Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.10.14

Filesharingklagen werden immer häufiger abgewiesen

Obwohl die BearShare-Entscheidung des BGH in Filesharing-Angelegenheiten (vermeintlich) eine weitreichende rechtliche Klärung gebracht hat, klagen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer für ihre Mandanten munter weiter. Sie halten auch den Vortrag, dass andere namentlich benannte Personen insbesondere im Haushalt lebende Angehörige den Internetanschluss mitbenutzen und als Rechtsverletzer in Betracht kommen, weiterhin nicht für ausreichend, um eine Haftung des Anschlussinhabers in Zweifel zu ziehen. Damit finden sie aber vor Gericht immer weniger Gehör, wie eine neue Entscheidung des AG Charlottenburg zeigt (Urteil des AG Charlottenburg vom 30.09.2014, Az.: 225 C 112/14).

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer versuchen diesen konkreten Vortrag durch die Behauptung zu kontern, den Anschlussinhaber würden nach der Rechtsprechung des BGH umfangreiche Nachforschungspflichten treffen, was bedeuten würde, es müsse konkret zum Nutzungsverhalten der besagten Dritten im Zeitpunkt der fraglichen Rechtsverletzung vorgetragen werden. Das allerdings verträgt sich nicht mit der Annahme des BGH, dass erwachsene Familienmitglieder weder belehrt werden müssen noch ihr Nutzungsverhalten überwacht werden muss. Denn ein konkreter Vortrag zum tatsächlichen Nutzungsverhalten im Zeitpunkt der Rechtsverletzung wäre dem Anschlussinhaber nur dann möglich, wenn er das Nutzungsverhalten seiner Angehörigen tatsächlich überwacht und protokolliert hätte. Gerade dazu ist der Anschlussinhaber aber nicht verpflichtet.

Dieser Argumentation der Kanzlei Waldorf Frommer hat das Amtsgericht Charlottenburg jetzt eine Absage erteilt und eine Klage von Sony Music abgewiesen. Das Gericht verweist unter Bezugnahme auf die BearShare-Entscheidung des BGH darauf, dass der Anschlussinhaber seiner sog. sekundären Darlegungslast genügt, wenn er vorträgt, dass andere Personen und ggf. welche anderen Personen selbständigen Zugang zum Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Nur in diesem Umfang ist der Anschlussinhaber nach Ansicht des Amtsgerichts zu Nachforschungen verpflichtet, was bedeutet, dass er nur erforschen muss, welche Personen Zugang zum Internetanschluss haben und damit als Verletzer in Betracht kommen.

(Entscheidung via Rechtsanwälte Müller Müller Rößner)

posted by Stadler at 08:46  

7 Comments

  1. Ich vermute ja, dass die Abmahner sich einfach nur systematisch nach neuen „Jagdgründen“ umsehen, also austesten, an welchen Gerichten sie leicht durchkommen, um anschließend dort dann schwerpunktmäßig zu klagen, um die Urteile dann wieder neuen „Drohschreiben“ beilegen zu können.

    Seit die nicht mehr alles in Köln, München und Frankfurt machen können, haben sie strategisch ja auch keine andere Wahl.

    Comment by Johannes — 15.10, 2014 @ 08:56

  2. Schöne Sache.

    Leider ist sie etwas spät.
    Wie lange hat das gedauert, bis wir Juristen anfangen diesem Treiben ein Ende zu bereiten? Das was da produziert wurde war von Beginn an keine Gerechtigkeit, sondern eher Geldigkeit.
    Wenn ich diese Abmahnkanzleien unbefangen betrachte, dann wundert mich nicht, wieso Juristen außerhalb (und zuweilen auch innerhalb) der eigenen Reihen so einen außergewöhnlich schlechten Ruf haben.

    Was sich wohl für neue Lücken finden, für die Abmahnanwälte?

    Comment by jungerjurist — 15.10, 2014 @ 09:49

  3. Denke, Verfahren dürfen nur noch an dem Wohnort dessen Betroffenen geführt werden…

    Comment by Christian — 15.10, 2014 @ 11:03

  4. @Johannes: Wie auch bereits durch Christian angemerkt, gibt es (jedenfalls für aktuelle Fälle, meines Erachtens für alle Klagen nach dem Inkrafttreten der Änderungen) den fliegenden Gerichtsstand für diese albernen Verfahren nicht mehr! Deshalb bekommen jetzt endlich andere Gerichte die Möglichkeit, die arg banale Argumentation der Abmahner zu begrenzen…

    Comment by Tilman Winkler — 15.10, 2014 @ 13:17

  5. Ah, jetzt erkenne ich das. Die Anzahl der Beiträge pro User sind begrenzt.

    Ich bitte um Entschuldigung. Ich wußte das nicht.

    Gruß

    Comment by Eckhard — 17.10, 2014 @ 14:49

  6. Die Autoantwort des Servers lautete: „Du schreibst zu schnell, werde mal langsamer“.

    Wenn das nicht mal geil ist, dann weiß ich es nicht. :-DDD

    Schönes Wochenende!! ;-)

    Comment by Eckhard — 17.10, 2014 @ 14:55

  7. Oh ja!!! :-DDDDDD

    ;-)

    Comment by Eckhard. — 17.10, 2014 @ 15:21

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