Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.4.14

Wie hoch dürfen Vertragsstrafen sein?

Nach einer neuen Entscheidung des BGH ist eine Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen in Höhe von EUR 25.000,- im Wettbewerbsrecht nicht ohne weiteres unangemessen (Urteil vom 13.11.2013, Az.: I ZR 77/12).

Das (vorformulierte) Vertragsstrafeversprechen bzw. die Vereinbarung einer Vertragsstrafe unterliegt nach Ansicht des BGH zwar der Inhaltskontrolle des AGB-Rechts. Im Hinblick auf wettbewerbs- oder schutzrechtlich veranlasste Vertragsstrafenvereinbarungen ist den Vertragsparteien nach Ansicht des BGH aber ein großzügiger Beurteilungsspielraum einzuräumen und die Rechtsfolge der Unwirksamkeit nach § 307 Abs.1 BGB auf Fälle zu beschränken, in denen eine Vertragsstrafe vereinbart wurde, die bereits auf den ersten Blick außer Verhältnis zu dem mit der Vertragsstrafe sanktionierten Verstoß und den Gefahren steht, die mit möglichen zukünftigen Verstößen für den Unterlassungsgläubiger verbunden sind.

Das OLG Celle hattte unlängst entschieden ( Urteil vom 05.12.2013, 13 W 77/13), dass das Versprechen einer Vertragsstrafe von EUR 1000,- im Wettbewerbsrecht Zweifel an der Ernsthaftigekit des Vertragsstrafeversprechens begründet. Bei normaler wirtschaftlicher Bedeutung sei die Spanne einer ausreichenden Vertragsstrafe zwischen EUR 2.500 und 10.000,- zu bemessen. Auch Beträge bis EUR 2.000,- reichten nicht aus.

posted by Stadler at 18:24  

Keine Kommentare

No comments yet.

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.