Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.2.15

Leaks aus Ermittlungsakten können gegen Menschenrechtskonvention verstoßen

Der EGMR hat eine Preisgabe der Inhalte einer strafrechtlichen Ermittlungsakte gegenüber der Presse, vor Beginn des gerichtlichen Verfahrens, als Verstoß gegen Art. 8 EMRK ( Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) bewertet (Urteil vom 03.02.2015, Az.: 22765/12).

Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass es Aufgabe des Staates ist, seine Behörden und Stellen so zu organisieren, dass keine vertraulichen oder geheimen Information offengelegt werden.

Der EGMR betont außerdem, dass durch einen Leak nicht das offizielle Verfahren, das der Presse evtl. Informationszugang gewährt, umgangen werden darf. Denn die Gewährung von Informationszugang setzt immer eine abwägende Entscheidung voraus, die in Fällen eines Leaks gerade nicht stattfindet.

Ausführlich über die Entscheidung berichtet Hans-Peter Lehofer bei e-comm

posted by Stadler at 12:24  

8 Comments

  1. In Deutschland gibt es ja noch den § 353d StGB der für „Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe in Aussicht stellt.

    Wird angeblich selten angewandt, hier hatte es mal einen aus der Arbeitsloseninitiative erwischt, die als dekadente Römer verkleidet ins örtliche FDP-Parteibüro eingedrungen waren.

    https://galida.wordpress.com/category/fdp-romer-aktion/

    Comment by Marc — 9.02, 2015 @ 13:38

  2. Das ist wohl als Zeichen an „Fatalist“ zu deuten, der die NSU Akten geleakt hat…

    Comment by GŒLDMANSACHS — 9.02, 2015 @ 13:47

  3. Seit wann wird das Privat- und Familienleben von den staatlichen Behörden, den Gerichten geachtet?

    Die meisten Urteile, erst recht die fehlerhaften Urteile sind ein erhebliche Enfriff in das Privat- und Familienleben seitens des Staates, der Justiz. Vermeidbar sind diese Eingriffe.

    Weshalb ist das Thema „Folgen von juristischen ingriffen in das Privat- und FDamilienleben“ nicht Gegenstand der Justriz, u.a. der Abmahnindustrie? Wohl zu kompliziert.

    Comment by Rolf Schälike — 9.02, 2015 @ 15:33

  4. Der EGMR höchstselbst wird vollständig von der NSA abgehört. Nur zur Information und Darstellung in Bezug auf deren lächerliche Urteile. Die können sich nicht mal selber schützen und schützen daher auch niemanden. Mal wieder ein Fall der totalen Selbstüberschätzung. Die NSA-Typen lachen sich einen Ast.

    Comment by Ned — 11.02, 2015 @ 19:37

  5. Wie soll der Staat das denn „organisieren“? Die wichtigste Quelle für Journalisten in Bezug auf Ermittlungsdetails ist bekanntlich der Verteidiger. Und der steht nicht unter Kontrolle des Staates. Ihm kann man die Akte aber auch nur schlecht vorenthalten.

    Comment by Marc B. — 12.02, 2015 @ 18:40

  6. Man sollte in Deutschland erstmal den schwatzhaften Bullen und Staatsanwälten das Maul stopfen. Die Leaks in Deutschland sind vornehmlich die Staatsanwaltschaften mit ihrer Beamtenbrut.

    Leider kann man später die Täter nicht finden, weil die Verbrecherbrut zusammenhält.

    Comment by Ned — 13.02, 2015 @ 17:31

  7. Ein gutes Ding wäre es auch, wenn sich Richter, die Kohle ohne Ende verdienen, nicht noch durch Straftaten bezüglich Examen-Verkauf ein Zubrot verdienen würden. Jetzt stand wieder so eine Schwarzschwalbe vor Gericht. Korrupte Saubande!

    Comment by Ned — 13.02, 2015 @ 18:01

  8. „Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass es Aufgabe des Staates ist, seine Behörden und Stellen so zu organisieren, dass keine vertraulichen oder geheimen Information offengelegt werden.“

    Das ist wunderbar, daß der Gerichtshof der Ansicht ist. In Deutschland tummeln sich aber kriminelle Straftäter bevorzugt in der Funktion der Staatsanwaltschaft, des Richteramtes und der schwatzhaften Bullenkriminellen.

    Was nutzt eine Ansicht? Nichts! Danke dafür.

    Viel besser wirkt es in Zukunft, diese Amtsstuben zu verwanzen und deren Machenschaften zu veröffentlichen. Dann ist Schluß mit dem fröhlichen Geschwatze und die Korruption kann man später auf YouTube in voller Pracht sehen.

    Die Schwarzschwalben sollten sich warm anziehen.

    Comment by Ned — 13.02, 2015 @ 19:00

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