Sind Adblocker wettbewerbswidrig?
Derzeit läuft beim Landgericht München I ein wettbewerbsrechtliches Verfahren, das sich gegen den Hersteller des bekannten Adblockers „AdBlock Plus“ richtet. Kläger sind Pro Sieben Sat 1, RTL Interactive und Axel Springer. Nach einem Bericht von Horizont wurde Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf den 17.12.2014.
Der BGH hat zwar in einer älteren Entscheidung den Fernsehwerbeblocker „Fernsehfee“ wettbewerbsrechtlich nicht beanstandet. Im Falle von AdBlock Plus bestehen allerdings einige Besonderheiten, die eine abweichende Entscheidung naheliegend erscheinen lassen.
Der BGH hatte die fehlende Wettbewerbswidrigkeit seinerzeit auch darauf gestützt, dass die Fernsehsender damals nicht darlegen konnten, dass ihnen durch den Werbeblocker tatsächlich Einnahmen entgehen. Diese Darlegung könnte im Hinblick auf Adblocker durchaus gelingen. Denn anders als Fernsehwerbeblocker, die ja erst eine nachträgliche Ausblendung der Werbung aus einer Aufzeichnung ermöglichen, sorgen Adblocker dafür, dass die Werbung im Browser des Nutzers erst gar nicht angezeigt wird. Adblocker sind außerdem durchaus verbreitet, während Werbeblocker im Fernsehbereich eher selten benutzt werden.
Außerdem könnte ein weiteres Feature dem Hersteller von AdBlock Plus zum Verhängnis werden. Denn AdBlock Plus blendet nicht jegliche Werbung aus, sondern lässt sog. akzeptable Werbung durch. Laut einem Bericht von Heise zahlen große Unternehmen wie Google und United Internet erhebliche Summen an den Hersteller des Adblockers, um auf die White-List der akzeptablen Werbung zu gelangen.
Nachdem der BGH für die Frage, ob eine Markt- oder Mitbewerberbehinderung im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG vorliegt, eine Gesamtabwägung aller maßgeblichen Umstände verlangt, dürfte die Wettbewerbsverzerrung die durch diese White-List hervorgerufen wird, dazu führen, das Browser-Plugin Adblock Plus als wettbewerbswidrig zu qualifizieren. Denn anders als beim Fernsehblocker bleibt es in diesen Fällen nicht allein dem Nutzer überlassen, ob er Werbung ausblenden will oder nicht. Vielmehr entscheidet der Hersteller über seine White-List in dieser Frage mit und verdient hiermit offenbar auch noch gutes Geld. Damit dürfte AdBlock Plus zumindest in dieser Ausgestaltung nicht mehr wettbewerbskonform sein.
Ich meine, wer benützt dieses Add-On, Plugin oder wie es auch heißt?
Genau wegen dieser White-List ist es inakzeptabel.
Nur DAUs nehmen das, es gibt besseres.
Übrigens dienen Blocker der Sicherheit, weil verhindert wird, dass Schadcode, der sich auch mal im Werbecode verstecken kann, ausgeführt wird.
Und was sagt der Datenschutz zu dem Thema „Werbeeinblendungen“ von fremden Servern?
Das ist wie Google-Analytics.
Comment by Frank — 1.12, 2014 @ 17:48
Fuck you Werbemafia!
Werbung im Web ist ein Sicherheits- und Privatsphärerisiko! Schon oft genug wurde über kompromittierte Werbenetzwerke Malware verteilt. Das invasive, webseitenübergreifende Tracking ist ohnehin ein dreister Angriff auf die Privatsphäre.
Dass sich deutsche Gerichte vor den Karren solcher Halsabschneider spannen lassen könnten, ist unerträglich!
Comment by No Ad — 1.12, 2014 @ 18:02
ABP mag —dank Käuflichkeit— möglicherweise ein Profiteur sein, aber was qualifiziert ihn als „Wettbewerber“ von Zeitungsverlagen, Privatsendern, etc ?
Es ist ein Gegenmittel, was manchmal besser und manchmal schlechter hilft. Und (leider) wohlmöglich käuflich ist.
So wie „kritische Berichterstatung“ …uhm… vermutlich gemindert werden kann, wenn man sich per ekelhaftem „Advertorial“/„native Advertising“ in die Site einkauft. Gerade auch bei den o.g. Firmen.
——————
Im Übrigen hat mein Vorredner recht, es geht auch um Sicherheit: Gerade Ad-Server sind Malwarte-Schleudern, die ja von Third-Party Servern kommen: Mit irrwitzigen iframes, skripten, tracking-pixeln und jeder Form von unkontrollierbarem javascript-Schund, der direkt in die Seite rendert (ich weiß, wovon ich rede…).
——————
zu guter Letzt:
Apps „Stores“ aller Art knebeln doch auch komplette Nutzerumgebungen (ob nun Browser oder Betriebssysteme wie IOS, Android,…) und lassen Content/Software durch Dritte (inklusive Nachrichten- und Fernsehsender-Apps) nur gegen (fette) Provisionen zu…
Und was bspw. Apple „akzeptabel“ findet und „was nicht“, ist ja schon oft genug beschrieben worden. Ohne daß da vor irgendeinem deutschen Gericht eine Klage möglich wäre…
Den juristischen Unterschied zwischen AdBlocker und App Store muss mir erst mal einer erklären…
Comment by Fran Kee 【Ƿ】 — 1.12, 2014 @ 18:12
Zitat: „Denn anders als beim Fernsehblocker bleibt es in diesen Fällen nicht allein dem Nutzer überlassen, ob er Werbung ausblenden will oder nicht.“
Diese Behauptung ist schlicht falsch. In Add-Block Plus kann man die Option Werbung aus der Whitelist zuzulassen mit einem Mausklick deaktivieren. Die Option ist zwar per Default aktiv, ist aber keineswegs versteckt, sondern befindet sich auf der Seite der Filter-Abonnements unten. Da man mindestens ein Filter-Abo benötigt, sollte das auffallen. M. E. ist die Option sehr gut sichtbar. Zudem gibt es mit Adblock Edge ein Derivat ohne die kritisierte Whitelist. Und schließlich kann jeder Anwender von Adblock Plus / Edge eigene Filter erstellen, die dann auch greifen.
Comment by M. Boettcher — 1.12, 2014 @ 18:26
Nachtrag: aus der Firma Siemens ist Ende der 90er Jahre die Fa. Webwasher AG hervorgegangen, die einen der ersten Werbeblocker entwickelt hat. Ich habe etwa ab 1998/99 dieses Produkt benutzt und seit dem nie wieder ohne Werbeblocker das Internet benutzt.
Comment by M. Boettcher — 1.12, 2014 @ 18:32
@M. Boettcher: Nachdem es sich um die Default-Einstellungen handelt, ist die Aussage für 90% der Nutzer zutreffend. Zumal man das angeblich nicht so ganz zuverlässig deaktivieren kann.
Ich benutze auch Werbeblocker.
Comment by Stadler — 1.12, 2014 @ 18:46
@M. Boettcher: völlig korrekt.
In der Tat ist es nicht AdBlock Plus der entscheidet, welche Werbung ausgeblendet wird. Genauer: AdBlock entscheidet anhand von Listen, die Nutzer frei gestalten können. Programm und Listen sind zu unterscheiden. Meine eigenen Listen sind durchaus erheblich modifiziert.
Ich entscheide, was mein Browser wie anzeigt. Es steht jedem Anbieter frei, Nichts anzuzeigen, wenn er damit nicht einverstanden ist.
Wer AD-Block verbietet, der versucht, mir den Browser – und damit die Programme (bzw. deren Konfiguration), die auf meinem Rechner laufen – vorzuschreiben. Das geht gar nicht.
Oder wird Lynx dann demnächst auch verboten?
Comment by Joachim — 1.12, 2014 @ 18:49
Ich bin gespannt wie das Urteil ausfällt und vor allen Dingen: wie will man es ggfls. durchsetzen?
Zumal Nutzer auch Noscript und ähnliche Erweiterungen nutzen können, was im Prinzip auch den Großteil der Werbung abhält, von statisch eingebundenen Bannern einmal abgesehen, die aber äußerst selten anzutreffen sind.
Comment by Alexander Schwarz — 1.12, 2014 @ 18:55
Mal angenommen, dass der BGH die Wettbewerbswidrigkeit von Adblock Plus feststellt, wer sollte Mozilla zwingen, das Addon nicht mehr anzubieten?
Und selbst wenn Mozilla auf Basis von IP-Adress-Ranges dann in Deutschland das Addon zu sperren versucht, führt das doch nur dazu, dass dubiose Drittanbieter das Plugin (und was auch immer sie dann dazubasteln) mit Sitz außerhalb Deutschlands das Addon verbreiten. Das untergräbt das Sicherheitskonzept der zentralen Addon-Verwaltung und beeinträchtigt dann ggfls die Sicherheit von Millionen von Rechnern in Deutschland!
Comment by Frank Topel — 1.12, 2014 @ 18:57
@6: Hr. Stadler, Sie behaupten, dass es nicht allein dem User überlassen ist, welche Werbung er blockt. Das ist eine absolute Aussage, keine statistische; und folglich ist diese Behauptung falsch, egal wieviele Anwender den Haken gesetzt lassen und aus welchen Gründen!
Wie bei anderen Produkten auch gibt es eine Produktbeschreibung und eine Webseite mit übersichtlich dargestellten Details. Wenn der, der das Produkt nutzt, diese Beschreibung nicht zur Kenntnis nimmt, so trifft den Hersteller sicher kein Versäumnis.
Zudem kommt das Produkt ja nicht über einen User, der sich dagegen nicht wehren kann. Er ist es, der das Produkt herunterlädt und installiert, folglich will er eindeutig Werbung blockieren. Dabei unterstützt ihn Adblock. Nicht mehr und nicht weniger.
Wer als Webseitenanbieter Adblocker nicht mag, kann sich dagegen wehren, in dem man z. B. die angeforderte Seite nicht ausliefert, solange der Werbeblocker aktiv ist. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich je eine Seite, die das macht, ein zweites Mal angesteuert hätte. Ich habe übrigens nichts gegen Werbung, und nutze daher die Funktion diese auf bestimmten Seiten zuzulassen. Ich habe aber etwas gegen Werbung, die mit Flash, Sound, blincken etc. nervt, gegen das Tracking und dagegen, das man vor lauter Werbung den Inhalt der Seite nicht erkennt. Als ich noch mittels Modem ins Internet ging, habe ich Werbeblocker eigentlich nur aktiviert, weil mir die Bandbreite für den Inhalt wichtiger war. Heute ist das Selbstschutz gegen Profilbildung hunderter Werbenerver.
Comment by M. Boettcher — 1.12, 2014 @ 19:21
Nachdem ProSiebenSat1 beim LG Hamburg abgeblitzt ist (312 O 341/13), probiert es also ein neues Landgericht aus.
Comment by OG — 1.12, 2014 @ 20:00
Es gibt unzählige Alternativen zu ABP. Die meisten nutzen sogar die selben Filterlisten. Wenn ABP weggeklagt wird, kommt also einfach ein anderer dran. Was gewinnen die Kläger dadurch frage ich mich?
Zudem wegen der Whitelist gerade mal auf adblockplus.org gesurft…da steht doch dick, dass die Software nicht alles blockt und man das aber jederzeit ändern kann.
Wer lesen kann und die Software dennoch installiert, der scheint ja dann damit auch kein Problem zu haben und. Die Filterlisten könnten ja auch Lücken haben. Müsste ABp dann auch garantieren,dass die Software immer und stets alle Werbung filtert? Das ist utopisch…
Comment by Freigeist — 1.12, 2014 @ 20:16
Default ist meiner Meinung nach nur die nach-gelagerte Whitelist. Die Blacklist muss man beim installieren selbst auswählen. Es gibt aber etliche Beispiel Listen zur Auswahl. Es gibt z.B. auch nur auf Tracker oder Malware spezialisierte Listen. Defaultblacklists die 90% abdecken, gibt es also nicht.
Im übrigen betreibt Google auch blocklisten (und die sind default).
Wenn nämlich ein Virus erkannt wird wird auch der Link geblockt. Man kommt dann nicht auf die Seite. Und Google macht auch erheblich Geld mit dem Weiterleiten auf die restlichen für ungefährlich eingestuften Seiten.
Comment by mark — 1.12, 2014 @ 20:28
@ 18:46
„Zumal man das angeblich nicht so ganz zuverlässig deaktivieren kann.“
Angeblich? :)
Wenn ABP installiert wird, wird beim ersten Mal eine Hinweisseite gezeigt, auf der mit klaren Worten erklärt wird, dass eine Whitelist für „guten“(?) Werbungen aktiviert ist.
In der gleichen Erklärung wird aber auch direkt auf die Einstellung hingewiesen und verlinkt, wo man diese Liste deaktivieren kann.
Wenn dieses Opt-Out der Dreh- und Angelpunkt wird, freue ich mich schon auf andere Verfahren, die aus diesen Urteilsspruch folgen würden. :)
PS: Adblock Plus ist kein Browser-Plugin (Flash, Java, Silverlight), sondern ein Addon.
Comment by Max — 2.12, 2014 @ 08:35
@M. Boettcher: Mir geht es um den Aspekt der Deufault-Einstellung, der faktisch dazu führt, dass 90 % der User das Tool aucvh auf diese Art und Weise nutzen und die rechtlichen Folgen daraus. Wir können hier natürlich auch noch eine Weile über semantische Feinheiten diskutieren.
Ich habe auch nichts gegen Werbeblocker, sondern nutze sie ebenfalls. Trotzdem denke ich, dass die Gerichte das Geschäftsmodell von Adblock Plus beanstanden werden.
Comment by Stadler — 2.12, 2014 @ 08:50
Da ABP nicht der einzige Anbieter ist von Werbeblockern ist, ist diese Klage eh Unsinn:
1) werden die Anwender dann andere Tools nutzen
2) würde ich behaupten, dass selbst wenn ABP wettbewerbswidrig wäre, der Versuch nur ABP und nicht die Konkurrenzprodukte loszuwerden ebenso wettbewerbswidrig wäre
3) Jeder Affe würde die Hinweise auf die (kleine) Whitelist entdecken und könnte sie deaktivieren. ABP ist da sehr transparent – anders als diverse werbetreibende Firmen, die diversen Schadcode verwenden um widerrechtlich(!) Daten zu sammeln. Denn der Kunde hat wohl kaum bei jedem Werbebanner zugestimmt, dass private Daten erhoben und gespeichert werden dürfen!
4) Entscheiden werden vermutlich irgendwelche Richter kurz vor dem Ruhestand, die sich das Internet morgens einmal ausdrucken lassen und dann genüsslich lesen. Wetten das solche „Kompetenzmonster“ urteilen werden?!
Welchen Grund sollte es sonst dafür geben, dass man damals den Antrag zurückgezogen hat und es nun woanders(!) erneut versucht?
Hat man so lange gebraucht um ein paar „weniger Internetaffine“ bzw. bei dieser Thematik ausreichend inkompetente Richter ausfindig zu machen?!
5) Eigentlich müsste man mal diverse Firmen verklagen, die Werbeeinblendungen programmieren, da diese ohne das Einverständnis des Kunden einfach so Daten über den Nutzer sammeln.
Comment by maSu — 2.12, 2014 @ 10:15
Adblock Edge wäre eine Alternative – ist ein Fork von Adblock Plus, der das beanstandete Feature nicht hat. Ich verwende den selbst.
Comment by Robert aus Wien — 2.12, 2014 @ 10:39
@15 Stadler,
Zur „Default-Einstellung“.
Dann geht es also darum, dass AD-Block Verträge mit Firmen geschlossen hat, um „unaufdringliche“ Werbung im Standard (eben als Default) doch anzuzeigen?
Das ist allerdings ein Problem. Nur, wie soll AD-Block reagieren? Listen müssen gepflegt werden. Es muss entschieden werden, wer nur „unaufdringliche“ Werbung verbreitet. Das muss kontrolliert werden. Das kostet Zeit und Geld. Man kann das als Service mit klaren Regeln von AD-Block verstehen. Ich denke nicht, dass hier so eine Wettbewerbsverzerrung stattfindet. Im Gegenteil. Das Geschäftsmodell der Werbetreibenden wird gestützt, ist möglicherweise nur so noch „lebensfähig“ und dem Nutzer wird ein Teil seiner Souveränität wieder gegeben.
Ich denke, es steht den Werbetreibenden frei, selbst eine solche Liste zu bauen und zu an den Mann zu bringen. Dummerweise haben sie selbst jedes Vertrauen verspielt. Dafür kann AD-Block aber nun gar nichts.
Comment by Joachim — 2.12, 2014 @ 10:43
ABP, Ghostery und ähnliche AddOns sind meine persönliche Entscheidung. Sie gehören zu meinem Recht wie der Aufkleber an meinem Briefkasten „Keine Werbung einwerfen“. Wer der Google-Werbung überdrüssig ist, kann DuckDuckGo zur Suche im Web benutzen. Ich tue es auch.
Zeige/Besitze ich jetzt ein rechtswidriges Verhalten? Wenn ja, dann muss sich die Klage gegen mich richten und nicht gegen die Hersteller von ABP&Co.
Comment by Manfred — 2.12, 2014 @ 11:10
Wow, was eine Diskussion! Wenn ich hier schon „Werbemafia“ lese, bahnt sich bei mir eine üble Kotzeritis an. Das einzige, was hier einem mafiösen Netzwerk gleicht, sind die Machenschaften von AdBlock Plus, die Google und Co. jährlich abertausende oder gar sogar Millionen von Euro löhnen lassen, damit die Werbung nicht gnadenlos weggeblockt wird… Schutzgelderpressung 2.0!
Irgendwo kann ich auch verstehen, dass viele Nutzer von der Werbung auf gewissen Webseiten genervt sind und etwaige Tools einsetzen. Gegen AdBlocker spricht allerdings, dass das früher oder später üble Folgen haben wird…. viele Magazine in Deutschland dürfen sich schon über 50% „weggeblockte“ Werbeanzeigen freuen und werden daher in naher Zukunft einige Arbeitsplätze streichen dürfen.
Im Endeffekt sollte man sich also darüber im Klaren sein, dass der Einsatz eines AdBlockers Arbeitsplätze gefährdet und einigen Unternehmen übel schadet… demnächst werde ich wohl auch mal zum Bäcker gehen und für fünf Brötchen keinen Cent mehr zahlen…
Dass wir im Netz kostenlosen Content konsumieren dürfen ist für viele leider (!) eine Selbstverständlichkeit geworden, dass hinter den aufwendig recherchierten Texten und gedrehten Videos aber viel Geld, Zeit und Mitarbeiter stehen, vergessen offenbar einige. Ich kann es zumindest nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, ein wertvolles Gut geschenkt zu bekommen und mich dafür nicht einmal zu bedanken, sprich sich die Werbung anzeigen zu lassen. Und wenn ich dann schon lese, „mich stören blinkende Anzeigen beim Lesen“, sollte man vielleicht mal zum Augenarzt … aber vermutlich muss man einfach mal im Journalismus gearbeitet haben, um zu verstehen, was man mit einem AdBlocker anrichtet…
Comment by Unglaublich — 2.12, 2014 @ 11:36
@Unglaublich:
Troll von Bild.de?!
1) Die Werbung enthält durchaus Schadcode
2) Die Werbung sammelt ohne zu fragen Daten! Während beim Facebook-„like“ alle Panik schoben, werden Werbebanner, die ähnlich Daten sammeln ignoriert. Bigott!
3) Der Aufkleber „Keine Werbung“ auf dem Briefkasten kostet dann ja auch Arbeitsplätze! Also lasset uns alle jede Woche 5kg Altpapier im Briefkasten sammeln um Arbeitsplätze zu retten!! (völlig plemplem!)
4) gut recherchierte Artikel?! Kläger sind Pro Sieben Sat 1, RTL Interactive und Axel Springer! Wie viele Artikel werden da gut recherchiert? Ich kann ja mal sagen was u.A. diese „Medien“ verbreiten und greife dazu auf einen Songtext zurück:
„ANGST, HASS, TITTEN und den Wetterbericht.“
5) ich bin gerne bereit für gute Angebote Geld zu bezahlen oder bei guten Angeboten durchaus mal Werbung zuzulassen. Aber so wie man mit Werbebannern bombardiert wird, wenn man ABP mal kurz abschaltet, macht das keinen Sinn.
6) Arbeitsplätze, die auf Abzocke und penetranten Stören/Nerven basieren, können ruhig wegfallen. All diese armen Schweine, die mich anrufen und mir Scheiße verkaufen wollen, die sollten besser Arbeitslos sein. Sie generieren doch ohnehin nur Ärger und Gerichtsverfahren.
Comment by maSu — 2.12, 2014 @ 11:56
Wie schon vereinzelt erwähnt, ist das Problem mit der Werbung in erster Linie die Sicherheit und anschliessend noch die Aufdringlichkeit.
Das Sicherheitsproblem wäre schon ein ganz anderes, wenn die Werbung nicht von Dritt-Servern käme, sondern direkt eingebunden werden würde. Dann kann auch jeder Seitenbetreiber selber prüfen, was er an Werbung anzeigen lässt.
Leider ergeben sich daraus mehrere Nachteile für das Geschäftsmodell:
– Werbung kann nicht mehr so schnell dynamisch angepasst werden
– Seitenbetreiber müssten die Werbung selber einpflegen
– Seitenbetreiber könnten beeinflussen, ob und welche Daten der Werbende erhält
– Werbende haben keinen direkten Zugriff mehr auf die Zahlen, wie oft ein Banner eingeblendet und ggf geklickt wird.
– to be continued ..
Die Aufdringlichkeit wäre schon zu mindern, wenn animiertes wie Flash, etc nicht automatisch starten würde, bzw. Popups nicht ungefragt erscheinen würden.
Page-Peel-Banner sind zwar auffällig, aber nicht aufdringlich, ein Popup, dass mir auf Mobilgeräten mit Browser „als Desktop-Version“-Einstellung nicht mehr geschlossen werden kann, weil die Buttons ausserhalb der Bildfläche landen, ist nicht nur aufdringlich, sondern bestenfalls Nötigung.
MfG
MHawk
Comment by MHawk — 2.12, 2014 @ 16:58
[zitat von unglaublich] … demnächst werde ich wohl auch mal zum Bäcker gehen und für fünf Brötchen keinen Cent mehr zahlen… [/zitat]
Du verdrehst die Tatsachen. Wenn ich 5 Brötchen beim Bäcker kaufe, sollten die bitteschön nicht in penetrant riechenden Papier aus dem Fischgeschäft verpackt sein.
Ich betone nochmals:
ABP, Ghostery & Co sowie der Aufkleber an meinem Hausbriefkasten sind meine persönliche Entscheidung. Die hat mit dem Hersteller nicht das Geringste zu tun. Sobald ABP lt Urteilsspruch verschwindet, suche ich mir eine Alternative.
Ich weiß aber was dir am Herzen liegt:
Ich bin vor einigen Monaten aus einem Forum geflogen, weil ich dort unter anderem öffentlich diese Meinung vertrat. Es ist natürlich von mir sehr, sehr böse, weil der Admin dieses Forums nicht nur durch mich keinen Cent einnahm, sondern ich überdies andere aufforderte mir nachzueifern. Das geht nun gleich gar nicht. ;-)
Comment by Manfred — 2.12, 2014 @ 17:41
@15: Herr Stadler, es geht hier nicht um semantische Feinheiten, sondern darum ob man eine u. U. verbreitete, schlechte Angewohnheit von Anwendern dem Hersteller eines Software-Produktes anlasten kann. Bzw. ob diejenigen, die das von mir bezahlte Internet mit Werbung vollmüllen, damit meinen PC ausbremsen, Profile von mir anlegen und verscherbeln (sic!), und skrupellos in Kauf nehmen, dass über ihre Infrastruktur Schadroutinen verbreiete werden, darüber bestimmen können, was ich als geeignetes Produkt einstufe und wie dieses bei mir eingesetzt wird.
Die Voreinstellung von Microsoft Windows ist, dass die Dateiendung von „bekannten“ Dateitypen nicht angezeigt wird. Sicher weit über 90% der User belassen es bei dieser Voreinstellung, obwohl sie einen nicht unbeträchtlichen Anteil daran hat, dass Anwender sich durch einen Klick auf ein angebliches Bild, eine ebensolche PDF-Datei o. ä. ein Schadprogramm auf ihrem PC aktivieren. Wollen Sie Microsoft dafür verantwortlich machen, dass Anwender Symbolen, die anstelle der Dateiendung angezeigt wird, trauen, obwohl man mit einem Klick die Anzeige des wahren Namens der Datei aktivieren kann? Ist der Hersteller eines Kfz verantwortlich, weil man Kfz auch ohne Sicherheitsgurt in Betrieb nehmen kann? Sind wir schon soweit wie in Amerika, wo der Hersteller von Mikrowellengeräten darauf hinweisen muss, dass man mit diesem nicht die nasse Katze trocknen kann?
Ich bin dafür, dass die Dinge beim Blocken von Werbung bleiben wie sie sind. Und wenn das den Werbetreibenden nicht passt, können sie sich ja ein eigenes Internet aufbauen, anstatt von der von den Anwendern finanzierten Bandbreite einen stetig steigenden Teil zu beanspruchen.
Comment by M. Boettcher — 2.12, 2014 @ 18:27
Übrigens, das Thema hat indirekt auch mit der Netzneutralität zu tun.
horizont.net schreibt im oben zitiertem Link, dass es auch um Online-Video-Ads geht (die nicht den Richtlinien von AD-Block entspricht).
Dummerweise kostet jedes MB auf einem Smartphone einen Teil des Volumens. Kaufe ich das nach, so kostet mich die Werbung bares Geld. Der Provider verdient daran genau so wie der Werbetreibende und man fragt sich, wessen Internet das denn nun ist. Und ich frage mich, wessen Bankkonto mein Konto denn ist…
Comment by Joachim — 2.12, 2014 @ 18:46
@M. Boettcher: Eine Besonderheit sollte man hier beachten. Bei dem Argument geht es explizit um die White-List von Adblock Plus, die spezielle Werbeeinblendung zulassen soll.
Man müsste nur argumentieren, dass der Durchschnittsnutze von dieser White-List nicht unbedingt etwas weiß. Üblicherweise installieren Nutzer Adblocker, um Werbung gar nicht zu sehen und erwarten vermutlich nicht, dass auch weiterhin bestimmte Werbung eingeblendet wird.
Zusammen mit den Annahmen, dass der Durchschnittsnutzer die Standardeinstellung nicht ändert und die White-List standardmäßig aktiv ist, lässt sich daraus schon etwas konstruieren:
Nämlich, dass es tatsächlich stimmt, dass dem Durchschnittsnutzer hier die Entscheidung abgenommen wird, welche „akzeptable Werbung“ (laut White-List) eingeblendet wird, ohne dass er etwas davon weiß.
Anderes Thema: „Denn anders als Fernsehwerbeblocker, die ja erst eine nachträgliche Ausblendung der Werbung aus einer Aufzeichnung ermöglichen, sorgen Adblocker dafür, dass die Werbung im Browser des Nutzers erst gar nicht angezeigt wird.“
Das Argument klingt schlüssig. Durch das Blockieren der Werbung werden dem Anbieter tatsächlich Einnahmen entgehen. Dabei stellt sich nun die Frage, ob ein Anbieter ihren Besuchern zumindest teilweise die Verfügungsgewalt über deren Computer nehmen darf. Letztlich läuft das ganze darauf hinaus, den Besucher dazu zu zwingen, bestimmte Inhalte von Dritten zu laden (die Werbung).
Angenommen es gäbe so eine Möglichkeit, wie weit würde dieser Entzug der Verfügungsgewalt gehen? Dürfen Anbieter auf meinem Computer in Zukunft im Browser Bitcoins berechnen? Botnets betreiben? Soweit sind diese Szenarien technisch nicht voneinander entfernt.
Comment by Basti — 3.12, 2014 @ 07:55
kleine Ergänzung:
Natürlich will ich nicht behaupten, dass die Annahmen tatsächlich stimmen.
Die Beweislast bleibt bei den Klägern, nachzuweisen, dass der Durchschnittsnutzer von der White-List nichts weiß und diese nicht deaktiviert.
Außerdem würde ich die Annahme, dass 90% der Adblock Plus Nutzer die Standardeinstellung nicht ändern, bezweifeln. Wir reden hier nicht von den üblichen Windows-Nutzern, die sich bei Aldi den PC im Angebot gekauft haben. Die Nutzerschaft von Adblock Plus wird sich in Sachen Kompetenz vom üblichen Windowsnutzer unterscheiden. Mit steigender Kompetenz sinkt die Zahl derer, die die Standardeinstellung nicht ändert.
Comment by Basti — 3.12, 2014 @ 08:03
@Basti: Man muss auf Filtereinstellungen gehen und dann die Checkbox „Einige nicht aufdringliche Werbung zulassen“ aktivieren. Das setzt nicht nur voraus, dass man diese Einstellung überhaupt findet, sondern, dass man weiß, was es damit auf sich hat. Ich glaube außerdem, dass es eine generelle Neigung gibt, die Default-Einstellungen nicht zu ändern. Werbeblocker werden nicht nur von Freaks benutzt, sondern sind durchaus verbreitet.
Comment by Stadler — 3.12, 2014 @ 09:12
@Stadler
Meinen Sie nicht deaktivieren? Denn defaultmäßig ist “Einige nicht aufdringliche Werbung zulassen” doch aktiviert, oder nicht?
Erinnert sich noch jemand an die ersten Versionen der Blocker, wo man noch entscheiden konnte, ob man den ganzen Müll mitlädt, dann aber einfach nicht anzeigt? Das könnte bei Festnetzanschlüssen ein Kompromiss sein, wo man (noch!) nicht unbedingt auf jedes MB gucken muss ;)
Das passiert ja auch durch die defaultmäßig angestellte Blacklist „Easylist Germany“. Kann mich noch an Zeiten erinnern, wo man nach dem Neuaufsetzen des Browsers/OS erstmal auf den Standardseiten wie SPON und heise eigene Filter anlegen musste.
Comment by Moon — 3.12, 2014 @ 10:27
Ich verstehe, dass Zeitungen online Geld verdienen wollen und müssen. Dennoch habe ich mir gestern nach reiflicher Überlegung Adblock Plus runtergeladen, weil es mir einfach zu viel wurde. Es wurde immer anstrengender und schwieriger, um diese dauernd aufploppenden und hochschießenden und vorbeiziehenden Banner, Bilder und Videos „drumrumzulesen“. Man konnte sie gar nicht so schnell wegklicken, wie sie einem die Sicht versperrten. So bereitwillig ich die Online-Ausgaben bestimmter Blätter jahrelang durch Inkaufnahme dieser Werbung unterstützt habe, so unerträglich ist es zuletzt geworden; die Inhalte sind buchstäblich hinter der Werbung verschwunden und waren teilweise gar nicht mehr aufzufinden, weil man durch versehentliches Anklicken plötzlich auf seltsamen anderen Seiten war. Mein Fazit, wenn auch mit leichtem Bedauern: Adblock Plus ist eine Wohltat, man fühlt sich regelrecht befreit.
Mir wurde beim Installieren ein Auswahlmenü angeboten, ob ich „einige nicht aufdringliche Werbung zulassen“ möchte. Das sah meiner Erinnerung nach so aus, dass in einem Feld neben der Option schon ein Häkchen gesetzt war, das ich dann natürlich rausgemacht habe – ich will ja überhaupt keine Werbung mehr, davon muss ich schon im Radio und im Fernsehen und meiner Tages- und Wochenzeitung genug ertragen, aber da kann ich wenigstens leiser stellen und rausgehen oder umblättern.
Aus meiner unmaßgeblichen Sicht handelt die Firma nicht wettbewerbswidrig, denn sie hat einfach nur zwei Angebote im Programm – einen Werbeblocker ganz ohne Werbung per Opt-out und eine weitere Variante, die statische textbasierte Anzeigen zulässt.
Beanstandet wird hier wettbewerbsrechtlich nicht die totale Blockademöglichkeit (das ginge ja auch gar nicht im Lichte der BGH-Rechtsprechung), sondern die zweite Variante i. F. der voreingestellten „Durchlässigkeit“, wobei hier in erster Linie beklagt wird, dass nur Werbung à la Google (also die weniger aufdringliche) ermöglicht wird, nicht aber die andere, die auf den Websiten der Kläger benutzt wird.
Genau das ist aber das Geschäftsmodell der Firma – ein Blocker, der Internetnutzer speziell vor Bewegt-Werbung bewahren soll. Alle anderen, die statische Werbung ausliefern, können dies tun.
Wobei es zunächst mal nicht verwerflich ist, dass das auch Geld kostet, denn damit finanziert die Firma ja ihr Modell.
Eine unzulässige Behinderung wäre es nur, wenn die Bedingungen gegenüber einzelnen Werbetreibenden unterschiedlich festgesetzt und ausgelegt werden würden. Aber solange die gleiche Art von Werbung zu denselben Konditionen und Tarifen zugelassen wird, kann m. E. keine Ungleichbehandlung ins Feld geführt werden. Werbung ist ja hier nicht gleich Werbung, und genau das ist die zentrale Leistung und die Geschäftsidee des Programms.
Es kann insoweit auch nicht Aufgabe von Werbeblockern sein, Websiten mit extrem aufdringlicher Video- oder sonstiger Bewegtbilder-Werbung ihr Geschäft zu erhalten (wobei es auch keinen Unterschied macht, ob es sich um Zeitungen oder jedwede anderen Seiten handelt!), denn genau diese Art der „Bewegtwerbung“ soll der Kunde ja in erster Linie unterbinden können.
Auch urheberrechtlich sehe ich keine Handhabe. Nicht Adblock plus „bearbeitet“ oder verändert die Website, sondern – wenn überhaupt – erst der User selbst, indem er das Programm verwendet. Dazu ist er aber unter den hier schon ausgeführten Gründen berechtigt, denn aggressive Werbeinhalte werden oft von dritten und womöglich nicht vertrauenswürdigen Seiten ausgeliefert, die Daten über den Besuch sammeln und verwerten und mit Traffic-Holdern oder Schlimmerem verseucht sind, wozu ein stillschweigendes Einverständnis nicht einfach vorausgesetzt werden kann. Es ist vielmehr das gute Recht eines Verbrauchers, dergleichen von allen Seitenbesuchen im Internet abzukoppeln.
Soweit es überhaupt wettbewerbswidrig wäre, dann nur aus Sicht eines Konkurrenten, der ebenfalls Werbeblocker anbietet, aber da beschwert sich ja bisher keiner.
Ein weiterer Hebel könnte m. E. allenfalls noch aus dem Verbraucherrecht kommen, weil zunächst der Eindruck erweckt wird, das Programm würde jede Werbung ausblenden, aber dann – buchstäblich – doch ein Haken dabei ist. Aber hier wären die Kläger dann mangels Betroffenheit nicht aktivlegitimiert.
Comment by S. Keller — 3.12, 2014 @ 11:00
@Stadler: „Ich glaube außerdem, dass es eine generelle Neigung gibt, die Default-Einstellungen nicht zu ändern.“
Jau! Habe ich verstanden. Bezweifle ich aber, vor allem wenn es um Nutzer mit etwas EDV-Kenntnis geht, die man benötigt, um Addons zu installieren. :-)
„Werbeblocker werden nicht nur von Freaks benutzt, sondern sind durchaus verbreitet.“
Schauen wir mal! Ich habe folgende Zahlen gefunden:
Firefox Nutzer in 2007: 125 Mio [1]
Firefox Nutzer in 2010: 365 Mio [2]
Firefox Nutzer in 2012: 450 Mio [3]
Adblock Plus Nutzer in 2014: ~20 Mio [4]
D.h. weniger als 5% der Firefox Nutzer haben überhaupt Adblock Plus installiert. Da muss man „verbreitet“ schon sehr liberal definieren, damit das noch passt. ;-) Das wird sich aber sicher kurzfristig noch ändern, dank der kostenlosen Publicity durch das Verfahren.
[1] http://www.heise.de/netze/meldung/Mozilla-schaetzt-Zahl-der-Firefox-Nutzer-auf-ueber-125-Millionen-201797.html
[2] http://winfuture.de/news,55534.html
[3] http://en.wikipedia.org/wiki/Firefox
[4] https://addons.mozilla.org/en-US/firefox/addon/adblock-plus/statistics/?last=30
Comment by Basti — 3.12, 2014 @ 12:46
@28, Stadler,
natürlich werden die Defaulteinstellungen selten(er) modifiziert. Das ist Sinn der Sache.
Ohne diesen Default würde AD-Block jegliche Werbung unterdrücken. Das kann nicht im Sinn der Werbetreibenden sein.
Comment by Joachim — 3.12, 2014 @ 13:35
@Basti: Ich bin z.B. einer dieser 95%. Werbeblocker benutze ich keinen mehr (hatte ADBlock und AdBlock Edge), Ghostery erledigt dies Aufgabe mit.
Und nein, ich habe nicht generell etwas gegen Werbung, nur gegen gewisse Auswüchse:
-Das heimliche laden von irgendwelchen undurchsichtigen Anbietern mit der damit verbundenen Datensammlung und der Gefahr einer huckepack mitreisender Malware
-Grelle, blinkende, tönende und sonst von der besuchten Webseite ablenkende Werbung
-Alle Pop-Schlagmichtot
Was nicht in diese Kategorien fällt akzeptiere ich auch. Wenn mich ein Seitenbetreiber freundlich bittet seine unaufdringliche Werbung zuzulassen erhält er auch einmalig eine Chance, auch wenn es meistens eine Enttäuschung (so auch bei Springer) gibt. Eine lobenswerte Ausnahme ist z.B. mikrocontroller.net, dessen Betreiber verdient durch meine immer wieder mal etwas.
Comment by Gästle — 3.12, 2014 @ 15:07
Ghostery? Die betrachten die gesammelte Daten nach eigenen Aussagen als Kapital. Kritik an Ad-Block könnte genau so für Ghostery gelten. So ganz genau weiß man es nicht. Ich ziehe hier lokale Lösungen vor.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ghostery#Kritik
Comment by Joachim — 3.12, 2014 @ 17:26
Ich bestimme immer noch als Eigentümer und Besitzer darüber, was auf meinem Computer passiert und was nicht. Und wenn gewisse, öffentlich angebotene, Informationen nicht abgerufen / angezeigt werden hat das schon seine Richtigtkeit.
Das Thema „Whitelist“ ist allerdings durchaus (rechtlich) interessant…
Comment by Surfer — 8.12, 2014 @ 12:57
Perfekt. Ich finde die Klage super und hoffe auf Erfolg. So würden AdBlocker mit Whitlist „verboten“ – oder was auch immer … und nur noch AdBlocker ohne Whitelist installiert. Somit wird dann auch wirklich jede Werbung ausgeblendet.
Perfekt. Mich freuts.
Mit freundlichen Grüßen,
yt
Comment by yt — 9.12, 2014 @ 07:13
Anstatt sich die Platte mir irgendwelchen Blockern zuzumüllen, die auch gerne nach Hause telefonieren, sollte man sich mit dem Thema Scriptings und seinem Browser beschäftigen. Ich brauche keine Programme, um Werbung zu umgehen, ich brauche hier und da nur einen Haken zu setzen und es hat sich ausgezappelt. Man sieht an der Klage, daß auch die Anbieter der Blocker nur aufgeblasene Unternehmen sind, die sich grundlos eine goldene Nase verdienen.
Selber denken, selber lenken. Mein Rechner gehört mir!
Comment by Norbert — 17.12, 2014 @ 19:50