Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.4.15

Gesetz zur W-LAN-Haftung: Abmahnkanzlei und Rechteinhaber fordern Registrierungspflicht

Das BMWi hat insgesamt 29 schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf für ein 2. Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes veröffentlicht. Einige Aspekte der geplanten Neuregelung habe ich hier und hier schon einer kritischen Würdigung unterzogen.

Die Abmahnwanwälte Waldorf Frommer haben eine eigene Stellungnahme eingereicht, in der sie u.a. fordern, dass die Haftungsprivilegierung nur dann eintreten soll, wenn der Anbieter „sämtliche zumutbaren Maßnahmen“ ergriffen hat, um eine Rechtsverletzung zu verhindern. Außerdem fordern Waldorf Frommer eine Registrierungspflicht für Nutzer und eine korrespondierende Auskunftspflicht des Anbieters über die Person des registrierten Nutzers. Die Haltung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer ist insoweit verständlich, als das Geschäftsmodell der Kanzlei maßgeblich auf Filesharing-Abmahnungen beruht und  man dieses Geschäftsmodell durch die geplante Neuregelung offenbar gefährdet sieht.

In dasselbe Horm bläst das Forum der Rechteinhaber, das u.a. den Bundesverband Musikindustrie, den Börsenverein des deutschen Buchhandels, die Fußballbundesliga und die SPIO repräsentiert. Auch hier wird die Schaffung einer Registrierungspflicht gefordert. Nach den Vorstellungen der Rechteinhaber soll die Haftungsprivilegierung außerdem entfallen, wenn festgestellt wird, dass über das Netzwerk wiederholt Rechtsverletzungen begangen worden sind. Damit würde es für zahlreiche Netzwerke bereits nach kurzer Zeit keine Haftungserleichterung mehr geben, denn Rechtsverletzungen werden immer wieder passieren.

Die Forderungen der Rechteinhaber zielen ersichtlich darauf ab, jedwede Haftungsprivilegierung auszuhebeln und die geltende Rechtslage zu verschärfen, indem man eine bislang nicht bestehende Registrierungspflicht schafft.

posted by Stadler at 11:00  

12 Comments

  1. Verwunderlich sind die Wünsche der Rechteinhaber und Abmahner nicht. Ich will mal ganz im Sinne einer positiven Kritik sagen, was mich dazu bringen könnte, die zu unterstützen. Es ist nicht viel.

    1) öffentliche Dokumentation der Ermittlungsprogramme und -hardware mit Dauerprotokollierung (verblompt) die sivcherstellt, dass die Anlage auch dem angegeben Stand entspricht.

    2) zwei Arten von Streßtests. Solche die der Betreiber die in regelmäßigen Abständen von Externen durchführen zu lassen hat und für ihn selbst nicht erkennbar sind. Daneben kann jeder andere Externe, der hinreichende Fachkunde hat Streßtests anmelden. Die Termine werden ohne Wissen des Anlagenbetreibers durch die aufsichtsbehörde vergeben und dieses veröffentlicht die Ergebnisse. Geeignete Beweismittel sind nach gesetzlicher Vorgabe nur Protokolle von Anlagen, die keine false positives liefern.

    Solange aber sowas als Beweismittel gilt http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Abmahnungen-Ominoeses-Software-Gutachten-ist-nun-oeffentlich-2088528.html heißt mein Ziel nur: keine neuen und Abbau sämtlicher bestehender Rechte dieser Herrschaften.

    Comment by thorstenv — 23.04, 2015 @ 15:40

  2. Verzeihung für „verblompt“ etc.. Leider habe ich irrtümlich vor Korrekturlesen versendet.

    Comment by thorstenv — 23.04, 2015 @ 15:42

  3. Das war doch klar. Dass die Berufung eines Vertreters der Contentindustrie und das TMG aus dem Hause Gabriel, zu mehr Problemen führt. Auf kowabit (https://kowabit.de/bmwi-beantwortet-fragen-zum-geplanten-telemediengesetz/) wurde schon mehrmals vermutet, dass das TMG zur Speicherung und Registrierung von Nutzer- und Surfverhalten führen wird. Ich surfe nur noch mit VPN, wenn die das durchbringen. Hoffe es klagt auch jemand.

    Comment by marcus — 23.04, 2015 @ 15:47

  4. Es wird immer wieder vergessen, dass jeder Urheberrechtsbesitzer bei irgend einem anderen etwas geklaut hat und das Diebesgut rechtlich als sein Eigentum hat sichern lassen.

    Weiterhin wir vergessen, dass Egentum auch verpflichtet, nicht nur zu Abmahnngen, Abzocke, Kriminalisierng der Nichteigentümer.

    Man kann das Letztere dem Staat – dem Gesetzgeber und den Gerichten – überlassen. Dann sollte man sich aber bewusst sein, das man sich eine Diktatur wünscht und die Installation einer Diktaur durchzusetzen versucht.

    Hatten wir in unserer Geschichte schon mehrmals.

    Die Egebnisse sind bekannt.

    Comment by Rolf Schälike — 23.04, 2015 @ 19:52

  5. Das klingt irgendwie nach chinesischen Verhältnissen.

    Comment by Franz Krojer — 23.04, 2015 @ 23:23

  6. Immer wieder lustig, wenn ein Anwalt einem anderen „Geld verdienen“ vorwirft…

    Comment by Jens — 24.04, 2015 @ 06:53

  7. Wer sich was im Internet bestellt, ist sicher immer bereit, seine Adresse anzugeben, damit die Ware ankommt. Wer meint, beim Saugen auf kriminellen Seiten sei das anders, hat irgendwas nicht verstanden.

    Comment by Strafverteidiger — 24.04, 2015 @ 17:06

  8. „Die Forderungen der Rechteinhaber zielen ersichtlich darauf ab, jedwede Haftungsprivilegierung auszuhebeln und die geltende Rechtslage zu verschärfen, indem man eine bislang nicht bestehende Registrierungspflicht schafft.“

    So ist es. Und ich werde Ihren Beitrag, Herr Stadler noch mal betont wiederholen:

    „….jedwede Haftungsprivilegierung auszuhebeln und die geltende Rechtslage zu verschärfen, indem man eine bislang nicht bestehende Registrierungspflicht schafft.“

    ….in der Hoffnung, sämtliche Kriminelle ausfindig zu machen. Das möchte Juristenschauspieler Stadler nicht, aber die Opfer von Straftaten durchaus.

    Wir kriegen Euch alle, so oder so, ob es Euch genehm ist oder nicht.

    Comment by Strafverteidiger — 24.04, 2015 @ 18:26

  9. @Strafverteidiger: Ich halte das für ein seltsames Rechtsverständnis … (Zu wenig Kant gelesen?)
    Es gibt wirklich erschütternd viele Menschen (nicht nur Juristen) die – nach den Äußerungen, die sie so öffentlich machen – nicht in der Lage zu sein scheinen auf eine Metaebene des (eigenen) Verstandes zu wechseln; oder: Was Du nicht willst das man Dir tu‘, das füg‘ auch keinem anderen zu“. — Oder – schlimmer -: Verhältnismäßigkeit, wo bleibst Du???

    Kopfschüttelnd

    PS: Denk ich an Deutschland in der Nacht …

    Comment by jobi — 25.04, 2015 @ 21:38

  10. Das Problem ist, jobi oder sonstwas, dass Ihr Euch schon so sehr von dem geltenden Recht entfernt habt, dass es für Euch normal ist, dagegen zu verstoßen! Wer sich ständig in der kriminellen Umgebung aufhält, bekommt gar nicht mehr mit, selber Straftäter zu sein, weil es ja alle so machen! Falsch gedacht. Die Unterstützung von irgendeinem „Netz“ habt Ihr auch nicht, weil Ihr Kriminellen nur ein winziger Teil seid, der die Außenbetrachtung der Mehrheit aber nicht wahrnehmen kann. Tunnelblick. Weil es Typen wie Euch gibt, soll die Allgemeinheit, also 97% aller Internet-User, jetzt aber Maßnahmen hinnehmen, die nur durch diese Eure Minderheit verursacht wurden. Und daher geht Ihr der Mehrheit richtig auf den Dödel! Ihr seid kriminell und die Netzgemeinde hasst Euch! Ihr seid nicht cool, sondern gehört in den Knast.

    Comment by Justus — 28.04, 2015 @ 18:48

  11. Zu Stadler noch ein Wort: Es gibt einen Unterschied für einen Rechtsanwalt, einen Straftäter zu vertreten oder sich mit ihm gemein zu machen und dessen Straftaten offen oder verdeckt gutzuheißen! Merken Sie sich das!

    Comment by Justus — 28.04, 2015 @ 19:13

  12. @Justus: Die 60% der Deutschen, die laut Statista Youtube nutzen, fragen sich gerade, wo sie die 97% Mehrheit finden können, die keine Rechtsbrücke begeht. 60% sind etwa 50 Millionen. In China und Indien zusammen würden wir genügend Leute finden…

    Wobei: Da die meisten Youtube Nutzer nicht wissen, dass viele der Videos illegal eingestellt wurden, gelten sie wohl nicht als Rechtsbrecher. Wollen wir nur hoffen, dass da keine Bildungskampagne dazwischen kommt und die schöne 97% Mehrheitsstatistik verhagelt.

    Comment by Arne Babenhauserheide — 21.09, 2015 @ 15:16

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