Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

1.11.14

Beeindruckender neuer Überwachungscoup der Bundesregierung: Das Maut-Gesetz

Die Ankündigung des Verkehrsministeriums, dass die umstrittene Maut nun doch über eine elektronische Kennzeichenerfassung erfolgen soll, kam überraschend. Und man darf die Frage stellen, warum das sog. Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen in dieser Form konzipiert worden ist.

Nach dem Gesetzesentwurf dürfen u.a. folgende Daten erhoben, gespeichert und benutzt werden:

1. Bild des Kraftfahrzeugs,
2. Name und Anschrift der Person, die das Kraftfahrzeug führt,
3. Ort und Zeit der Benutzung von Straßen im Sinne des § 1 Absatz 1,
4. Kennzeichen des Kraftfahrzeugs,
5. für die Abgabenhöhe maßgebliche Merkmale des Kraftfahrzeugs

Warum müssen diese Daten eigentlich elektronisch erfasst und gespeichert werden? Weil das Gesetz in § 9 einen Erstattungsanspruch vorsieht und zur Prüfung der Frage, ob die Erstattungsvoraussetzungen vorliegen, diese Daten verwendet werden sollen. Daran anknüpfend sieht § 12 Abs. 3 InfrAG die Löschung der oben genannten Daten vor, sobald feststeht, dass die Infrastrukturabgabe entrichtet worden ist und ein Erstattungsverlangen nicht zulässig ist oder ein Erstattungsverlangen nicht fristgerecht gestellt worden ist oder sobald ein eingeleitetes Erstattungsverfahren abgeschlossen ist.

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Nur um nachträglich einen Erstattungsanspruch prüfen zu können, werden alle Orten und Zeiten zu denen ein jedes KFZ das in Deutschland eine mautpflichtige Straße benutzt hat, für die Dauer von deutlich über einem Jahr gespeichert, einschließlich von Fotos des Fahrzeugs (und des Fahrers) sowie der dazugehörigen Halterdaten. Das heißt, dass das Gesetz anordnet, vollständige Bewegungsprofile eines jedes deutschen Autofahrers zu erstellen und für einen längeren Zeitraum zu speichern.

Es handelt sich hierbei um eine Vorratsdatenspeicherung von enormem Ausmaß, bei der man im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung bereits die Erforderlichkeit verneinen muss. Für den Fall, dass das Fahrzeug während des Jahres abgemeldet wird, braucht man die Datenspeicherung nicht. Es reicht aus, wenn man dann einfach eine Regelung über die zeitanteilige Erstattung der Maut schafft. Dass man eine Erstattungsmöglichkeit für den Fall schafft, dass das Fahrzeug nachweislich das ganze Jahr über nicht auf mautpflichtigen Straßen bewegt wurde und dieser Nachweis dann gerade durch die umfangreiche Aufzeichnung der Daten aller Verkehrsteilnehmer erbracht wird, erscheint nahezu grotesk. Ein solcher Erstattungsanspruch kann ja überhaupt nur dann entstehen, wenn man mit dem Fahrzeug im ganzen Jahr überhaupt nicht auf Bundesstraßen oder Autobahnen gefahren ist. Auf diese Nachweismöglichkeit könnte mit Sicherheit gänzlich verzichtet werden, zumal vor dem Hintergrund, dass der vom Gesetz vorgesehene Nachweis eine massenhafte Vorratsdatenspeicherung erfordert und damit einen Eingriff in die Grundrechte aller deutschen Autohalter und -fahrer. Alternativ könnte man auch bei der erstmaligen elektronischen Erfassung eines deutschen Kennzeichens die Mautvoraussetzungen als erfüllt ansehen und demzufolge im Gesetz eine anschließende sofortige Datenlöschung anordnen. Das würde zumindest die Speicherdauer erheblich reduzieren.

Nach meinem ersten Eindruck ist das Gesetz verfassungswidrig. Es gibt andere, weniger eingriffsintensive Möglichkeiten um dasselbe Ziel und Ergebnis zu erreichen. Man kann sich daher des Eindrucks nicht erwehren, dass hier schlicht ein Überwachungssystem geschaffen werden soll, für das es  – jedenfalls wenn es um Zwecke der Maut geht – noch nicht einmal eine naheliegende Notwendigkeit gibt.

posted by Stadler at 21:41  

30 Comments

  1. Habe ich das richtig verstanden? Wenn die Maut rückerstattet wird, weil keine Bundesstraßen und Autobahnen benutzt werden, muss dann wieder Kfz-Steuer gezahlt werden, die in Höhe der Maut erlassen wurde? Schilda? Finanziell Nullsummenspiel, aber Megaaufrüstung des Überwachungsstaates?

    Comment by Wolfgang Ksoll — 1.11, 2014 @ 23:07

  2. Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um zu vermuten, dass umgekehrt ein Schuh draus wird. Um eine mindestes einjährige Speicherung aller Bewegungsdaten begründen zu können, hat man die Erstattungsmöglichkeit ersonnen. Die kann ja doch wohl niemand ernsthaft ablehnen, und wenn doch, dann hat _der_ die Arschkarte.

    Comment by Harald Milz — 1.11, 2014 @ 23:14

  3. Ich behaupte, dass all das kalkuliert ist.
    Durch die zwangsläufige Niederlage vor Gericht (EU-Ebene) wird die Bundesregierung natürlich aus Rücksicht auf den Steuerzahler die bereits aufgebaute Infrastruktur nicht mehr einstampfen.
    Folglich wird die Verrechnung mit der KFZ-Steuer gekippt und die Deutschen bezahlen auf einmal auch.

    Wenn das einmal ein paar Jahre gelaufen ist, wird das System auf Bundesstraßen ausgedehnt.
    Weil: wir Deutschen bezahlen ja schon sie Maut, wird also nicht mehr teurer für uns.

    Die bösen Ausländer benutzen aber nur noch unsere mautfreien Bundesstraßen, das geht natürlich garnicht.

    Der perfekte Coup. Mark my words.

    Comment by Oliver — 1.11, 2014 @ 23:16

  4. Der Deutsche Michel wird – wie immer – brav alles mit sich machen lassen. „Sicherheit“, „Ordnung“ und „Ruhe“, dafür tut er alles und lässt das Grundgesetz aushöhlen, pervertieren und abschaffen. Mit solch einem Staatsvolk ist jederzeit nach Drittem Reich und Täterä eine neue Diktatur möglich und wahrscheinlich. Ekelhaft.

    Comment by Armand Hammer — 2.11, 2014 @ 08:54

  5. „Nur um nachträglich einen Erstattungsanspruch prüfen zu können, werden alle Orten und Zeiten zu denen ein jedes KFZ das in Deutschland eine mautpflichtige Straße benutzt hat, für die Dauer von deutlich über einem Jahr gespeichert, einschließlich von Fotos des Fahrzeugs (und des Fahrers) sowie der dazugehörigen Halterdaten.[…] Alternativ könnte man auch bei der erstmaligen elektronischen Erfassung eines deutschen Kennzeichens die Mautvoraussetzungen als erfüllt ansehen und demzufolge im Gesetz eine anschließende sofortige Datenlöschung anordnen.“

    Woraus lesen Sie, dass die Regelung anders gedacht ist? Ist ein Erstattungsverlangen nicht dann unzulässig, wenn das Fahrzeug mindestens einmal erfasst wurde?

    Dass das ganze Gesetz einmal wieder eine geradezu lächerliche Überregulierung darstellt, ist allerdings wohl unstreitig.

    Comment by -thh — 2.11, 2014 @ 09:05

  6. @Wolfgang Ksoll:
    „Habe ich das richtig verstanden? Wenn die Maut rückerstattet wird, weil keine Bundesstraßen und Autobahnen benutzt werden, muss dann wieder Kfz-Steuer gezahlt werden, die in Höhe der Maut erlassen wurde?“

    Nein, das haben Sie nicht richtig verstanden – lesen Sie den verlinkten Gesetzentwurf!

    Es ist eben nicht Maut zu zahlen, für die dann Kfz-Steuer erlassen wird; umgekehrt gilt die Maut als bezahlt, wenn ein Fahrzeug in D zugelassen wird, und sie wird nachträglich erstattet, wenn sich herausstellt, dass das Fahrzeug nicht auf mautpflichtigen Strecken genutzt wurde. Offenbar will man durch diese Konstruktion das Unternehmen europarechtlich zulässig machen.

    Der ausländische Nutzer zahlt Maut auf Autobahnen und ggf. bestimmten Teilen von Bundesstraßen.
    Der inländische Nutzer hat seine geschuldete Maut – für Autobahnen und alle Bundesstraßen – mit der Zulassung beglichen.
    Der inländische Nutzer, der gar keine mautpflichtigen Straßen nutzt – angesichts der Erstreckung auf Bundesstraßen sicherlich nur ein sehr kleiner Teil – hat einen Erstattungsanspruch, zahlt also quasi weniger Kfz-Steuer.

    Comment by -thh — 2.11, 2014 @ 09:14

  7. Angenommen, ich habe ein Fahrzeug, für das 50 € Maut fällig werden. Die zahle ich jährlich an das Kraftfahrbundesamt. Gleichzeitig wird der KFZ-Steuertarif für mein Fahrzeug um 50 € gesenkt – unabhängig davon, ob ich die Maut bezahle oder nicht.

    Wer zusätzlich zur gesenkten KFZ-Steuer auch die Maut erstattet haben will, führt den Nachweis dadurch, dass er für ein Jahr nicht in der Kennzeichen-Datenbank auftaucht. Derjenige zahlt dann tatsächlich 50 € weniger als bisher.

    So richtig?

    Comment by Gerald Fix — 2.11, 2014 @ 09:41

  8. @thh Das folgt aus dem Zusammenspiel von 10 Abs. 2 und 12 Abs. 3. Regelungen ergeben sonst keinen Sinn. Es wird alles gespeichert, bis die Erstattungfälle geklärt sind.

    Comment by Stadler — 2.11, 2014 @ 10:11

  9. Gedankenspiel.

    T fährt einen historischen Traktor mit „normaler“ Straßenzulassung (schwarzes Kennzeichen, kein „H“). T zahlt deswegen die KFZ-Steuer abhängig vom Hubraum, so wie ein PKW. T nutzt (natürlich) keine Autobahnen.

    Bekommt T jetzt mit schöner Regelmäßigkeit den Mautanteil der KFZ-Steuer zurück?

    Dürfen Ts Daten überhaupt gespeichert werden, weil ja von vornherein klar ist, daß sein Gefährt gar nicht auf der Autobahn fahren darf (Maximalgeschwindigkeit unter 60km/h)?

    Comment by Miraculix — 2.11, 2014 @ 10:52

  10. sonz könnse halt das geld nich widakring, un das wollnse ja auch nich, newar.

    die frechheit ist kaum zu überbieten. niemand hat die absicht, einen überwachungsstaat zu errichten.

    .~.

    Comment by dot tilde dot — 2.11, 2014 @ 11:30

  11. Weshalb wird nicht alles über den gekauften Kraftstoff und/oder den Kilomezerstand berechnnet, ohne der nun als notwendig erachteten Vorratsdatenspeicherung.

    Comment by Rolf Schälike — 2.11, 2014 @ 12:00

  12. Tss, das ist doch keine Überwachung, das ist Verbrechensbekämpfung. Und der nette Herr Ziercke muss das schließlich wissen. [http://www.welt.de/politik/deutschland/article133891564/Das-BKA-will-Zugriff-auf-die-Mautdaten.html]

    Comment by vera — 2.11, 2014 @ 12:45

  13. Sehr geehrter Herr Stadler,

    erst einmal danke ich Ihnen für Ihren aufklärerischen, kritischen und mutigen Blogbeitrag.

    Es fällt schwer, angesichts solch unverhohlener, bürgerrechtsfeindlicher und schädlicher Überwachungspolitik keinen Hass zu entwickeln.

    Herr Stadler, was können wir nun tun? Sie sprechen von möglicher Verfassungswidrigkeit des Mautgesetzes. Wann und wie kann man gegen dieses Gesetz vor dem BVerfG klagen? Gibt es dazu Ihres Wissens nach schon Initiativen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Caspar Klemens

    Comment by Caspar Klemens — 2.11, 2014 @ 13:47

  14. „2. Name und Anschrift der Person, die das Kraftfahrzeug führt,“

    Ist da nicht Name und Anschrift des Halters mit gemeint?

    Comment by jj — 2.11, 2014 @ 14:32

  15. @14.: Nein, es ist der Name und die Anschrift des Kraftfahrzeugführers gemeint.
    Der Gesetzentwurf sieht explizit vor, dass alle Personen, die das Fahrzeug gefahren haben, mautpflichtig sind. Allerdings als sog.Gesamtschuldner. So wie ich das verstehe, heißt das, dass der fällige Betrag auf alle verteilt wird. Wenn also die Maut 130€ im Jahr beträgt, und 10 Leute das Auto gefahren haben, zahlt jeder 13€.

    Mir hat das aber ziemlich die Sprache verschlagen. Zu Ende gedacht bedeutet das nämlich, dass ein vollautomatisches Abrechnungssystem, wie es der Regierung vorschwebt, die Insassen eines Fahrzeugs automatisch identifizieren muss, also im Endeffekt der Staat nicht nur feststellen kann, wann das Auto, wo war, sondern auch noch, wer darin gesessen hat.
    Schon allein wegen der Tatsache, dass es Autos gibt, bei denen der Fahrer rechts sitzt, ist eine Identifizierung, auch der Beifahrer, technisch kaum zu verhindern.

    Ich weiß nicht aber nicht, ob ich das richtig verstehe, vielleicht kann Herr Stadler zu diesem Punkt ja nochmal was sagen. Das wäre toll.

    Comment by jali — 2.11, 2014 @ 23:01

  16. Hm…als Deutscher der in der Schweiz lebt und arbeitet….wie wird es bei Ausländern abgerechnet? Soviel ich mitbekommen habe, soll es Vignetten geben….d.h. man darf kleben und damit braucht man dann die ganze Infrastruktur (Druck, Verkauf, Kontrolle) zusätzlich…..da stellt sich dann durchaus die Frage, warum das nicht über die Vignette generell geregelt wird….

    bombjack

    Comment by bombjack — 3.11, 2014 @ 06:30

  17. Weil es – wie immer – um Kontrolle geht.

    Comment by Moon — 3.11, 2014 @ 07:07

  18. Könntest du genauer schreiben, welche Grundgesetzartikel beeinträchtigt werden? (ich sehe das nicht direkt, würde es aber gerne begründen können)

    Comment by Arne Babenhauserheide — 3.11, 2014 @ 09:17

  19. @Arne Babenhauserheide: Beeinträchtigt ist hier primär das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Staat speichert die Standort- bzw. Bewegungsdaten jedes inländischen Autofahrers und kann daran exakt ersehen, wer sich wann an welchem Ort aufgehalten hat.

    Comment by Stadler — 3.11, 2014 @ 09:36

  20. Es wäre so einfach:

    Einfach eine Zwangsmaut für alle.
    Alte Steuer – Sterererlass + Maut = Alte Steuer oder nicht? So zahlt keiner mehr und jeder darf überqallfahren und ein deutsches Kennzeichen reicht aus als Nachweis über die Maut.

    Wer keine Maut zahlen will stellt nen Antrag und bekommt nen Kennzeichen mit blauer Schrift (Mautfrei) Sieht Polizei ein solches Auto = Mautverstoß. Ganz einfach.

    Comment by Kritiker — 3.11, 2014 @ 11:16

  21. Wenn ich mit meinem Wagen also die Mautbrücken auf den Autobahnen umgehe kriege ich dann die Maut erstattet? Wenn ich das richtig sehe, passiere ich täglich eine Mautbrücke kurz hinter einem Autobahnkreuz, das eh verstopft ist und das ich öfters über die Dörfer umfahre.
    Wäre das nicht dann ein Erschleichen von Leistungen?
    Wenn der Mautpflichtige der Fahrer ist und nicht der Halter: Muss die Maut dann pro Fahrer und Fahrzeug erhoben werden? Wenn alle Fahrer gesamtschuldnerisch haften, wie wird das dann bei Familien gerechnet, wo mehrere Personen sich ein Fahrzeug teilen? Mal unterstellt, die Personen könnten zuverlässig über die Bilder identifiziert werden.
    Auf alle Fälle wird das ein schickes Ziel für die alljährlichen Datenanfragen. Ich freu mich schon, jedes Jahr einen Karton mit Mautbrückenfotos von mir zugeschickt zu bekommen und hoffe, dass ich nicht der einzige bin, der das macht.

    Comment by VolkerK — 3.11, 2014 @ 11:33

  22. Die Süddeutsche hat zu diesem Thema und dem damit verbundenen Thema Datenschutz einen Beitrag unter dem Titel „Es war einmal ein Datenschutz-Märchen“ veröffentlicht.

    Ich weiß nicht, ob ich lachen oder weichen soll. Die Aussage „Das Verfassungsgericht klingt wie ein Verschwörungstheoretiker“ finde ich schon hart.

    http://www.sueddeutsche.de/digital/pkw-maut-der-bundesregierung-es-war-einmal-ein-datenschutz-maerchen-1.2200854-2

    Comment by Sven B. — 3.11, 2014 @ 12:53

  23. @ Sven B.

    Das ging mir erstmal auch so – aber Hans-Peter Bull ist ein Mensch, den man ernstnehmen sollte: Das ist kein Scharfmacher, kein Behördenbüttel oder Einluller. Man sollte über seine Argumente -zumindest- nachdenken.

    Comment by Gerald Fix — 3.11, 2014 @ 15:55

  24. Man kann Herrn Bull ernstnehmen oder als ehem. Datenschutzbeauftragten (eine zahnlose Alibiveranstaltung ohne jeden Einfluss) einfach reden lassen. Man kann auch fordern die Bajuwaren aus der bunten Republik zu werfen. Dann zahlen wir halt nur in Bayern Maut oder fahren drum herum :-)
    Im Endeffekt ist die Maut eine rechtspopulistische Wahlkampagne der CSU und sollte als solche den Weg einer jeden solchen gehen: in den Orkus des Vergessens! Viel besorgniserregender ist die mögliche Privatisierung der von uns bezahlten Autobahnen.
    Man bekäme fast Lust, die Büros der Abgeordneten zuzuschweissen und Essensklappen einzurichten.;-)

    Comment by Dr.Klusenbreuker — 3.11, 2014 @ 21:40

  25. Der Kern des Artikels von Herrn Bull ist formuliert mit: „Aber es ist Unfug, die deutschen Polizeibehörden wie einen potenziellen Unterdrückungsapparat nach Art der Gestapo oder der Stasi anzusehen.“

    Bedeutet dass, dass alles, was sich von der Gestapo und Stasi unterscheidet, gut ist?

    Gibt es keine anderen Unterdrückungsapparate als die Gestapo und die Stasi?

    Ist es ausgeschlossen, dass ein Rechtsstaat, aufgebaut nach den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie, keinen Unterdrückungsapparat aufbaut, aufbauen kann?

    Auch 1933-1945 in Deutschland und 1949-1989 in der DDR gab es zu viel Menschen, Wissenschaftler, Juristen, Journalisten u.a., welche den Unterdrückungsapparat nicht als Unterdrückungsapparat empfanden.

    In Deutschand Heute gibt es sehr viele Menschen, welche sich sehr, sehr unterdrückt fühlen. Es gibt sogar Menschen, welche mit Terror antworten, weil sie sich unterdrückt fühlen.

    Auch der deutsche Staat reagiert mit Waffen gegen die, die sich unterdrückt fühlen und wehren, sogar im Ausland. Es wird viele getötet, nicht hat nur unterdrückt.

    Herr Bull at allerdings recht. Die Polizeibehörden sind nicht der Ken des Unterdrückungsapparats in Deutschland Heute.

    Comment by Rolf Schälike — 3.11, 2014 @ 22:43

  26. Wenn ich den Artikel und die Kommentare dazu lese, dann drängen sich bei mir Fragen und Gedanken auf:

    Geht`s nicht noch komplizierter??
    1.Es entsteht ja nicht nur ein Technikmonster
    ( Überwachungsbrücken und feste Kontroll-stellen). Denn ich gehe davon aus, dass für die PKW-Maut die vorhanden Kontrollbrücken, aus welchen Gründen auch immer, nicht genutzt werden / können.

    2. Ein Abrechnungsmonster: Stichwort Erstattungsberechnung. Das heisst doch, ich zahle wie gewohnt meine Kfz-Steuer um dann nach Prüfung ob Mautgebühren entstanden sind, ein -zwei Jahre später eventuell eine Gutschrift zu erhalten. Oder wird monatlich abgerechnet? Was passiert, wenn ich mein Auto verkaufe.

    3. Speichermonster: Abgesehen von diesen Überwachungsängsten und Datenschützgründen die vorgebracht werden: Allein aus Datenschutz-gründen stehe ich Datensammlungen, die an einer Stelle konzentriert sind, äusserst kritisch gegenüber, Stichwort Datenleck. Das System muss ständig Online sein, auch die komplette Datenbank, sollte es zum ersten und einmaligen Fall in der IT-Welt gelingen, ein „dichtes“ System zu schaffen??? Ich glaube nicht.

    4. Datenschutz: Ich glaube den sollte man relativieren. Auf der einen Seite stellen die Leute die perönlichsten Dinge aller Welt in den Sozialennetzen zur Schau, aber hier spricht man plötzlich vom Überwachungsstaat und vom ausspioniert werden! Das passt nicht zusammen. Ganz absurd wird es dann, wenn wichtige Informationen zur Verfolgung entsprechender Straftaten nicht eingesetzt werden dürfen! Was ist da der Unterschied zur Handyortung?
    Mauterhebung wenn es seinmuss, dann aber in einem vernünftigen Kosten/Nutzen Verhältnis.

    Nachfrage, hat die Ungleichbehandlung der Datenerfassung zwischen PKW und LKW eigentlich vor dem Gericht bestand?

    Comment by B.Hoyer — 4.11, 2014 @ 14:29

  27. @ B. Hoyer

    Sie meinen, Datenschutz sei nicht wichtig, weil eh schon alle ihre Daten preisgeben, z.B. per Handy.

    Ich darf Sie daran erinnern, dass es weniger um Datenschutz an sich, sondern mehr um generelle Selbstbestimmung geht. Die Menschen sollen die Wahl- und Entscheidungsfreiheit haben dürfen, ob und wie ihre Daten gespeichert werden.

    Mein Handy kann ich ausschalten, zu Hause lassen oder sogar ganz ohne Handy leben. Ein Kfz-Kennzeichen wird zwangsweise erfasst.

    Im Kern geht es also um den Unterschied zwischen Freiwilligkeit und (faktischem) Zwang.

    Das Argument, dass ja eh alles überwacht und gespeichert wird und ja eh schon alle Leute ihr Privatleben auf Facebook ausbreiten, stimmt erstens so nicht und zweitens ist Fatalismus ein schlechter Ratgeber, um Probleme zu lösen.

    Ein Arzt sagt auch nicht zum Patienten: „Oh, Sie haben da eine ganz schlimme Krankheit, lohnt sich nicht, dagegen zu kämpfen, ist ja eh schon alles zu spät.“ In den meisten Fällen wird zumindest versucht, den Krebs zu bekämpfen.

    Comment by Juergen — 4.11, 2014 @ 17:45

  28. Wenn der Bundesverkehrsminister „harten Datenschutz“ verspricht, müssen wir ihm das doch eigenlich glauben, oder?

    Immerhin hat er einen Eid geleistet, zum Wohle des Deutschen Volkes. Und wenn ein Bundesminister, ein Bundespräsident oder eine Bundeskanzlerin etwas versprechen, frage ich mich, ob dieses Versprechen dann nicht bis in alle Ewigkeit gültig ist.

    Wenn das allerdings so wäre, verstehe ich nicht, dass ein gaaanz anderer Bundesminister gerade jetzt den Zugriff auf alle Maut-Daten fordert, um sie Erkennungsdienstlich auszuwerten.

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ueberwachung-innenminister-friedrich-fordert-zugriff-auf-maut-daten-a-931952.html

    Böse, böse, böse

    Comment by Carsten Peter — 5.11, 2014 @ 08:03

  29. Es ist klar, dass das ganze Theater um die Maut nur ein trojanisches Pferd ist, mit dem die anlasslose Überwachung der Bundesfernstraßen gerechtfertigt werden soll. Denn mal ganz ehrlich: Weshalb sollte man den ganzen Aufwand wegen ein paar Holländern oder Österreichern machen, die mit ihren Autos über unsere maroden Autobahnen juckeln…?

    Comment by Ernst Hagen — 6.11, 2014 @ 15:13

  30. Ist es nicht lustig? Kein Autokorso wegen der Vorhaben. Die Schafe gehen gerne zur Schlachtbank. Deutsche sind da irgendwie blöde.

    Selbstverständlich erfolgt eine Verfassungsklage, sollte das Gesetzesvorhaben durch die Groko beschlossen und vom Bundesrat, wie üblich, durchgewunken werden. Ohne Rechtswirksamkeit des Gesetzes keine Klage.

    Warten wir daher erstmal ab, geklagt wird sowieso.

    Comment by Beobachter — 11.11, 2014 @ 20:26

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