Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.9.14

Uber darf über seine Apps keine Personenbeförderung mehr vermitteln

Das US-Unternehmen Uber vermittelt über Smartphone-Apps eine entgeltliche Personenbeförderung. Wer sich bei Uber als Fahrer anmeldet, kann über die App Anfragen von Fahrgästen annehmen. Die App berechnet die Kosten einer Fahrt und bucht diese dann automatisch von den Fahrgästen ab. Der Fahrer bekommt wöchentlich von Uber eine Provision.

Dass es sich hierbei um eine entgeltliche Personenbeförderung im Sinne des PBefG handelt, ist offensichtlich. Das Gestz besagt in seinem § 1:

(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen

1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt (…)

Für eine solche entgeltliche Personenbeförderung ist nach § 2 PBefG eine Genehmigung erforderlich.

Vor diesem Hintergrund hat das Landgericht Frankfurt am Main dem US-Unternehmen mit einstweiliger Verfügung vom 25.08.2014 (Az.: 2-03 O 329/14) auf wettbewerbsrechtlicher Grundlage untersagt, Beförderungswünsche von Fahrgästen über seine Apps zu vermitteln, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zu sein, es sei denn, das Gesamtentgelt übersteigt die Betriebskosten der Fahrt nicht.

Die Entscheidung des Landgerichts ist nicht überraschend und nach geltendem Recht auch nicht zu beanstanden. Denn Uber tritt hier faktisch wie ein Taxiunternehmen auf, ohne, allerdings über eine entsprechende Gestattung zu verfügen. Damit verschafft es sich einen rechtswidrigen Marktvorteil gegenüber allen Taxiunternehmnern, die über eine Gestattung nach dem PBefG verfügen (müssen). Das Landgericht hat Uber zwar nicht als Unternehmen im Sinne des PBefG eingestuft, aber als Teilnehmer am Verstoß des Fahrers angesehen. Bereits das halte ich für zweifelhaft. Wer die Eigenbeschreibung von Uber liest, kann wenig Zweifel daran haben, dass Uber selbst Beförderungsunternehmen ist, denn es vereinnahmt das Entgelt unmittelbar vom Fahrgast und bezahlt dem Fahrer lediglich eine Provision.

Darüber hinaus ist das Geschäftsmodell von Uber auch deshalb problematisch, weil derjenige Fahrer, der mit seinem Privat-KFZ eine solche entgeltliche Personenbeförderung durchführt, nicht mehr über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt.

Ob die gesetzlichen Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes noch zeitgemäß sind, mag man diskutieren. Solange Taxiunternehmen daran gebunden sind, muss sich aber auch Uber daran halten.

Update:
Uber hat laut Medienberichten angekündigt, die Beschlussverfügung des Landgerichts zu ignorieren und das Angebot weiter laufen zu lassen. Man will natürlich auch gegen die einstweilige Verfügung vorgehen, was aus meiner Sicht wenig Aussicht auf Erfolg haben dürfte.

Der Antragsteller wird nunmehr wohl zügig Ordnungsmittelantrag stellen. Es bleibt abzuwarten, in welcher Höhe und wie zügig das Landgericht ein erstes Ordnungsgeld gegen Uber verhängt.

posted by Stadler at 11:56  

22 Comments

  1. Ich glaube, viele haben sich noch nie Gedanken darüber gemacht, was passiert, wenn was passiert.
    Ausreichende Versicherung für Fahrgäste?
    Gewerbeanmeldung?
    Steuerberater?
    usw.
    Das wäre sehr teuer und würde jedem klar machen, dass Uber sich nicht rentiert.

    Comment by Frank — 2.09, 2014 @ 12:06

  2. Und was ist mit dem ZAG?

    Comment by Peter Hense — 2.09, 2014 @ 12:56

  3. Das erstaunliche an dem Uber-Fall ist, dass die weltweit gegen Recht und Gesetz verstoßen, offenbar mit Vorsatz. Selbst in San Franzisko, wenige Kilometer vom Silcion Valley haben die Ärger mit den Behörden. Es gab auch einen tödlichen Unfall mit einem Uberfahrer, der ein Kind tötete, aber nicht versichert war, was in D bei einem Taxi nicht möglich ist. In Indien bekamen die Ärgern, weil die Kreditkartenabrechnung, die Uber braucht, so nicht durchgeführt werden kann (hinterlegte Kreditkartennummer, von der ohne Inhaberinteraktion abgebucht werden soll, ist in Indien nicht erlaubt).

    Die Gesellschafter von Uber sind Google und Goldman Sachs. Aufgrund der harten Bestrafungen von Goldman Sachs, die mehrmals mehrere hundert Millionen Dollar Strafe zahlen mussten, wäre sogar die Frage zu stellen, ob der Betreiber die notwendige Zuverlässigkeit für den Öffentlichen Personennahverkehr besitzt oder ob er eher Beobachtungsgegenstand der Polizeibehörden im Bereich Organisierte Kriminalität ist.

    Erstaunlich ist auch, wie Uber von manchen als Innovation gefeiert wird: Gesetzesbrecher gibt es seit der Einführung des Römischen Rechtes im Imperium Romanum (man denke nur an den Pater Patriae und Anwalt Marcus Tullius Cicero http://de.wikipedia.org/wiki/Marcus_Tullius_Cicero), Taxi-Apps gibt es auch legale (z.B. mytaxi.de und Arbeitgeber für Scheinselbständige bekämpfen wir seit Jahren.

    „Ob die gesetzlichen Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes noch zeitgemäß sind, mag man diskutieren. “

    Sehe ich auch so, dass das ordnungspolitisch diskutiert werden muss. Nicht nur für Taxifahrer, sondern für alle regulierten berufe: darf Google und Goldman Sachs mit einer App regulierte Berufe zu unregulierten machen? Ärztliche Dienstleistungen mit App von der Couch des H4ers, was ja auch deutlich billiger und innovativ wäre? Rechtsanwälte ohne blödes Studium einfach mit einer App von Goldman Sachs vor Gericht? Ist die Abschaffung staatlicher Ordnung durch Banken mittels App tatsächlich innovativ, nur weil die Leistungen durch Billiglöhner billiger werden?

    Comment by Wolfgang Ksoll — 2.09, 2014 @ 13:18

  4. @Peter Hense:
    Die Frage habe ich mir nicht gestellt. Meinst Du Uber ist ein Zahlungsdienst im Sinne des ZAG? Was ist mit § 1 Abs. 10 Nr. 7?

    Comment by Stadler — 2.09, 2014 @ 13:53

  5. Was ist eigentlcih mit „www.Mitfahrgelegenheit.de“?
    Da gibt es auch einen netten Zuschuss für die Mitnahme von fremden Personen im privaten Fahrzeug.

    Comment by Frank — 2.09, 2014 @ 14:55

  6. Ich kenne zwei professionelle Mietfahrgelegenheitsfahrer, welche einen P-Schein besitzen, Eigenbelege schreiben und auch Steuern zahlen. Sie holen für Tourismusunternehmen Menschen vom Flughafen ab und stellen Leerfahrten auf MFG ein.

    Comment by Rico — 2.09, 2014 @ 16:05

  7. @Frank „das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt (…)“ Das scheint mir bei Mitfahrzentralen regelmässig der Fall zu sein.

    Comment by Mirko — 2.09, 2014 @ 16:23

  8. Wer oder was ist „Uber“ denn greifbares in Deutschland?

    Deren US-Mgmt ist die deutsche rechtliche Lage ansonsten idR erstmal voellig egal, man hat genug Geld fuer Anwaelte.

    Comment by h s — 2.09, 2014 @ 16:43

  9. …und ich warte auf die ersten Artikel, dass mit TTIP alles viel besser waeren, denn das bekaeme auch der deutsche Verbraucher endlich die ach so billigen Uber-Taxis. Nein, keine Satire…

    Comment by h s — 2.09, 2014 @ 16:45

  10. @ all:

    Bei Uber geht es ja nicht gegen die dt. Taxikonzessionen.
    Wer in NYC Taxi fahren will, mit erigener Lizenz, der muss sechsstelligen Summen (250.000 USD+) hinlegen.

    In anderen US-Millionenstädten dürfte es auch nicht weniger sein.

    Hier versuchen Uber und andere in einem gute „regulierten Markt“ zu wildern.

    Damit werden sie nicht durchkommen.

    Comment by Anonymous — 2.09, 2014 @ 16:45

  11. So wie es aussieht, will sich Uber dann doch in die Tradition der Organisierten Kriminalität stellen, was bei dem Eigentümer Goldman Sachs zu befürchten war, aber nun durch eine offenen Kampfansage an den Rechtsstaat untermauert wird. Wie bei der Mafia:
    http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/uber-taxi-konkurrent-ignoriert-urteil-des-landgerichts-frankfurt-a-989459.html
    „Scheiss auf Law and Order“ wird sich wohl nicht durchsetzen lassen, auch nicht für Uber, die Mafia oder Goldman Sachs. Da muss man schon die Bomben und Foltergefängnisse der USA zum Einsatz bringen.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 2.09, 2014 @ 16:49

  12. Wie setzt man eigentlich ein Ordnungsgeld gegen Uber durch, so rein praktisch?

    Comment by Rolf Weber — 2.09, 2014 @ 23:30

  13. „Darüber hinaus ist das Geschäftsmodell von Uber auch deshalb problematisch, weil derjenige Fahrer, der mit seinem Privat-KFZ eine solche entgeltliche Personenbeförderung durchführt, nicht mehr über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt.“

    Ist es nicht so, dass nach deutschem Recht der Geschädigte – also auch der Fahrgast – immer versichert ist, dem Fahrzeugbetreiber jedoch der Regress droht ?

    „Uber tritt hier faktisch wie ein Taxiunternehmen auf….“
    Auf Grund der fehlenden Fahrzeugkennzeichen (Farbe, Taxischild usw) müsste es hier wohl eher Mietwagenunternehmen hei0en…
    … daraus folgt dann, dass wettbewerbsrechtlich eigentlich die Mietwagenunternhmen bzw. deren Auftragsvermittlungen die Wettbewerber sind…

    Was die Vertreter der Taxi-Vermittlungs-Zentralen nicht bedacht haben, ist, dass sie dann auch unter den selben Rechtsbedingungen Haftung bzw. Verantwortung tragen für die beauftragten / ausführenden Taxiunternehmen und für deren Verstöße, welche massenhaft gegeben sind.
    Man kann ja schlecht beim Konkurrenten untersagen lassen, was man selber tut.
    …..und das ganze bei übermäßiger finanzieller Potenz des Gegners, ich hätte da große Sorgen, das der Schuss nach hinten los geht.

    Was mich aber mehr wundert, ist die Dummheit der Fahrer, sich auf solche Rechts- und Wirtschaftsrisiken einzulassen mit einem Partner, welcher in keiner Weise von ihnen belangt werden kann, schon wegen der Kostenfrage.
    Die massenhaften Pleiten bei den Paketzustellern standen doch lange genug in allen Zeitungen.

    Mir scheint, der jetzt gegangene Weg ist der falsche.
    Richtiger wäre, diese Uber-Fahrer zu (kostenlosen) Versammlungen einzuladen und ihnen dort alles zu erklären, denn die armen Schweine wissen nicht, worauf sie sich einlassen. Das wäre das Ende von Uber.

    Comment by O. Prantl — 2.09, 2014 @ 23:58

  14. Stadler: „Solange Taxiunternehmen daran gebunden sind, muss sich aber auch Uber daran halten.“

    Gilt eine solche Argumentation – solange andere daran gebunden sind, müssen Gesetze eingehalten werden – für alle Gesetze,, in allen Ländern, auch in Diktaturen?

    Wie kommt es eigentlich zu Gesetzesänderungen? Immer ohne Verstoß einiger/vieler gegen Gesetze?

    Sind Gesetzesänderungen ohne Vertsoß gegen Gesetze überhaupt immer möglich?

    Comment by Rolf Schälike — 3.09, 2014 @ 07:48

  15. Wenn ein Unternehmen wie Uber meint, sich nicht an geltende Gesetzgebung halten zu müssen, dann muss die Gesellschaft diesem Unternehmen die rote Karte zeigen.

    Das Unternehmen Uber ist ausschließlich auf eigenes Gewinnstreben aus, wie viele dieser hoch gelobten US Unternehmen. Für Uber sind Gesetze wohl nur für andere gültig.

    Extra dicke rote Karte … und mal davon abgesehen, dass es marketingtechnisch wenig klug von Uber war, das auch noch öffentlich mitzuteilen.

    Ganz schlecht für Uber gelaufen ;-)) und meiner Meinung nach völlig zu recht. Noch einen schönen Tag und viele LG sendet Tom

    Comment by Tom — 3.09, 2014 @ 09:35

  16. Uber ist für jeden einzelnen Haftungsfall mit 3,7 Mio. Euro versichert. Es wäre hilfreich, wenn solche Grundlagen in der Diskussion bekannt wären.

    Comment by Marc B. — 3.09, 2014 @ 16:14

  17. @12
    Es gibt ein deutsches Management. Dem wird man das aufbrummen

    Comment by Christian — 4.09, 2014 @ 11:20

  18. @16 Jeder Uberfahrer verpflichtet sich vertraglich, Uber jeglichen Schaden, den er durch seine Fahrten verursacht, zu ersetzen. Ubers Versicherung zahlt dann zwar Unfallopfern den Schaden, Uber holt sich aber beim Fahrer das Geld wieder, der damit ruiniert sein dürfte.

    Klagen darf man auch nicht, da im Vertrag eine Klausel steht, die bei Streitigkeiten statt eines Prozesses zwingend ein Schiedsverfahren in Amsterdam vorsieht. In Englisch.

    Nebenbei hat ein Fahrer noch nicht einmal einen Rechtsanspruch auf den Fahrtlohn. Das ist eine „freiwillige Servicepauschale“, die Uber ohne Anerkenntnis einer Zahlungspflicht überweist:

    http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36082&key=standard_document_52488277

    Comment by Stephan Feinen — 4.09, 2014 @ 14:14

  19. @ Rolf Schälike: Wann gibt es denn wieder Freitagsberichte bei Ihnen? Oder haben Sie aufgehört mit Buskeismus?

    Comment by Heinz23 — 4.09, 2014 @ 14:37

  20. Uber ist ein mieser Abzockerverein, der auf Kosten Vieler lebt.

    Trotzdem ist das Geschäftsmodell genial. Die Zeit ist doch längst überfällig, dass das erstarrte, überregulierte Taxigewerbe mit seiner Besitzstandswahrung angegriffen wird. Das dieser Angriff aus juristischen Gründen nicht aus DE/EU erfolgen konnte, ist auch offensichtlich. Ein deutsches innovatives Geschäftsmodell ist heute leider kaum denkbar.

    Statt einer Innovationskultur gibt es bei uns nur Zank und Gezeter um WLAN-Haftung, Urheberrechte, Impressumspflichten, … und über allem droht die Abmahnkeule.

    Und wenn die große Heuschrecke aus Amerika kommt, dann ist das Geschrei groß! Googles Marktanteil in Deutschland lässt grüßen…

    Comment by Steffen — 5.09, 2014 @ 14:08

  21. @Heinz23:

    Meine Freitagsberichte kommen wieder.

    Ich mache lediglich eine mehrmonatige Pause, um klarzukommen, weshalb das Mittelalter immer noch bei den Pressekammern obsiegt, insbesondere bei der Vorsitzenden Richterin des LG Hamburg, Simone Käfer.

    Ich frage mich, weshalb ganz normale, seriöse Menschen nicht die Gefahren erkennen und sogar die willkürliche Zensur für richtig halten?

    Weshalb ist die Stolpe-Entscheidung nicht schon längst als Relikt der Vergangenheit verboten?

    Weshalb können fiese Typen mit dem Konstrukt „Eindruck“, „Verdacht“ obsiegen?

    Weshalb haben Kriminelle und zwielichtige Gestalten bei den Zensurkammern mehr Chancen zu obsiegen als gesetzestreue Bürger?

    Comment by Rolf Schälike — 8.09, 2014 @ 07:50

  22. Die sicherehtisrelevanten etc. Argumente gegen User sind Scheinargumente, weil diese auch für das erlaubte nicht kommerzille Mitfahren gelten.

    Wie immer geht es um Geld, um Vorschriften, wie die Wirtschaft zu funktionieren hat.

    Ist im Prinzip o.k., dass politisch die Wirtschaft beobachtet und gesteuert wird. Dann sollte man aber nicht um den heißen Brei herum reden.

    Comment by Rolf Schälike — 8.09, 2014 @ 07:56

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