Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.7.14

RTL hat mit einer Folge der „Super Nanny“ gegen die Menschenwürde von Kindern verstoßen

Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 08.07.2014 (Az.: 7 A 4679/12) eine Klage des Fernsehsenders RTL gegen eine Beanstandungsverfügung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) abgewiesen. Die NLM hatte eine Folge der Fernsehreihe „Die Super Nanny“ beanstandet, weil in der Sendung gegen die Menschenwürde der in der Folge dargestellten Kinder verstoßen worden ist, insbesondere gegen die Rechte eines Vierjährigen. In der Pressemitteilung des VG Hannover heißt es hierzu:

Entgegen der vorausgegangenen Prüfentscheidung der FSF verstößt die Ausstrahlung der beanstandeten Sendefolge der Reihe „Die Super Nanny“ nach Auffassung der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover auch tatsächlich gegen die Menschenwürde der in der Sendung gezeigten Kinder, insbesondere des im Zeitpunkt der Ausstrahlung 4jährigen Sohnes. Deshalb ist in dem streitbefangenen Bescheid von der NLM zu Recht ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 JMStV festgestellt worden.

In der Fernsehsendung wird ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben, in dem die erziehungsberechtigte Mutter gegen das einfachgesetzlich von § 1631 Abs. 2 BGB garantierte Recht ihrer Kinder auf gewaltfreie Erziehung sowie das Verbot körperlicher Bestrafungen, seelischer Verletzungen und anderer entwürdigender Maßnahmen verstößt. Es werden neben zahlreichen Beschimpfungen und Bedrohungen der Mutter gegen ihre schutzbefohlenen Kinder insgesamt 10 Gewalthandlungen gezeigt, die teilweise bis zu 3mal wiederholt werden (= 4mal dargestellt) und auch in einem sogenannten „Teaser“ als für die Sendung werbendem Vorspann in schneller Schnittfolge eingebunden sind. Insgesamt sind in unterschiedlicher Schnittfolge 22 Gewalthandlungen der – nach dem Inhalt der Sendung – therapiebedürftigen Mutter zu sehen. 14 dieser Gewaltszenen richten sich gegen den damals 4jährigen Sohn, der in insgesamt 9 Szenen weint bzw. sich über Schläge beklagt. Die ebenfalls geschlagene 3jährige Tochter weint in 3 Szenen. Auch der u.a. geschlagene 7jährige Sohn beklagt sich im Gespräch mit Frau Saalfrank über fortgesetzte Schläge.

In dem streitbefangenen Bescheid der NLM wurde ein Verstoß gegen die Menschenwürde der gezeigten Kinder u.a. aufgrund der Vielzahl der dargestellten Gewalt- und Leidensbilder sowie der mehrfachen Wiederholung dieser Szenen und deren Verwendung in dem sogenannten „Teaser“ festgestellt. Das Verwaltungsgericht beanstandet diese Wertung nicht.

Nach Auffassung der Kammer verbietet die Menschenwürde der beteiligten Kinder vielmehr das wiederholte Darstellen einzelner an ihnen begangener Gewalthandlungen und insbesondere die Zusammenstellung einzelner dieser Handlungen in einen „Teaser“, um Zuschauer anzulocken. Aus dem Gesamtzusammenhang der Sendung folgt zudem, dass 9 Gewalthandlungen der Mutter von dem Aufnahmeleiter hingenommen wurden und erst eine in Gegenwart von Frau Saalfrank von der Mutter begangene 10. Gewalthandlung zu einem Einschreiten geführt hatte. Die Präsenz des Aufnahmeteams bei 9 Gewalthandlungen ohne Einschreiten muss nach Auffassung des Verwaltungsgerichts den Kindern als ein „Ausgeliefertsein“ nicht nur gegenüber der therapiebedürftigen Mutter, sondern auch gegenüber dem Aufnahmeteam vorgekommen sein. Deshalb erkennt auch das Verwaltungsgericht einen Verstoß gegen die Menschenwürde der Kinder, der nicht durch das erkennbare erziehungspädagogische Ziel der Sendung, die Situation der Familie positiv zu verändern, gerechtfertigt wird.

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

posted by Stadler at 08:58  

2 Comments

  1. Dass die Anwesenheit eines TV-Teams zur Eskalierung jeder Situation beiträgt, düfte ebenfalls bekannt sein. Besonders Laiendarsteller (von Sripted-Reality- Beiträgen) sind bereit, Regieanweisungen in übertriebener Form umzusetzen. Woraus ich schließe, dass es ohne Anwesenheit des TV- Teams gar nicht zu den Misshandlungen gekommen wäre. Die ganze TV-Reihe ist meiner Meinung nach menschenverachtend.

    Comment by Wolf — 9.07, 2014 @ 09:38

  2. Was soll man auch von einer Drückerbande wie Bertelsmann erwarten, die ihr Geld mit mehr als dubiosen Methoden zusammen gerafft hat?

    Comment by Dr.Klusenbreuker — 9.07, 2014 @ 15:42

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