Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.6.15

Neue Entscheidung zur Verjährung im Urheberrecht und zur fehlenden Urheberbenennung

Ein aktuelles Urteil des BGH klärt einige interessante und praktisch relevante Fragen des Urheberrechts (Urteil vom 15.01.2015, Az.: I ZR 148/13).

Bei rechtsverletzenden Dauerhandlung wie der Veröffentlichung von Fotos im Internet ist die Dauerhandlung zur Bestimmung des Beginns der Verjährung gedanklich in Einzelhandlungen (also in Tage) aufzuspalten, für die dann jeweils eine gesonderte Verjährungsfrist läuft.

Auch nach dem Ende der regulären dreijährigen Verjährungen kann mit dem sog. Restschadensersatzanspruch aus § 102 Satz 2 UrhG, § 852 BGB die Herausgabe des durch die Verletzung eines Urheberrechts erlangten Gebrauchsvorteils im Wege einer fiktiven Lizenzgebühr verlangt werden.

Bei der Berechnung des Schadens im Urheberrecht nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie kann das Gericht die Höhe der fiktiven Lizenzgebühr, die zum Ausgleich eines durch die fehlende Urheberbenennung verursachten Schadens geschuldet ist, in Form eines Zuschlags auf die (fiktive) Lizenzgebühr bemessen. Dieser Aufschlag wegen fehlender Urheberbenennung kann 100 % der fiktiven Lizenzgebühr betragen.

posted by Stadler at 16:07  

9 Comments

  1. Ich habe kein Wort verstanden. :/

    Comment by Kristian — 25.06, 2015 @ 08:35

  2. Herr Stadler sollte seine Blogs bitte auf Nichtjuristen konzentrieren. Wenn er mit Richtern und Juristen nebst zweitem Staatsexamen korrespondieren möchte, ist er selber hier fehl am Platz. Hatten diese Blog nicht mal den Sinn, Laien aufzuklären? Wahrscheinlich ist Juristendeutsch den Jurablogs geschuldet. Diese Blogs werden aber gerne von Nicht-Juristen aufgesucht, die mit vermeintlich hochgöttlichen Postings nichts anfangen können. Oder sollen hier mal Ärzte loslegen mit ihrem Fachwissen? Gerne Latein.

    Comment by Tront Olsen — 25.06, 2015 @ 19:23

  3. Der Text zeigt jedenfalls deutlich, dass Juristen allesamt einen Schatten haben. Eher eine Sache für den Psychiater.

    Comment by Anonymous — 25.06, 2015 @ 20:58

  4. Bei nochmaligem Nachlesen fällt auf, dass es sowieso vollständig juristischer Nonsens ist. Anscheinend sind die Clowns unterwegs.

    Comment by Tront Olsen — 25.06, 2015 @ 21:23

  5. Wow, was Herr Stadler alles so tun sollte…

    Den Herrschaften ist schon klar, dass Herrn Stadler dieselbe Meinungsfreiheit zusteht wie Ihnen selbst? Was er hier postet und an wen er es adressieren möchte, ist allein sein Bier. Niemand hier hat mit ihm, seiner Kanzlei oder seinem Hoster einen Vertrag geschlossen, der ihn dazu berechtigen würde (oder könnte), inhaltliche Ansprüche daran zu stellen, was und wie er hier schreibt.

    Zumal niemand auf seiner eigenen Internetseite „falsch“ sein kann. Hallo? Es ist seine Seite.

    Abgesehen davon glauben die Herrschaften doch wohl nicht im Ernst, dass Herr Stadler oder ein sonstiger Rechtsanwalt ein solches Blog zur Allgemeinbildung betreibt. Für die Leute, die es nicht verstehen:
    Das ist Werbung! Für die Kanzlei und deren Tätigkeitsgebiete. Da muss man einfach Informationen, die die Allgemeinheit interessiert (sonst liest’s keiner) mit solchen Informationen verbinden, die wichtig klingen (was sie hier auch sind), die aber gleichzeitig klarmachen: Wollte Ihr dies verstehen – und Euch gegen etwaige Risiken wappnen – braucht Ihr einen Spezialisten, also uns.

    Oder hat Herr Stadler hier jemals Anleitungen zur Selbsthilfe gepostet (die über die Behebung von rechtlichen Lästigkeiten/Banalitäten hinausgingen, mag ja auch nicht wegen jedem Mist beauftragt werden)?

    Comment by Der Leser — 26.06, 2015 @ 19:06

  6. @Der Leser
    Falsche Einschätzung Deinerseits! Blogger Stadler hat sich seit Jahren in allen Beiträgen bemüht, gerade für Laien alle Sachverhalte bestens darzustellen, aufzuarbeiten und fundiert zu vermitteln. Er scheute auch vor „heißen Eisen“ nicht zurück. Erst nach Jurablogs wird es flacher, aber sicher weiterhin fachlich gut. Das rein Fachliche ist oft genug uninteressant für einen Großteil der User und Nicht-Juristen, was sich hier auch klar an dem geringen Traffic zeigt.

    Comment by Tront Olsen — 1.07, 2015 @ 18:30

  7. Und daraus soll sich ein wie auch immer gearteter Anspruch ableiten lassen, dass Herr Stadler gefälligst immer und mit jedem Post Jura für Fünfjährige zu machen oder es gänzlich sein zu lassen habe?

    Welchen „Sinn“ dieses Blog hat oder nicht hat, liegt allein in der Definitions- (und Redefinitions-) Freiheit des Autoren. Und wenn es ihm nur dazu dient, Frust zu ventilieren oder seine eigenen Gedanken zu ordnen – wer will was dagegen sagen? Genauer: Mit welchem Recht?

    Comment by Der Leser — 3.07, 2015 @ 17:57

  8. @Der Leser

    Dich hat man hier noch nie gesehen oder gelesen. Deine Fehleinschätzung bezüglich des Blogger spricht für sich. Gehe doch einfach off.

    Du hast bereits bewiesen, diese Blogs nicht zu kennen, geschweige denn gelesen zu haben. Dann schaffe Dir gefälligst einen anderen Nick an. Zum Beispiel „Der Unwissende“.

    Comment by Tront Olsen — 3.07, 2015 @ 18:48

  9. @“Der Leser“ (der hier nie was gelesen hat)

    Wenn Du Probleme hast mit den hiesigen Blogs, dann entleere Dich bitte anderweitig. Wir haben keinen Bock auf Trolls.

    Comment by Tront Olsen — 3.07, 2015 @ 19:03

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