Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.7.14

Auch der EGMR beanstandet mittlerweile das Hamburger Landrecht

Wenn es um die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht geht, ticken die Uhren in Hamburg oftmals anders als in Karlsruhe. BGH und BVerfG heben in schöner Regelmäßigkeit persönlichkeitsrechtsfreundliche – oder auch meinungsfeindliche – Urteile des OLG und des Landgerichts Hamburg auf.

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) rügt die Hamburger Richter jetzt und zwar in Bezug auf eine Berichterstattung der BILD über Gerhard Schröder  (Urteil vom 10.07.2014, Az.: 48311/10).

„Was verdient er wirklich beim Gas-Pipeline-Projekt?“ fragte eine Bildschlagzeile asu dem Jahr 2005. Im Artikel spekulierte die BILD dann darüber, ob Schröder sein Amt als Kanzler loswerden wollte, weil ihm Gazprom einen lukrativen Job in Aussicht gestellt hat und zitiert dazu den damaligen stellvertretenden Vorsitzenden der FDP-Fraktion Carl-Ludwig Thiele.

In Hamburg hat man das als Persönlichkeitsrechtsverletzung bewertet, während die Richter in Straßburg der Ansicht sind, dass die hanseatische Rechtsprechung Art. 10 der Menschenrechtskonvention (Meinungsfreiheit) verletzt.

Der EGMR betont zunächst, dass die Berichterstattung nicht das Privatleben von Ex-Kanzler Schröder betrifft, sondern seine öffentliche Rolle und die umstrittene Berufung zum Vorsitzenden eines russischen Gaskonsortiums. Ferner weist der Gerichsthof darauf hin, dass BILD die Kommentare und Mutmaßungen eines FDP-Politikers aufgegriffen und es zumindest Anhaltspunkte für dessen Mutmaßungen gegeben habe.

Der Ansicht des OLG Hamburg, der Artikel hätte ausgewogener sein müssen und auch Aspekte die zugunsten Schröders sprechen, berücksichtigen müssen, vermochte der EGMR nichts abzugewinnen. Der Gerichtshof betont insoweit ausdrücklich, dass ein hochrangiger (Ex-)Politiker deutlich mehr an Kritik ertragen muss, als eine Privatperson. In der Pressemitteilung des EGMR heißt es wörtlich:

The former Chancellor, having held one of the highest political offices in the Federal Republic of Germany, had a duty to show a much greater degree of tolerance than a private citizen.

Der Gerichtshof betont außerdem, und dies ist für die politische Berichterstattung von zentraler Bedeutung, dass die Medien nicht die Pflicht haben, jede Einzelaussage eines Politikers über einen anderen Politiker zu verifizieren, bevor man die Aussage in der Berichterstattung wiedergibt. Das ist eine gute Nachricht für die politische Berichterstattung.

 

posted by Stadler at 15:17  

5 Comments

  1. Anderer Ansicht in diesem Fall das BVerfG (1 BvR 368/09).

    Comment by Gast — 11.07, 2014 @ 15:21

  2. In Abs. 31 der Gründe des EGMR wird die Entscheidung des BVerfG angeführt – die ist damit auch Gegenstand der EGMR-Entscheidung. Hilft insoweit also nicht wirklich…

    Comment by le D — 11.07, 2014 @ 15:54

  3. Heute wurde über die Pressemitteilung des EGMR zum Urteil vom 10.07.2014, Az.: 48311/10 bei der Pressekammer des LG HH mit der VorsRi’in Käfer und Schröders Anwalt Nesselhauf diskutiert.

    Schröderanwalt Michael Nesselhauf nuschelte: … das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt. Das Urteil liegt noch nicht vor. Es ist beschränkt auf Politiker. Diese müssen mehr aushalten als andere Bürger.

    Vier Gerichte haben das Urteil zu Gunsten von Schröder für richtig befunden.

    Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel aus der Kanzlei Nesselhauf, neben Nesselhauf sitzend: Sie können sich nicht auf das Urteil berufen und mit diesem Urteil die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung in Frage stellen.

    VorsRi’in Simone Käfer äußerte sich nicht zur Meinung des EGMR. Sie blieb beim konkret behandelten Fall: Aber ihre Einbettung, auch die fünfte Aussage – vier Aussagen waren es – von Uli Hoeneß könnte gelogen sein, erzeugt den Eindruck, den zu untersagenden Verdacht.

    Verhandelt wurde die Sache Az. 324 O 195/14 Uli Hoeneß vs. Gruner + Jahr AG & Co. KG und Chefredakteur Dominik Wichmann

    Comment by Rolf Schälike — 11.07, 2014 @ 16:07

  4. Wer glaubt, wir hätten eine unabhängige Justiz, der träumt. Wen interessiert heute noch was die Springer Presse vor 9 Jahren über den Gazpromi schrieb, welche Gerichte damals welche Urteile fällten und was sich mit dem Urteil des EMGR ändern sollte? Das Prozedere bleibt auch in der Zukunft das gleiche: Plattklagen und Zensieren, dann Gras drüber wachsen lassen und 9 Jahre später die Klatsche kassieren.

    Comment by Dr.Klusenbreuker — 12.07, 2014 @ 16:01

  5. Es ist durchaus möglich, dass die Klatsche dem Putinfreund Schröder gilt und nicht Buske & Co. mit ihren Grundsätzen der willkürlichen Zensur bei Verdacht.

    Offenbar ein rein politisches Urteil.

    Comment by Rolf Schälike — 12.07, 2014 @ 19:09

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.