf die Erde fallen.
    Fakt aber bleibt, dass die Beamten bei der Post kein Streikrecht haben. Aus gutem Grunde.
    Fakt ist dann auch, dass Angestellte, die exzessiv streiken, den Ruf nach einem Streikverbot unterstützen, wie es in Amerika erfolgreich praktiziert wurde. Wo dann auch Soldaten (ohne Streikrecht) manche Aufgabe eingesetzt wurden (Fluglotsen, Postzusteller).
    Angestellte, deren Gewerkschaft es nicht schafft, am Verhandlungstisch Lösungen zu erzielen, sind brutal, wenn sie dann Dritte ohne jedes Recht in den Konflikt hinein ziehen.
    Das ist in Deutschland immer respektiert worden. In den USA und England fröhnte man auch dem exzessiven Streikrecht ohne Rücksicht auf Verluste, z.B. Arthur Scargill von den Bergleuten, der die Machtprobe mit Thatcher im Generalstreik suchte. Ergebnis war, dass in diesen Ländern die Gewerkschaften zur Bedeutungslosigkeit verkommen sind.
    In Deutschland war das früher anders, aber wenn Angestellte nicht nur gegen ihre Arbeitgeber sondern auch gegen ihre rechtlosen Kunden streiken, werden sie es auch hier schaffen, die Gewerkschaften zu marginalisieren.
    Bei der GdL konnte man sehen, wie schnell die Arbeiterverräter von der SPD, die Gewerkschaften kaputt machen wollen, wenn sie sowohl Gesetzgeber als auch Eigentümer der Bahn sind.
    Man könnte also auch nachdenken, statt das Streikrecht als einziges Grundrecht zu positionieren. Keine 10 Jahre, dann sind die Gewerkschaften unter 25% wie die SPD.
    Im Übrigen ist auch ver.di dafür, dass die Daseinsvorsorge staatlich bleiben muss. Allerdings kennen die sich in unserem Staat nicht so gut aus und meinen, Kommunen wären staatlich. Der arme Freiherr vom Stein! Waren es angestellte Lehrer? :-)
    https://gemeinden-bayern.verdi.de/themen/daseinsvorsorge

    Comment by Wolfgang Ksoll — 25.06, 2015 @ 12:04

  22. Wolfgang Ksoll:

    Natürlich sind Beamte vom Streikrecht ausgenommen. Das hatte früher auch seinen Sinn, weil die Post auch aus dem gleichen Grund ein staatliches Unternehmen war:
    Sie war zu wichtig für das Land. Damals wusste man schon: Ein Streik bei der Post könnte fatale Auswirkungen haben.
    Aber diese Erkenntnis hat man „vergessen“ und die Postzustellung privatisiert. Und damit ist die Post ein normales Unternehmen, welche noch Beamte mitschleppt, aber das werden weniger. und Sie als Bürger, haben einfach keinerlei Anspruch darauf, dass ein privates Unternehmen ihre Briefe befördert. Sie haben auch keinen Anspruch darauf, dass ein Discounter in ihrer Nähe gebaut wird.
    Und die Streiks sind aktuell richtig und wichtig!

    Was man bei der Post nun versucht auszulagern, das ist schon „interessant“ und man könnte es auch Tarifflucht und Förderung von Scheinselbstständigkeit nennen.

    Und das die Politik daraufhin die Rechte kleinerer Gewerkschaften einschränkt, da können die Gewerkschaften wenig für. Schließlich ist das Streikrecht ein Grundrecht und die Gewerkschaften können kaum dafür belangt werden, dass die Regierung das Grundgesetz mit Füßen tritt….!

    Und ob eine Lösung am Verhandlungstisch gefunden wird, das kommt auch auf die Arbeitgebervertreter an. Hier den Gewerkschaften einen einseitigen Vorwurf zu machen, das ist wenig hilfreich.

    Comment by maSu — 25.06, 2015 @ 14:12

  23. bei mir kommt Post an, aber viele Absender sind auf andere Zustelldienste ausgewichen (postcon, …)

    Comment by stefanie Hagendorff — 27.06, 2015 @ 10:27

  24. Bekomme gar keine Post, seit fast 3 Wochen. Mal sehen, wer dann den Umzugskarton nach dem Streikende bringt.
    Wie üblich kommt von den Streikenden der Bullshit, dass man ja nicht anders könne und dass natürlich nur die Post es in der Hand habe, das alles zu beenden. Und gelegentlich müssen diejenigen, die nicht am Streik teilnehmen (die ihr Recht wahrnehmen, nicht zu streiken, sondern zu arbeiten) diffamiert als „Streikbrecher“ und gelegentlich auch Schlimmeres.
    Ich finde es eigenartig, dass es keine größeren Medienberichte dazu gibt, anders als bei den GDL-Streiks.
    In gewisser Weise ist der Streik, bei dem manche Zustellbezirke völlig lahmgelegt sind, auch asozial. Z.B. gibt es durchaus alte Leute, die nicht internetaffin sind und auf postalischen Kontakt angewiesen sind. Da zahlreiche kleine Unternehmen, Ärzte u.a. Rechnungen noch per Post verschicken, dürfte der eine oder andere Kontokorrentkredit beansprucht werden. Und der Rattenschwanz an Lästigkeiten für alle Bürger (Wiedereinsetzungsanträge bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide, Steuerbescheide u.a.) ist wohl auch nicht ohne.
    Aber Grexit und drohende Saharasonne sind wohl wichtigere Themen.

    Comment by klabauter — 29.06, 2015 @ 23:03

  25. In den Verteilzentren liegen Millionenwerte deren Herausgabe an die rechtmässigen Eigentümer von den streikenden Verdi-Mitgliedern verweigert wird. Gibt es keine Möglichkeit diese Herausgabe zu erzwingen?

    Comment by Paul Pahl — 29.06, 2015 @ 23:51

  26. Den Schlammassel hat zweifellos Herr Zumwinkel mit der ach so vorboldlichen Privatisierung der Post angerichtet. Jetzt gibts da kaum noch Beamte und ein Streik mit brutalstmöglichen Kollateralschäden überrollt uns auch noch bei dieser Hitze. Wenn dadurch nichtmal mehr lebenswichtige Einschreiben ausgeliefert werden, dann gute Nacht. Die Verzweiflung bei vielen Postkunden ist groß.

    Comment by Uwe Kulick — 3.07, 2015 @ 13:45

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