Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.4.15

Langenscheidt darf Farbmarke „Gelb“ behalten

Der Langenscheidt-Verlag hat im Jahre 2010 die abstrakte Farbmarke „Gelb“ aufgrund Verkehrsdurchsetzung für zweisprachige Wörterbücher in Printform mit Priorität vom 7. März 1996 in das Markenregister eintragen lassen.

Die Antragstellerin hat beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Löschung der Marke beantragt, weil die Voraussetzungen einer Verkehrsdurchsetzung der nicht unterscheidungskräftigen und freihaltebedürftigen Marke nicht vorlägen. Das DPMA hat diesen Löschungsantrag zurückgewiesen. Die dagegen gerichtete Beschwerde beim Bundespatentgericht hatte keinen Erfolg. Der BGH hat die Entscheidung des Patentgerichts mit Beschluss vom 23. Oktober 2014 (Az.: I ZB 61/13) bestätigt. Langenscheidt darf diese abstrakte Farbmarke also behalten. Zur Begründung hat der BGH u.a. ausgeführt:

Jedenfalls auf dem Gebiet der zweisprachigen Wörterbücher kann angesichts der festgestellten Dauer der Verwendung der als Marke eingetragenen Farbe, der Zahl der verkauften Exemplare zweisprachiger Wörterbücher und des Werbeaufwands der Markeninhaberin davon ausgegangen werden, dass diese als Marktführerin mit einem Marktanteil von über 60% im engen Segment der zweisprachigen Wörterbücher in Printform die Kennzeichnungsgewohnheiten dahingehend geprägt hat, dass ein in gelber Farbe gestalteter Einband als Marke wahrgenommen wird.

posted by Stadler at 11:24  

10 Comments

  1. Warum werden solche Entscheidungen ohne entsprechende Ermittlungen getroffen? Es wäre doch leicht – gerade im Zeitalter des Internets – einigen repräsentativ ausgewählten Leuten ein gelbes Wörterbuch (ohne Aufschrift) zu zeigen und sie zu fragen, von welchem Verlag es wohl ist.

    Comment by W — 24.04, 2015 @ 16:47

  2. @W:
    Solche Ermittlungen sind teuer. Die desmoskopischen Befragungen zur Ermittlung der Verkehrsdurchsetzung und der Bekanntheit kosten aufwärts von 10.000 EUR. Der Staat leistet so etwas nicht – zumal der Anmelder im Eintragungsverfahren selber die Beweislast trägt und kein Amtsermittlungsgrundsatz gilt. Regelmäßig wird um die rechtliche Zulässigkeit und um demoskopische Mindeststandards dieser Befragungen gestritten. Dafür werden die Anmelder(innen) dann auch noch weitere Befragungen selbstständig einholen.

    Zudem: Das Vorlegen eines gelben Wörterbuchs ist vom BGH bereits als unzulässig angesehen worden. Es wird nicht die Form abgefragt, sondern eine Farbkarte. Die Meinung der Verbraucher soll nicht durch die Form beeinflusst werden. Es handelt sich eben nicht um eine Formmarke sondern um eine abstrakte Farbmarke.

    Comment by Anonym — 24.04, 2015 @ 16:53

  3. Gilt zum Glück nicht für Halbitalienisch http://www.photographie.de/cgi-bin/adframe/photo_und_community/article.html?PHOTO=114330&USER=1362&page=28

    Comment by Schmunzelkunst — 25.04, 2015 @ 10:10

  4. Zu 3. Es geht um zweisprachige Wörterbücher. Ansonsten wäre auch der Duden dran. Dudens Fremdwörterbuch ist nicht gelb, weil zweisprachig Fremdwörte-Deutsch. Duden hält sich offenbar an die Wünsche von Langenscheidt.

    Dieses chinesische zweisprachige Wörterbuch müsste in der jetzigen Form allerdings vom Markt verschwinden:

    http://www.chinabooks.ch/catalog/images/45.0424.jpg

    Was nicht ist, kann noch werden. Deutschland Deutschland über Alles … .

    Comment by Rolf Schälike — 25.04, 2015 @ 14:45

  5. Hier noch ein Beispiel:

    http://www.chinabooks.ch/catalog/images/45.0376.jpg

    Comment by Rolf Schälike — 25.04, 2015 @ 14:47

  6. Die

    http://ferheng.org/images/Ferheng_Ulumaskan.jpg

    kommen bestimmt als nächste dran.

    Comment by Rolf Schälike — 25.04, 2015 @ 14:48

  7. Noch einige mögliche Opfer von Langenscheidt:

    http://static.books-hous.ru/idn/_img/186/298/10/upload/cover/9/4/943391.png

    http://static2.ozone.ru/multimedia/c200/1005548466.jpg

    http://www.biblio-globus.us/photos1/1016/10166275.jpg

    http://yermolovich.ru/images/ldocecover260.jpg

    Comment by Rolf Schälike — 25.04, 2015 @ 14:57

  8. Seltsam. Mein Zweisprachisches Wörterbuch Deutsch-Spanisch aus dem Langenscheidt Verlag hat einen weißen Umschlag mit einem charakteristischen grünen „L“ drauf. Nix gelb.

    Ansonsten ist diese Entscheidung als normaler Bürger leider nicht nachvollziehbar. Mir erscheint es daß, der Langenscheidt Verlag mit seinen Wörterbüchern im unteren Qualitätssegment gegen hochwertige Wörterbücher anderer Verlage dadurch geschützt werden soll.

    Das Markenrecht erweist sich immer mehr als Protektionsmaßnahme und behindert den Wettbewerb (der sich m. M. n. über Qualität definiert).

    Comment by mw — 26.04, 2015 @ 13:10

  9. Entschuldigung. Ich sollte beim Korrekturlesen doch lieber noch oben blättern.

    Comment by mw — 26.04, 2015 @ 13:11

  10. Kann man bitte mal abstrakte Farbmarken abschaffen? Kein Mensch sieht einem Buch aus der Entfernung an, dass es ein zweisprachiges Wörterbuch ist. Und aus einer Entfernung, aus der man das erkennen kann, kann man auch das eigentliche Langenscheidt-Logo als selbstständige Bildmarke erkennen.

    Comment by Heinz Handtuch — 27.04, 2015 @ 21:27

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