Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.5.15

Weichert begrüßt Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Während er gegenüber Facebook & Co. gerne den Datenschutztaliban gibt, zeigt sich Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein, gegenüber den Plänen zur Wiedereinführung einer staatlichen Vorratsdatenspeicherung äußerst milde. Sein Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) begrüßt den Gesetzesentwurf des BMJ grundsätzlich, trotz Kritik in einigen Detailfragen.

Seine Haltung begründet Weichert mit dem folgendem, bemerkenswerten Argument:

Während heute TK-Provider teilweise Verkehrsdaten sofort oder – aus Gründen der IT-Sicherheit – nach einer kurzen Frist von 7 Tagen löschen, gibt es Anbieter, die Verkehrsdaten monatelang oder gar unbefristet aufbewahren, und Sicherheitsbehörden, die hierauf für ihre Zwecke zugreifen. Nur mit einer gesetzlichen Regelung kann Rechtssicherheit für alle Beteiligten – Behörden, Provider und Betroffene – erreicht und so der Weg zu einem effektiven Rechtsschutz eröffnet werden.

Das deutet für mich allerdings daraufhin, dass man beim ULD das Grundkonzept des aktuellen Gesetzesentwurfs noch nicht durchdrungen hat. Denn die nunmehr einzuführende Vorratsdatenspeicherung in §§ 113a ff. TKG (n.F.) ändert an der Möglichkeit der Provider, Verkehrsdaten zu eigenen Zwecken, insbesondere zu Abrechnungszwecken oder aus Gründen der IT-Sicherheit zu speichern, nicht das Geringste. Beide Regelungsmaterien sind im Gesetz strikt getrennt, das Gesetz ordnet im Ergebnis auch die Schaffung zweier vollständig getrennter Datenpools an.

Die uneinheitliche Speicherpraxis der Provider zu eigenen Zwecken wird durch die Neuregelung also nicht angetastet. Die gesetzlichen Regelungen, die dies derzeit ermöglichen, insbesondere §§ 96, 97, 100 TKG bleiben unverändert. Die Provider müssen vielmehr, neben der anlassbezogenen Speicherung von Daten für eigene Geschäftszwecke, jetzt anlasslos und zusätzlich für den Staat Verkehrsdaten auf Vorrat speichern. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wird die Neuregelung den Providern also auferlegen, in erheblichem Maße zusätzlich personenbezogene Daten zu speichern und hierfür einen neuen, getrennten Datenpool zu schaffen.

Die anderslautenden Ausführungen des ULD in der Pressemitteilung vom 19.05.2015 sind sachlich unzutreffend.

posted by Stadler at 17:23  

9 Comments

  1. Das passt zu meinem Eindruck von ihm. Auf einem Strafverteidigertag hatte ich ihn auf INDECT angesprochen, das er ganz gelassen sah, weil er es für technisch nicht realisierbar hielt, insbesondere nicht die Gesichtserkennung. Drei Monate später kündigte Facebook die Einführung einer entsprechenden Software an…

    Comment by Emanuel — 20.05, 2015 @ 11:24

  2. Mich überrascht das auch nicht. Weichert fiel mir vor einiger Zeit negativ ausf, als eine Psychiartrie damit auffiel, Krankenakten ungeschützt im Web rumstehen zu haben. Weicherts Reaktion bestand (nachdem er erst noch eine „Facebook ist böööööööse“-Pressemitteilung rausgelassen hatte) darin, dass er wohl bei dem Krankenhaus auflief, und den betreffenden Rechner abschalten ließ. Weder ist mir begegnet, dass er sich um Ursachensuche bemüht hätte, noch darum, dass ein ähnlicher Vorfall nicht wieder auftreten könnte. Stattdessen hat ersich kurz danach wieder auf Facebook versteift.

    Comment by Andre — 20.05, 2015 @ 12:58

  3. Was Thilo möchte, ist eine Gleichbehandlung aller User und damit Rechtssicherheit für alle. Denn es ist klar, dass es auch nicht tarifabhängig sein kann, bei wem was gespeichert wird und wie lange. Entweder oder!

    Was Thilo allerdings weiterhin am liebsten NICHT möchte, ist die Vorratsdatenspeicherung!! Nur ist er nicht bei DSDS in der Jury!

    Macht den Thilo nicht schlechter, als er ist.

    Comment by Susanne — 22.05, 2015 @ 20:05

  4. Kommt sie? Ich denke nicht.

    Comment by Clint — 22.05, 2015 @ 21:43

  5. Wie ich Herrn Weichert kenne, wird er gegen Stadler keine Unterlassungsklage erwirken, denn was oben zitiert wird, hat mit einer Zustimmung zur VDS durch Herrn Weichert gar nichts zu tun.

    Es sind die Mutmaßungen und Unterstellungen des Herrn Stadler, die Herrn Weichert in Misskredit bringen (sollen?).

    Comment by Clint — 22.05, 2015 @ 22:22

  6. „Weichert begrüßt Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung“

    Klarer Fall von Verleumdung.

    Comment by Clint — 22.05, 2015 @ 22:27

  7. „Sein Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) begrüßt den Gesetzesentwurf des BMJ grundsätzlich, trotz Kritik in einigen Detailfragen.“

    Wer jetzt, der Thilo selber oder ULD?

    (Eine RA-Stunde kostet bei mir 458 Euro)

    Comment by Dr. Fitter von Kohle — 22.05, 2015 @ 23:06

  8. Äh, Thomas hat sich minimal verschrieben, Thilo liegt schon im Bett und schläft, ich bin nach Diktat verreist.

    Außerdem sind wir alle drei pleite. Total tote Hose. Toter geht es nicht. Echt.

    Gute Nacht.

    Comment by Clint — 22.05, 2015 @ 23:29

  9. Mist, schon wieder nichts zu holen. Es ist ein Trauerspiel. Also weiter Taxi. :-((

    Comment by Dr. Fitter von Kohle — 26.05, 2015 @ 20:26

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