Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.7.14

Frag den Staat gewinnt gegen den Staat

Die Bundesrepublik Deutschland ist der Open Knowledge Foundation Deutschland e. V., die das Portal „Frag den Staat“ betreibt in einem Rechtsstreit um die Veröffentlichung von Dokumenten des Innenministeriums unterlegen.

Frag den Staat hatte auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes um die Übersendung einer internen Stellungnahme des Bundesministerium des Inneren (BMI) zur Frage der Zulässigkeit von Sperrklauseln bei der Europawahl ersucht. Das Ministerium hat diese Stellungnahme dann auch übersadt, allerdings verbunden mit dem Hinweis, dass dieses Papier aus urheberrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden darf.

Nachdem Frag den Staat das Dokument dennoch veröffentlicht hatte, hat das BMI erfolglos versucht, gegen die Open Knowledge Foundation eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Das Landgericht Berlin und das Kammergericht haben den Erlass einer einstweiligen Verfügung mit der Begründung abgelehnt, dass das fragliche Schreiben die nach § 2 Abs. 2 UrhG notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht und deshalb keinen Urheberrechtsschutz genießt.

Zwischenzeitlich hatte die Open Knowledge Foundation auch eine sog. negative Feststellungklage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben. Die anwaltlichen Vertreter der Bundesrepublik haben diese Klageansprüche jetzt prozessual anerkannt, weshalb das Landgericht Berlin ein Anerkenntnisurteil zu Lasten des Staates erlassen hat.

Die auch für künftige Verfahren dieser Art wesentliche Frage, wie das Spannungsverhältnis zwischen Urheberrecht und Informationsfreiheit aufzulösen ist, haben die Gerichte freilich nicht beantwortet, weil sie das Dokument im konkreten Einzelfall erst gar nicht für urheberrechtlich schutzfähig erachtet haben.

posted by Stadler at 10:27  

Ein Kommentar

  1. Informationsfreiheit – ein toller Begriff!, dem gehen aber wenige nach. Die Beamten hoffen auf Unwissenheit des Einzelnen.

    Comment by Wing Chun Berlin — 18.07, 2014 @ 16:16

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