Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.2.15

Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Aufzeichnungen

Aufzeichnungen einer in einem Pkw installierten Dashcam können im Zivilprozess nicht als Beweismittel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden. Das hat das Landgericht Heilbronn mit Urteil vom 17.2.2015 (Az.: I 3 S 19/14) entschieden. Das Gericht geht in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass die Aufzeichnung von Personen mittels Dashcam eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, die auch nicht durch das Interesse an der Erlangung eines Beweismittels gerechtfertigt ist. Das Gericht führt hierz u.a. aus:

Wollte man dies anders sehen und der bloßen Möglichkeit, dass eine Beweisführung erforderlich werden könnte, den Vorrang vor dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung einräumen, würde dies bedeuten, dass innerhalb kürzester Zeit jeder Bürger Kameras ohne jeden Anlass nicht nur in seinem Pkw, sondern auch an seiner Kleidung befestigen würde, um damit zur Dokumentation und als Beweismittel zur Durchsetzung von möglichen Schadensersatzansprüchen jedermann permanent zu filmen und zu überwachen. Damit aber würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch aufgegeben (AG München, Beschluss vom 13.08.2014 – 345 C 5551/14, ZD-Aktuell 2014, 04297).

Das Landgericht weist außerdem darauf hin, dass die permanente, anlasslose Überwachung des Straßenverkehrs durch eine im Pkw installierte Dashcam auch gegen § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG und § 22 S. 1 KunstUrhG verstößt:

Nach § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG ist die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mittels Videoüberwachung nur zulässig, soweit sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Zwar ist das Anliegen der Klägerin, eine Beweissicherung vorzunehmen, legitim. Wie dargelegt überwiegen jedoch die schutzwürdigen Interessen der Zweitbeklagten, da die dauerhafte Offenbarung privater Daten im vorliegenden Fall nicht freiwillig geschieht.

Nach § 22 S.1 KunstUrhG dürfen Bildnisse ferner nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden, soweit nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 KunstUrhG die Abgebildeten nicht nur als Beiwerk einer bestimmten Örtlichkeit erscheinen. Die Befugnis nach § 23 Abs. 1 KunstUrhG erstreckt sich gemäß Abs. 2 jedoch nicht auf eine Verbreitung und Zurschaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird. Wie dargelegt verletzt die gezielte Aufnahme der Betroffenen diese in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

posted by Stadler at 16:53  

39 Comments

  1. Persönlichkeitsrechte, Recht am eigenen Bild, Kunsturheberrecht – unsere Gerichte machen sich ja viele Gedanken, aber aus meiner Sicht übersehen sie etwas ganz wesentliches: Das Recht auf Gerechtigkeit.

    Es mag ja sein, dass gewisse Rechte Anderer beeinträchtigt werden und es ist richtig, dass der Staat Maßnahmen zu deren Schutz ergreift, beispielsweise indem er die Veröffentlichung solcher Filme, z.B. auf Youtube, unter Strafe stellt. Aber wie sieht es mit dem Rechtsfrieden aus, wenn Richter anfangen bewusst Beweise zu ignorieren und wieder besseren Wissens Unschuldige verurteilen? Wo ist da die Grenze? Ist es in Ordnung solange es „nur“ um Geld geht oder wird dann irgendwann auch mal jemand in den Knast gesteckt obwohl er seine Unschuld durch einen Film beweisen kann der dann aber „bedauerlicherweise“ dem Beweisverbot unterliegt weil der wahre Täter gefilmt wurde ohne ihn vorher zu fragen?

    Ich bin durchaus ein Freund von Datenschutz und ähnlichem, aber ich finde den Gedanken daran, dass vorsätzlich Unschuldige verurteilt werden UN-ER-TRÄGLICH.

    Comment by Marco — 18.02, 2015 @ 17:08

  2. Zivilrecht Strafrecht
    Also ein Unschuldiger in einem Strafprozess dürfte solche Aufnahmen (vermutlich) verwenden.
    Dennoch finde ich dieses Urteil schlecht. Es gibt ja durchaus „echte“ Beweissicherungskameras, die immer nur die letzten 2-3 Minuten der Fahrt im Speicher haben und diese nur im Falle eines Unfalls (ausgelöst per Beschleunigungssensor) permanent machen.

    Comment by Rangar — 18.02, 2015 @ 17:29

  3. Ergibt sich aus diesem Urteil auch ein Verbot für Dinge wie GoogleGlass?

    Comment by Miraculix — 18.02, 2015 @ 18:17

  4. Gutes Urteil. Endlich mal Good News.

    @ Marco

    1. Hier geht es um Zivilrecht. Das funktioniert anders als Strafrecht. Im Strafrecht gibt es meist kein Beweisverwertungsverbot. Wenn Du Angst hast, dass man Unschuldige verurteilt, solltest Du Dich mal im Strafrecht umschauen (z.B. Fall Gustl Mollath). Da haben wir ganz andere Probleme, weil Behörden und Gerichte oft genug unsauber arbeiten.

    2. Im Rechtsstaat hat man sich zudem an die Regeln zu halten. Das gilt auch für die Wahrung, Verteidigung und Durchsetzung von individuellen Interessen und Regeln. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.

    @ Rangar

    Das Problem ist wie immer, wo wir als Gesellschaft die Grenze ziehen. Durch Regulierung von Dash-Cams könnte man einiges abfedern und einen Ausgleich schaffen. Natürlich wirken Kameras, die nur die letzten Momente vor einem Crash aufzeichnen/speichern, weniger bedrohlich für die informationelle Selbstbestimmung. Aber wenn die Büchse einmal geöffnet wurde, werden die Begehrlichkeiten geweckt. Warum nur 3 Minuten speichern? Vielleicht ist die Vorgeschichte des Unfalls 10 Minuten lang?

    Warum nur Dash-Cams?
    Body-Cams nicht nur für Polizisten, sondern für jedermann könnten bei Überfällen, Beleidigungen und anderer Straßenkriminalität hilfreiche Beweise liefern.
    Oder Kameras in allen Wohnräumen. Häusliche Gewalt, Vergewaltigung von Ehefrauen und Kindern. Alles könnte man mit Videomaterial beweisen.

    Wollen wir in einer Gesellschaft leben, in der 99% der Menschen permanent und anlasslos gefilmt/überwacht werden, damit man gegen die 1% schwarze Schafe immer(!) Videobeweise hat?

    In so einer Gesellschaft können wir gerne leben. Aber wir sollten uns dann nicht mehr die „Guten“ nennen und uns als freiheitlich demokratischen Rechtsstaat verstehen.

    Comment by Fritz — 18.02, 2015 @ 18:21

  5. Mit dem Urteil kann man eigentlich auch alle Kaufhaus-Kameras kippen. Ich halte das für einen Irrweg. Allerdings könnte eine neue Regulierung z.B. sagen, dass maximal 4 Stunden aufgezeichnet werden können und der Speicher dann überschreibt.
    Wird nun Herrschaft sein, wer filmen darf gegenüber den beherrschten, die nicht filmen dürfen? Sehr spannend.

    Comment by Rigo Wenning — 18.02, 2015 @ 18:28

  6. @Rigo Wenning

    Es ist mir durchaus bewusst, dass es, zumindest in diesem Urteil, um Zivilrecht geht, aber das macht es nicht unbedingt besser.

    Ein Beispiel: Unfälle enden ja nicht immer mit Blechschäden, nehmen wir also mal einen schweren Unfall. Familienvater wird erheblich verletzt, ist Berufsunfähig und steht vor dem nicht weil die „objektive“ Unfallaufnahme ihn als den Schuldigen sieht. Seine Dash-Cam zeigt das exakte Gegenteil, er hätte also erhebliche Ansprüche an die Gegenseite. Der Richter sagt ihm aber, leider könne er den Film nicht zulassen, also nix mit Schadensersatz, sein Problem dass seine Familie nun ins nichts fällt.

    Selbst wenn er nicht auch noch Strafrechtlich belangt wird, stellen sich da mir die Fußnägel auf.

    Comment by Marco — 18.02, 2015 @ 18:46

  7. @ Marco

    Das ist das Problem an der emotionalisierten Ausnutzung von extremen Einzelfällen. Damit können Sie alles rechtfertigen, auch Folter, Todesstrafe, Schutzhaft, Angriffskriege. Wenn Sie wirklich dieses Fass aufmachen wollen, können wir noch ganz andere krasse Einzelfälle anführen. Wenn wir uns als Gesellschaft an krassen Einzelfällen orientieren, werden wir unseres Lebens nicht mehr froh.

    Aber ich habe einen Rat für Sie. Setzen Sie sich auf politischer Ebene dafür ein, dass es wieder Berufsunfähigkeitsschutz für alle Bürger gibt. 2001 wurde dieser nämlich für alle ab 1961 Geborene abgeschafft. Seitdem erhält man nur noch eine geringe Rente im Falle von Erwerbsminderung/-unfähigkeit, also wenn man GAR nichts mehr arbeiten kann. Erwerbsminderungs-/unfähigkeitsrente bedeutet fast immer den Abstieg auf Armutsniveau.

    Private Berufsunfähigkeitsversicherungen, also wenn man seinen angestammten Beruf (mit entsprechendem Einkommen) nicht mehr ausüben kann, können sich nur wenige finanziell leisten. Viele bekommen gar kein Versicherungsangebot, oder nur mit Leistungsausschlüssen wegen Risiken.

    Genau für solche existenzbedrohenden Risiken wie Berufsunfähigkeit sollte eine Gesellschaft solidarisch zusammenstehen und den Bedürftigen Unterstützung leisten. Das hat auch etwas mit Gerechtigkeit zu tun, Marco! Aber hier heißt es dann wieder, wir müssten sparen, während gleichzeitig Steuergeld in Milliardenhöhe für sinnlose Großbauprojekte oder Rüstung verschwendet wird.

    Dash-Cams für alle, um eventuell Videobeweise für theoretisch mögliche krasse Einzelfälle zu haben, ist die falsche Lösung für das Problem von existenzbedrohenden Lebensrisiken.

    Oder haben Sie eine Schusswaffe, weil Gewalttäter Sie angreifen könnten? Sollten wir als Gesellschaft nicht besser dafür sorgen, dass erst gar niemand auf die schiefe Bahn gerät und gewaltätig wird und für den Rest die Polizei beauftragen?

    Im Übrigen müssen Sie akzeptieren, dass das Leben gefährlich ist und Sie nicht alle Lebensrisiken eliminieren können. Sie müssen mit den Restrisiken leben lernen. Wenn Sie Angst vor Beweisverwertungsverboten von Dash-Cam-Videos in zivilrechtlichen Verfahren haben, sollte Sie Ihre Prioriäten überprüfen. Gehen Sie mal ins Krankenhaus. Dort sterben täglich Menschen an multiresistenten Keimen. Geldmangel, Personalmangel, Zeitmangel, Hygienemängel. Das ist ein fettes Problem, das wir alle lösen müssten. Jeder von uns landet früher oder später mindestens einmal im Leben im Krankenhaus.

    Comment by Constantin — 18.02, 2015 @ 19:48

  8. @Rigo: Bei den Kaufhausfällen ist der zentrale Ansatz ja das Hausrecht. Das ist der Unterschied zu den Dashcam-Fällen.

    Comment by Stadler — 18.02, 2015 @ 20:55

  9. Angenommen es gäbe Dashcams die erst Aufzeichen wenn sie einen nahenden Crash voraussehen. Von allgemeiner Überwachung könnte dann doch keine Rede mehr sein. Vorallem dann wenn die Aufnahmen dann Automatisch der Forschung zu Verfügung gestellt werden. Wobei moderne Autos mit Fahrspur und Bremsassistenten das vermutlich schon genau so machen. Solche Unfalldaten sind ja sehr nützlich für die kommenden voll automatisierten Autos.
    Vieleicht gibt es sowas ja auch bald zum Nachrüsten.

    Comment by mark — 18.02, 2015 @ 23:54

  10. Die gesamte Abmahnindustrie lebt von der neuen Technik, den neuen technischen Möglichkeiten.

    Die Google-Suche – ist auch eine Art ständiger anlassloser Beobachtung – erlaubt es, Verstöße gegen das Urheberrecht, das Markenrecht, Beleidigungen, Schmähungen. Lügen etc. zu finden.

    Da wird anlasslos etwas gefunden, abgemahnt und kassiert. Die Gerichte machen mit.

    Auch die Plagiatjäger suchen und finden anlasslos Beweise, welche genutzt werden dürfen.

    Insofern ist es mir nicht verständlich, weshalb die Rechtspechung sich auf Dashcams konzentriert.

    Die Rechtsprechung und das heutige Verhalten zu Verstößen gegen Gesetz und Recht entsprechen nicht mehr den neuen Technologien und deren Möglichkeiten.

    Offenbar ging es dem Gericht in Heibronn einfach darum, weniger Arbeit zu haben. Denn die neuen Beweismittel, z.B. mit Dashcam müssen auch aufwendig auf deren Aussagekraft, Ausschluss der Manipulation etc. untersucht werden. Da ist es für die RichterInnen einfacher, diese Beweise nicht anzuerkennen, und in der gewonnenen Freizeit Tee, Kaffee und Bier zu trinken, vielleicht sogar zu haschen.

    Comment by Rolf Schälike — 19.02, 2015 @ 08:00

  11. @Rolf Schälike: Die Google-Suche findet das, was Menschen freiwillig von sich preisgeben, die Dashcam zeichnet Menschen unfreiwillig auf. Ein Unterschied, der auch jemanden, der viele Gerichtstermine besucht, geläufig sein dürfte.

    Comment by martinf — 19.02, 2015 @ 10:18

  12. Technisch machbar wären zertifizierte Kameras, welche die Aufzeichnung verschlüsselt abspeichern und nur von der Polizei (zB. auf richterliche Anordnung) ausgelesen werden können.

    Comment by goldnase — 19.02, 2015 @ 11:12

  13. @martinf Wenn ich Auto fahre, begebe ich mich ebenfalls freiwillig in die Öffentlichkeit.

    Es ist zwar ein anderes „freiwillig“ als im Internet für die Google-Erfassung. Aber, um von Google nicht gefunden zu werden, muss ich etwas Aktives tun, was jedoch keine Sicherheit bringt, sondern von Google lediglich freiwillig beachtet wird.

    Nicht anders im Straßenverkehr. Da möchte ich ja, dass mich die anderen sehen, um Unfälle zu vermeiden, mir die Vorfahrt nicht nehmen, zur Seite springen, wenn ich jemand überfahren möchte etc.

    Im Internet möchte ich, dass mich Leute finden – und bin dafür Google dankbar – möchte aber nicht, dass die Abmahnindustrie mich ebenfalls schnell und einfach abzocken kann. Kann mich meinetwegen schnell finden, aber die Rechtsprechung muss sich ändern.

    Nicht anders sehe ich das mit den Dashcams.

    Ich wiederhole: Die Rechtsprechung und das heutige Verhalten zu Verstößen gegen Gesetze und Recht entsprechen nicht mehr den neuen Technologien und deren Möglichkeiten. Das betrifft die Nutzung von Dashcams und von Googlke sowie vieles andere mehr.

    Gerade, weil ich viele Gerichtstermine besuche, sehe ich, wie die Filterung beim Aufstieg in die Herrsachaftsklasse läuft und wie die Rechtssprechung sich stückchenweise in REichtung mehr Diktatrur ändert. Die Abmahner, Abzocker etc. haben es z.B. leichter, als kreative, gebildete Leute.

    Wir alle machen mit, weil uns das irgendwie logisch erscheint. Ist es aber nicht. Es ist gefährlich.

    Die Dashcam-Diskussion läuft hier an den wesentlichen Fragen vorbei, lässt diese einfach aus.

    Comment by Rolf Schälike — 19.02, 2015 @ 11:44

  14. @13: Freiwillig in die Öffentlichkeit – vielleicht. Aber die Aufnahmen entstehen nicht freiwillig. Im Gegensatz dazu, dass ich auf Facebook selbst reingeschrieben habe, was man dort über mich lesen kann. Natürlich finden sich bei Google Dinge, die ich da nicht selbst reingesetzt habe. Das ist aber weniger das Problem von Google, die nur existierende Dinge auffindbar machen (und damit einen wichtigen Zweck erfüllen, bei aller daneben berechtigter Kritik), sondern desjenigen, der das ohne mein Einverständnig erstellt hat. Und gegen den muss ich mich wehren.

    @all: Weiß jemand, warum ein Verstoß gegen KUG vorliegt? Die bloße Aufnahme ist ja eben kein Verbreiten.
    Ansosnten gutes Urteil.

    Comment by Tyrion — 19.02, 2015 @ 12:26

  15. @Tyrion Worin besteht der Unterschied zwischen „sich freiwillig auf der Straße in die Öffentlichkeit zu begeben“ und „freiwillig im Facebook oder im Blog etwas zu schreiben“?

    In beiden Fällen kann es die Öffentlichkeit sehen. Im Prinzip kann auch in beiden Fällen von anderen gespeichert werden (fotografiert bzw. kopiert bei Google).

    In beiden Fällen möchte man nicht, dass jeder es sieht und jeder einen angehen kann. Dass es jeder sehen kann, nimmt man in Kauf. Das man angegangen werden kann, ist eine Rechtsfrage. Und hier hinkt die Rechtsptechung weit den Möglichekiten der neunn Technologien nach.

    Der Unterschied besteht in der Geschwindigkeit und Vollständigkeit.

    Dashcams nähern sich aber Google an, was die Geschwindigkeit und Vollständigkeit der Datensammlung angeht. Da sehe ich keinen wesentlichen Unterschied.

    Google ist allerdigs nicht der alleinige Datensammler. Die Form der Datensammlung ist auch sehr unterschiedlich. Bei der Rasterfandung z.B. nur durch intelligente Programme möglich.

    Comment by Rolf Schälike — 19.02, 2015 @ 12:42

  16. Ein Witz! Oder? Dashcam-Recording ist nicht Beweis-kräftig, wegen „Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung“. Aber der Staat darf jeden Schritt seiner Bürger überwachen, auswerten und gegen ihn verwenden. Absurdistan, das.

    Comment by Helmut Kohl — 19.02, 2015 @ 13:13

  17. @16: Ja, das habe ich mir auch gedacht, insbesondere in Anbetracht der 1% schwarzer Schafe an Demonstranten, wo alle Demonstranten anlasslos, illegal abgefilmt werden und auch bzgl. der Body-Cam von Polizisten, welche auch an- und ausgeschaltet werden können, wie es dem Polizisten passt.
    Das 1% schwarze Schafe kommt immer durch, erst recht beim Staat, der nichts gegen Polizeigewalt unternimmt(, denn sonst würde er eine zusätzliche Behörde schaffen, welche sich ausschliesslich da ist bei Delikten von Polizisten zu ermitteln).
    Wenn Dash-Cams zu sehr das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen, dann sollte das bloße Abfilmen von Demonstrationen noch viel eher verboten werden.

    Comment by DDave — 19.02, 2015 @ 13:29

  18. Geht aus der Urteilsbegründung nicht auch hervor, dass das Verwenden einer Dashcam illegal ist?

    Comment by Stephan Fleischhauer — 19.02, 2015 @ 14:19

  19. Wir werden bereits rund um die Uhr gefilmt. Nicht nur, daß sich bald jeder Geschäftsinhaber eine Kamera VOR die Tür schraubt (rechtswidrig den Bürgersteig filmt), jeder Idiot seine Handykamera auf alles draufhält, nein, bald kann auch jeder Trottel mittels Drohnen nette Aufnahmen machen. Wo wir früher alles als Amseln erkannt haben, was oben rumflog, so sind es bereits jetzt Drohnen von Jedermann.

    Warten wir mal ab, was passiert, wenn den Leuten so ein Ding auf den Schädel fällt. Nur dann wird der Gesetzgeber eventuell endlich mal tätig.

    Comment by Ned — 19.02, 2015 @ 18:05

  20. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, ohne jegliche Beobachtung, und vor allem ohne gefilmt zu werden, den öffentlichen Raum zu betreten. Der Gesetzgeber hat dafür immer und ständig zu sorgen.

    Comment by Grundgesetz — 19.02, 2015 @ 20:10

  21. Geheimdienste müssen aber auch einen Zugriff auf die Aufnahmen der Dash-Cam haben. Schließlich ist jeder Autofahrer ein potentieller Terrorist.

    Comment by spacknase — 19.02, 2015 @ 20:41

  22. Die spinnen die Deutschen!

    „Nach § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG ist die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mittels Videoüberwachung nur zulässig, soweit sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist“

    Es liegt in meinem Interesse beweisen zu koennen, das ich z.B. nicht an einem Unfall Schuld habe. Die dashcamaufnahmen bekommt keiner zu sehen u. je nach Ausruestung kann man die Aufnahmedauer auf 5-10 Minuten begrenzen, die dann immer wieder ueberschrieben werden.
    Fahrtenschreiber in LKWs u. Bussen sind dann wohl auch illegal?
    Voellig bescheuert die deutsche Rechtsauslegung u. Ignoranz bzgl. neuer Technik. Komplette Verkehrsueberwachung mit Kennzeichenerfassung mit Mautcams ist aber schon ok, oder?

    Gruss aus Nicht-Deutschland!
    Klaus

    Comment by Klaus InNichtDeutschland — 19.02, 2015 @ 20:53

  23. Ich hab die DashCam erst angemacht, als der da vorne so komisch fuhr.

    Comment by Mirco — 19.02, 2015 @ 21:07

  24. Nicht beweiskräftig wegen Persönlichkeitsrechten? Kann man drüber streiten und könnte durchaus in Einzelfällen zutreffen, aber da fallen mir 100 andere Gründe ein, neben der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Schon traurig wenn man derartiges dann als Begründung heranziehen muss.

    Comment by homo juridicus — 19.02, 2015 @ 21:17

  25. Was ist mit Dashcams im PrivatPkw von Polizisten, die sich ja bekanntlich von selbst in den Dienst versetzen dürfen, etwa, um möglichen Straftaten, deren möglicher Anbahnung sie gewahr wurden, wirksam zu begegnen?

    Oder was ist mit Dashcams, die nach einem Ereignis von Polizisten nebst Speicherinhalt beschlagnahmt werden?

    Oder was ist mit Dashcams, die jemand als Beweismittel nebst Anzeige bei der Staatsanwaltschaft abliefert („Verdacht auf Begehung einer Straftat der Verkehrsgefährdung“)?

    Haben wir damit ein Zweiklassenrecht für Beweismittelverwertung?

    Geht ein Geschädigter leer aus, weil jemand wegen einer strafrechtlich zulässigen Auswertung eines Cam-Speichers überführt wird, weil dessen Verteidiger auf die Idee kommt, daß deren Beweis im Nebenklageverfahren zivilrechtlich unverwertbar ist?

    Fragen über Fragen…

    Comment by Jacques — 19.02, 2015 @ 21:26

  26. @19: Dir ist klar, dass die Leute das mit RC-Flugzeugen und Helikoptern seit 15 Jahren machen? Aber das hat ja nur einen Rotor und ist deswegen ja was total anderes als die „Drohne“, die eigentlich ein RC-Quadrokopter ist.

    Comment by Anonymous — 19.02, 2015 @ 21:44

  27. wie kann man sich nur so dumm anstellen? dann macht man eben eine sonderregelung, ausschließlich für den straßenverkehr, mit klaren vorgabgen zur rechtlich gedeckten verwendung, zu speicher-verhalten etc.
    dass man im straßenverkehr ’sensible‘ inhalte aufzeichnen könnte, halte ich für eher unwahrscheinlich.

    Comment by jemandundeiner — 19.02, 2015 @ 21:51

  28. Leute, lest doch bitte das Urteil sorgfältig. Das Gericht hebt immer auf eine *permanente* Aufzeichnung ab; es erwähnt gesondert: „Technische Vorrichtungen der Kamera zur spezifizierten Beweissicherung, bei der im Rahmen einer Ringspeicherung innerhalb zu bestimmender Zeitabstände die alten gespeicherten Aufnahmen gelöscht werden, sind zudem nicht vorhanden.“ Und es hat dadurch, dass es explizit ein Interessenabwägung vornimmt, die Tür dafür offengehalten, dass bei einer nicht permanenten Überwachung die Abwägung anders ausfällt.

    Insofern kann das nächste Urteil bei einer Dashcam mit Bewegungssensor, die erst bei einem Unfall z.B die drei Minuten vorher und die Minute nachher festhält (solche Modelle gibt es), durchaus anders ausfallen — wir wissen es nicht, aber wenn man das Urteil mit Blick auf diese Möglichkeit noch einmal verständig liest, sieht man das Scheunentor, das sich der Richter da offengelassen hat. Denn in diesem Fall wird ja nur dann aufgezeichnet, wenn der Fahrzeugführer tatsächlich ein berechtigtes Interesse an genau diesen Minuten hat.

    Also bitte nicht verallgemeinern! Bei Urteilen kommt es *immer* auf den Einzelfall an.

    Comment by mendel — 19.02, 2015 @ 23:22

  29. @mendel

    wenn ich so im http://dashcamforum.de nachlese so haben doch alle Dashcams so einen Beschleunigungssensor drin und die brisanten Minuten werden dann schreibgeschütz gemacht.

    Michael Schumacher trug bei seinen Unfall auch einen Actioncam (zählt die auch mitzu). Hat er auch andere Personen ungefragt aufgenommen? Fragen über Fragen.

    Fakt ist: Andere Länder sind in den Thema Deutschland weit vorraus. Wie auch weiter vorn User Klaus geschrieben wurde.

    Comment by AxelEf — 20.02, 2015 @ 00:49

  30. Ja, ist klar, wir werden an jeder Ecke anlasslos überwacht, nicht nur per Video-Aufzeichnung. Zusätzlich wird zumindest ein Teil dieser Daten auch noch zentral aggregiert und für wer weiß wie lange gespeichert. Was die Maut Brücken so alles erfassen, weiß doch kein Mensch.

    Aber wenn ich meine private Fahrt aufnehme, unter anderem um Später zu beweisen, dass der andere mich doch rechts überholt und dann ausgebremst hat, dann schreien sie wieder Datenschutz? Meine Aufzeichnung wird in ein paar Stunden überschrieben und landet in keinem Archiv oder wird autmatisch, regelmäßig irgendwo veröffentlicht.

    Das ist alles so schizophren in diesem Land, man kann gar nicht so viel essen, wie man kotzen will.

    Comment by Karl Ranseier — 20.02, 2015 @ 09:01

  31. HowTo: DashCam legal nutzen
    Ich lese aus diesem und ähnlichen Urteilen eine klare DashCam-Strategie heraus: Durch die DashCam darf das „Recht am eigenen Bild“ nicht verletzt werden.
    Deshalb die DashCam mit kleinster Auflösung (bei mir: 320×240 Punkte) benutzen. Dank Fischaugen-Objektiv (Weitwinkel) lässt der Film *keine* Identifikation von Personen oder gar KFZ-Kennzeichen zu und verletzt somit nicht die Rechte Dritter. Man sieht nur verschwommene Personen und Fahrzeuge und kann natürlich deren Verhalten mit hinreichnder Sicherheit feststellen.
    Als Film ist der Film damit solange wertlos*, bis ein Dritter (Polizei) die Zuordung verschwommenes_Objekt –> reale_Person/Fahrzeug (z.B. Unfallgegner) vorgenommen hat. Dann ist er aber das dringend benötigte Beweismittel, wie sich der Vorfall/Unfall tatsächlich zugetragen hat.

    * auch, um auf die Polizei zu rennen und „das A…“ anzuzeigen! Das ist je eine der Hauptsorgen.

    Comment by DashCam legal nutzen — 20.02, 2015 @ 11:35

  32. apropos: Wären nicht 2 DashCams sogar besser als Eine?
    Nr. 1 wie eben beschrieben mit permanenter Aufzeichnung (die nach x Minuten überschrieben wird), Nr. 2 in HD mit Aufzeichnung nur bei Event (oder Alarmknopf). Hat man da nicht gleich doppelte Chancen auf Verwertbarkeit?

    Comment by DashCam legal nutzen — 20.02, 2015 @ 12:00

  33. Ein sinnvolles Urteil. Da haben Richter mal etwas weiter gedacht als nur an den momentanen Prozess eines einzelnen Autofahrers.

    Comment by Klaus D. Mueller — 20.02, 2015 @ 14:10

  34. Wer die Dashcam ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG) nutzt, eröffnet schon nicht den Anwendungsbereich des BDSG und erlangt in rechtlich zulässigerweise die Aufnahmen.

    Kurz gesagt, ich filme, weil ich meine Kamera für den nächsten Ausflug zum Fahrsicherheitstraining oder die Alpentour teste. Oder ich betreibe ein Kunstprojekt, „die Monotonie des täglichen Arbeitswegs im Verlauf der Jahreszeiten“ (Art. 5 GG!) Somit wäre die Hürde Nr. 1 genommen.

    Kommt es nun zu einen Zwischefall, dann verändert sich mein Interesse an der Verwertung der rechtmäßig(!) erlangten Aufnahmen. So würde ich beispielsweise die konkrete Sequenz von Kfz Kennzeichen und Menschengesichter befreien und diese Aufnahmen zur Beweisführung anbieten. Welche Persönlichkeitsrechte sollten hier der Verwertung als Beweismittel entgegenstehen?

    Comment by Alexander — 20.02, 2015 @ 17:14

  35. Hallo Marco, hallo Constantin, ihr führt eine sehr spannende Diskussion auf hohem Niveau. Da können sich einige Foren mal ein ganz dickes Stück von abschneiden. Danke dafür.

    Comment by Christian Krause — 20.02, 2015 @ 18:53

  36. @Alexander:
    Ein Haken: Mit einer GoPro etc. ist das schlüssig (im Sinne von „nicht offensichtlich gelogen“), mit einer echten DashCam (Fischauge, GPS-Daten (inkl. gefahrener Geschwindigkeit!), Beschleunigungssensoren) wird die Argumentation schwerer. Aber die GoPro (etc.) könnte ja meine dritte aktive Cam werden (siehe Kommentar 32) ;)

    Comment by DashCam legal nutzen — 20.02, 2015 @ 19:51

  37. Okay, wenn das Aufzeichnen mit Dashcams generell verboten ist, warum darf das Google-Auto dann in Deutschland weiter herumfahren und aufzeichnen? Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

    Comment by Joe — 21.02, 2015 @ 07:15

  38. Ich frage mich ja, wie das in Zukunft aussehen wird. Wir werden irgendwann autonome Fahrzeuge haben, und vorher zunehmend Assistenzsysteme, die u. a. auch mit Kameras arbeiten.

    Da ist es naheliegend, dass die anfallenden Daten nicht nur ausgewertet werden, um sicher zu fahren, sondern auch zumindest vorübergehend gespeichert werden. Die Polizei wäre dankbar, wenn es eine Art Rekorder gäbe, der die Daten der letzten Minuten vor dem Unfall gespeichert hätte.

    Wenn ich das jetzt genau nehme, dürften solche Daten auch nicht verwendet werden – denn die unterscheiden sich ja im Zweifel nicht von Kameradaten aus eine Dashcam. Klar, ein Sensor für Temperaturmessung ist unbedenklich, aber viele Fahrzeuge werden ihre Umgebung mittels Kameras erfassen, um Gefahrenmomente rechtzeitig zu erkennen (zum Beispiel Fußgänger oder Radfahrer) oder Verkehrszeichen zu identifizieren. Dafür werden sicherlich auch weitergehende Techniken eingesetzt werden, zum Beispiel Infrarotkameras. Das wären doch dann auch alles Techniken, die auf einer rechtlich fragwürdigen Grundlage stehen, oder? Insbesondere eine auch nur vorübergehende Speicherung wäre doch unzulässig, selbst die Verwendung der Kamera könnte fragwürdig sein. Und man müsste zuverlässig verhindern, dass der Nutzer die Daten selbst abzapft und aufzeichnet.

    Ich glaube, da werden noch einige juristische Probleme auf die Automobilindustrie zukommen.

    fr.osch

    Comment by fr.osch — 25.02, 2015 @ 15:45

  39. Irgendwann läuft jeder freiwillig mit einer Burka rum. Und ich bin sicher, daß es dann auch einen findigen Hersteller gibt, der Burkas für Autos entwickelt. Nur das Nummernschild und ein Sehschlitz für den Autofahrer (selbstverständlich mit Blendfolie) gibt es dann noch.

    Wie ich die Nase voll habe, schreibe ich lieber nicht!

    Ps. Sehschlitz für Autofahrer ist auch bald überholt, da die Iriserkennung wirkt, denn in naher Zukunft werden sicher alle Autofahrer ihre Augenfotos entsprechend speichern und scannen lassen müssen.

    Comment by Ned — 25.02, 2015 @ 18:15

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