Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.11.14

OLG Köln: Keine kommerzielle Nutzung von CC-Lizenz durch Deutschlandradio

Das OLG Köln hat ein umstrittenes Urteil des Landgerichts Köln zur Frage der kommerziellen Nutzung von CC-Lizenzen teilweise aufgehoben (Urteil vom 31.10.2014, Az.: 6 U 60/14).

Das Landgericht Köln war in einer, auch in diesem Blog kritisierten Entscheidung davon ausgegangen, dass die nichtkommerzielle CC-Lizenz nur die rein private Nutzung erlaubt, was im konkreten Fall zur Folge hatte, dass die Verwendung von solchen Fotos auf der Website von „dradiowissen.de“ als Urheberrechtsverletzung bewertet wurde.

In diesem Punkt hat das OLG Köln die Entscheidung jetzt aber aufgehoben, wie Beck-Online berichtet. Das OLG Köln hat allerdings wie das Landgericht zur Unterlassung verurteilt, weil der Radiosender das Bild etwas gekürzt hatte, was nach Auffassung des Oberlandesgerichts eine Bearbeitung darstellt, die durch die CC–Lizenz nicht abgedeckt sei.

Update vom 26.11.2014:
Das Urteil des OLG Köln liegt mittlerweile via MIR im Volltext vor.

posted by Stadler at 10:04  

2 Comments

  1. Ich verstehe nicht, wieso die Bearbeitung nicht abgedeckt ist. Nach dem Urteil der Vorinstanz stand das Bild unter CC-BY-NC; von ND war keine Rede:

    https://openjur.de/u/686021.html

    Comment by Dr. Klaus Graf — 25.11, 2014 @ 16:43

  2. Das OLG Köln ist aufgrund der Unklarheitenregel im AGB Recht (§ 305c Abs. 2 BGB) von einer nicht-kommerziellen Nutzungausgegangen (es betont die Unsicherheiten und Unklarheiten des Begriffes in der streitgegenständlichen CC Lizenz ausdrücklich). Die Bearbeitung war insoweit nur grundsätzlich zulässig. Die konkrete Bearbeitung hat das Gericht für unzulässig erachtet, da ein „Copyright“-Vermerk bei dem Beschneiden des Bildes entfernt wurde. Darüber hinaus sei nicht zutreffend auf die vorgenommene Verarbeitung hingewiesen worden. Die lizenzwidrige Verwendung hat dann nach Auffassung des Gerichts zu einem „Wegfall“ der Lizenz und einer rechtswidrige, nicht kommerziellen Nutzung geführt, d.h. im Ergebnis: Unterlassungsanspruch (+), Lizenzschaden (-)
    Volltext und Orientierungssätze bei Interesse nunmehr u.a. hier http://miur.de/2656

    Comment by RA Thomas Gramespacher — 26.11, 2014 @ 00:09

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