Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.5.14

Werbung in automatisierter Antwort-E-Mail ist Spam

Dass auch Privatleute die unaufgeforderte Zusendung von Werbung verbieten können, ist nicht neu und entspricht ständiger Rechtsprechung.

Neu ist allerdings die Ansicht, dass auch eine Werbung in einer Autoreply-E-Mail Spam darstellt. Denn in diesem Fall hat der Werbeempfänger den Werbenden natürllich zuerst eine E-Mail geschrieben.

Im konkreten Fall hatte der Kläger an eine Versicherung geschrieben und um eine Eingangsbesätigung einer Kündigungserklärung gebeten. Die Versicherungsgesellschaft schickte zunächst eine automatisierte Antwortmail, an deren Ende Werbung u.a. für eine kostenlose Unwetterwarnung enthalten war.

Das hat dem Amtsgericht Stuttgart – Bad Cannstatt (Urteil vom 25. April 2014, Az. 10 C 225/14) genügt, um eine unzulässige unaufgeforderte Zusendung von Werbung anzunehmen. Das Gericht hat letztlich schematisch darauf abgestellt, dass die automatisierte Anwort-E-Mail Werbung enthielt und der Kläger in die Zusendung von Werbung nicht eingewilligt hat.

Das kann man sicherlich so sehen. Wenn dieses Urteil allerdings Schule macht, dann würde dies bedeuten, dass kein Unternehmen auch nur irgendeinem (angeforderten) Schreiben mehr Werbung beilegen dürfte. Selbst in einer Telefonwarteschleife eines Unternehmens wäre Werbung damit wohl unzulässig.

Auch der Gegenstandswert von EUR 5.000,- den das Amtsgericht angenommen hat, ist jedenfalls ausßerhalb des geschäftlichen Verkehrs eher sportlich. Andere Gerichte haben selbst im kaufmännischen Bereich bereits bei der Annahme eines Streitwert von EUR 2.500,- für die erstmalige Zusendung von Werbe-E-Mails Bedenken.

posted by Stadler at 15:23  

6 Comments

  1. Der Streitwert scheint mir als Laiem auch sportlich, aber die Konsequenz aus diesem Urteil ist genau so, wie sie sein sollte:

    Ein Unternehmen, selbst wenn ich mit ihm irgendeinen Vertrag habe, darf mir keine ungewollte Werbung zusenden. Auch nicht als Teil oder Anlage zu einer wichtigen Information.

    Ich habe schonmal ein Frist versäumt, weil die betreffende Information in soviel Werbung verkleidet war, dass ich den Brief einfach weggeworfen habe.

    Comment by Heinz Handtuch — 8.05, 2014 @ 16:07

  2. Fazit:

    1. Entscheidung richtig, denn im Umkehrschluss wäre das sonst der Freibrief für Autoresponder-Werbung ohne Grenzen. Ich müsste sonst immer Werbung im Anschluss ertragen, egal aus welchen Gründen ich mich an eine Firma wende.

    2. Entscheidung aber nicht wirklich neu – auch nicht im Fall von Autoresponder: vgl. AG München, Urteil v. 09.07.2009, Az. 161 C 6412/09

    3. Streitwert zu hoch, eher 500 EUR

    4. Hier geht’s um Zusendungen per E-Mail, nicht per Post, sprich hier wird die Aufmerksamkeit über (für den Empfänger) Gebühren hinaus in Anspruch genommen, außerdem hat der Kunde sich bereits beschwert wegen Werbung und erhielt laut Urteil danach noch zwei solcher Sendungen. Damit ist die Zusendung – abgesehen von der ersten Mail – so oder so verboten.

    Als Verbraucher braucht man Mut, sowas durchzuziehen, vor allem aus Kostensicht.

    Comment by Felix R. — 8.05, 2014 @ 16:44

  3. Auf Schreiben – also Briefe – ist das Urteil nicht zu übertragen, da Briefwerbung im Gegensatz zur E-Mail-Werbung auch ohne ausdrückliche Einwilligung zulässig ist.

    Comment by Ronny — 8.05, 2014 @ 17:38

  4. Einziger Zweck solcher Urteile ist es
    dem Bürger mehr zu verbieten
    und mehr Rechtsunsicherheit zu schaffen.

    Comment by yah bluez — 8.05, 2014 @ 19:52

  5. Nach meinem bescheidenen Verständnis ist Spam gekennzeichnet durch zwei Bedingungen.

    Die erste Bedingung, unerwartete Werbung, ist erfüllt.

    Die zweite Bedingung ist unmotivierte Einsendung. Die Werbung ist hier Anhang einer motivierten und durchaus sinnvollen Eingangsquittung. Damit ist die zweite Bedingung nicht erfüllt.

    Das Urteil betrachtet die zweite – nicht erfüllte – Bedingung unzureichend. Ich halte das Urteil daher für kritikwürdig und falsch und erwarte, dass es in der nächsten Instanz gekippt wird.

    Comment by Wolf-Dieter — 9.05, 2014 @ 06:16

  6. Hier gibt’s mittlerweile ein Update. Die Versicherung hat doch gewonnen:

    http://bit.ly/1EcVvqw

    Comment by Anja — 20.02, 2015 @ 13:23

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