Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

27.11.14

Datenschutz à la Facebook

Facebook beglückt alle Nutzer gerade mit folgendem Benachrichtigungstext:

Durch Nutzung unserer Dienste nach dem 1. Januar 2015 stimmst du unseren aktualisierten Bedingungen sowie unserer aktualisierten Datenrichtlinie und Cookies-Richtlinie zu und erklärst dich außerdem damit einverstanden, dass du verbesserte Werbeanzeigen siehst, die auf den von dir genutzten Apps und Webseiten basieren. Nachfolgend erfährst du mehr über diese Aktualisierungen und darüber, wie du steuern kannst, welche Werbeanzeigen du siehst.

Was soll man dazu sagen? Vielleicht folgendes: Durch Nutzung des Dienstes erteile ich zu nichts eine Zustimmung.

Und ich erkläre mich mit personalisierter Werbung einverstanden? Nein, Mr. Zuckerberg, das tue ich nicht. Ich widerspreche hiermit ausdrücklich der Erstellung von Nutzungsprofilen. Wenn eure Datenverarbeitung ohne meine Einwilligung rechtswidrig ist, dann bleibt sie das auch weiterhin.

Nachdem sich Facebook aber eh wenig um deutsches bzw. europäisches Datenschutzrecht schert, frage ich mich, wozu es so tut als würde es meine Zustimmung einholen? Um anschließend so tun zu können als ob Facebook das Datenschutzrecht beachten würde?

Man fragt sich an dieser Stelle unweigerlich, ob derartige Placebomaßnahmen eigentlich mehr über Facebook oder mehr über den Zustand des europäischen Datenschutzrechts aussagen.

posted by Stadler at 14:21  

17 Comments

  1. Lieber Herr Stadler,

    ich denke, dass sagt wenig über Facebook oder über europ. Rechtspraxis aus, sondern sehr viel über unsere Medien und unsere Gesellschaft i.Allg.:

    Da das Ganze rechtlich null Relevanz hat, ist es lediglich als Propagandamaßnahme dieses totalitären Konzerns zu sehen. Sollte nämlich – wie zu erwarten – irgendjemand aktiv werden, so wird Facebook sagen „wir uns um einen intensiven Kundendialog bemüht und jeder Nutzer hat individuell der Verwertung seiner Daten zugestimmt. Wir sind generell für einen sehr strengen Datenschutz und sehen daher unsere Bemühung als geradezu vorbildlich an.“

    Und unsere Medien werde diese Pressemitteilung dann ungeprüft und unkommentiert weitergeben an den naiven Urnenpöbel (G. Schramm). Nein, sie werden sogar das Ganze so formulieren als wenn diese Dumm-Propaganda und der Konzern-PR-Bullshit sogar wahr wäre.

    Und unsere Gesellschaft in ihrer Totalverblödung wird – wie immer – jeden dämlichen Bullshit fressen und sich dann weiter über anderen Bullshit aufregen, um dank einer Aufmerksamkeitsspanne von 1Sek. dann dem nächsten Bullshit zu glauben und dem nächsten und dem nächsten ….

    Comment by Karsten — 27.11, 2014 @ 15:19

  2. à

    (Mein „französischsprachiges Auge“ schmerzt!) ;-)

    Comment by Frans Keÿer — 27.11, 2014 @ 16:57

  3. Zu 1# kann man wenig ergänzen.

    Datenschutz ist nicht der Lösungsweg.

    Comment by Rolf Schälike — 27.11, 2014 @ 22:52

  4. Bezeichnend ist, dass FB von einer „Datenrichtlinie“ spricht – von DatenSCHUTZ ist doch überhaupt nicht die Rede.

    Comment by Ralf — 28.11, 2014 @ 09:19

  5. „Nein, Mr. Zuckerberg, das tue ich nicht.“

    Gut gesagt. Doch stimmt das rein rechtlich? Bleibt nicht so oder so als einzige Konsequenz, Facebook zu meiden wenn man nicht damit einverstanden ist?

    Also: warum ist die Nutzung eines Dienstes hier keine Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen?

    Comment by Joachim — 28.11, 2014 @ 12:26

  6. @ Joachim, selbst wenn es wirksam eingebzogene AGB´s wären, würden sie eine Inhaltskontrolle nach §307 Abs.2 Nr.2 BGB kaum überstehen. Da es eben zu krasse Abweichungen vom deutschen Datenschutzrecht gibt.

    Interessant wäre ganz nebenbei ob man Facebook nicht doch mittel Rechtshilfegesuch irgendwie belangen könnte.

    Comment by Mojo — 28.11, 2014 @ 13:20

  7. Erstaunlich, aber…..man muss dort kein Konto haben….

    Comment by Christian — 28.11, 2014 @ 13:24

  8. @ Christian

    Ich muss auch kein Konto bei der Deutschen Bank haben, an das Bankengesetz hat sie sich dennoch zu halten

    Comment by Mojo — 28.11, 2014 @ 14:00

  9. @Mojo, das denke ich auch. Nur hat das nichts mit meiner Frage zu tun.

    Stadler meinte: „Durch Nutzung des Dienstes erteile ich zu nichts eine Zustimmung“.

    Begründung dafür wäre: Weil ich auf keinen Button klicke gilt die AGB sowieso nicht als angenommen. Eine andere Antwort wäre: fehlende Begründung (Änderungsvorbehalt) durch Facebook.

    Im Grunde „beschwert“ sich Stadler über eine „Nichtigkeit“, die Facebook leicht ändern könnte. Das ist also nicht das wirkliche Problem.

    Comment by Joachim — 28.11, 2014 @ 14:41

  10. @8
    Mit dem entscheidenden Unterschied, dass die DB ein Institut in D und man es zwingen kann die in D geltenden Gesetze einzuhalten.

    Das sieht bei FB anders aus.

    Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich!

    Comment by Christian — 28.11, 2014 @ 21:23

  11. Also jeder halbwegs aufgeklärte Nutzer sollte wissen, dass facebook und co. eigene Interprationen des Datenschutzes haben. Man stellt sich auch nicht auf dem regionalen Markt oder erzählt jedem Friseur (sorry für das Vorurteil), Geheimnisse. Und wenn man Daten veröffentlicht, muss man sich über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein. Da lohnt es dann auch nicht sich über Facebook und co. zu beschweren.

    Comment by Tina — 1.12, 2014 @ 11:28

  12. @Tina, Ich verdrehe Dir mal das Wort im Mund:

    Also jeder halbwegs aufgeklärte Nutzer sollte wissen, dass die Mafia eigene Interprationen des Schutzes haben. (…) Und wenn man Daten veröffentlicht, muss man sich über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein. Da lohnt es dann auch nicht sich über die Mafia zu beschweren.

    Also, Facebook ist vielleicht nicht die Mafia. Doch es sollte ersichtlich sein, dass Deine Aussage irgendwie im Widerspruch mit dem Rechtsstaat steht.

    Comment by Joachim — 1.12, 2014 @ 13:42

  13. als Laie frage ich mich nun: warum ist hier konkludentes Handeln als Grund für die Zustimmung unmöglich? Ich weiß doch, was passieren wird, wenn ich diesen Dienst weiter benutze und benutze ihn dennoch.

    Oder ist das Handeln derart weit von jeder Legalität entfernt, dass ich gar nicht zustimmen *kann*?
    Wenn dies zutrifft: warum klagt dann niemand? Es sollte doch Klageberechtigte geben?

    @10: Google ist auch kein europäisches „Institut“ und dennoch beschloss das Europäische Parlament, die Aufspaltung von Google zu prüfen… (auf Vorlage der Kreise, denen wir das leistungsschutzrecht zu verdanken haben)

    Comment by Engywuck — 3.12, 2014 @ 18:53

  14. Aber es ist doch so, dass jedes Unternehmen, dass in Deutschland oder Europa agieren möchte, sich an die lokalen Gesetze halten oder richten muss. Also wäre eine zu große Abweichung von unseren Gesetzen doch ein Rechtsbruch seitens Facebooks, oder nicht?
    Und somit kann Facebook auch sich nicht irgendwelche Freiheiten herausnehmen, Nutzerprofile zu erstellen und diese verkaufen, wenn sie keine explizite Einverständniserklärung vorliegen haben.
    Natürlich hat man bei der Registrierung die AGBs akzeptiert, aber mir ist nicht bekannt, dass man nach Deutschem Recht durch das Klicken eines Buttons zur ‚Prostitution‘ gezwungen werden kann.. O.o

    Comment by Thomas — 4.12, 2014 @ 23:22

  15. @13: Genau das ist der Punkt. Der Gesetzgeber schränkt hier die Gestaltungsfreiheit der Vertragsparteien ein. Regelungen, die den Gesetzen widersprechen, sind unwirksam, und wenn der Benutzer zehnmal auf zustimmen klickt.

    @14: Nun, zur Not zieht sich Facebook dann halt aus Europa zurück. Webseiten machen nicht an Ländergrenzen halt. Handhabe hat man nur bei Webseiten, die tatsächlich von europäischen Firmen betrieben werden.

    Comment by gravau — 5.12, 2014 @ 20:28

  16. Oh my goodness! Impressive article dude! Thanks, However I am going through troubles with your
    RSS. I don’t understand why I cannot subscribe to it.
    Is there anybody having identical RSS issues?
    Anyone who knows the answer will you kindly respond? Thanx!!

    Comment by west coast auto dealers — 24.01, 2015 @ 10:48

  17. Furthermore there are also average attributes to have a look out for when reviewing the
    nearby site. Your business can also store testimonials of an array of
    health experts combined with users of Reductil pills from so particular pharmacy.

    Comment by bm pharmacy — 26.01, 2015 @ 09:34

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.