Reaktion auf Urteil: Xing bessert beim Impressum nach
Ein Urteil des Landgerichts Stuttgart, wonach die von XING für seine Nutzer bereitgestellte Impressumsfunktion nicht ausreicht, um der gesetzlichen Pflicht gem. § 5 TMG nachzukommen, hat für viel Wirbel gesorgt.
In meiner Besprechung des Urteils hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass man als Betroffener im Zweifel nunmehr versuchen sollte, XING den Streit zu verkünden und in Regress zu nehmen.
Mittlerweile hat XING reagiert und nachgebessert. Das Impressum wird auf der Profilseite jetzt nicht erst dann sichtbar, wenn man nach unten scrollt, sondern schon in der normalen Ansicht, jedenfalls bei gängiger Bildschirmgröße und Auflösung. Etwas vergrößert hat XING den Impressumslink außerdem.
Auf das noch anhängige Verfahren könnte sich diese Änderung ebenfalls unmittelbar auswirken, weil durch den Eingriff des Portalbetreibers die Wiederholungsgefahr entfallen sein dürfte, wie der Kollege Dirks zutreffend anmerkt.